Abzugsgeld (Begriffsklärung)

Abzugsgeld (Begriffsklärung)

Als Abzugsgeld werden bezeichnet:

  • die Abgabe, die ein Bürger leisten musste, wenn er den Bürgerverband verlassen wollte: siehe Abschoss
  • die Abgabe, die ein Erbe auf seine Erbschaft leisten musste: siehe Abschoss, Erbschaftssteuer
  • die Abgabe, die Brautleute leisten mussten, wenn sie außerhalb des Verbandes in Besitz einheirateten: siehe Abschoss
  • die Zuwendung, die ein Soldat erhielt, wenn er aus dem Dienst ausschied: siehe Marschgeld
  • die Zuwendung, die ein aus dem Amt scheidender Landesbeamte erhielt.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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