Abzeichen für Leistungen im Truppendienst

Abzeichen für Leistungen im Truppendienst
Leistungsabzeichen

Das Abzeichen für Leistungen im Truppendienst, auch Leistungsabzeichen der Bundeswehr genannt, ist ein Abzeichen, das für besondere militärische Dienste an jeden aktiven Soldaten und Reservisten verliehen werden kann. Der Soldat ist berechtigt, dieses Abzeichen in der Originalgröße (wie rechts abgebildet) an seinem Dienstanzug auf der linken Brusttasche unter den Bandschnallen zu tragen.

Inhaltsverzeichnis

Kriterien

Leistungsabzeichen in 3 Stufen
Leistungsabzeichen als Bandschnalle (nicht erlaubt an Bundeswehr-Uniformen)

Die Voraussetzungen für die Verleihung des 1971 gestifteten Abzeichens regelt die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 37/10 "Anzugsordnung der Bundeswehr". Das Leistungsabzeichen kann frühestens nach vier Monaten Dienst an jeden Soldaten jeder Teilstreitkraft verliehen werden, im Rahmen einer Wehrübung auch an jeden Reservisten. Für die Erlangung des Reservisten-Leistungsabzeichen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Die Verleihung ehrenhalber ist nicht zulässig. Es existiert in drei Stufen:

  • Stufe I in Bronze
  • Stufe II in Silber
  • Stufe III in Gold, bei Wiederholung mit aufgeprägter Zahl in Fünferschritten (5, 10, 15, ...)

Das Leistungsabzeichen kann direkt in Silber oder Gold verliehen werden, ohne die niedrigeren Stufen zu durchlaufen.

Um das Leistungsabzeichen verliehen zu bekommen, müssen nachstehend genannte Voraussetzungen im Zeitraum von zwölf Kalendermonaten erfüllt werden:

Militärische Leistungen

  • Es muss ein Nachweis über die Ausbildung in der Selbst- und Kameradenhilfe gemäß ZDv 49/20 innerhalb der letzten drei Jahre erbracht werden.
  • Bei einer dienstlichen Beurteilung müssen die Einzelmerkmale "Einsatzbereitschaft", "Fachwissen" und "Praktisches Können" mit mindestens "befriedigend" bewertet werden.
  • Es muss ein Nachweis eines Leistungsmarsches erbracht werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen können der Tabelle entnommen werden.
Stufe I Stufe II Stufe III
6 km in 60 min 9 km in 90 min 12 km in 120 min
Der Marsch zu Fuß soll im Feldanzug, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzug und mit Gepäck von mindestens 15 kg Gewicht durchgeführt werden. Die Zeit von zehn Minuten pro km ist im Schnitt nicht zu überschreiten. Steigungen und Gefälle sollen einander ausgleichen.
Angehörige der Marine können anstelle des Marsches Kleiderschwimmen (d.h. bekleidet mit Hose und Jacke, anschließend in Schwimmlage ohne Stützhilfe entkleiden) wählen.
Altersklasse Stufe I (200m) Stufe II (300m) Stufe III (300m)
18-39 Jahre ≤ 8 min ≤ 12 min ≤ 9 min
40-44 Jahre ≤ 8 min ≤ 12 min ≤ 9:30 min
45-49 Jahre ≤ 8 min ≤ 12 min ≤ 10 min
50-59 Jahre ≤ 8 min ≤ 12 min ≤ 11 min
"Kleiderschwimmen" nach den Bedingungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft bzw. der Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz.

Schießleistungen

Es muss eine Wertungsübung in den Stufen "gold", "silber" oder "bronze" mit einer beliebigen StAN-Waffe des schießenden Soldaten (Gewehr, Pistole, Maschinengewehr oder Maschinenpistole) erfüllt werden. Eine in den letzten zwölf Monaten erworbene Schützenschnur erfüllt logischerweise ebenso die Voraussetzung.

Allgemein kann das Leistungsabzeichen nur in der Stufe ausgehändigt werden, die der niedrigsten erfüllten Stufe der Wertungsübung oder des Leistungsmarsches entspricht.

Sportliche Leistungen

Die Bedingungen des deutschen Sportabzeichens müssen erfüllt sein.

Bei erfüllten Voraussetzungen kann das Leistungsabzeichen beantragt werden.

Teilnahme behinderter Soldaten

Für behinderte Soldaten können folgende Regelungen abweichen:

  • Marsch: Der Soldat kann die Regelung für Angehörige der Marine wählen (Kleiderschwimmen)
  • Sportliche Leistungen: Das Deutsche Sportabzeichen wird unter Behindertenbedingungen abgelegt.

