Liste der Baudenkmäler in Priesendorf

Liste der Baudenkmäler in Priesendorf

In der Liste der Baudenkmäler in Priesendorf sind die Baudenkmäler der oberfränkischen Gemeinde Priesendorf aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Inhaltsverzeichnis

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Priesendorf

  • Hauptstraße 20; Kath. Marienkapelle, im Kern 18. Jh.; mit Ausstattung; am Friedhof.
  • Hauptstraße 40; Pfarrhaus, Walmdachbau, 1750.
  • Pfarrer-Schöller-Ring 1; Kath. Pfarrkirche St. Bartholomäus, Neubau 1931 von Fritz Fuchsenberger; mit Ausstattung.
  • Bildstock; um 1800; am östlichen Ortsausgang.
  • Bildstock; um 1690/1710; am Weg nach Lembach.
  • Sühnekreuz; wohl 2. Hälfte 14. Jh.; 200 m nördlich des vorhergehenden Bildstocks.

Neuhausen

  • Kath. Kapelle St. Anna; neuromanisch, 1864; mit Ausstattung.
  • Mittelgrundstraße 14; Hierzu barocke Hofeinfahrt, zwei Sandsteinpfosten.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
    Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Literatur

Weblinks

BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)


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