Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol 2010

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol 2010

Die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol 2010 fanden am 14. März 2010 statt.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Ausgangslage

Da bei Gemeinderatswahlen in Tirol traditionell zahlreiche, vor allem ÖVP nahe Namenslisten antreten, wird vom Land Tirol auf Grund der schweren Zuordenbarkeit kein Gesamtergebnis für die Parteien ausgewiesen. Medienberichten zufolge stellte die ÖVP mit ihren nahestehenden Listen vor der Wahl 2010 rund 2300 von insgesamt 3676 Mandaten. Die SPÖ verteidigt 462 Gemeinderatsmandate und 22 Bürgermeister, die FPÖ stellte vor der Wahl 40 Gemeinderäte in 17 Gemeinden. Die Grünen waren mit 69 Mandaten in 33 Kommunen vertreten.[1]

Wahlrecht

Die Gemeinderatswahl 2010 wurde nach dem „Gesetz vom 7. Juli 1994, mit dem die Wahl der Organe der Gemeinde geregelt wird (Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 - TGWO 1994)“ in der aktuellen Fassung von 2008 durchgeführt. Wahlberechtigt sind dabei alle Bürger der Europäischen Union, die am Stichtag, dem 30. Dezember 2009 ihren Hauptwohnsitz in einer Tiroler Gemeinde haben, sich mindestens seit einem Jahr in der Gemeinde aufhalten und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden.[2] Gegenüber der Wahl 2004 sind damit erstmals Personen unter 18 Jahren aktiv wahlberechtigt. Aktiv wahlberechtigte dürfen zudem nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (Verurteilung wegen mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe). [3]

Das passive Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl haben all jene Personen, die aktiv wahlberechtigt sind und spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden. Bürger der Europäischen Union ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die ihren Hauptwohnsitz noch nicht seit fünf Jahren ununterbrochen in einer österreichischen Gemeinden haben, dürfen für die passive Wahlberechtigung zudem in ihrem Heimatland nicht in Folge einer strafrechtlichen Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. [4]

Das passive Wahlrecht für die Bürgermeisterwahl obliegt hingegen nur allen für die Gemeinderatswahl passiv wahlberechtigten Personen, die zudem die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Zudem dürfen Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in den letzten sechs Jahren vor dem Wahltag ihres Amtes als Mitglied des Gemeindevorstandes nicht für verlustig erklärt worden sein.[2]

Wahlgang und Fristen

Die Ausschreibung der Wahl erfolgte am 9. Dezember 2009 durch Kundmachung im Landesgesetzblatt. Unmittelbar danach wurde am selben Tag die Wahl auch in den Gemeinden kundgemacht. Noch im Dezember erfolgte die Bestellung der Mitglieder der Wahlbehörden, woraufhin bis spätestens 30. Dezember 2009 die konstituierende Sitzung der Gemeindewahlbehörden, der Bezirkswahlbehörden und allfälliger Sprengelwahlbehörden und Sonderwahlbehörden erfolgen musste. Danach konnten bis zum 19. Februar 2010 Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl erfolgen. Die Frist zur Bekanntgabe von Listenkopplungen war bis zum 26. Februar 2010 angesetzt.

Der Wahlgang selbst wurde am 14. März 2010 276 von 279 Gemeinden Tirols durchgeführt. In Ischgl und Reith bei Seefeld fanden Gemeinderatswahlen bereits 2009 statt, die nächste Wahl in Innsbruck ist für 2012 vorgesehen. Die ÖVP bzw. ihr nahestehende Namenslisten tritt dabei flächendeckend in ganz Tirol an, während die SPÖ in 117 Gemeinden kandidiert. Erstmals schaffte die SPÖ dabei Kandidaturen in Gries am Brenner, Matrei am Brenner und Grinzens. Die FPÖ, die derzeit nur in 27 Kommunen vertreten ist kandidiert 2010 in 62 Gemeinden, die Grünen stehen in 36 Gemeinden auf dem Stimmzettel, wobei die Partei bisher in 33 Gemeinderäten vertreten war.[1] Mitglieder der Liste Fritz Dinkhauser treten erstmals seit der Gründung der Bürgerliste in zehn Gemeinden an, wobei der vom Landtagsklub der Liste Dinkhauser abgespaltene Tirol-Klub-Bürgerforum den Bürgermeistersessel des Landtagsabgeordneten Thomas Schnitzer in Ehrwald verteidigen will.

Für den Wähler ist neben der persönlichen Stimmabgabe erstmals auch die Teilnahme per Briefwahl möglich. Zur Teilnahme per Briefwahl musste dabei bis spätestens 4. März ein schriftlicher bzw. bis zum 9. März 2010 ein mündlich Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfolgen. Bei der Briefwahl muss der Wähler dabei die Wahl „persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst“ durchführen und die Stimmzettel anschließend in das Wahlkuvert legen. Dieses Kuvert muss in der Folge wiederum in die Wahlkarte gelegt werden, wobei die Wahlkarte unterschrieben werden muss. Gültig sind in der Folge nur Wahlkarten, die bis zum 12. März 2010 bei der Gemeinde auf dem Postweg eintreffen.[5] Wurde eine Wahlkarte ausgestellt, so kann das Wahlrecht in der Folge nur noch per Briefwahl oder unter Vorlage der Wahlkarte bei der Wahlbehörde ausgeübt werden, bei der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist.[6]

Erreicht bei der Bürgermeisterwahl kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so wird die Stichwahl am 28. März 2010 durchgeführt.

Einzelnachweise

  1. a b tt.com „Pro Mandat fünf Bewerber“, 10. März 2010
  2. a b TGWO 1994, §7
  3. TGWO 1994, §9
  4. TGWO 1994, §8
  5. Land Tirol Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2010: Die Briefwahl
  6. TGWO 1994, §34a, Absatz 7

Weblinks

  • Land Tirol Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2010

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