Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) (amtlich: Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption) ist in Österreich eine spezielle Anklagebehörde mit Sitz in Wien. Sie ist bundesweit für alle in einem eigenen Deliktskatalog aufgezählten Delikte vom Ermittlungsverfahren über die Anklage und das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren vor dem Oberlandesgericht zuständig.

Bemerkenswert ist, dass die WKStA in Fällen von öffentlichem Interesse oder ungeklärten Rechtsfragen einer nur beschränkten Berichtspflicht gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft Wien unterliegt, nämlich lediglich bei der Entscheidung über Anklage oder Einstellung, nicht jedoch über den Anfall oder über einzelne Ermittlungsschritte. Im Gegensatz dazu muss die Polizei bereits bei Bekanntwerden von Korruptionsfällen der WKStA berichten. Zudem kann die WKStA das Verfahren an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft übertragen, wenn kein besonderes öffentliches Interesse an dem Fall besteht. Das Anschlussstück zur Polizei bildet das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention das am 1. Jänner 2010 das Büro für Interne Angelegenheiten abgelöst hat.

Ursprünglich wurde angedacht, auch eine Weisungsfreiheit der KStA, eine direkte Unterstellung unter das Justizministerium sowie eine Kronzeugenregelung einzurichten, jedoch kam es nicht dazu.

Mit 1. September 2011 wurde die bis dahin bestehende Korruptionsstaatsanwaltschaft in die nun bestehende neue Behörde umgewandelt, um neben dem Bereich der Korruption hinkünftig auch in Wirtschaftsstrafsachen tätig werden zu können.

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