Abitur in NRW

Abitur in NRW

Das Abitur in Nordrhein-Westfalen wurde mit dem Abitur-Jahrgang 2007 auf das Zentralabitur umgestellt. Zum Schuljahr 2006/2007 wurde das 12-Jahre-System eingeführt, so dass es 2013 (Schuljahr 2012/2013) ein Doppelabitur geben wird, bei dem zwei Jahrgänge (einer nach zwölf, einer nach 13 Schuljahren) in die Abiturprüfungen gehen werden.

Inhaltsverzeichnis

Zentralabitur 2007 bis 2012

Der Abiturjahrgang 2007 absolvierte das erste Zentralabitur in NRW. Schüler, die im Jahr 2006 das Abitur nicht bestanden und die Jahrgangsstufe 13 wiederholt haben, nahmen nicht am Zentralabitur teil, sondern erhielten die bis dahin üblichen Prüfungsaufgaben des jeweiligen Fachlehrers, da sie auch nicht wie die Schüler des Jahrgangs 2007 auf das Zentralabitur vorbereitet wurden.

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Qualifizierungsphase 12. Klasse & 13. Klasse Abiturprüfungen
Alle Noten, die man in der Qualifizierungsphase und den Abiturprüfungen erreicht, machen zusammen die Gesamtqualifizierung aus, den Abiturzeugnisdurchschnitt, der später entscheidend für die Aufnahme an Universitäten ist (siehe Numerus Clausus).

Kurswahlen

Ein Kurs ist ein Fach, das man ein Halbjahr lang belegt hat. Um das Abitur in NRW machen zu können, muss man zwei Fächer als Leistungskurse (LK) und verschiedene Grundkurse (GK) wählen. Die beiden Leistungskursfächer und zwei der Grundkursfächer bilden die vier Abiturfächer, in denen man die Abiturprüfung ablegt. Die ersten drei Abiturfächer sind dabei schriftliche, zentral geprüfte Fächer, das Vierte ein mündlich geprüftes Fach, bei dem der entsprechende Fachlehrer die Aufgaben stellt und überprüft.

Insgesamt müssen die vier Abiturfächer die drei "Aufgabenfelder" abdecken:

Aufgabenfeld Unterrichtsfach Anmerkungen
sprachlich-
literarisch-
künstlerisch
Deutsch ''''''''Pflichtfach''''''''
Englisch Fremdsprachen
Französisch
weitere Fremdsprachen (je nach Schule unterschiedlich)
Kunst Pflicht: vier Kurshalbjahre ein literarisch-künstlerisches Fach (Grundkurs)
zwei in der Jgstf. 11, zwei in den Jgstf. 12 oder 13
Musik
Literatur
geistes-,
gesellschafts-
wissenschaftlich
Geschichte Pflicht: zwei Kurshalbjahre Geschichte und zwei Kurshalbjahre SoWi in den Jgstf. 12 und 13
bei Nichtbelegung Zusatzkurs
Sozialwissenschaft (SoWi)
Erdkunde
Philosophie nicht an allen Schulen angeboten
Erziehungswissenschaft
Psychologie
Pädagogik
mathematisch-
naturwissenschaftlich-
technisch
Mathematik Pflichtfach
Biologie Klassische Naturwissenschaften
Pflicht: eine klassische Naturwissenschaft durchgängig belegt
Chemie
Physik
Informatik nicht an allen Schulen angeboten
Ernährungslehre
Technik
ohne Zuordnung Religion Pflicht: vier Grundkurse in Jgstf. 11 und 12; Alternative: Philosophie
Sport Pflichtfach

