Abstandsfläche

Abstandsfläche

Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen-Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung freizuhalten ist. In einigen Regionen Deutschlands und in Österreich wird der notwendige Grenzabstand auch als Bauwich bezeichnet.

Hauptgründe für Abstandsflächen sind die ausreichende Belichtung, Belüftung, der Brandschutz und der Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden.

In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Landesbauordnungen erlassen, sodass die Detailregelungen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Sowohl in der Musterbauordnung 2002 (MBO)[1] als auch in den meisten Landesbauordnungen sind die Abstandsflächen in § 6 geregelt.

Grundsätzlich sind Gebäude so auf dem zugehörigen Baugrundstück anzuordnen, dass die Abstandsflächen nur auf diesem liegen. Abstandsflächen dürfen sich darüber hinaus bis zur Mitte von angrenzenden öffentlichen Straßen, Wegen und Grünflächen erstrecken. Abstandsflächen müssen nicht nur beim Neubau eines Gebäudes eingehalten werden, sondern auch bei seiner Änderung. Die Einhaltung der Vorschriften ist im Zuge der Genehmigungsplanung nachzuweisen.

So kann bei einem zunächst unter Bestandschutz stehenden Gebäude, bei welchem die Abstandsflächen nicht eingehalten werden, eine bauliche Änderung oder sogar die alleinige Nutzungsänderung zum Verlust des Bestandsschutzes führen.

Wird vom Nachbarn eine so genannte Abstandsflächen-Übernahmeerklärung oder auch Abstands-Baulast unterzeichnet, so dürfen diese Flächen auch auf das Nachbargrundstück fallen. Die Übernahme von Abstandsflächen auf ein Grundstück wird im Baulastenverzeichnis vermerkt und mindert unter Umständen den Wert des Grundstückes, da dadurch seine Nutzung eingeschränkt wird.

Die Abstandsflächen werden aus den umgeklappten Außenwänden eines Gebäudes gebildet, wobei die Tiefe der Abstandsfläche um einen bestimmten Faktor reduziert wird. Die Musterbauordnung geht dabei von der Wandhöhe H aus. Zu dieser Höhe H wird Höhe von Dachflächen mit weniger als 70° Neigung zu einem Drittel, bei mindestens 70° Neigung voll hinzugerechnet. Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt nach der Musterbauordnung:

Baugebiet Abstandsfläche nach MBO Mindestabstand
Kerngebiete, Wohn- und Mischgebiete 0,4 H 3 m
Gewerbe- und Industriegebiete 0,2 H 3 m

In den einzelnen Bundesländern wird sowohl von den Vorschriften zur Berechnung der Wandhöhe H als auch von dem Faktor zur Reduzierung der Abstandsfläche abgewichen. So ist in Wohn- und Mischgebieten in Nordrhein-Westfalen eine Abstandsfläche von 0,8 H, in Kerngebieten 0,5 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H einzuhalten. Zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen hin gilt der Faktor 0,4 (0,25 in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten). Auf einer Länge von 16 m genügt gegenüber jeder Grundstücksgrenze als Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H (0,25 in Gewerbe- und Industriegebieten). Diese auch als „Schmalseitenprivileg“ bezeichnete Reduzierung entfiel mit der Novellierung der Musterbauordnung 2002 in vielen Bundesländern, nicht jedoch in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen[2] und Schleswig-Holstein[3]. In allen Bundesländern ist ein Mindestabstand einzuhalten, meist drei Meter.

Für bestimmte privilegierte Bauwerke, wie zum Beispiel Garagen oder Gartengerätehäuschen sehen die Bauordnungen der Länder Ausnahmen vor. Einige Bundesländer (etwa Brandenburg) sind dazu übergegangen, das Abstandsflächenrecht zu liberalisieren; demgemäß sind kleinere Überschreitungen der Abstandsflächen zulässig.

In Bebauungsplänen kann von den jeweiligen Regelungen der Landesbauordnung abgewichen werden. Setzt etwa ein Bebauungsplan die Geschlossene Bauweise fest, müssen die Gebäude seitlich aneinandergebaut werden.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Einzelnachweise

  1. Text: http://nullbarriere.de/files/pdf/gesetze/musterbauordnung.pdf; Begründung in: http://www.versammlungsstaettenverordnung.de/vstaettv_neu/bundeslaender/downloads/Verordnungen/Musterbauordnung_Begruendung.pdf
  2. Zum Schmalseitenprivileg in Nordrhein-Westfalen vgl.: Wolfgang Hanne, Abstandsflächenrecht in NRW geändert in: Detail, Zugriff 17. August 2010
  3. Zum Schmalseitenprivileg in Schleswig-Holstein vgl.: Martin Suttkus, Bauordnungsrecht in: Hans-Joachim Schmalz/Wolfgang Ewer/Albert von Mutius/Edzard Schmidt-Jortzig (Hrsg.), Staats- und Verwaltungsrecht für Schleswig-Holstein, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-7786-0, S. 433, RdNr. 50.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bauwich — Abstandsfläche; seitlicher Abstand eines Gebäudes von den Nachbargrenzen u.a. im Interesse des Brandschutzes und des Lichtbedarfs der Nachbarbauten. Der B. wird im Einzelnen durch die Bauordnung geregelt …   Lexikon der Economics

  • Abstandfläche — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Abstandsflächen — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauwich — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Grenzabstand — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Schmalseitenprivileg — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Abstandsflächen-Übernahmeerklärung — Durch eine Abstandsflächen Übernahmeerklärung stimmt der Grundstücknachbar zu, dass sich die Abstandsfläche eines Gebäudes am Nachbargrundstück ganz oder teilweise auf sein Grundstück erstrecken darf. Gegenüber der zuständigen Bauordnungsbehörde… …   Deutsch Wikipedia

  • Neubaugebiet — Als Neubau bezeichnet man ein Gebäude, das vor kurzem neu errichtet oder rekonstruiert wurde. Allgemein kann der Begriff wohl solange auf ein Gebäude angewendet werden, bis dieses aufgrund von Standardanpassungen und alterungsbedingter… …   Deutsch Wikipedia

  • Baufenster — Überbaubare Grundstücksfläche ist in Deutschland ein Begriff aus dem öffentlichen Baurecht. Er findet sich in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und ist Bestandteil der Festlegungen in einem Bebauungsplan (kurz B Plan). Gebräuchlich sind auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauflucht — Überbaubare Grundstücksfläche ist in Deutschland ein Begriff aus dem öffentlichen Baurecht. Er findet sich in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und ist Bestandteil der Festlegungen in einem Bebauungsplan (kurz B Plan). Gebräuchlich sind auch… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”