Durch truppenärztliche Bescheinigung ist jedoch nachzuweisen, dass gegen die Ablegung der geforderten Disziplinen keine Bedenken bestehen.

Reservistenleistungsabzeichen

Reservisten-Leistungsabzeichen Stufe III (Gold)

Um das Reservistenleistungsabzeichen verliehen zu bekommen, müssen zusätzlich zu den Bedingungen des Leistungsabzeichens folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Es muss die Wertungsübung MG-S-3 erfüllt werden.
  • Es muss ein Handgranatenzielwurf absolviert werden:
Altersklasse Stufe I Stufe II Stufe III
18-29 Jahre 64 Punkte 66 Punkte 70 Punkte
30-44 Jahre 60 Punkte 62 Punkte 65 Punkte
45-59 Jahre 55 Punkte 58 Punkte 60 Punkte
Geforderte Punkte im Handgranatenzielwurf für einzelne Stufen des Reservistenleistungsabzeichens.
Es müssen je vier Würfe in 20m, 25m, 30m und 35m entfernt liegende Ziele gemacht werden. Die Ziele bestehen dabei jeweils aus einem zwei Meter großen Innenkreis und einem vier Meter großen Außenkreis. Die Wertung erfolgt nach folgender Punktetabelle:
Entfernung des Ziels Treffer im Innenkreis Treffer im Außenkreis
20m 7 Punkte 3 Punkte
25m 8 Punkte 4 Punkte
30m 9 Punkte 5 Punkte
35m 10 Punkte 6 Punkte
Punktetabelle für die Wertung des Handgranatenzielwurfs.
  • Es muss ein Hindernislauf in einer vorgegebenen Zeit absolviert werden. Dabei kann man zwischen zwei Varianten wählen:
1. Hindernislauf über 225m mit 11 Hindernissen auf einer herkömmlichen Hindernisbahn (ohne das Hindernis Kampfstand).
Altersklasse Stufe I Stufe II Stufe III
18-29 Jahre ≤ 2:00 min ≤ 1:55 min ≤ 1:50 min
30-44 Jahre ≤ 2:15 min ≤ 2:10 min ≤ 2:05 min
45-59 Jahre ≤ 2:40 min ≤ 2:35 min ≤ 2:30 min
Geforderte Zeiten für das Hindernislauf über 225m.
2. Hindernislauf über 400m mit 14 Hindernissen in einer festgelegter Reihenfolge folgender Hindernisse:
    • Stolperstrecke
    • Kriechstrecke
    • Balkenhindernisse
    • Hürde
    • Graben
Altersklasse Stufe I Stufe II Stufe III
18-29 Jahre ≤ 3:00 min ≤ 2:50 min ≤ 2:40 min
30-44 Jahre ≤ 3:40 min ≤ 3:30 min ≤ 3:20 min
45-59 Jahre ≤ 4:20 min ≤ 4:10 min ≤ 4:00 min
Geforderte Zeiten für das Hindernislauf über 400m.

Wurden diese Bedingungen zusätzlich zu den Bedingungen des Leistungsabzeichens erfüllt, kann das Reservistenleistungsabzeichen durch die Disziplinarvorgesetzten des Übungstruppenteils verliehen werden.

Leistungsabnahme

Für die Abnahme ist der Disziplinarvorgesetzte oder ein von ihm beauftragter und geeigneter Soldat verantwortlich. Alle Leistungen müssen innerhalb von 12 Monaten erbracht werden.

Aushändigung

Die Aushändigung hat in würdiger Form zu erfolgen. Die Stufe I (Bronze) erfolgt durch den Disziplinarvorgesetzten, die Stufen II (Silber) und III (Gold) müssen durch einen Disziplinarvorgesetzten mindestens in Funktion eines Bataillonskommandeurs verliehen werden. Bei Reservisten kann die Verleihung alternativ auch durch das zuständige Landeskommando erfolgen. Hierbei erhält der Soldat neben der Urkunde und der Trageberechtigung eine Ausführung des Abzeichens in Originalgröße für den Dienstanzug und eine verkleinerte Anstecknadel, die ausschließlich an ziviler Bekleidung angesteckt werden darf.

Quellen

  • ZDv 37/10 "Anzugsordnung für die Soldaten der Bundeswehr", Kapitel XII a) und b) sowie Anlagen 9 und 10

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