Sprachlicher oder naturwissenschaftlicher Schwerpunkt

Es muss entweder ein sprachlicher oder ein naturwissenschaftlicher Schwerpunkt gesetzt werden. Das heißt, dass entweder zwei Fremdsprachen oder zwei naturwissenschaftlich-technische Fächer gewählt werden müssen. Während es Pflicht ist, eine klassische Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) zu wählen, darf das zweite Fach, das den Schwerpunkt ausmacht, jedes Fach aus der naturwissenschaftlich-technischen Fächergruppe (nicht Mathematik) sein. Welches der beiden naturwissenschaftlich-technischen Fächer schriftlich gewählt wird, ist nicht vorgeschrieben, natürlich können auch beide Fächer schriftlich belegt werden. In beiden Schwerpunkten müssen vier Kurse aus einer der beiden Fremdsprachen bzw. Naturwissenschaften und die beiden Kurse aus 13.1 und 13.2 in der zweiten (je nach Schwerpunkt) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wer den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt wählt, muss in einer Fremdsprache und einer Naturwissenschaft Klausuren schreiben, beim fremdsprachlichen Schwerpunkt muss man in den beiden Fremdsprachen, aber nicht in der Naturwissenschaft Klausuren schreiben.

Punktesystem

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 96 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 91 %
13 1− 86 %
12 gut 2+ 81 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 76 %
10 2− 71 %
9 befriedigend 3+ 66 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 61 %
7 3− 56 %
6 ausreichend 4+ 51 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 46 %
4 schwach ausreichend 4− 41 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 34 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Kursbewertung

In den Leistungskursen und den schriftlichen Grundkursen – man kann Grundkurse schriftlich und mündlich wählen; Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik müssen aber in jedem Fall schriftlich gewählt werden – werden in jedem Kurshalbjahr zwei Klausuren geschrieben. Für jedes Quartal gibt es eine mündliche Note. Die Gesamtnote für das Kurshalbjahr ergibt sich dann aus der schriftlichen Gesamtnote, die mit der mündlichen Gesamtnote zusammengezogen wird.

Wie aus den Einzelnoten die Kursgesamtnote ermittelt wird, ist nicht im Detail vorgeschrieben. Ein System, das der Fachlehrer hierbei anwenden könnte, ist folgendes: Bei gebrochenen Zwischenergebnissen gibt die mündliche Note den Ausschlag, bei gebrochenen Gesamtergebnissen gibt die Tendenz des 2. Quartals den Ausschlag, ob auf- oder abgerundet wird.
1. Quartal Sonstige Mitarbeitsnote/ mündliche Note 9 Punkte (befriedigend plus, 3+) Erste Klausur: 6 Punkte (ausreichend plus, 4+) gesamt: (9+6)/2 = 7,5 Punkte, die mündliche Note gibt den Ausschlag also 8 Punkte (befriedigend, 3) 2. Quartal Sonstige Mitarbeitsnote/ mündliche Note 11 Punkte (gut) Zweite Klausur 10 Punkte (gut -) gesamt: (11+10)/2 = 10,5 Punkte, die mündliche Note gibt den Ausschlag also 11 Punkte (gut, 2) Gesamtnote: (8+11)/2 = 9,5;aufsteigende Tendenz im 2.Quartal also 10 Punkte (gut minus, 2-)

Abiturzulassung

Um für das Abitur zugelassen zu werden, muss man in der Qualifikationsphase (den Jahrgangsstufen 12 und 13) insgesamt 110 Punkte im Grundkursbereich und 70 Punkte im Leistungskursbereich (Halbjahre 12.1 bis 13.1) erreicht haben. Das sind im Schnitt jeweils pro Kurs 5 Punkte, also eine glatte 4. Unabhängig davon darf man im Leistungskursbereich nur insgesamt zwei Kurse mit Defiziten haben und im Grundkursbereich sechs defizitäre Kurse. Defizite zählen ab 4minus (4 Punkte) und niedriger. Ein Kurs entspricht dabei je einem belegten Kurshalbjahr. Ein Kurs, der mit 0 Punkten (= ungenügend, 6) absolviert wird, gilt als nicht belegt. Wenn dieser Fall eintritt, dann kann man die Zulassung zum Abitur nicht mehr erhalten.

Abiturprüfungen

Schriftliche Prüfungen

Schriftliche Prüfungen werden in den ersten drei Abiturfächern mit zentral gestellten Aufgaben abgehalten. Weicht die Prüfungsnote in einem schriftlichen Fach um mindestens 4,00 Punkte von der durchschnittlichen Bewertung in diesem Fach aus den vier Halbjahren der Jahrgangsstufen 12 und 13 ab, so muss der Schüler in diesem Fach eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Der Schüler kann sich auch freiwillig für eine mündliche Prüfung melden.

