Der Grüne Punkt

Der Grüne Punkt
Der Grüne Punkt
Gelbe Tonne (zweite von rechts)
Redundanz Die Artikel Duales System (Abfallwirtschaft) und Grüner Punkt überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. GeorgR 15:24, 16. Jul. 2008 (CEST)

Der Grüne Punkt ist ein geschütztes Markenzeichen der Duales System Deutschland GmbH (DSD) und kennzeichnet Verkaufsverpackungen in Deutschland und 23 weiteren Europäischen Staaten, die entweder im Gelben Sack bzw. in der Gelben Tonne, in Altglascontainern oder in der Altpapiertonne gesammelt und dann vom dualen System i. S. d. § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung oder auf dem weiteren Verwertungsweg von Selbstentsorgern i. S. d. § 6 Abs. 1 VerpackV entsorgt bzw. recycelt werden.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Grundlage

Die Duales System Deutschland GmbH sorgt seit 1990 dafür, dass Verpackungen einer Wiederverwertung zugeführt werden. Inzwischen wurden die Wettbewerber Interseroh AG und Landbell AG in allen Bundesländern als duales System zugelassen. Weitere Zulassungsverfahren laufen. Die Sammlung, Sortierung und Verwertung geschieht nach Vorgaben der Verpackungsverordnung. Die Verpackungsverordnung ist Teil des untergesetzlichen Regelwerkes des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Nach § 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen dazu verpflichtet, gebrauchte restentleerte Verpackungen des Endverbrauchers am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Von dieser Verpflichtung kann sich der Hersteller oder Vertreiber durch eine Beteiligung an einem dualen System i. S. d. § 6 Abs. 3 VerpackV befreien. Ein solches duales System wird von der Duales System Deutschland GmbH betrieben. Ihr Markenzeichen ist der Grüne Punkt. Dieser darf aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission vom 20. April 2001 auch von Wettbewerbern benutzt werden, damit für diese eine Marktzutrittsschranke entfällt. Gegründet wurde die DSD GmbH, um die aus der Rücknahmeverpflichtung resultierenden logistischen und hygienischen Probleme einer Rücknahme im Handel zu vermeiden.

In Konkurrenz zur Duales System Deutschland GmbH stehen des Weiteren die Selbstentsorgerlösungen von verschiedenen Unternehmen, bei denen der Endverbraucher die gebrauchten Verpackungen wieder in den Laden zurückbringt und diese dann an Entsorgungsdienstleister zur Verwertung gegeben werden.

Arbeitsweise des Dualen Systems

Die Entsorgung bzw. Verwertung der bei ihr lizenzierten Verpackungen trägt die Duales System Deutschland GmbH. Diese Verpackungen werden nach Gebrauch rechtlich „Abfall zur Verwertung“. Die Duales System Deutschland GmbH finanziert sich über die Lizenzgebühren des grünen Punktes, die die Herstellerfirmen bzw. Abfüller auf Basis des Verpackungsgewichtes und der in Deutschland abgesetzten Stückzahl entrichten. Der „Abfall zur Beseitigung“ ist das, was wir umgangssprachlich Müll nennen, für den die Kommune zuständig ist und finanziert sich mit den Gebühren aus den kommunalen Abfallsatzungen.

Die DSD GmbH überlässt das operative Geschäft der Sammlung und Sortierung seinen Entsorgungspartnern, dies sind in der Regel private und kommunale Entsorger. Die Entsorgungsverträge werden im freien Wettbewerb im Rahmen einer Ausschreibung vergeben.

Die Verwertung wird durch so genannte Garantiegeber gewährleistet. Deren Aufgabe ist es, durch das Duales System Deutschland gesammelte und sortierte Verkaufsverpackungen einer geordneten Verwertung zuzuführen. Garantiegeber sind z. B. Vertreter der Glas- oder Aluminiumindustrie. Bei Kunststoffen wurde eine eigene Gesellschaft, die Deutsche Kunststoff Recycling GmbH (DKR) gegründet, die sich um die Verwertung der sortierten Kunststofffraktionen kümmert.

Für die Verwertung hat der Gesetzgeber für die einzelnen Materialien Quoten vorgegeben, die es als Mindestsoll zu erfüllen gilt. Über diese Quoten wachen als zuständige Aufsichtsbehörden die Umweltministerien der Länder beziehungsweise deren Beauftragte. Leistungsbilanz ist der so genannte Mengenstromnachweis, in dem das DSD seine Sammel- und Verwertungsleistungen dokumentiert. Hintergrund ist, dass die gesammelten Wertstoffe nicht einfach wie vor Einführung der Verpackungsverordnung deponiert oder verbrannt werden sollen.

