Tarifliche Gleichstellung
- Tarifliche Gleichstellung
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Tarifliche Gleichstellung bezeichnet ein Verfahren, in dem die Bahnfahrpreise von und zu bestimmten Städten vereinheitlicht werden. Dadurch sind mehrere Bahnhöfe in einer Stadt zum selben Fahrpreis erreichbar. In Deutschland wird dieses Verfahren bei mehr als 40 Städten angewandt.
So gibt es beispielsweise in Berlin für sämtliche Bahnhöfe auf und innerhalb der Berliner Ringbahn nur einen Tarifpunkt namens „BERLIN“. Der Fahrpreis für die Reiseziele Berlin Zoologischer Garten oder Berlin Alexanderplatz ist somit ab Entfernungen von hundert Kilometern der gleiche. In Berlin gab es bereits seit 1898 Fahrkarten mit dem Aufdruck „Berlin Stadtbahn“, wo die innerstädtischen Bahnhöfe und zeitweise auch Fernbahnhöfe außerhalb der Innenstadt einbezogen waren.[1] 2006 wurde diese Bezeichnung abgeschafft und durch die Tarifbezeichnung „BERLIN“ ersetzt.[2]
Ein ähnliches Verfahren findet auch in anderen Ländern statt. Eine Fahrkarte ab beziehungsweise nach London zum regulären Preis wird in der Regel immer nach „London Terminals“ ausgestellt, nicht zu einem bestimmten Bahnhof.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Deutsche Reichsbahn: Kursbuch der DR Binnenverkehr 1988/89, S. 6
- ↑ Peter Neumann, Die Stadtbahn verschwindet von der Fahrkarte, Berliner Zeitung, 12. April 2006
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