Bei den Korrekturen gibt es jeweils einen Zweitkorrektor und, wenn Erst- und Zweitkorrektur sich um vier Punkte oder mehr unterscheiden – ansonsten wird das arithmetische Mittel gebildet, eine „Einigung“ wie früher gibt es nicht – einen Drittkorrektor. Der Zweitkorrektor ist laut APO GOSt § 34 eine von der oberen Schulaufsichtsbehörde beauftragte Fachlehrkraft, die jedoch nicht notwendigerweise an einer anderen Schule beschäftigt ist. Weder die Namen von Prüfling und Erstkorrektor noch das Ergebnis des Erstkorrektors müssen vor dem Zweitkorrektor geheim gehalten werden.

Die Bewertung erfolgt „in einem vorgegebenen kriteriengeleiteten Beurteilungsverfahren“[1], das zentral erstellt wurde und den Aufgaben beigegeben wird. Dabei erfolgt die Aufschlüsselung der zu erbringenden Schülerleistungen an Hand eines Kriterienkatalogs, der einzelnen Kriterien sowohl eine maximal definierte Punktzahl als auch den Anforderungsbereich zuweist. Die maximal erreichbare Punktzahl pro Aufgabe ist im Voraus festgelegt und auf den Prüfungsbögen mit abgedruckt. Diese Kriterien geleitete Bewertung ist verbindlich. Den Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrkräften steht in jedem Fach eine Aufgabenauswahl zu, im Fach Deutsch sind dies beispielsweise vier Aufgabenvorschläge, in modernen Fremdsprachen zwei, in den Gesellschaftswissenschaften drei, von denen jeweils eine zur Bearbeitung ausgewählt werden. In den Naturwissenschaften finden Auswahlen über Lehrer und/oder die Prüflinge statt. Die Auswahlzeit beträgt 30 Minuten. Zusätzlich beträgt die Arbeitszeit im Grundkurs 3 Zeitstunden, im Leistungskurs 4 Stunden 15 Minuten.

Unter Anforderungsbereichen versteht man die bundesweit einheitliche Klassifizierung von kognitiven Einzelleistungen des Prüflings bei Klausuren. Das System ist aus den Gesellschafts- und Sprachwissenschaften bekannt. Dabei entspricht der Anforderungsbereich I dem Bereich Comprehension/Verständnis, der Anforderungsbereich II dem Bereich Analysis/Analyse, der Anforderungsbereich III dem Bereich Evaluation/Werten, kommentieren, Hypothesen entwickeln. Die Zuordnung einzelner Arbeitsaufträge zu den entsprechenden Anforderungsbereichen ist fachspezifischen Operatorenlisten zu entnehmen. Allein die Zugehörigkeit eines Kriteriums zu einem bestimmten Anforderungsbereich setzt weder den Schwierigkeitsgrad desselben noch das Bewertungsgewicht fest.

Mündliche Prüfung

Die mündlichen Prüfungen werden nicht zentral gestellt. Die Aufgaben werden wie zuvor vom Fachlehrer ausgearbeitet, müssen aber dennoch den Bestimmungen des Abiturs genügen. Bei einer mündlichen Prüfung müssen neben dem Prüfling selbst drei Lehrer anwesend sein: Der Fachlehrer, der die Prüfung abhält, ein Lehrer aus derselben Fachschaft, der das Protokoll führt, und ein dritter Lehrer, der den Vorsitz führt und nicht von diesem Fach sein muss. Außerdem ist es bei Einwilligung des Prüflings möglich, dass ein oder mehrere Schüler des Nachfolgejahrgangs als stiller Beobachter der Prüfung beiwohnen. Lehrpersonal der Schule kann ohne Einwilligung des Prüflings in der Prüfung hospitieren.

