Unglück bei der Raketenvorführung in Braunlage 1964

Unglück bei der Raketenvorführung in Braunlage 1964

Das Unglück bei der Raketenvorführung in Braunlage 1964 auf dem Hasselkopf bei Braunlage ereignete sich am 7. Mai 1964.

Geschehnisse

An diesem Tag sollten im Rahmen der deutsch-französischen Partnerschaftsausstellung Jumelage Philatelique, die von der Briefmarkensammlervereinigung Hannover Nord e.V. und dem Verein Amicale Philatelique Roussillonaise Perpignan vom 9. Mai 1964 bis zum 10. Mai 1964 im Galeriegebäude in Hannover-Herrenhausen veranstaltet wurde, auf dem Braunlager Hasselkopf zehn von Gerhard Zucker konstruierte und gebaute Postraketen 10.000 mit Sonderstempeln versehene Briefe befördern. Doch schon der erste Start misslang, denn die Rakete wackelte und stürzte zu früh ab. Der zweite Start endete in einer Katastrophe, nachdem die Rakete 4 Meter über dem hölzernen Startgestell explodierte, wobei ein 40 Zentimeter langes Metallrohr mit voller Wucht in die nur 35 Meter entfernte Zuschauermenge geschleudert wurde. Dort wurden drei Personen verletzt. Einer der Verletzten, ein 14-jähriger Schüler aus Edewechterdamm bei Cloppenburg, erlag elf Tage später seinen Verletzungen. Auch der zweite der Verletzten starb später und der Dritte, dessen Verletzungen nach dem Unfall nur als „leicht“ bezeichnet wurden, verlor einen großen Teil seines Gehörs und trug Lähmungen davon. Nach diesem Unfall ist die Veranstaltung sofort beendet worden. Die 1500 Zuschauer verließen ruhig und nicht panikartig, wie seinerzeit die Bild-Zeitung schrieb, den Platz. Das für den Abend im Kurhaus angesetzte Festessen wurde abgesagt.

Schuldfrage

Die Schuld an diesem Unfall wird Gerhard Zucker zugeschrieben, dem auch in dieser Angelegenheit 1965 ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gemacht wurde, denn er hätte (laut Staatsanwaltschaft)

  • die Raketenstarts nicht durchführen dürfen, da er nur bis zu 5 Kilogramm schwere Raketen starten durfte, während die in Braunlage gestarteten Raketen 8,3 Kilogramm wogen
  • für eine Absperrung im Umkreis von mindestens 400 Metern um die Startrampe sorgen müssen (die Zuschauer durften sich zum Startzeitpunkt der Abschussrampe auf 30,25 Meter nähern)
  • für den sicheren Zustand seiner Raketen sorgen müssen. Die Treibsätze hätten nicht in den verwendeten Raketen verwendet werden dürfen, denn an den Treibsätzen fehlten einige Befestigungsschrauben. Außerdem hätte er die Starts schon nach dem ersten Fehlstart abbrechen sollen.

Ferner wurde vom niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr kritisiert, dass Gerhard Zucker seine Raketenstarts in unmittelbarer Nähe zur damaligen Zonengrenze machte.

Quelle

Heimatmuseum Braunlage


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