Knesebeck (Adelsgeschlecht)

Knesebeck (Adelsgeschlecht)
Wappen derer von dem Knesebeck (seit 1644)

Knesebeck ist der Name zweier alter Adelsgeschlechter unterschiedlicher Abstammung, die im 17. Jahrhundert einen gemeinsamen Ursprung anerkannten und ihre Wappen vereinigten[1]. Der „Schwarze Stamm“ der Familie von dem Knesebeck hat seinen Ursprung im niedersächsischen und der „Weiße Stamm“ im altmärkischen Uradel. Zweige beider Stämme bestehen bis heute.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Herkunft

Knesebeck, das gleichnamige Stammhaus des schwarzen Stammes, ist heute ein Stadtteil von Wittingen im Landkreis Gifhorn in Niedersachsen. Der Stamm wird erstmals im Jahre 1248 mit Wasmodos von dem Knesebeck urkundlich erwähnt[2]. Mit ihm beginnt auch die ununterbrochene Stammreihe. Angehörige dieses Stammes besaßen ab 1374 das Erbkämmereramt des Fürstentums Lüneburg.[1]

Der weiße Stamm wird erstmals mit Bodo de Soltwedele in den Jahren 1207 bis 1241 urkundlich erwähnt[3]. Er war Burgmann zu Salzwedel in der Altmark und benannte sich nach seinem Burgmannensitz. Am 26. Januar 1244 wird er mit der neuen Namensform de Knesebeke zum ersten Mal in einer Urkunde der Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg als Zeuge genannt[1][4].

Ausbreitung und Persönlichkeiten

Nach Kneschke erscheint 1281 Pariadmus miles dictus de Knesebecke, der einen Altar zu St. Spiritus im altmärkischen Kloster Diesdorf dotiert. Die Brüder (frateres) Boldewinus und Paridam de Knesebeck verkauften 1283 das Gut Mackstorf dem Kloster Dambeck. 1338 schloss die Familie eine Übereinkunft mit dem Markgrafen Ludwig zu Brandenburg mit dem Versprechen, ihm zehn Mann mit Helmen und vierzig Mann mit Lanzen zu stellen. 1374 wurde Werner von dem Knesebeck aus dem Haus Langenapel, Sohn des Ritters Ludolph von dem Knesebeck, von Herzog Albrecht von Sachsen und Lüneburg mit dem Erbkämmereramt des Fürstentums Lüneburg, dass ihm von seinem Großvater dem Ritter Werner von dem Berge angefallen war, beliehen.[4]

1380, 1388, 1412, 1436 und 1444 gehörten die Knesebeckschen Häuser Tylsen, Langenapel und Kohlborn mit den Familien von Alvensleben, Bartensleben, Bismarck, Jagow, Platen, Schenk und von der Schulenburg zu den acht schloßgesessenen Geschlechter der Altmark, die unmittelbar dem Landeshauptmann unterstanden und vom Kaiser und den Markgrafen als zum Heeresstande gehörend das Prädikat Edle bekamen. Während des 15. Jahrhunderts war das Haus Tylsen mit den von der Schulenburg auf Betzendorf, den von Alvensleben auf Kalbe und dem Rat der Altstadt Salzwedel von den Markgrafen von Brandenburg das Münzrecht verliehen worden, was sie auch über längere Zeit ausübten.[4]

Bedeutende Angehörige aus dem lüneburgischen Stamm waren unter anderem Friedrich Wilhelm Boldwin Ferdinand Freiherr von dem Knesebeck (* 1789; † 1867), Justizrat, Historiker und Autor genealogischer und historischer Werke. Einer seiner bekanntesten Titel ist das Historisches Taschenbuch des Adels im Königreich Hannover. Ernst Julius Georg von dem Knesebeck wurde königlich-hannoversche Generalmajor, Gesandter und bevollmächtigter Minister an den königlich bayerischen und königlich württembergischen Höfen.

