Geldautomaten-Entgelt

Geldautomaten-Entgelt

Geldautomaten-Entgelt werden von Banken und Geldautomaten-Betreibern als Entgelt erhoben, wenn (meist fremde) Kunden an Geldautomaten (GA) Bargeld abheben. Es gibt zwei Formen von Entgelten: Betreiberentgelte (auch: direkte Kundenentgelte, englisch: access fees) verlangt der Betreiber eines Automaten direkt vom abhebenden Kunden. Herausgeberentgelte verlangt die kartenausgebende Bank vom Kunden dafür, dass er an fremden Automaten abhebt. Verbraucherschützer kritisieren an diesen Herausgeberentgelten, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Abhebung an einem fremden GA nicht erfährt, welche Summe ihm seine kartenausgebende Bank dafür in Rechnung stellen wird. Daneben gibt es noch Interbankenentgelte, die der Automatenbetreiber von der kartenausgebenden Bank verlangt.

Bankautomaten diverser Betreiber an einem thailändischen Flughafen

Inhaltsverzeichnis

Australien

Seit 3. März 2009 dürfen GA-Betreiber in Australien direktes Kundenentgelt erheben. Die australische Zentralbank (Reserve Bank of Australia) erwartet damit eine Verbesserung der Wettbewerbssystuation und eine Effizienzsteigerung im australischen Geldautomatensystem. [1]. Die meisten Banken, (Commonwealth Bank(CBA), Australia and New Zealand Banking Group und Westpac/St.George) erheben eine „ATM service fee“ von 2 australischen Dollar für Abhebungen und Kontostandsabfragen für Fremdkunden, NAB verlangt für eine Abhebung $ 1,50 ($ 0,50 für eine Abfrage), Suncorp nimmt $ 2,20 ($ 0,80 für eine Abfrage. Unabhängige Betreiber erheben auch leicht höhere Gebühren für Standorte in Kneipen und Clubs.

Bendigo Bank erhebt als Kartenausgeber ein Entgelt von $ 1,00 für die Verfügung an fremden GA. ANZ, Bank of Queensland, BankWest [2], CBA, Suncorp und Westpac/St.George erheben keine Herausgeberentgelte für Fremdverfügungen. Die ING-Tochter Orange Everyday erstattet ihren Kunden bezahlte GA-Entgelte, wenn die Abhebung mindestens 200 australische Doller beträgt. Wenn ein Kunde anstatt eines Geldautomaten ein elektronisches Terminal benutzt, erhält er eine Gutschrift in Höhe von 50¢.

Bangladesh

Es gibt mehrere GA-Netze in Bangladesh. Marktführer Dutch-Bangla Bank unterhält das größte Netz, dem sich auch die viele andere Mitglieds-Banken angeschlossen haben. Verfügungen innerhalb des Netzes bleiben für die Kunden entgeltfrei, allerdings belastet Dutch-Bangla Bank den Mitgliedern ein Interbankenentgelt von BDT 10 (EUR 0,10) pro Transaktion.

Europäische Union

Die Vorschriften zum Europäischen Zahlungsraum SEPA verlangen, dass grenzüberschreitende Transaktionen gleich bepreist werden wie inländische. Diese Regelungen gelten seit 2002.[3]

Deutschland

Die deutschen Geldautomatenbetreiber haben eine Geldautomaten-Vereinbarung geschlossen, für Organisation und Vertretung ist die Deutsche Kreditwirtschaft zuständig. GA-Betreiber in Deutschland durften bis zur Neuregelung vom 15. Januar 2011 von dem kartenausgebenden Kreditinstitut ein Interbankenentgelt in beliebiger Höhe verlangen. Die kartenausgebende Bank verlangte vom abhebenden Kunden ein Fremdverfügungsentgelt.

Die meisten Banken nehmen an einem Automatenverbund teil, der ihren Kunden entgeltfreies Abheben ermöglicht:

Insgesamt gab es 2008 in Deutschland etwa 55.000 Geldautomaten.

Die Banken im Bundesverband deutscher Banken haben sich verpflichtet, ab 15. Januar 2011 höchstens 1,95 Euro für die Auszahlung zu verlangen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken wollen wesentlich höhere Entgelte verlangen.[4] Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Abrechnungssystematik geändert. Entgelte werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich vom Geldautomatenbetreiber und nicht vom kartenausgebenden Institut erhoben. Durch dieses neue direkte Kundenentgelt ist es möglich, die Kosten der Abhebung vor der Auszahlung anzuzeigen und die Abhebung noch abzubrechen, bevor Entgelte anfallen.

