Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Titel (engl.): Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence
Datum:
Fundstelle: SEV 210
Vertragstyp:
Rechtsmaterie:
Unterzeichnung: 11. Mai 2011 in Istanbul
Ratifikation:
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Auf ihrer Grundlage soll Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt insgesamt verhütet und bekämpft werden.

Inhaltsverzeichnis

Inhalte der Konvention

Die Konvention schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert und die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor. Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv gegen Zwangsehen vorzugehen.

Unterzeichnung

Unterzeichnet wurde sie am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedsstaaten des Europarates in Istanbul. Ihre Einhaltung soll von einer Expertenkommission überwacht werden, die Eiluntersuchungen vor Ort durchführen kann.[1] Nach einer Ratifikation, die noch aussteht, wäre sie die zweite[Anm. 1] Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt mit rechtlich bindender Wirkung.[2]

Die Konvention wurde von den folgenden Staaten unterzeichnet:

DeutschlandDeutschland Deutschland FinnlandFinnland Finnland
FrankreichFrankreich Frankreich GriechenlandGriechenland Griechenland
IslandIsland Island LuxemburgLuxemburg Luxemburg
MontenegroMontenegro Montenegro OsterreichÖsterreich Österreich
PortugalPortugal Portugal SchwedenSchweden Schweden
SlowakeiSlowakei Slowakei SpanienSpanien Spanien
TurkeiTürkei Türkei

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Pressemitteilung: Menschenrechtsinstitut begrüßt Zeichnung der Europarats-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen durch Deutschland und fordert zügige Umsetzung (11. Mai 2011), zuletzt geprüft am 13. Mai 2011
  2. Webseite des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte: Ministerkomitee des Europarates verabschiedet Konvention betreffend Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (18. April 2011), zuletzt geprüft am 12. Mai 2011
Anmerkungen
  1. Die erste ist die Inter-American Convention on the Prevention, Punishment and Eradication of Violence against Women (auch Convention of Belém do Pará) aus dem Jahr 1994, zu deutsch ‚inter-amerikanische Konvention über die Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen‘. Siehe für weitere Informationen auf Webseiten der Organisation Amerikanischer Staaten: Übersicht sowie Inter-American Commission of Women (beide englisch).

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