Zahlreiche Mitglieder des märkischen Stammes sind in kurbrandenburgischen und später königlich preußischen Militärdiensten zu höchsten Würden gelangt. Karl Friedrich von dem Knesebeck (* 1768), zunächst königlich preußischer General der Infanterie und Generaladjutant, erhielt am 13. August 1823 von preußischen König Friedrich Wilhelm III. für sich und seine Erben als Anerkennung und Belohnung für seine Verdienste, dass Klostergut Röderhof bei Halberstadt zu dem veranschlagten Ertrag von 4000 Talern und später noch einen Teil des angrenzenden Huywaldes zur Arrondierung des Parks bei dem Schloss als Dotation. Er starb 1848 als königlich preußischer Generalfeldmarschall. Sein Sohn Alfred von dem Knesebeck (* 1816; † 1883), aus der Ehe mit Adolphine von Klitzing (* 1772; † 1844), wurde königlich preußischer Rittmeister und Herr auf Tylsen im ehemaligen Landkreis Salzwedel, Gut Karwe (auch Carwe) bei Neuruppin im Landkreis Neuruppin und Röderhof im Landkreis Halberstadt. Wilhelm von dem Knesebeck, ein Stiefbruder von Karl Friedrich, wurde königlich preußischer Hauptmann und war zu Löwenbruch und Jühnsdorf besitzlich. Aus seiner Ehe mit Minette von Bredow stammen die beiden Söhne Eugen und Leo.

Ein 1895 gegründeter Familienverband besteht bis heute.

Besitzungen

Neben den bereits genannten Gütern besaßen die Freiherren von dem Knesebeck-Milendonck im Rheinland (sie führten im gevierten Knesebeckschen Wappen ein gevierten Mittelschild: 1 und 4 in Gold drei schwarze Querbalken, 2 und 3 in Gold ein schwarzer Drache) 1773 Myllendonk und 1810 Frohnenbruch und Hoerstgen, wobei letzteres noch 1836 der Familie zustand.

In Mecklenburg waren Angehörige des Geschlechts bereits 1374 zu Dömnitz begütert. 1642 waren Badikau und Greese und 1700 Dambeck in deren Besitz bzw. Teilbesitz. 1772 wurden von der mecklenburgischen Ritterschaft die Indigenatsrechte des Majors Carl Boldewin von dem Knesebeck auf Oberhoff und des herzoglich mecklenburg-strelitzer Oberhauptmanns Wilhelm Friedrich von dem Knesebeck auf Greese anerkannt.[4][1]

Mitte des 19. Jahrhunderts war die Familie im Königreich Preußen zu Löwenbruch und Jühnsdorf im Landkreis Teltow, zu Tylsen (seit 1354), Langenapel (seit 1407) und Döre (seit 1375) im Landkreis Salzwedel, zu Fürstenau im Landkreis Arnswalde und zu Butow im Landkreis Saatzig gegütert.[4]

Angehörige der Lüneburgischen Hauptlinie waren zeitweise im Besitz der Wasserburg Brome. Im späteren Königreich Hannover besaßen sie unter anderem Güter zu Wittingen, Corvin und Woltersdorf und zwei Güter in Colborn. Sie gehörten wegen zweier immatrikulierter Streulehn im Lüneburgischen zum ritterschaftlichen Adel der Lüneburgischen Landschaft.[4]

Standeserhebungen

Alfred von dem Knesebeck auf Karwe und Tylsen, königlich preußischer Major außer Dienst, erhielt am 10. März 1870 zu Berlin eine preußische Namen- und Wappenvereinigung mit denen der erloschenen Freiherren von Milendonck als Freiherren von dem Knesebeck-Milendonck durch Allerhöchste Kabinettsorder.[1]