Daneben können Buchungsposten für die Inanspruchnahme von Geldausgabeautomaten anfallen. Diese unterliegen nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle, weil sie das Entgelt für eine Sonderleistung der Kreditinstitute regeln[5], da sie rund um die Uhr für Abhebungen zur Verfügung stehen. Allerdings muss dann eine kostenlose Abhebung am Bankschalter des kontoführenden Kreditinstituts möglich sein.

Navigationssysteme und Smartphones erleichtern es ihren Nutzern, für sie kostenlose Geldautomaten in ihrer Nähe zu finden. Es gibt Apps für iPhone und für Smartphones mit dem Betriebssystem Android.[6]

Geschichte

Die deutsche Geldautomaten-Vereinbarung sah ursprünglich eine Höchstentgeltvereinbarung bezüglich des Interbankenentgeltes vor. Diese regelte, dass bei Verfügungen bis 400 DM ein Entgelt von 4 DM, bei höheren Beträgen eines von 1 % der abgehobenen Summe erhoben wurde. Es handelte sich um ein Höchstentgelt: Der Geldautomatenbetreiber konnte geringere Beträge in Rechnung stellen (so stellten sich die Sparkassen untereinander 1,50 DM in Rechnung). Die kontoführende Bank belastete diese Beträge üblicherweise ohne Zu- oder Abschläge dem Kontoinhaber weiter, so dass das Höchstentgelt in der Praxis ein Fixpreis darstellte.

Mitte der 1990er Jahre war die BfG mit ihrem kostenlosen Gehaltskonto am Markt sehr erfolgreich. Aufgrund des kleinen Netzes an Filialen und Bankautomaten der BfG nutzen deren Kunden überproportional die Geldautomaten der anderen Banken. Um die Attraktivität dieses Angebots der BfG (und später der Direktbanken) zu reduzieren, kündigte der Deutscher Sparkassen- und Giroverband die Höchstentgeltvereinbarung zum 1. März 1997 mit dem Ziel, einen Neuabschluss mit höheren Preisen zu erreichen.

Nachdem das Bundeskartellamt starke Bedenken bezüglich der Genehmigungsfähigkeit geäußert hatte, wurde die neue Höchstentgeltvereinbarung im Sommer 1997 zurückgezogen. Seit dieser Zeit besteht keine einheitliche Regelung mehr.[7]

Seit dieser Zeit stiegen die Interbankenentgelte deutlich an - in Folge verlangten die Banken immer höhere Fremdverfügungsentgelte von ihren Kunden. Einzelne Institute forderten 10 Euro für eine Fremdverfügung.

In der Folge bildeten die einzelnen Bankengruppen Auszahlungsverbünde. Nach den Sparkassen und Genossenschaftsbanken bildeten sich 1999/2000 die Cash Group der Großbanken und der CashPool kleinerer Privatbanken. Hierdurch versuchten die Privatbanken, den Wettbewerbsvorteil der Sparkassen und Genossenschaftsbanken durch deren engmaschiges Netz, zu reduzieren.

Im März 2010 schritt das Bundeskartellamt mit einer Prüfung ein[8]. Die Banken verständigten sich daraufhin auf eine Umstellung des Systems ab 2011. Von da an sollen die Interbankenentgelte abgeschafft werden und an ihre Stelle ein frei bestimmbares Betreiberentgelt treten, das dem Kunden zu Beginn der Abhebung am Bildschirm angezeigt wird. Damit soll ein Preiswettbewerb angestoßen werden.

Der Vorschlag der Privatbanken, einer Einführung eines maximalen Entgelts von 2 Euro, stimmten die Sparkassen im Sommer 2010 nicht zu, sondern forderten einen Höchstpreis von 5 Euro. Die Politik reagierte darauf mit der Diskussion über gesetzliche Regelungen.[9]

Finnland

Abhebungen sind entgeltfrei für Inhaber einer finnischen Bankkarte, VISA Electron Karte an allen Geldautomaten der Marke „Otto.“, die das größte GA-Netz in Finnland bildet. Es gibt kleinere Wettbewerber, an deren GA Entgelte fällig werden. [10]

Großbritannien

Nach einer Kampagne durch Verbraucherschützer und Boulevardzeitungen mussten die britischen Banken 1999 Fremdverfügungsentgelte gegenüber den Kunden aufgeben und Fremdverfügungen kostenfrei anbieten.[11] Im Innenverhältnis werden Interbankenentgelte erhoben, die die kartenausgebende Seite selbst trägt.[12]

Über das Filialnetz der Banken hinaus gibt es eine steigende Anzahl an Geldautomaten, die von unabhängigen Anbietern in Parkhäusern, Discotheken und anderen Standorten betrieben werden. Hier wird ein direktes Kundenentgelt erhoben, das 2005 zwischen £ 1,00 und £1,50,[13] lag, vereinzelt aber bis zu £ 5 oder 10[14] betragen konnte.[15]. Bei GA von Abbey National wird kein Entgelt fällig. Es gab einige Diskussionen über GA-Standorte in heruntergekommenen Gegenden, wo Banken ihre Präsenz aufgegeben hatten.[16] Die Vorschriften über die Anzeige von direktem Kundenentgelt am Gerät wurden 2005 konkretisiert.[17][18]

Irland

Der Financial Regulator untersagt alle GA-Entgelte in der Republik Irland.

