Öffentlichkeitsregister

Öffentlichkeitsregister

Das Öffentlichkeitsregister ist ein öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register im Fürstentum Liechtenstein. Dieses dient in erster Linie die Rechtssicherheit des Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhältnisse an Unternehmen.

Das Öffentlichkeitsregister als Handelsregister genießt öffentlichen Glauben.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Die Einrichtung und Führung des Öffentlichkeitsregisters wird im Personen- und Gesellschaftsrecht (Art 944 ff PGR) sowie in der Öffentlichkeitsregisterverordnung (ÖRegV[1]) geregelt.

Eintragungspflichtige Personen

Ins Öffentlichkeitsregister eingetragen werden grundsätzlich (Art 42 ff ÖRegV):

Ziel und Öffentlichkeitsprinzip

Das Öffentlichkeitsregister ist ein (relativ) öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register.

Oberstes Ziel ist grundsätzlich die Gewährung von Rechtssicherheit im Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhältnisse.

Personen, welche ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Öffentlichkeitsregister glaubhaft machen können[2], ist diese zu gewähren und sind Abschriften der Eintragungen auszuhändigen. Hinsichtlich Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist die Einsichtnahme bzw. Abschriftnahme auf schriftliches Gesuch hin auch ohne Bescheinigung eines berechtigten Interesses zu gestatten.[3]

Einsichtnahme, Auszüge, Abschriften oder Zeugnisse von hinterlegten Akten und Schriftstücken (insbesondere im Hinblick auf die Hinterlegung von Stiftungsdokumenten, Treusatzungen und dergleichen) kann nur von der Person erlangt werden, welche diese Dokumente selbst hinterlegt hat oder dazu eine Ermächtigung erteilt.[4] Ein generelles Einsicht- und Auskunftsrecht ist für das liechtensteinische Öffentlichkeitsregister nicht gegeben (eingeschränktes Öffentlichkeitsprinzip).

Diese Auszüge aus dem Öffentlichkeitsregister werden grundsätzlich nur in beglaubigter Form ausgestellt.

Aufgaben

Hauptaufgaben sind:

  • die Eintragung von Unternehmen, Stiftungen, Anstalten, Treuhänderschaften, Fonds etc.
  • Hinterlegungen von Dokumenten betreffend Stiftungen,
  • Trust /Settlement und sonstigen Urkunden,
  • Durchführung von öffentlichen Beurkundungen,
  • Firmenabklärungen (Name),
  • Gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen,
  • diverse Amtsgeschäfte, wie Kontrolle der Einhaltung diverser Vorschriften (Bilanzeinreichung etc.), Sitzverlegungen, Prüfungen und Vorprüfungen[5],
  • Führung der Art 180a PGR Liste,
  • Diverse Prüfungen,
  • Einhaltung der Deklarationspflicht nach Art 128b PGR,
  • Datenerhebung nach Art 988 PGR,
  • Überwachung der Einhaltung des Täuschungsverbots nach Art 989 PGR.

Publikation

"Die Eintragungen im Öffentlichkeitsregister sowie sonstige Bekanntmachungen werden, sofern das Gesetz keine andere Form der Bekanntmachung ermöglicht (Anschlag an der Gerichtstafel etc.) oder keine teilweise oder nur auszugsweise Bekanntmachung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist, mit ihrem ganzen Inhalt ohne Verzug durch das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht."[6]

Als amtliche Publikationsorgane fungieren das "Liechtensteiner Volksblatt" und das "Liechtensteiner Vaterland".

Für Sitzunternehmen, welche nicht in der Rechtsform einer AG, Kommanditaktiengesellschaft oder GmbH eingetragen sind, müssen Bekanntmachungen nicht in den amtlichen Publikationsorganen erfolgen.[7]

Eingetragene Rechtsformen im Öffentlichkeitsregister

Die Entwicklung der Bestandanzahl einzelner Rechtseinheiten beim liechtensteinischen Öffentlichkeitsregisteramt:[8]genossen

Rechtsform Stand per 1.1.2009 Stand per 1.1.2010 Veränderung 2009/2010 Stand per 1.1.2011 Veränderung 2009/2011
Einzelfirma 487 487 +/- 0% 527 + 8,2% (+40)
Vereine 166 176 + 6% 217 + 31% (+51)
Europäische Genossenschaft (SCE) 0 0 0% 1 + 100% (+1)
Aktiengesellschaften 7518 7220 - 4% 6931 -7,8% (-587)
Europäische Aktiengesellschaften (SE) 3 4 + 33,33% 4 + 33,3% (+1)
GmbH 89 84 - 5,6% 87 - 2,3% (-2)
Anstalten 14578 13804 - 5,3% 12776 - 12,4% (-1802)
eingetragene Treuhänderschaften[9] 2914 2893 - 0,72% 2886 - 1% (-28)
Eingetragene Stiftungen 1499 1618 + 8% 1782 + 18,9% (+283)
Nicht eingetragene Stiftungen und Treuhänderschaften 48980 40450 - 17,42% 37228 - 24% (-11752)
Sonstige 2673 2557 - 4,3% 2557 - 4,3% (-116)
Total 78907 69293 -12,18% 64996 - 17,63% (-13911)

Historie (Übersicht)

Jahr Ereignis
1866 Einführung des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches im Fürstentum Liechtenstein (ADHGB), LGBl. 10/1865. Für die Führung des "Handelsregisters" ist das Landgericht zuständig.
1926 Einführung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), LGBl. 4/1926. Es wird damit das „Öffentlichkeitsregister“ eingeführt. Die bisher bestandenen unterschiedlichen Register werden damit zusammengeführt. Führung des Registers durch die Regierung, Aufsicht durch das Obergericht.
2000 Zusammenlegung des bisher selbstständigen Grundbuchamtes und Öffentlichkeitsregisteramtes zum Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt. Aufsicht durch die Regierung.
2001 PGR-Novelle (LGBl. 279/2000). Ausweitung des Tätigkeitsbereichs des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes.
2002-2003 Maßgebliche Revision des Öffentlichkeitsregisterrechts:
28. Juni 2004 Inbetriebnahme der Elektronischen Registerlösung (elektronische Registerführung) beim Öffentlichkeitsregister.

