Mord an Peter Falkenberg und Hildegard Wassing

Mord an Peter Falkenberg und Hildegard Wassing

Am 7. Februar 1956 ereignete sich in der Nähe von Düsseldorf der Mord an Peter Falkenberg und Hildegard Wassing. Schnell wurde ein Tatverdächtiger gefunden und inhaftiert. Seinen Unschuldsbeteuerungen wurde nicht geglaubt, da eine Blutgruppenuntersuchung von in seinem Wagen aufgefundenen Blutspuren mit der eines der Opfer übereinstimmte. Seine Beteuerungen, dass dies Blut des Dackels seiner Freundin sei, wurden von einem Institut abgewiesen. Erst die weiteren Untersuchungen der Blutspuren in einem anderen Institut, wogegen sich das erste sträubte, bewiesen seine Unschuld. Der Fall wurde nie aufgeklärt.

Inhaltsverzeichnis

Der Tathergang

Hildegard Wassing (23 Jahre alt) stieg am 7. Februar 1956 zu Peter Falkenberg (27 Jahre alt) in einen Mercedes 170 S, der den Wagen als Angestellter im Ministerium fuhr. Am 8. Februar meldete Hildegard Wassings Mutter diese als vermisst, ebenso meldete ein Ministerialbeamter Dreyfuß seinen Fahrer und seinen Dienstwagen mit dem Kennzeichen R 209-448 als vermisst. Kurz danach wurde der Mercedes in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofes[1] gefunden und in ihm Blutspuren sicher gestellt. Zu der Zeit gab es zwei weitere unaufgeklärte Morde an Liebespaaren in Kraftfahrzeugen, die Polizei stand unter Erfolgsdruck. Am 9. Februar wurden in einem noch brennenden Strohschober außerhalb von Lank-Ilverich[2] die Leichen gefunden. Die Obduktion ergab, dass der Mann angeschossen und wie die Frau letztlich erschlagen wurde.

Die Polizei suchte für die Verbrechen nach einem „Sonderling“ und wurde in Brüderich bei Düsseldorf fündig. Erich von der Leyen war 25 Jahre alt, von Beruf Reisevertreter und galt als Einzelgänger. Für den Tatzeitpunkt hatte er kein Alibi und sein Fahrtenbuch wies Manipulationen auf. Auf den Schonbezügen seines Autos wurden Blutspuren sichergestellt, ebenfalls auf einer seiner Jacken und einem Mantel. Seine Begründung dafür, dass dieses Blut von kürzlich geschlachtetem und von ihm transportiertem Geflügel herrühren könne, wurde als Schutzbehauptung abgetan. Das Gerichtsmedizinische Institut in Düsseldorf unter der Leitung von Professor Kurt Böhmer erklärte das Blut zu Menschenblut und bestimmte die Blutgruppen.

Erich von der Leyen wurde daraufhin festgenommen, bestritt die Tat aber in zahllosen Verhören. Er vermutete später, dass das Blut vom läufigen Dackel seiner Freundin stamme. Diese bestätigte die Läufigkeit ihrer Hündin zum Tatzeitpunkt.

Jedoch bestätigte Böhmer auf Nachfrage ausdrücklich, dass die sichergestellten Blutspuren auf den Schonbezügen von Menschen stammen und der Blutgruppe A und B zugeordnet werden können. Von der Leyen selbst hatte Blutgruppe A2 und schied als Verursacher aus, allerdings hatte das Opfer Peter Falkenberg Blutgruppe B gehabt. Von ihm konnten die Blutspuren stammen, welche zudem zum Liebespaarmord aus dem Herbst des Vorjahres passen würden. Erich von der Leyen leugnete aber weiterhin jede Tatbeteiligung.

An dieser Stelle verschaffte sich der Ermittler Wehner Dackelblut und ließ es vom Gerichtsmedizinischen Institut untersuchen. Dieses meldete zurück, dass die vorgeblich menschliche Blutprobe wohl verunreinigt sei und man eine weitere abnehmen solle.

Kriminaldirektor Wehner war entsetzt. Man hatte das Dackelblut als verunreinigtes Menschblut bezeichnet. Er forderte das Institut zur sofortigen Herausgabe aller Proben auf, was dieses ablehnte und was erst nach längerem juristischem Tauziehen zustande kam. Die mit der erneuten Prüfung beauftragte Biologische Abteilung des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden unter der Leitung von Otto Martin[3][4] erklärte das Blut schon anhand der offensichtlichen glykogenhaltigen Epithelzellen zum Menstrualblut. Weitere Untersuchungen zeigten sehr schnell, dass es sich um Hundeblut handelte. Das dieses auch Blutgruppen aufweist ist zwar richtig, aber für diesen Fall völlig bedeutungslos. Erich von der Leyen wurde frei gelassen. Das Institut von Böhmer reagierte jedoch hochgradig verärgert. Genau wie im Kälberstrickfall wurde jede Verantwortung abgelehnt und das Überprüfen gerichtsmedizinischer Entscheidungen der Professoren strikt abgelehnt. Böhmer ließ sogar schriftlich bezüglich der Überprüfung der Analyse seines Instituts mitteilen „Denn wenn man dies zugibt, dann muss man von vornherein zugeben, dass einem Ordinarius für gerichtliche Medizin Fehler unterlaufen können, die der Nachprüfung zugänglich sein könnten. Ich bin aber der Ansicht, dass dies bei uns gar nicht der Fall sein kann und dass man daher das Ansinnen, einem Ordinarius der gerichtlichen Medizin nachzuweisen, dass er sich geirrt habe, zurückweisen müsste“.[5]

Letztlich wurde der Fall nie aufgeklärt, da die Polizei sich zu sicher war den Täter ermittelt zu haben und weitere Untersuchungen nach anderen möglichen Tätern einstellte. Als dessen Unschuld erwiesen war, waren alle anderen Spuren erkaltet. Kurze Zeit später konnten Täter für einen der Liebespaarmorde ermittelt und verurteilt werden. Jedoch gelang es nicht ausreichend, sie auch mit dem Mord an Hildegard Wassing und Peter Falkenberg in Verbindung zu bringen.

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jürgen Thorwald: Die Stunde der Detektive, Band 1: Blutiges Geheimnis. Droemer Knaur, Zürich 1974, ISBN 3-426-00210-8., S. 147.
  2. Jürgen Thorwald: Die Stunde der Detektive, Band 1: Blutiges Geheimnis. Droemer Knaur, Zürich 1974, ISBN 3-426-00210-8., S. 150.
  3. Jürgen Thorwald: Die Stunde der Detektive, Band 1: Blutiges Geheimnis. Droemer Knaur, Zürich 1974, ISBN 3-426-00210-8., S. 160.
  4. Jürgen Thorwald: Blutiger Irrtum, Artikel im Magazin Der Spiegel vom 5. September 1966, abgerufen am 19. August 2011.
  5. Jürgen Thorwald: Die Stunde der Detektive, Band 1: Blutiges Geheimnis. Droemer Knaur, Zürich 1974, ISBN 3-426-00210-8., S. 163.

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