Niederlande

GA-Abhebungen in den Niederlanden sind entgeltfrei. Für Fremdverfügungen besteht allerdings eine Grenze von einer Abhebung pro Tag und der Verfügungsrahmen ist geringer als bei der eigenen Bank.

Österreich

Abhebungen sind für Inhaber einer österreichischen Maestro-Karte an allen österreichischen Automaten entgeltfrei.

Portugal

Alle Multibanco-Abhebungen und Überweisungen in Portugal sind entgeltfrei.

Spanien

Für Abhebungen von Fremdkunden verlangen GA-betreibende Banken ein direktes Kundnenentgelt von rund 0,50 Euro pro Abhebung.

Schweden

Schwedische Banken geben in der Regel Debitkarten aus, in deren Jahres- oder Monatsgebühr alle Abhebungen in Schweden und innerhalb der Eurozone abgedeckt sind. Für Abhebungen in anderen Gegenden werden Entgelte erhoben.

Hong Kong

In Hong Kong bestehen drei GA-Netze: ETC (HSBC und Hang Seng Bank) JETCO (alle übrigen Banken) und AEON. Die Benutzung von Geldautomaten ist entgeltfrei, solange man im eigenen GA-Verbund bleibt. Außerhalb des eigenen Netzes wird ein Serviceentgelt in Höhe von HKD$ 30 erhoben.

Indien

Per 1. April 2009 hat die indische Zentralbank (Reserve Bank of India) allen Banken das Erheben von GA-Entgelten untersagt. Zuvor verlangten Banken zwischen INR 10 und INR 35 pro Transaktion.[19] Für Abhebungen mit Kreditkarten und an ausländischen GA dürfen indische Banken Entgelte erheben. Darüber hinaus beschränkt die indische Zentralbank den Einsatz indischer Kreditkarten im Ausland; VISA-Karten aus Indien tragen standardmäßig den Vermerk: „Valid in India and Nepal only“. Grund dafür ist die restriktive Devisenpolitik des Landes. Aktuell wurde das Verbot von GA-Entgelte wieder aufgehoben und die ursprüngliche Regelung wiedereingeführt. Entgelte variieren von Bank zu Bank und reichen von INR 12 bis INR 50.

Iran

Im Iran gibt es nur einen GA-Netzbetreiber, SHETAB. Innerhalb dieses Netzes werden keine Abhebungsgebühren verlangt.

Kanada

Kanadas Banken betreiben das Interac-Netz; hier wird für Fremdverfügungen ein Transaktionsentgelt von 1,50 kanadischen Dollar erhoben. Seit einigen Jahren sind auch unabhängige GA-Betreiber im Markt, die ein direktes Kundenentgelt für Abhebungen verlangen. In der Folge verlangen auch vermehrt kanadische Banken diese Service Fee für Abhebungen von Fremdkunden, die dem Kunden zusätzlich zum Interac-Fee belastet wird.[20]

Pakistan

In Pakistan verlangen Banken normalerweise ein Entgelt von PKR 10 bis PKR 35 (EUR 0,10 bis EUR 0,30) für Fremdverfügungen. Diese Entgelte sollen die Transaktionskosten für die Durchleitung der Fremdverfügungen decken. Es existieren zwei GA-Systeme, das von einem Bankenkonsortium betrieben wird, und MNET, hinter dem die MCB Bank Ltd steht. Alle pakistanischen Banken gehören einem der beiden Systeme an. Einige Banken (etwa die Allied Bank und HSBC) übernehmen die Fremdverfügungsentgelte und ermöglichen ihren Kunden landesweites Abheben ohne Kosten.

Schweiz

Das übliche Entgelt für die Abhebung bei einer fremden Bank beträgt CHF 2. Alle Schweizer Banken geben Maestro-Debitkarten aus, so dass jeder GA genutzt werden kann.

Sri Lanka

In Sri Lanka, erheben Banken ein Entgelt von LKR (Sri Lanka Rupien) 50 (EUR 0,30 bis 0,50) für Verfügungen fremder Kunden.

Thailand

In Thailand werden seit dem 1. Juni 2010 an allen Geldautomaten eine Kreditkartengebühr von THB 150 (EUR 3 bis 4) auf den Auszahlungsbetrag addiert. Zusätzlich fallen die üblichen Gebühren an, die die Kreditkartenfirmen den Karteninhabern in Rechnung stellen.

