Internationaler Bootsschein

Internationaler Bootsschein

Der Internationale Bootsschein (IBS) ist ein fast weltweit anerkannter Registrierungsnachweis für Sportboote. Er wird im Auftrag der Bundesregierung vom Deutschen Motoryachtverband, Deutschen Segler-Verband und dem ADAC ausgegeben[1][2][3].

Inhaltsverzeichnis

Registrierung

Der Internationale Bootsschein muss vom Besitzer des Sportbootes beantragt werden (Zitat ADAC-Wassersport FAQ: "Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 sind Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschinen, deren effektive Nutzleistung 2,21 kW (3 PS) übersteigt und Segelboote über 5,50 m Länge ohne Motor, kennzeichnungspflichtig. Das heißt, sie müssen ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Im Ausland gilt das Kennzeichen (IBS) als offizielles Bootspapier, dass zum Einklarieren in den Häfen benötigt wird". Dabei muss der Eigner technische Daten des Fahrzeugs angeben und den Besitz nachweisen oder glaubhaft machen. Die zehnstellige Nummer des ausgestellten Bootsscheins gilt in Zusammenhang mit dem Kennbuchstaben des ausstellenden Verbandes (DMYV=M, DSV=S, ADAC=A) gleichzeitig als amtlich anerkanntes Kennzeichen, welches am Sportboot in zehn Zentimeter großen Buchstaben aus lateinischer Schrift und arabischen Zahlen dunkel auf hellem Untergrund oder hell auf dunklem Untergrund an beiden Seiten des Bugs oder am Heck aufgeklebt bzw. aufgemalt werden muss.

Ein denkbares Kennzeichen wäre somit 1234567890-M

Gültigkeit

Das Kennzeichen bleibt so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt. Auf deutschen Wasserstraßen gilt der Internationale Bootsschein unbefristet als Ausweis für ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Im Ausland wird der Internationale Bootschein zwei Jahre lang als Registrierungsnachweis anerkannt, danach muss er bei der ausstellenden Stelle verlängert werden.

Seit dem 1. Mai 2005 wird der vom ADAC-Wassersport (dort → FAQ Internationaler Bootsschein IBS) ausgestellte Internationalen Bootsschein auch an der französischen Küste anerkannt, vorher galt der IBS nur in französischen Binnengewässern. Der einzige uneingeschränkt weltweit gültige Registrierungsnachweis für Sportboote ist das Flaggenzertifikat[4]

Alternativen

Alternativ zum Internationalen Bootsschein kann ein Sportboot auf deutschen Wasserstraßen auch das amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen, das von den Wasser- und Schifffahrtsämtern zugeteilt wird oder die Nummer des weltweit anerkannten Flaggenzertifikats vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie als Registrierungs- und Eigentumsnachweis führen. Ein Sportboot kann zwar mehrere Registrierungen haben darf aber nur ein Kennzeichen führen (siehe: ADAC-Wassersport FAQ IBS)

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Informationen zum Internationalen Bootsschein auf der Homepage des DMYV
  2. Informationen zum Internationalen Bootsschein auf der Homepage des DSV
  3. Informationen zum Internationalen Bootsschein auf der Homepage des ADAC
  4. Informationen zum Flaggenzertifikat - Homepage des BSH

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