Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe

Das Gesetz zur Neugliederung des Kreises Olpe vom 18. Juni 1969[1] regelt die Neugliederung der Gemeinden des Kreises Olpe (Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen). Das Gesetz trat am 1. Juli 1969 in Kraft. Es schloss 20 Gemeinden des Kreises Olpe sowie 3 Gemeinden des Kreises Meschede zu 7 neuen amtsfreien Gemeinden im Kreis Olpe zusammen. Gleichzeitig wurde die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Olpe und dem Oberbergischen Kreis durch Gebietsaustausch im Bereich Drolshagen/Lieberhausen verändert. Lediglich die Gemeinde Lenne blieb durch das Neugliederungsgesetz unverändert; sie wurde durch das Sauerland/Paderborn-Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 1975 in die Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis eingegliedert.

Inhaltsverzeichnis

Kurzbeschreibung

I. Abschnitt. Gebietsänderungen

§ 1 Gemeinde Wenden

Die beiden Gemeinden des Amtes Wenden, Wenden und Römershagen, wurden zur neuen Gemeinde Wenden zusammengeschlossen, das Amt Wenden aufgelöst und die neue Gemeinde Wenden dessen Rechtsnachfolger.

§ 2 Stadt Drolshagen

Die beiden Gemeinden des Amtes Drolshagen, die Stadt Drolshagen und die Gemeinde Drolshagen-Land, wurden zu einer neuen Stadt Drolshagen zusammengeschlossen, die Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Amtes Drolshagen wurde. Die zur früheren Gemeinde Drolshagen-Land gehörenden östlichen Teile der Ortschaften Belmicke und Wörde wurden mit den jeweiligen westlichen Ortsteilen in der Gemeinde Lieberhausen (Oberbergischer Kreis) vereinigt. Von dieser kam wiederum der unbewohnte Bereich Auf dem Dümpel zur neuen Stadt Drolshagen. Darüber hinaus wurden vier Grundstücke der Gemeinde Rhode in die neue Stadt eingegliedert.

§ 3 Stadt Olpe

Die amtsfreie Stadt Olpe und die drei Gemeinden des diese umgebenden Amtes Olpe, Olpe-Land, Kleusheim und Rhode, wurden zu einer neuen Stadt Olpe zusammengeschlossen, die Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Amtes Olpe wurde. In diese Stadt wurden zudem Teile der Gemeinde Helden (Attendorn), nämlich die Orte Oberveischede, Tecklinghausen und Neuenwald sowie der Ort Fahlenscheid der Gemeinde Rahrbach und schließlich Apollmicke aus der Gemeinde Kirchveischede eingegliedert.

§ 4 Stadt Attendorn

Die amtsfreie Stadt Attendorn und die beiden Gemeinden des Amtes Attendorn, Attendorn-Land (ohne Heggen) und Helden (Attendorn) (ohne Altfinnentrop, Neuenwald, Oberveischede, Petmecke und Tecklinghausen), wurden zu einer neuen Stadt Attendorn zusammengeschlossen, die auch Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Amtes Attendorn wurde. In diese wurden zur Grenzberichtigung unbewohnte Gebiete der Gemeinde Grevenbrück eingegliedert.

§ 5 Stadt Lennestadt

Der überwiegende Teil des Amtes Bilstein, nämlich die Gemeinden Elspe, Grevenbrück (mit Ausnahme kleinerer unbewohnter Gebiete), Kirchveischede (ohne Apollmicke und Benolpe), weiterhin die Gemeinde Saalhausen aus dem Amt Kirchhundem und die Gemeinde Oedingen (ohne Schöndelt) aus dem Amt Serkenrode, Landkreis Meschede wurden mit den Ortsteilen Altenhundem, Kickenbach und Langenei der Gemeinde Kirchhundem und dem Ortsteil Petmecke der Gemeinde Helden (Attendorn) zu einer neuen Stadt Lennestadt zusammengeschlossen. Diese trat die Rechtsnachfolge des aufgelösten Amtes Bilstein an.

§ 6 Gemeinde Kirchhundem

Der größte Teil des Amtes Kirchhundem, nämlich die Gemeinden Kirchhundem (ohne Altenhundem, Kickenbach und Langenei), Kohlhagen, Heinsberg (Kirchhundem) und Oberhundem sowie die Gemeinde Rahrbach (ohne Fahlenscheid) aus dem Amt Bilstein wurden zu einer neuen Gemeinde Kirchhundem zusammengeschlossen, in die zudem noch der Ortsteil Benolpe aus der Gemeinde Kirchveischede eingegliedert wurde. Diese wurde auch Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Amtes Kirchhundem.

§ 7 Gemeinde Finnentrop

Die Gemeinden Schliprüthen und Schönholthausen des Amtes Serkenrode wurden zu einer neuen Gemeinde Finnentrop zusammengeschlossen, die die Rechtsnachfolge für das Amt Serkenrode antrat und in den Kreis Olpe eingegliedert wurde. Sie wurde um die Ortsteile Schöndelt (Gemeinde Oedingen), Heggen (Gemeinde Attendorn-Land) und Altfinnentrop (Gemeinde Heiden) erweitert.

