Konrad Hellwig

Konrad Hellwig

Konrad Maximilian Hellwig (* 27. September 1856 in Zierenberg; † 7. September 1913 in Berlin-Grunewald) war ein deutscher Rechtsgelehrter vor allem auf dem Gebiete des Zivilprozessrechts.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Hellwig wurde 1856 in Zierenberg bei Kassel geboren. Er verwaiste früh und wurde von weiblichen Verwandten erzogen. Er besuchte das Friedrichsgymasium in Kassel (zur gleichen Zeit besuchte der drei Jahre jüngere Wilhelm II. dieselbe Schule). 1875 begann er ein Jurastudium an der Universität Heidelberg, das er nach Universitätswechseln an die Universität Leipzig, Universität Marburg und Universität Straßburg 1878 beendete. 1878 wurde er an der Universität Straßburg promoviert. Danach war er als Referendar (u.a. bei Otto Bähr) und kurze Zeit als Richter tätig. 1883 wurde er an der Universität Leipzig mit der Schrift: "Die Verpfändung und Pfändung von Forderungen nach gemeinem Recht und der Reichs-Civilprozess-Ordnung unter Berücksichtigung des preußischen allgemeinen Landrechts und des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuchs" habilitiert. Bernhard Windscheid war zu dieser Zeit Dekan in Leipzig.

Anschließend war er Privatdozent in Leipzig, ab 1885 außerordentlicher Professor, zunächst an der Universität Rostock, schließlich an der Universität Gießen. 1888 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Römisches Recht und Zivilprozessrecht an die Universität Erlangen. 1895/96 wird er Prorektor. 1902 wechselt er an die Humboldt-Universität zu Berlin. Dort setzte er sich auch intensiv für das Fakultätsleben und die juristische Ausbildung ein. Er forderte die Einführung einer Zwischenprüfung. Dem juristischen Repetitorium stand er grundsätzlich positiv gegenüber. 1904/05 und 1911/12 war er Dekan der juristischen Fakultät in Berlin. Im Frühjahr 1913 erkrankte er an einer schweren Influenza von der er sich nicht mehr erholte und der er im September 1913 in Berlin erlag.

Werk

Nach seiner Habilitationsschrift 1883 erschien zunächst keine größere Schrift Hellwigs mehr. Auch zu den Entwürfen des Bürgerlichen Gesetzbuche äußerte er sich nicht im wissenschaftlichen Diskurs. Erst mit Abschluss der Arbeiten am BGB brachte er innerhalb von drei Jahren die Monographien Die Verträge auf Leistung an Dritte (1899), Anspruch und Klagerecht (1900), und Wesen und subjektive Begrenzung der Rechtskraft (1901) heraus, die ihm innerhalb kurzer Zeit große Bekanntheit in ganz Deutschland brachten. Von 1903 an folgten die drei Bände seines Lehrbuchs des deutschen Zivilprozeßrechts. Da der Abschluss des Lehrbuchs nicht abzusehen war, veröffentlichte er 1912 ein kürzeres Buch zum Zivilprozessrecht, das System des deutschen Zivilprozeßrechts. Noch vor dessen Vollendung ereilte ihn der Tod, so dass der dritte Band des Systems über die Zwangsvollstreckung nicht mehr erscheinen konnte. Der Rechtsphilosophie und die Rechtsvergleichung konnte er wenig abgewinnen. Rechtshistorisch war er romanistisch orientiert.

Schriften (Auswahl)

  • Die Verträge auf Leistung an Dritte (1899)
  • Anfechtungsrecht und Anfechtungsanspruch nach der KO. (1899)-
  • Anspruch und Klagerecht (1900)
  • Wesen und subjektive Begrenzung der Rechtskraft (1901)
  • Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts (3 Bände) (1903–1909)
  • Klagrecht und Klagmöglichkeit (1905)
  • Grenzen der Rückwirkung (1907).
  • Prozeßhandlung und Rechtsgeschäft (1910).
  • Zivilrechtsfälle (1910).
  • Erbschaftsausschlagung und Gläubigeranfechtung (1911).
  • Zivilprozeßpraktikum (1911).
  • System des deutschen Zivilprozeßrechts (1912)
  • Anspruch und Klagrecht (1924)

Literatur

  • Emil Seckel: Gedächtnisrede auf Konrad Hellwig: gehalten bei einer von der Berliner Freien Studentenschaft in der Aula der Universität veranstalteten Gedenkfeier am 30. November 1913. In: Berliner Akademische Nachrichten. VIII, Nr. 5, 6. Dezember 1913, S. 53–61.
  • Theodor Kipp: Nachruf auf Konrad Hellwig. In: Recht und Wirtschaft. Oktober 1913.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hellwig — ist der Familienname folgender Personen: Addi Hellwig (1922–1996), deutscher Musikproduzent Albert Hellwig (1880–1950), deutscher Jurist, Kriminalist und Publizist Anette Hellwig (* 1970), deutsche Schauspielerin Bryan James Hellwig (* 1959;… …   Deutsch Wikipedia

  • Fritz Hellwig — (* 3. August 1912 in Saarbrücken) ist ein deutscher Politiker der CDU. Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Beruf 2 Partei 3 Abgeordneter 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Fritz Hellwig — Dr. Fritz Hellwig (born 3 August 1912 in Saarbruecken) was a German CDU politician and European Commissioner. Early lifeHellwig was born in the area known today as the Saarland province, known at that time as the Rhine Province of Prussia. After… …   Wikipedia

  • Joachim Hellwig — (* 31. März 1932 in Birnbaum, Posen, Polen) ist ein deutscher Dokumentarfilmregisseur, Dramaturg und Autor, der von 1954 bis 1991 im DEFA Studio für Dokumentarfilme in Potsdam Babelsberg tätig war. 1970 gründete er die Künstlerische Arbeitsgruppe …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrich Lent — (* 6. Januar 1882 in Nöschenrode; † 30. April 1960 in München) war ein deutscher Jurist und Politiker der Deutschnationalen Volkspartei. Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Wirken 2 Werke (Auswahl) 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Christoph Safferling — Christoph J. M. Safferling (* 1971) ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Philipps Universität Marburg. Leben Er studierte in München und legte dort 1996 sein erstes Staatsexamen ab.… …   Deutsch Wikipedia

  • Ernst Jaeger — (* 22. Dezember 1869 in Landau in der Pfalz; † 12. Dezember 1944 in Leipzig) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Ernst Jaeger (um 1899) Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Max Pagenstecher — (* 30. Juni 1874 in Wiesbaden; † 12. Juli 1957 in Königstein im Taunus) war ein deutscher Rechtsgelehrter. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werk 3 Schriften …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Biografien/Hek–Hel — Biografien: A B C D E F G H I J K L M N O P Q …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”