Schon bald nach der Einführung des Systems wurde einerseits seine Ineffizienz kritisiert, anderseits die Tatsache, dass manche Sammlungen in Müllverbrennungsanlagen, auf Mülldeponien oder im Ausland enden. In den ersten Jahren nach Gründung der DSD GmbH reichten die Recyclingkapazitäten für Kunststoff in Deutschland noch nicht aus. Daher wurde ein Teil der Wertstoffe im Ausland verwertet. Die hiesigen Kapazitäten wurden jedoch kontinuierlich ausgebaut, bis im Jahr 2000 93 Prozent der hier gesammelten Kunststoffe auch in Deutschland zur Verwertung gelangten, der Rest in europäischen Nachbarländern. Bei den anderen Materialien, wie Glas, Altpapier, Verbunde, wie z. B. Getränkekartons oder Metalle (Aluminium, Weißblech), gab es keine Engpässe.

Die gesetzlichen Vorgaben erfüllt die Duales System Deutschland GmbH seit Jahren. Es wird seit dem Jahr 2000 zudem eine freiwillige Umwelterfolgsbilanz veröffentlicht, die die tatsächlichen Einsparungen von Primärenergie und CO2-Emissionen in konkreten Zahlen ausdrückt. Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Mengenstromnachweis stellt das Duale System Deutschland so öffentlich Transparenz darüber her, wie der Beitrag zur Ressourcensicherung aussieht. Viele andere Länder sind dem Beispiel Deutschlands gefolgt, 1994 trat eine EU-Richtlinie mit dem Hauptziel der Vermeidung und Verringerung von Umweltauswirkungen durch Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft. Sammelsysteme mit dem Zeichen Grüner Punkt gibt es inzwischen in 24 europäischen Ländern, auch wenn diese sich teilweise erst in der Aufbauphase befinden.

Gelbe Säcke vor der Abholung

Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt

Der Aufdruck des grünen Punktes auf einer Verpackung signalisiert, dass der Hersteller dieser Verpackung für deren Sammlung, Sortierung und Recycling ein Lizenzentgelt entrichtet hat. Da diese Kosten natürlich Bestandteil der Preiskalkulation sind, sind sie im Kaufpreis enthalten. Nach Schätzungen zahlt jeder Bürger ca. 1,90 €/Monat für den Grünen Punkt.

Für die Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung mit einem grünen Punkt eine sehr einfache Sortierhilfe, was in die Sammelgefäße der dualen Systeme hineingehört und was nicht.

Das Piktogramm des grünen Punktes ist in einigen Fällen nicht grün, sondern passt sich der Farbe der Verpackung an, um weitere Kosten für zusätzliche Druckfarben einzusparen. Es besteht aus zwei in Kreisform miteinander verschlungenen Pfeilen in unterschiedlichen Farben. (Siehe deutsche eingetragene Marke 2005954.) Der Grüne Punkt ist eines der häufigsten Piktogramme, die man in Deutschland vorfindet.

Technische Prozeduren

Rund 215 Sortieranlagen gibt es allein für Leichtverpackungen. Hier werden Getränkekartons, Aluminium, Weißblech und Kunststoffe voneinander getrennt. Sortiert wird nach Größe (Trommelsiebe) und Gewicht (Windsichter). Weißblech wird per Magnet und Aluminium per Wirbelstromabscheider automatisch vom Band geholt. Für Kunststoffe und Getränkekartons gibt es Nahinfrarottechnik. Kunststoffe werden so unter Mitwirkung von Druckluftdüsen nach Kunststoffarten voneinander getrennt.

In der SORTEC 3.1, die zur EXPO 2000 in Hannover in Betrieb genommen wurde, kommt es zusätzlich in einem nassmechanischen Aufbereitungsschritt zu einer anschließenden Kunststoffveredelung. Die Sortec 3.1 nutzt ein an der RWTH Aachen entwickeltes Verfahren zur vollmechanischen Aufbereitung kunststoffhaltiger Abfälle. Dabei wird nach der Reinigung ein Kunststoffagglomerat gewonnen, das in der Vergangenheit in Hochöfen als Reduktionsmittel für Metallerze diente und dort z. B. Kohlestaub ersetzte. Überwiegend werden jedoch Regranulate für das hochwertige werkstoffliche Recycling erzeugt.