Berechnung des Abiturzeugnisdurchschnitts

Die Gesamtqualifikation (Gesamtpunktzahl), die man mit dem Abitur erreicht hat, setzt sich zusammen aus

  • 22 Grundkursen aus der Qualifizierungsphase in einfacher Wertung
  • vier Leistungskursen aus der 12 in doppelter Wertung
  • zwei Leistungskursen aus der 13.1 in dreifacher Wertung
  • zwei Leistungskursen aus der 13.2 in einfacher Wertung
  • dem 3. und 4. Abiturfach aus der 13.2 in einfacher Wertung
  • den Prüfungsnoten der vier Abiturfächer in vierfacher Wertung

Hierbei kann eine maximale Punktzahl von 840 erreicht werden, davon 330 im Grundkursbereich, 210 im Leistungskursbereich und 300 im Abiturbereich. Die 22 Grundkurse setzen sich zusammen aus den Pflichtkursen, die man belegen muss, davon höchstens zwei Kurse aus dem künstlerisch-literarischen Feld und höchstens drei Sportkurse.

Gesamtqualifikation

max. 840 Punkte

  Grundkursbereich

max. 330 Punkte

Leistungskursbereich

max. 210 Punkte

Abiturbereich

max. 300 Punkte

 
  • 22 Grundkurse
  • davon höchstens drei Sportkurse
  • vier Leistungskurse aus der 12 in doppelter Wertung
  • zwei Leistungskurse aus der 13.1 in dreifacher Wertung
  • Ergebnisse der Abiturprüfungen in vierfacher Wertung
  • vier Prüfungskurse (LK & GK) 13.2 in einfacher Wertung

Umrechnung der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote

Die Durchschnittsnote im Abitur ergibt sich durch die Punktzahl der Gesamtqualifikation:

Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote
768–840 1,0
751–767 1,1
734–750 1,2
717–733 1,3
701–716 1,4
684–700 1,5
667–683 1,6
650–666 1,7
633–649 1,8
617–632 1,9
600–616 2,0
583–599 2,1
566–582 2,2
549–565 2,3
533–548 2,4
516–532 2,5
Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote
499–515 2,6
482–498 2,7
465–481 2,8
449–464 2,9
432–448 3,0
415–431 3,1
398–414 3,2
381–397 3,3
365–380 3,4
348–364 3,5
331–347 3,6
314–330 3,7
297–313 3,8
281–296 3,9
280 4,0
weniger als 280 nicht bestanden

Abitur der Jahrgänge 2006 und davor

Das Abitur vor 2006 lief prinzipiell genauso ab wie das Zentralabitur 2007, nur dass die Aufgaben nicht zentral, sondern von den entsprechenden Fachlehrern gestellt wurden. Dennoch mussten die Aufgaben zuvor an die zuständige Bezirksregierung gesandt werden, wo die Abiturtauglichkeit der Aufgaben geprüft wurde. Je nach Fach mussten bis zu drei Vorschläge eingereicht werden, von denen bis zu zwei angenommen wurden. Einer davon wurde als Prüfungsaufgabe gestellt.

Abitur ab 2013

Das Abitur im Jahr 2013 (Schuljahr 2012/2013) wird ein Doppelabitur, in dem zwei Jahrgänge Abitur machen werden; einer, der 13 Schuljahre, und einer, der nur zwölf Jahre absolviert haben wird. Von da an werden die Schüler der Gymnasien nur noch zwölf Schuljahre für das Abitur benötigen, während Gesamtschulen weiterhin ein Abitur nach 13 Schuljahren anbieten können. Dieses Konzept stößt vielerseits auf Kritik, da vor allem angenommen wird, dass das Land NRW eine doppelt so große Anzahl an Studienplätzen bzw. Ausbildungsplätzen nicht bereitstellen kann.

Anfang 2007 wird für die Schüler, die im Schuljahr 2005/06 das fünfte Schuljahr eines Gymnasiums besuchen, eine neue Oberstufenordnung vorgestellt, die sich am Kursmodell, das seit 2002 in Baden-Württemberg praktiziert wird, orientiert bzw. mit diesem identisch ist.

Im April 2008 erläutert eine Pressemeldung aus dem Bildungsministerium, dass vorerst von der oben erwähnten, geplanten Oberstufenreform abgesehen wird. Die Schüler, die im Jahr 2008 in die 8. Klasse kommen und als erster Jahrgang in 12 Jahren Abitur machen, werden dieses weiterhin nach der bestehenden APO-GOst (Ausbildungs-und Prüfungsordnung für die Oberstufe) ablegen.

Weblinks

Quellen

  1. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf

Siehe auch


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