Geschlecht (Genealogie)

Geschlecht (Genealogie)

Das Geschlecht im genealogischen Sinne bezeichnet eine soziale Gruppe, deren Mitglieder durch alle nur möglichen Grade der Blutsverwandtschaft von einem gemeinschaftlichen Stammvater abstammen und gleichen Namens sind, also die agnatische Stammlinie bilden.

Das Geschlecht teilt sich in Linien, auch als Häuser bezeichnet. Die Familie ist der Teil eines Hauses.

Haus bezeichnet zuweilen auch ganze Geschlechter, wird aber nur von höchsten Geschlechtern gebraucht, insbesondere von Dynastien. Bei der Bezeichnung spricht man insofern beispielsweise vom Haus Bourbon. Grundlage dieser Bezeichnung für ein Geschlecht ist, dass sich in der deutschen Historiographie die Bezeichnung Hausordnung für das politische Testament eines Herrschers im Mittelalter durchgesetzt hat. Synonym werden solche Geschlechter im Plural auch als beispielsweise Bourbonen bezeichnet.

Der Begriff Familie (vgl. Familienstammbaum) wird häufig synonym mit dem Begriff Geschlecht verwendet. Bei hohen, angesehenen und über eine Vielzahl von Generationen nachweisbaren Familien wird ähnlich zu der Begriffsbildung Haus bei Dynastien auch von Geschlecht gesprochen, sodass als Konnotation vornehmes Geschlecht angesehen werden kann. Einen weiteren Rahmen steckt das Deutsche Geschlechterbuch. Adelige Familien bezeichnen sich durchgängig als Adelsgeschlecht (vgl. Kategorie:Adelsgeschlecht), ebenso vergleichbare bürgerliche Geschlechter (vgl. Kategorie:Hanseatengeschlecht). Entsprechend wird differenziert: „Die Familie begreift nur die nächsten Kinder eines Vaters. Man kann daher die Kinder mit ihrem Vater und ihrer Mutter eine adelige Familie, aber noch kein adeliges Geschlecht nennen, wenn der Vater erst den Adel erhalten hat.“[1]

Schon Tacitus unterscheidet beide Begriffe, wenn er über die Germanen anmerkt: „Besonders spornt sie zur Tapferkeit an, dass nicht Zufall und willkürliche Zusammenstellung, sondern Familien und Geschlechter die Reiterhaufen oder die Schlachtkeile bilden“,[2] mag aber den Begriff im Sinne der römischen Gens verstanden haben. In späteren Quellen findet sich indes zweifelsfrei die vorgenannte Verwendung des Begriffs, wenn es beispielsweise heißt: „27 Männer der vornehmsten Geschlechter des Adels und der Bürgerschaft ... wurden ... hingerichtet“[3]

Literatur

  • Christine Kanz (Hg.), Zerreissproben /Double Bind: Familie und Geschlecht in der deutschen Literatur des 18. und 19. Jahrhunderts, 2007, ISBN 3905561727

Einzelnachweise

  1. Johann August Eberhard, Haus, Geschlecht, Familie in: Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache, 1910 Online-Textversion
  2. Tacitus, Germania, K. 7
  3. Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hg.), Theologische Realenzyklopädie, Band 6, 1977, ISBN 3110081156, S. 764

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