Convent Deutscher Akademikerverbände

Convent Deutscher Akademikerverbände

Der Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) ist eine Interessenvereinigung von Altherrenverbänden studentischer Korporationen.

Inhaltsverzeichnis

Gründung und Zweck

Schlagende und nichtschlagende, konfessionell gebundene und nichtgebundene, farbentragende und nichtfarbentragende Verbände schlossen sich am 7. Januar 1951 in Ludwigshafen zum CDA zusammen. Gegen den um sich greifenden Materialismus gewandt, umfaßte er etwa 300.000 Altakademiker. Um für sie wirksamen Ehrenschutz zu erreichen, wollte der CDA das verbesserte Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen inkraftsetzen.

Struktur

Der CDA versteht sich noch heute als Arbeitsgemeinschaft und nicht als Dachverband. Gemäß seiner Satzung hat der CDA keine Befugnis, in die Angelegenheiten seiner Mitgliedsverbände oder gar deren Verbindungen einzugreifen, geschweige denn, verbindliche Beschlüsse zu fassen.

Dem CDA gehören die Altherrenverbände der im CDK (Convent Deutscher Korporationsverbände) zusammengeschlossenen, meist kleineren Verbände an. Die Mitgliedsverbände des CDA werden vom Lebensbund- und Conventsprinzip getragen und praktizieren überliefertes, studentisches Brauchtum. Der CDA vertritt die Interessen von 13 Verbänden mit 500 Altherrenschaften und rund 50.000 Mitgliedern. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und Pressesprecher und dem stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftleiter. CDA und CDK haben eine gemeinsame Geschäftsstelle. Der CDA ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft akademischer Verbände (AaV).

Die Aufgaben des CDA bestehen darin, Fragestellungen oder Probleme der Mitgliedsverbände gemeinsam zu lösen, die Interessen seiner Mitgliedsverbände gegenüber der Öffentlichkeit – Hochschulen, Wirtschaft und Staat – zu vertreten und zwischen den Mitgliedsverbänden zu vermitteln. Der Regelung von Ehrenstreitigkeiten innerhalb der angeschlossenen Verbände dient die Schlichtungsordnung des CDA/CDK von 1968. War er in den 1950er und 1960er Jahren durchaus noch von hochschulpolitischem Gewicht, ging sein Einfluss insbesondere nach dem Austritt der beiden Corpsverbände (Verband Alter Corpsstudenten, Weinheimer Verband Alter Corpsstudenten) erheblich zurück. Auch CV (Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen) und KV (Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine) gehören dem CDA nicht an. Diese Dachverbände haben sich im Europäischen Kartellverband der christlichen Studentenverbände (EKV) zusammengeschlossen.

Mitgliedsverbände

Vollmitgliedsverbände

Die corpsstudentischen Verbände verließen den CDA Ende des 20. Jahrhunderts.

Assoziierte Mitgliedsverbände

  • Arbeitskreis Studentenhistoriker im CDA (StuHi)
  • Deutsche Gesellschaft für Hochschulkunde (DGfH)
  • Humboldtgesellschaft (HG)
  • Verband für Studentenwohnheime e. V. Bonn (VfSt)

Statistik „Gewalt gegen studentische Korporationen“

Im Januar 2011 präsentierte der CDA bei einer Pressekonferenz in Frankfurt zum ersten Mal eine Statistik, die Gewalt gegen Studentenverbindungen thematisierte. Als Zeitraum wurde das Jahr 2010 untersucht, hauptsächlich ging es dabei um Vandalismus (eingeschlagene Fenster, Farbbeutelwürfe) mit Schäden bis 50.000 €, aber auch schwere Körperverletzungen in zehn und Brandanschläge gegen Häuser und Fahrzeuge in fünf Fällen.[1] Der Statistik fehlt es jedoch an objektiver Substanz, da in vielen der Fälle keine Anzeige erstattet wurde und sie somit in keinem behördlichen Register auftauchen. Bei keiner der aufgeführten Straftaten wurde Motiv oder Täter ermittelt. Der CDA mahnt daher eine konsequentere behördliche Verfolgung dieser Taten an.

Archiv

Das Archiv des CDA befindet sich im Institut für Hochschulkunde der Universität Würzburg.

Literatur

  • Herbert Keßler: Vielfalt und Einheit der deutschen Korporationsverbände, Erster Teil. Der Convent, Schriftenreihe des CDK/CDA, Oktober 1992

Quellen

  1. Pressemitteilung des CDA

Weblinks


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