Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
QS-Recht

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Antrag|10. Februar 2011|2=und um was geht es in dem gesetz? - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 06:08, 10. Feb. 2011 (CET)


Basisdaten
Titel: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Familienrecht
Datum des Gesetzes: 4. Juli 2008
(BGBl. I S. 1188)
Inkrafttreten am: 12. Juli 2008
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls trat zum 12. Juli 2008 in Kraft und regelte Änderungen zu familiengerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls.

Änderungen durch das Gesetz

[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Vorlage:§§/Wartung/buzer
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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