Heimverzeichnis

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www.heimverzeichnis.de
Kommerziell Nein
Beschreibung Datenbank mit Informationen und Bewertungen zu Pflegeheimen und Altenheimen
Sprachen Deutsch
Eigentümer Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.
Erschienen 2008

Das Heimverzeichnis (HVZ) ist eine im Internet verfügbare Datenbank zur Suche von Pflege- oder Seniorenheimen und stationären Betreuungsangeboten in Deutschland, bei der die Verbraucherfreundlichkeit der Heime aufgezeigt werden soll. Heime, die durch ehrenamtliche Gutachter geprüft wurden und bestimmte Kriterien zur Lebensqualität erfüllen, sind mit einem grünen Haken gekennzeichnet. Am 17. Februar 2009 wurde die Webseite online gestellt und ist seitdem kostenfrei nutzbar.

Das HVZ ist ein Projekt der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Soziale Infrastruktur (ISIS). Finanziell wird es vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gefördert. Für das Projekt arbeitet die BIVA mit einem Beratergremium zusammen, dem Vertreter der Trägerverbände, Pflegekassen, Heimaufsicht, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sowie weiterer Senioren- und Verbraucherorganisationen angehören.

Inhaltsverzeichnis

Informationen der Datenbank

Neben Kontaktdaten und Angaben zu Wohn- und Betreuungsangeboten liefert die Heim-Suchmaschine Informationen über Leistungen und Bewertungen der Lebensqualität. Aspekte sind etwa Freundlichkeit des Pflegepersonals, respektvoller Umgang, Selbstbestimmung und Teilhabe.

Suchkriterien, die von Nutzern eingegeben werden können, sind unter anderem eine Umkreissuche mit Ortseingabe oder Eingabe einer Postleitzahl. Es kann auch nach dem Namen eines Heimes oder eines Trägerverbandes gesucht werden. Die erweiterte Suchmaske lässt Anfragen nach individuellen Bedürfnissen zu: unter Platzangebote kann etwa nach Einzel- oder Mehrbettzimmer, Zimmeranzahl in Wohnungen, die Nähe von Einkaufsmöglichkeiten oder Ärzten recherchiert werden; unter Ausstattung etwa nach dem Vorhandensein von Garten, Schwimmbad oder Hobbywerkstatt, nach Möglichkeiten der Tierhaltung, Probewohnen und eigener Möblierung; unter Leistungsangebote können etwa Verpflegungsmöglichkeiten, Gymnastikgruppen, Lesezirkel oder Musikgruppen abgefragt werden.

Eintragung in die Datenbank

Die Ersterfassung der Adress- und Kontaktdaten der Heime erfolgt durch die BIVA. Jedes Heim kann sich auch eigenständig anmelden. Die Eintragung der Leistungen und Angebote der Heime wird jeweils von den Einrichtungen selbst vorgenommen. Um auf Verbraucherfreundlichkeit getestet zu werden, muss ein gesonderter Antrag über das Onlineportal von der jeweiligen Einrichtung gestellt werden. Die Begutachtung durch einen ehrenamtlichen, geschulten Gutachter ist derzeit kostenlos (Stand: März 2010), nach der Startphase des Projektes können nach eigenen Angaben bis circa 500 Euro für die Begutachtung anfallen.

Begutachtung der Heime

Mit Hilfe ehrenamtlicher Gutachter wird die Lebensqualität in den Pflegeeinrichtungen beurteilt. Die Kriterien zur Erfassung der Lebensqualität wurden in Anlehnung an die Standards der Weltgesundheitsorganisation und die „Pflege-Charta der Rechte für hilfe- und pflegebedürftige Menschen“ sowie unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse entwickelt. Stationäre Pflegeeinrichtungen, die 80 Prozent der Kriterien zur Lebensqualität erfüllen, sind in der Datenbank mit einem grünen Haken ausgezeichnet.

Unter den Punkten Autonomie, Teilhabe und Menschenwürde wird die Lebensqualität geprüft. Jedem Punkt sind circa 40 Kriterien zugeordnet. Ein Heim wird als verbraucherfreundlich anerkannt, wenn in jedem Bereich mindestens 80 Prozent der Kriterien erfüllt sind.[1]

Jedem Punkt sind circa 40 Kriterien zugeordnet. Ein Heim wird als verbraucherfreundlich anerkannt, wenn in jedem Bereich mindestens 80 Prozent der Kriterien erfüllt sind.

Heime, deren Verbraucherfreundlichkeit festgestellt wurde, erhalten eine Urkunde, die sie in ihrer Einrichtung aufhängen können. Darüber hinaus kann das Symbol, der grüne Haken, auch für ein Schild im Eingangsbereich oder für Prospekte verwendet werden. Das Begutachtungsergebnis ist ein Jahr lang gültig. Danach ist eine Wiederbegutachtung notwendig. Die Detailergebnisse sind in der Datenbank sichtbar, wenn das Heim sie selbst freigeschaltet hat. Wenn bei einem Heim keine Verbraucherfreundlichkeit festgestellt werden konnte, wird das Ergebnis nicht veröffentlicht. Falls ein Heim mit seinem Abschneiden nicht zufrieden ist, kann es Maßnahmen ergreifen, die die Lebensqualität in seiner Einrichtung verbessern und sich zeitnah erneut begutachten lassen.

Ehrenamtliche Gutachter

Menschen, die als ehrenamtliche Gutachter für die BIVA tätig werden wollen, können sich freiwillig bei der BIVA melden. Sie werden auf zweitägigen Schulungen auf ihre Arbeit vorbereitet. Von der Teilnahme werden Personen ausgeschlossen, die etwa beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder der Heimaufsicht beschäftigt sind, die bei einem Träger einer stationären Einrichtung oder eines ambulanten Dienstes im Bereich der Altenhilfe arbeiten oder die in einer Branche tätig sind, zu deren Kundenkreis stationäre Einrichtungen der Altenhilfe oder deren Bewohnerinnen und Bewohner gehören. Bis März 2010 wurden rund 500 ehrenamtliche Gutachter ausgebildet.

Einzelnachweise

  1. Online-Datenbank: Heimverzeichnis mit Bewertungen. In: Aerzteblatt.de. Abgerufen am 12. April 2010.

Weblinks


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