Wappen

Links das Stammwappen des schwarzen Stammes, rechts das des weißen Stammes in Siebmachers Wappenbuch von 1605
  • Das Stammwappen des schwarzen Stammes aus Niedersachsen zeigt in Silber ein springendes rotes Einhorn. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken fünf Birkhahnfedern (Farbfolge: Schwarz, Silber, Schwarz, Silber, Schwarz).
  • Das Stammwappen des weißen Stammes aus der Altmark zeigt in Silber eine rote Greifenklaue. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken drei Fähnlein (Farbfolge: Rot, Silber, Rot) an silbernen Stangen.
  • Das gevierte Wappen wird seit 1644 geführt. 1 und 4 das Stammwappen des weißen Stammes, 2 und 3 das Stammwappen des schwarzen Stammes. Auf dem Helm mit rot-silbernen Helmdecken, fünf Birkhahnfedern (Farbfolge: Schwarz, Silber, Schwarz, Silber, Schwarz) vor drei Fähnlein (Farbfolge: Rot, Silber, Rot) an silbernen Stangen.

Wappengeschichte

Die Adlerklaue im Stammwappen des weißen Stammes stammt wahrscheinlich aus dem Wappen der ursprünglichen Dienstherren, den Markgrafen von Brandenburg. Als Burgmannen der markgräflich brandenburgischen Burg Salzwedel übernahmen sie mit anderen salzwedeler Burgmannengeschlechtern einen Teil des Markgrafenwappens und zwar die Adlerklaue des brandenburgischen Adlers als Wappenbild.[3]

Das mecklenburgische Uradelsgeschlecht von Restorff führt denselben Wappenschild wie der schwarze Stamm, in Silber ein springendes rotes Einhorn. Eine Stammesverwandtschaft beider Geschlechter liegt aber nicht vor.

Der schwarze und der weiße Stamm haben mit landesherrlicher brandenburgischer (1644) und braunschweig-lüneburgischer (1631) Genehmigung eine Lehnserbfolge (Belehnung zur gesamten Hand) und Wappenvereinigung getroffen. Sie erkannten sich als aus gemeinsamer Wurzel entsprossen an und führen seit 1644 das quadrierte Wappen.[1][3]

Wappensage

Einer Sage nach sollen die Fahnen als Helmzier im Wappen eines Ahnenherrns der Familie, dem Ritter Iwan, vom römisch-deutschen König Rudolf von Habsburg zum Dank verliehen worden sein. Er soll während einer Schlacht gegen Ottokar von Böhmen 1275 den Feinden mit eigener Hand drei Fahnen entrissen haben[5].

Namensträger

  • Alfred von dem Knesebeck (* 1816; † 1883), Gutsbesitzer und Mitglied des Reichstags des Norddeutschen Bundes
  • Friedrich von dem Knesebeck (* 1803; † 1879), Landschaftsdirektor und Mitglied des preußischen Herrenhauses
  • Gerlach von dem Knesebeck († 1859), deutscher Berghauptmann
  • Hempo von dem Knesebeck (* 1595; † 1656), Hofmeister
  • Jürgen von dem Knesebeck (* 1888; † 1980), deutscher Politiker (NSDAP)
  • Karl Friedrich von dem Knesebeck (* 1768; † 1848), preußischer Generalfeldmarschall
  • Leo Wilhelm Robert Karl von dem Knesebeck (* 1808; † 1883), preußischer Rittergutsbesitzer und Landrat
  • Thomas von dem Knesebeck (1559–1625), Geheimer Rat und Landeshauptmann,

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band VI, Band 91 der Gesamtreihe, S. 311–312
  2. Christian Ludwig Scheidt: 0rigines Guelficae. Band 4, S. 71.
  3. a b c Otto Hupp: Münchener Kalender 1926. S. 29–30
  4. a b c d e f Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon Band 5, S. 154–157
  5. Johann Georg Theodor Grässe: Geschlechts-, Namen- und Wappensagen des Adels Deutscher Nation. Reprint-Verlag, Leipzig 1999, ISBN 3-8262-0704-1, S. 79.

Literatur

Weblinks


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