- Frostschäden (Weinbau)
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Die Gefahr von Frostschäden ist ein begrenzender Standortfaktor in Weinbaugebieten. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Arten von Frostschäden.
Bei strengen Winterfrösten, etwa ab minus 15 Grad Celsius, besteht je nach Rebsorte die Gefahr des Absterbens des Rebstocks. Besonders frosthart ist der Riesling. Namentlich im Weinbaugebiet Sachsen wurden nach der strengen Frostperiode im Januar 2010 mit bis zu 20 Grad unter Null im Elbtal Frostschäden bei Müller-Thurgau befürchtet.[1]
Bei späten Nachtfrösten hingegen besteht die Gefahr, dass die frischen fruchtbringenden Austriebe erfrieren und so ein totaler Ernteausfall für die begonnene Vegetationsperiode eintritt. So hatte in vielen Weinbaugebieten Deutschlands im Frühjahr 2011 durch günstige Witterung die Entwicklung der Reben einen Vorsprung von drei Wochen, als in den Morgenstunden des 4. Mai 2011 nach einem Kaltlufteinbruch mit aufkommender Windstille in ungünstigen Lagen und bodennahen Luftschichten Kaltluftseen entstanden, in denen die Temperaturen auf 3,5 Grad unter den Gefrierpunkt fielen. In den betroffenen Rebflächen waren in der Folge alle grünenden Triebe mit den Blüten und den Blütenknospen abgestorben. Der Rebstock ist zu einem Neuaustrieb gezwungen.
Weblinks
Commons: Frost damage in viticulture – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
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