Für Kunststoffe gibt es drei Formen der Verwertung:

  • Bei der werkstofflichen Verwertung entstehen aus den Sekundärrohstoffen erneut Verpackungen oder Produkte wie Profile, Rohre, Blumen- und Getränkekästen, neue Folien, Fensterrahmen und Gießkannen.
  • Die rohstoffliche Verwertung führt den Kunststoff in seine gasförmigen Ausgangsbestandteile zurück, die zur Erzeugung von Methanol oder als Synthesegas, beispielsweise als Ersatz von Schweröl im Hochofen, zum Einsatz kommen. Dieses Verfahren wird vor allem für die Verwertung von Mischkunststoffen genutzt. Sie bestehen aus verschiedenen Kunststoffsorten, die sich nur unter großem Aufwand trennen lassen würden.
  • Bei der energetischen Verwertung werden die energetischen Potentiale hauptsächlich der Kunststoffe genutzt. Mischkunststoffe, aber auch Sortierreste werden zu Sekundärbrennstoffen veredelt, die fossile Energieträger, wie Öl und Gas, in z. B. Kalk- oder Kohlekraftwerken ersetzen. Einziger Unterschied zur klassischen Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen ist der primäre Zweck: Energetische Verwertung dient der Energiegewinnung (z. B. Stromerzeugung), Müllverbrennung dient vor allem der Beseitigung des Mülls beziehungsweise der Volumen- und Massereduktion.

Inhalt des Gelben Sackes

Folgende Regel muss beachtet werden:[1] In den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien. Andere Gegenstände aus den gleichen Materialien, bspw. eine Kunststoff-Zahnbürste, Videokassetten, CDs, DVDs oder Einwegrasierer gehören nicht hinein. Mit zwei Ausnahmen: Glas gehört in den Altglascontainer, die Altglassammlung existierte auch schon vor der Einführung der Verpackungsverordnung, und Verpackungen aus Pappe (wie Cornflakespackungen) oder Papier gehören zum Altpapier.

Verpackungen, die über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne entsorgt werden (Beispiele):

  • Verpackungen aus Kunststoff
    • Behälter für Körperpflegemittel, Spülmittelflaschen, Joghurtbecher, Plastiktuben, Tragetaschen, Eisverpackungen, Zahncremetuben, etc.
  • Verpackungen aus Metall
    • Alufolie, Getränke- und Konservendosen, Kronkorken, Metallverschlüsse, Deckel, etc.
  • Verpackungen aus Verbundstoffen
    • Milch-, Saft- und Weinkartons (z. B. Tetra Pak®), Vakuumverpackungen für Kaffee, Styroporverpackungen, etc.

In einigen Gemeinden in Baden-Württemberg werden Konservendosen weiterhin über Depotcontainer gesammelt. Der Gelbe Sack dient dort also nur zur Entsorgung von Verpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Aluminiumfolien bzw. Aluminiumschalen.

Bei der Papierentsorgung werden die Kosten zwischen dualen Systemen und Kommunen geteilt. Die Kosten für den Verpackungsanteil im Altpapier tragen die dualen Systeme, den anderen Teil der Kosten übernehmen die Kommunen, die z. B. die Entsorgung von Druckerzeugnissen bezahlen.

Kartons aus Verbundstoffen (wie Getränkekartons von Milch, Saft oder Wein) gehören in den Gelben Sack, da aus dem Papieranteil dieses Verbundmaterials bspw. Hygienepapiere und Taschentücher hergestellt werden.

Zukunft des Systems

Der Gelbe Sack könnte langfristig verschwinden, meinen Wissenschaftler für Abfallwirtschaft wie Prof. Klaus Wiemer (Kassel) und Horst Fehrenbach im Institut für Energie- und Umweltforschung (Heidelberg): Da die Bereitschaft der Deutschen sinkt, ihren Müll zu trennen, könnten teure Sortiermaschinen bald sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere, falls steigende Energiepreise einen Wettbewerb um die Abfallverwertung entstehen lassen. Bislang sind neue, aufwendige Sortiermaschinen aber zu teuer.

