Gemeindeverband (Österreich)

Gemeindeverband (Österreich)

Ein Gemeindeverband ist in Österreich eine an den Gemeindeaufgaben orientierte Zusammenarbeit mehrerer politischer Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen

In der österreichischen Verfassung ist geregelt, dass sich Gemeinden „zur Besorgung einzelner Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches […] durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen“ können (Art. 116a (1) B-VG). Diese Aufgaben und die Rahmenbedingungen der Gemeindeverbände sind in den Gemeindeordnungen der Länder noch einmal spezifiziert, einige Länder haben eigene Gemeindeverbändegesetze:[1]

  • Burgenländisches Gemeindeverbandsgesetz 1987[2]
  • Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) §§ 83–85[3]
  • Nö. Gemeindeverbandsgesetz[4]
  • Oö. Gemeindeverbändegesetz 1988[5]
  • Salzburger Gemeindeverbändegesetz 1986[6]
  • Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz (GVOG 1997)[7]
  • Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO §§ 129–142[8]
  • Vorarlberger Gemeindegesetz §§ 93–96[9]

Gemeindeverbände verfügen über Rechtspersönlichkeit, in gewissen Angelegenheiten haben sie den Status einer Gebietskörperschaft.

Organisiert sind sie typischerweise über Vollversammlung, Vorstand und einen Obmann (Vertretungsperson).

Aufgaben

Aufgaben in Gemeindekompetenz, die auf Basis von Gemeindeverbänden organisiert werden, sind etwa Bauwesen, kommunaler Straßenbau, Erhalt von Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schule, Melde- und Matrikenwesen (Standesamt), Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft und ähnliches. So sind denn auch Verkehrsverbünde, Reinhalteverbände, oder die Tourismusregionen durchwegs auf Gemeindeverbandsbasis umgesetzt.

Ein Beispiel, wie sich Gemeinden in Verbänden organisieren, anhand des Bezirks Lienz (Osttirol) mit 33 Gemeinden:[10]

  • Abfallwirtschaftsverband Osttirol: Heute organisieren alle Osttiroler Gemeinden gemeinsame Entsorgung und betreiben die Restmülldeponie Lavant
  • Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Lienz: 16 Gemeinden wickeln ihre kommunalen Meldeaufgaben in enger Zusammenarbeit über das Standesamt Lienz ab
  • Abwasserverband Lienzer Talboden: 15 Mitgliedsgemeinden betreiben ein gemeinsames Wasserwerk (Regional-Klärwerk Lienzer Talboden Dölsach)
  • Planungsverband 36 „Lienz und Umgebung“: Gemeinsame Regionalplanung von 15 Gemeinden um die Bezirkshauptstadt
  • A. ö. Bezirkskrankenhaus Lienz: Gemeinsames Krankenhaus aller Osttiroler Gemeinden
  • Wohn- und Pflegeheime Osttirol: Trägerorganisation der kommunalen Altenbetreuung und Lebenshilfe mit drei Standorten in der Region
  • Landesmusikschule Lienzer Talboden: Gemeinsame Musikschule des Osttiroler Kernraumes

An diesem in die alpinen Kernzonen eingelagerten Raumes mit seinen spezifischen Problemen, was Verkehrsnähe und Infrastruktur betrifft, ist zu sehen, wie Gemeinden ihre Aufgaben über das Werkzeug der Gemeindeverbände effektiver organisieren können.

Darüber hinaus können Gemeindeverbände auch stellvertretend vor Ort auch Aufgaben übernehmen, die in Kompetenz des Bundes oder der Länder liegen, beispielsweise die örtliche Umsetzung von Umweltschutzagenden.

Auch in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ist der Zusammenschluss zu Verbänden möglich, so etwa im Rahmen des europäischen INTERREG-Programms und der EuRegios (Regionalpolitik der Europäischen Union).

Literatur

  • Hans Neuhofer: Gemeinderecht: Organisation und Aufgaben der Gemeinden in Österreich. 2. Auflage. Reihe Springers Handbücher der Rechtswissenschaft, Springer, 1998, ISBN 978-321182929-5.

Einzelnachweise

  1. Neuhofer: Gemeinderecht. 1998, Gemeindeverbändegesetze, S. 51 f.
  2. Gesetz vom 17. Dezember 1986 über die Bildung und Organisation von Gemeindeverbänden (Bgld. Gemeindeverbandsgesetz).Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche StF: LGBl. Nr. 20/1987 (XIV. Gp. RV 223 AB 225)
  3. Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO.Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche StF: LGBl Nr 66/1998 (WV), 17. Abschnitt: Gemeindeverbände; Verordnung der Landesregierung vom 16. Februar 1988 über die Organisation von Gemeindeverbänden nach Bundesrecht (Bundes-Gemeindeverbandsorganisationsvorschriften Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche). StF: LGBl Nr 7/1988.
  4. Nö. Gemeindeverbandsgesetz.Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche 1600–0 LGBl. 193/78 (WL)
  5. Gesetz vom 1. Juli 1988 über die Gemeindeverbände (Oö. Gemeindeverbändegesetz).Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche StF: LGBl. Nr. 51/1988
  6. Gesetz vom 22. Oktober 1986 über Gemeindeverbände im Lande Salzburg (Salzburger Gemeindeverbändegesetz)Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche StF: LGBl. Nr. 105/1986
  7. Gesetz vom 1. Juli 1997, mit dem das Steiermärkische Gemeindeverbandsorganisationsgesetz (GVOG 1997) beschlossen wird Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche StF: LGBl. Nr. 66/1997
  8. Gesetz vom 21. März 2001 über die Regelung des Gemeindewesens in Tirol (Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO).Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche LGBl. Nr. 36/2001, II. Teil Die Gemeindeverbände
  9. Gesetz über die Organisation der Gemeindeverwaltung (Gemeindegesetz)Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche StF: LGBl. Nr. 40/1985, VII. Hauptstück: Gemeindeverbände und Verwaltungsgemeinschaften 1. Abschnitt: Gemeindeverbände
  10. Gemeindeverbände. In: stadt-lienz.at. Stadtgemeinde Lienz, abgerufen am 21. Oktober 2011.
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