USA

Vor 1988 gab es keine direkten Entgelte durch GA-Betreiber in den USA. 1988 begann die Valley Bank of Nevada Entgelte an GA in oder bei Kasinos in Las Vegas zu verlangen - und zwar von Karten, die nicht von der Vallay Bank ausgegeben wurden. [21] Nach und nach gestatteten verschiedene Kartensysteme, darunter die nationalen Marken Plus und Cirrus, das sogenannte „surcharging“ durch GA-Betreiber. Vor 1996 beliefen sich die Betreiberentgelte auf rund einen US-Dollar - laut einer Studie der staatlichen Verbraucherorganisation Public Interest Research Group aus dem Jahr 2001.[22]

Als Banken und Betreiber das Gewinnpotenzial aus Fremdverfügungen erkannten, hoben sie die Entgelte an. Heute belaufen sich die Betreiberentgelte auf 2 USD (2003[23]), können aber bis zu 6 USD betragen,[24] an bargeldintensiven Standorten wie Bars oder Kasinos sogar mehr. In Fällen, wo Entgelte sowohl an die kartenausgebende Bank (für Fremdverfügungen an anderen GA) als auch an den GA-Betreiber (das direkte Kundenentgelt) bezahlt werden müssen, kann die Gesamtbelastung für den Kunden sich bis auf 11 USD summieren. Unabhängige GA-Betreiber (Independent sales organizations (ISOs)) sind die treibende Kraft hinter dem Aufstellen von immer mehr GA in den USA - derzeit betreiben sie über 60% der 396.000 AGA in den Vereinigten Staaten. Es gibt Bedenken, der US-Markt sei übersättigt, so dass das Entgeltaufkommen einen profitablen Betrieb nicht mehr sichere und die Zahl der Geräte zurückgehen werde.[25] [26]

Eine neue Entgeltform im Markt ist das Ablehnungsentgelt (Denial Fee), die ein Kunde zahlen muss, wenn er mehr Geld abheben will als sein Kontostand oder sein Limit gestattet.[27] Als Gegenreaktion gegen die Mehrfachbelastung der Kunden haben einige Banken in den USA (wie USAA und E-Trade Bank) begonnen, ihren Kunden keine Fremdverfügungsentgelte abzuverlangen und darüber hinaus noch ihren Kunden alle Entgelte anderer Betreiber zu erstatten. Damit können Kunden dieser Banken überall kostenfrei abheben. Eine weitere Möglichkeit, kostengünstig an Bargeld zu kommen, ist es, die Bargeldauszahlung (Cash-Back) an Kassen von Supermärkten oder Tankstellen bei Zahlung mit Debitkarte zu nutzen.

Referenzen

  1. RBA: ATM FEE REFORMS
  2. No charge for Bankwest customers when they use Foreign ATMs
  3. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001R2560:EN:HTML
  4. "Privatbanken preschen mit Niedriggebühr vor", Der Spiegel vom 25. August 2010
  5. BGH, Urteil vom 30. November 1993 - Az. XI ZR 80/93
  6. [1]
  7. Ulrich Immenga und Thorsten Körber: Marktabgrenzung und Marktbeherschung bei Geldautomatennutzung
  8. Süddeutsche.de vom 13. März 2010, Kartellamt ermittelt gegen Banken
  9. Handelsblatt
  10. http://www.otto.fi/index.php?ca=in_english&an=default
  11. Vorlagenfehler: Parameter title wird benötigt. 
  12. LINK | The World's Busiest ATM Network | Transaction Management Services
  13. ATM users to pay £250M in fees next year
  14. http://www.publications.parliament.uk/pa/cm200405/cmselect/cmtreasy/191/191.pdf
  15. Banking and credit | Cash machines
  16. ATMs charging the poor | The Sun |HomePage|News|Sun Money
  17. New rules make ATM fees clearer. In: BBC News, 1. Juli 2005. Abgerufen am 25. April 2010. 
  18. LINK | The World's Busiest ATM Network | Transaction Management Services
  19. http://www.telegraphindia.com/1090330/jsp/business/story_10744673.jsp
  20. CBC Marketplace: ATM Fees
  21. United States Court of Appeals for the Ninth Circuit Valley Bank v. Plus Sys., Inc.:
  22. http://www.stopatmfees.com/report01/report01.pdf
  23. Press Releases
  24. Latest game of chance in town: ATMs
  25. Are there too many ATM machines? - Money - MSNBC.com
  26. After 25 years, ATMs facing market changes - Business First of Buffalo:
  27. In denial: ATM fee for getting nothing - The Red Tape Chronicles - MSNBC.com

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