Kritik

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  • Die Wiederverwertungsquoten welche von dem dualen System erreicht werden müssen, sind mehreren Studien zufolge kostengünstiger auch ohne eine vorherige Trennung durch die Haushalte durch Sortiermaschinen zu erreichen. Voraussetzung hierzu ist allerdings eine trockene Sammlung dieser Abfälle, d. h. ohne eine Vermengung mit Grünmüll und Küchenabfällen.
  • Die dualen Systeme, sowie die Selbstentsorger, kritisieren den Umstand, dass es auf Grund einer fehlenden Kontrollinstanz zu „Totalverweigerern“, auch „Trittbrettfahrer“ genannt, kommt, die ihre Produkte nicht lizenzieren lassen. Durch das gesparte Entgelt erlangen diese Unternehmen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die Landesumweltminister kündigten an, die ordnungsgemäße Einhaltung der Pflichten aus der Verpackungsverordnung stärker zu kontrollieren, an dem Umstand geändert hat sich allerdings noch nichts. Allerdings soll die 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, Abhilfe schaffen.[2]
  • Trotz aufwendiger Werbekampagnen gelang es in Deutschland auch nach vielen Jahren nicht, die Verbraucher zur sorgfältigen Trennung von Stoffen zwischen Grüner Punkt und Restmüll zu bewegen. Diese mangelnde „Sortiertreue“ resultiert zum großen Teil aus den Anfängen des dualen Systems. In der Anfangszeit sind den beauftragten Entsorgern die gesammelten Mengen (Anlageninput) und nicht die tatsächliche Menge der recyclingfähigen Stoffe (sortierter Anlagenoutput) vom DSD vergütet worden. In dieser Zeit war es gang und gäbe, die gelbe Tonnen als „zweite“ Restmülltonne zu vermarkten, um sich auf einfache Art Kunden und vor allem Umsatz zu sichern. Nach Umstellung der Vergütung auf Outputmengen an recyclingfähigen Stoffen wurde diese lukrative Art der Umdeklarierung von Abfällen durch die selbst proklamierte Sortieruntreue zum späten Eigentor für viele Entsorgungsunternehmen. Entsorgungsunternehmen weisen seitdem auf den hohen Anteil an Fremdstoffen wie alten Elektrogeräten, Kleidung, Kunststoffteilen, Tapeten, Bau- und Grünabfällen, Spritzen und Folien hin, die mancherorts bis zu 50 % des Inhaltes ausmachen.[3][4] Waren in den ersten Jahren wegen Fehleinwürfen nicht geleerte Behälter äußerst selten, so sind heute flächendeckende Kontrollen und zum Teil drastische Maßnahmen (Verweigerung der Entleerung bei geringen Fehlwürfen, Abzug von Behältern) an der Tagesordnung. In vielen Städten ist die Anzahl der ausgegebenen Gelben Säcke pro Haushalt begrenzt. Damit sollen Bürger zum richtigen Sortieren gezwungen werden. Problematisch und für die Verbraucher nicht immer durchschaubar sind auch die regional unterschiedlichen Vorgaben, was denn nun in die gelbe Tonne gehört und was nicht. So ist z. B. in Berlin seit der Einführung der „Gelben Tonne plus“ das Einwerfen von Elektrokleingeräten, Holz, Kunststoffresten und metallischen Abfällen erlaubt[5], in anderen Regionen dürfen nur die ursprünglich vorgegebenen Stoffe eingeworfen werden.
  • In Städten ohne Abholung der gelben Säcke (z.B. Ravensburg und München) müssen die gelben Säcke mit dem Auto zum bis zu 5 km entfernten Entsorgungsplatz gefahren werden. Da teils nur sehr kleine Zeitfenster bei näheren Sammelplätzen (3 Stunden/Woche) vorhanden sind, die mit einer geregelten Arbeit nicht vereinbar sind, werden so große Mengen zusätzlichem Autoverkehr und Luftverschmutzung produziert.
  • Ein weiteres Problem stellt die Tatsache dar, dass nicht in allen Gemeinden die Wertstoffentsorgung über Gelbe Säcke oder Gelbe Tonnen geregelt ist. In diesen Gemeinden müssen Bürger ihre Wertstoffe zum Wertstoffhof bringen und diese dann dort auch noch in verschiedene Container sortieren, was einen enormen Zeitaufwand bedeutet.

Weblinks

Artikel:

Quellen

  1. Trennregel des Dualen System Deutschland
  2. Pressemitteilung zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  3. Reso und MZVO wollen 33 Prozent Fremdstoffe nicht mehr hinnehmen. Europaticker
  4. Max Rauner: Saubere Geschäfte. Zeit Wissen 3/2006
  5. ALBA: Gelbe Tonne Plus

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