II. Abschnitt. Schlussvorschriften

§ 8 Bestätigung bzw. Abänderung bereits bestehender Gebietsänderungsverträge

Die Gebietsänderungsverträge zur Bildung der neuen Städte Drolshagen, Olpe und Attendorn sowie die verwaltungsaufsichtlichen Bestimmungen zur Bildung der neuen Gemeinden Wenden, Kirchhundem und Finnentrop sowie der neuen Stadt Lennestadt sowie zur Grenzänderung zwischen den Landkreisen Olpe und Meschede wurden im Wesentlichen bestätigt.

§ 9 Auflösung der Kreistage der Kreise Meschede und Olpe

Aufgrund der vollständigen Eingliederung des Amtes Serkenrode aus dem Kreis Meschede in den Kreis Olpe wurden die 1964 gewählten Kreistage dieser Kreise vorzeitig aufgelöst.

§ 10 Zuordnung der neuen Gemeinden zu den Amtsgerichten

Die Grenzen der Bezirke der bisherigen Amtsgerichte Attendorn, Grevenbrück, Kirchhundem und Olpe wurden neu gezogen. Dabei wurde das Amtsgericht Grevenbrück in Amtsgericht Lennestadt umbenannt und das Amtsgericht Kirchhundem mit Ablauf des 31. Dezember 1969 aufgehoben. Die Stadt Attendorn wurde dem Amtsgericht Attendorn, Finnentrop, Kirchhundem (die bisher zum Amtsgericht Kirchhundem gehörenden Ortsteile aber erst ab 1. Januar 1970) und Lennestadt dem Amtsgericht Lennestadt und Drolshagen, Olpe und Wenden dem Amtsgericht Drolshagen zugeordnet.

§ 11 Bestimmungen zu Personalvertretungen und -kommissionen
§ 12 Inkrafttreten

Das Gesetz trat am 1. Juli 1969 in Kraft.

Gesetzgebungsverfahren

Am 25. Februar 1969 brachte die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Gemeindeneugliederung im Landkreis Olpe in den Landtag ein.[2] Dieser sah vor, die Gemeinden des Landkreises Olpe zu sechs Großgemeinden zusammenzufassen. Lediglich die Gemeinde Lenne blieb ausgenommen, da sie überwiegend auf die Stadt Schmallenberg im Landkreis Meschede ausgerichtet war. Dieser wurde am 11. März 1969 ohne Aussprache an den Ausschuss für Verwaltungsreform überwiesen.[3] Der Ausschuss empfahl dem Landtag weitgehend die Annahme des Entwurfes der Landesregierung.[4] Dennoch kam es zu einigen Änderungs- und Erweiterungsvorschlägen. Die Umgliederung von Teilen der Gemeinde Attendorn-Land in die Stadt Drolshagen im Bereich der Listertalsperre (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 des Entwurfs der Landesregierung) wurde abgelehnt. Weiterhin wurde auch die Gemeinde Oedingen aus dem Amt Serkenrode, Landkreis Meschede, in die Bildung der neuen Stadt Lennestadt miteinbezogen. Schließlich wurde auch die Neubildung der Gemeinde Finnentrop und deren Eingliederung in den Kreis Olpe vorgeschlagen. Der so geänderte Gesetzentwurf wurde vom Landtag am 10. Juni 1969 in zweiter und dritter Lesung jeweils mehrheitlich angenommen.[5] Das Gesetz wurde am 18. Juni 1969 ausgefertigt und am 25. Juni 1969 verkündet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. GV. NRW. S. 286
  2. Landtag Nordrhein-Westfalen, Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Olpe, Landtags-Drucksache 6/1130
  3. Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll Nr. 6/51, S. 2014
  4. Landtag Nordrhein-Westfalen, Bericht des Ausschusses für Verwaltungsreform zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Olpe - Nr. 1130 der Drucksachen, Landtags-Drucksache Nr. 6/1314
  5. Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll Nr. 6/56, S. 2272

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen — Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26. April 1966, in Kraft getreten am 1. Juli 1966 und das zweite Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 5. November 1968, in Kraft getreten am 1. Januar 1969, sind Gesetze des… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen — Durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen vom 10. Juni 1969[1] wurden im Rahmen der Gebietsreform in Nordrhein Westfalen die Gemeinden des damaligen Landkreises Euskirchen neu gegliedert. Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage und… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve — Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Kleve neu. Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Kleve die Städte Goch und Kleve, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern — Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Geldern neu. Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Geldern die Städte Geldern, Kevelaer und… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter — Das Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 2. Dezember 1969[1] regelt die Neugliederung der Gemeinden des damaligen Kreises Höxter (Regierungsbezirk Detmold, Nordrhein Westfalen). Das Gesetz trat am 1. Januar 1970 in Kraft. Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen — Das Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen vom 18. Dezember 1969[1] beendete die erste Phase der Gebietsreform in Nordrhein Westfalen und ordnete die Gemeindestruktur im heutigen Kreis Viersen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden — Basisdaten Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden Art: Landesgesetz Geltungsbereich: Nordrhein Westfalen Rechtsmaterie: Kommunalrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Rees — Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Rees wurde am 24. Juni 1969 verkündet und gliederte einige Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Rees neu. Das Gesetz betraf dabei lediglich einige Gemeinden des Kreises,… …   Deutsch Wikipedia

  • Olpe — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Kreis Olpe — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”