Firmenindex

Im Firmenindex des liechtensteinischen Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramtes (GBOERA) können von registrierten Unternehmen Teilauszüge der im Öffentlichkeitsregister eingetragenen Daten und weiterer rechtliche Tatsachen kostenlos eingesehen werden und auch ein beglaubigter Vollauszug aus dem Öffentlichkeitsregister für ein bestimmtes Unternehmen gegen Gebühr bestellt werden.

Kontakt

Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA),

Äulestrasse 70,

Postfach 684,

9490 Vaduz,

Weblinks

Quellen und Verweise

  1. Verordnung vom 11. Februar 2003 über das Öffentlichkeitsregister, LGBl 66/2003. Die ÖRegV wurde weitgehend aus der schweizerischen Handelsregisterverordnung (SR 221.411) rezipiert.
  2. Art 953 Abs. 1 und Abs. 3 PGR.
  3. Art 953 Abs. 4 PGR.
  4. Art 953 Abs. 5 PGR.
  5. Im Rahmen der Vorprüfung werden nach Art 966 PGR Entwürfe von Urkunden und Dokumente, die als Belege für eine Eintragung geeignet sind, vom Öffentlichkeitsregister einer Prüfung unterzogen (Art 966 Abs. 1 PGR). Dabei können auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eintragung ins Öffentlichkeitsregister geprüft werden (Art 966 Abs. 2 PGR).
  6. Art 956 PGR.
  7. Art 957 Abs. PGR. Zum Beispiel erfolgt für Kollektivtreuhänderschaften die Publikation auf der Webseite des Liechtensteiner Anlagefondsverbandes.
  8. Quelle: Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Rechenschaftsbericht 2009, Seite 360, Vaduz 2010 und Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Rechenschaftsbericht 2010, Seite 318, Vaduz 2011). Die untenstehende Übersicht für das Jahr 2010 ist abrufbar auf der Webseite GBOERA. Die von der Regierung publizierte Tabelle des Jahres 2009/2010 unterscheidet sich hinsichtlich der Werte maßgeblich von der Tabelle 2010/2011 und enthält Rechenfehler.
  9. Beinhaltet auch Kollektivtreuhänderschaften (Investmentfonds).
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Anstalt privaten Rechts — Eine Anstalt (Etablissement) privaten Rechts ist nur im Fürstentum Liechtenstein als eigenständige Rechtsform für ein Unternehmen bekannt. Es handelt sich dabei um ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder …   Deutsch Wikipedia

  • Stiftungsaufsicht (Liechtenstein) — Die Stiftungsaufsicht wird im Fürstentum Liechtenstein seit dem 1. April 2009[1] durch das Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt als Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA) wahrgenommen. Der liechtensteinischen Stiftungsaufsichtsbehörde sind alle… …   Deutsch Wikipedia

  • Treuunternehmen — Bei einem Treuunternehmen nach dem liechtensteinischen Gesetz über Treuunternehmen (TrUG) handelt es sich um ein auf Grund der Treusatzung von einem oder mehreren Treuhändern (als treuhänderischen Inhabern) unter eigenem Namen oder eigener Firma… …   Deutsch Wikipedia

  • Personen- und Gesellschaftsrecht — Basisdaten Titel: Personen und Gesellschaftsrecht Abkürzung: PGR Art: Gesetz (Liechtenstein) Geltungsbereich: Liechtenstein Rechtsmaterie: Personenre …   Deutsch Wikipedia

  • AdöR — Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine Institution, die eine bestimmte öffentliche Aufgabe erfüllt, die ihr gesetzlich zugewiesen worden ist. Ihr meist hoheitliches Tätigkeitsgebiet wird in ihrer Satzung festgelegt. Sie bündelt …   Deutsch Wikipedia

  • Anstalt des öffentlichen Rechts — Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine Institution, die eine bestimmte öffentliche Aufgabe erfüllt, die ihr gesetzlich zugewiesen worden ist. Ihre meist staatlichen oder kommunalen Aufgaben werden in ihrer Satzung festgelegt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Anstalt öffentlichen Rechts — Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine Institution, die eine bestimmte öffentliche Aufgabe erfüllt, die ihr gesetzlich zugewiesen worden ist. Ihr meist hoheitliches Tätigkeitsgebiet wird in ihrer Satzung festgelegt. Sie bündelt …   Deutsch Wikipedia

  • Instandhaltungsrücklage — Die Instandhaltungsrücklage (auch Reparaturfonds, Rücklage, Erneuerungsfonds) ist eine Rücklage für die langfristige Erhaltung der Liegenschaftswerte gemäß Wohnungseigentumsgesetz. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Begriff 1.2 Bedeutung …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentlich-rechtliche Anstalt — Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine Institution, die eine bestimmte öffentliche Aufgabe erfüllt, die ihr gesetzlich zugewiesen worden ist. Ihr meist hoheitliches Tätigkeitsgebiet wird in ihrer Satzung festgelegt. Sie bündelt …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt — Das Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA) führt im Fürstentum Liechtenstein die ihm gesetzlich zugewiesenen Register und Bücher, übt die ihm zugewiesene Aufsichtstätigkeit aus und erlässt eigene Entscheidungen. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”