Hold-up (Wirtschaftswissenschaften)

Hold-up (Wirtschaftswissenschaften)

Unter Hold-up versteht man in der Wirtschaftswissenschaft eine Situation, die in der Neuen Institutionenökonomik, vor allem in der Vertragstheorie beschrieben wird. In einer Hold-up-Situation gehen zwei Vertragspartner ex ante eine Geschäftsbeziehung ein, die in der Regel den Verkäufer dazu verpflichtet, Investitionen zu tätigen. Da das zu tauschende Wirtschaftsgut noch nicht vollständig beschrieben werden kann, lassen sich ex ante weder die Kosten noch die Zahlungsbereitschaft genau bestimmen. Daher wird in der Regel nur ein unvollständiger Vertrag verfasst.

Treffen sich die Geschäftspartner zum vereinbarten Termin wieder, können die Zahlungsbereitschaft und die Kosten genau ermittelt werden. In der Regel kommt es zum Tausch, wenn die Zahlungsbereitschaft des Käufers über den Kosten des Gutes liegt. Entscheidend ist, wer die Verhandlungsmacht hat. Liegt diese beim Käufer, so wird der Verkäufer ex ante nicht diejenigen Investitionen tätigen, die die Wohlfahrt maximiert hätten. Hold-up-Probleme beschreiben allgemein ausgedrückt Situationen, in denen Informationen ex post erkenntlich werden und dazu führen, dass ex ante nicht die richtigen Anreize geschaffen werden.

Die wesentliche Ursache des Hold-up ist die Unvollständigkeit der Informationen, die die Vertragspartner über die Möglichkeiten, Interessen und Absichten des anderen besitzen. Die Gefahr eines Hold-ups besteht vor allem dann, wenn der eine Partner auf die Leistungen des anderen angewiesen ist (etwa, wenn ein Produzent nicht auf andere Zulieferer ausweichen kann) oder wenn er im Vertrauen auf die Vertragstreue des Partners spezifische Investitionen getätigt hat (etwa wenn ein Zulieferer im Vertrauen auf Abnahmezusagen spezielle Maschinen angeschafft hat).

Um dieses Problem zu bewältigen, kann man durch Sicherheiten (Bürgschaften, Verlangen von Garantien) einen Interessenausgleich schaffen.

Literatur


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