Der historische Woyzeck

Der historische Woyzeck
Johann Christian Woyzeck

Johann Christian Woyzeck (* 3. Januar 1780 in Leipzig; † (hingerichtet) 27. August 1824 ebd.) ist der „historische Woyzeck“ und diente als Vorlage für die Hauptfigur in Georg Büchners Drama „Woyzeck“.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Johann Christian Woyzeck wächst in Leipzig auf, verliert mit 8 Jahren die Mutter, mit 13 Jahren den Vater. Er macht eine Lehre als Perückenmacher. In Leipzig lernt Woyzeck sein späteres Opfer kennen - Johanna Christiane Woost.

1798 beginnen seine Wanderjahre. Er reist umher, geht verschiedenen Berufen nach und lässt sich als Soldat anwerben. 1807 lernt er als Soldat im Dienst Mecklenburgischer Truppen in Stralsund eine Frau mit Namen Wienberger(in) kennen. Er bekommt ein Kind mit ihr, es kommt jedoch nicht zur Heirat zwischen den beiden.

1818 geht Woyzeck wieder nach Leipzig zurück, wo er ein Verhältnis mit Johanna Woost hat. Er fängt an zu trinken und wird eifersüchtig, da Woost Kontakte zu anderen Soldaten hat. Er misshandelt sie häufig, wechselt seine Unterkünfte genauso wie seine Berufe. Woyzeck hört Stimmen, die ihn auffordern, Johanna Christiane Woost umzubringen. Er ignoriert sie, misshandelt seine Liebhaberin aber weiterhin. Irgendwann kauft sich Woyzeck von dem wenigen Geld, das er hat, eine abgebrochene Degenklinge, welche er mit einem Griff versieht.

Am 21. Juni 1821 verabreden Woyzeck und Woost sich. Sie ist jedoch nicht da, sondern trifft sich mit einem Soldaten. Woyzeck trifft sie am Abend und ersticht sie. Er wird am selben Abend noch gefasst.

Prozess

Der Prozess gegen Woyzeck zieht sich über drei Jahre. Am 16. August 1821 wird die Verteidigungsschrift eingereicht. Daraufhin erscheint in einer Nürnberger Zeitung eine Nachricht, der Angeklagte habe an „periodischem Wahnsinn“ gelitten. Woyzecks Verteidiger beantragt eine gerichtsärztliche Untersuchung des Gemütszustandes seines Mandanten. Ein erstes Gutachten wird von Dr. med. Johann Christian August Clarus erstellt, der ihm nach 5 Gesprächen die Zurechnungsfähigkeit attestiert. Das Gericht verurteilt Woyzeck am 22. Februar 1822 zum Tod. Die Hinrichtung wird auf den 13. November 1822 angesetzt. Die darauf folgenden Gnadengesuche werden abgelehnt.

Wenige Tage vor dem Hinrichtungstermin bestätigt ein Augenzeuge Woyzecks Verwirrung. Am 10. November 1822 wird die Vollstreckung ausgesetzt. Es wird ein weiteres Gutachten erstellt. Der Gutachter ist erneut Clarus. Im Januar und Februar 1823 führt er noch einmal fünf „Unterredungen“ mit dem Angeklagten. In seinem zweiten Gutachten vom 28. Februar 1823 bestätigt er erneut Woyzecks Zurechnungsfähigkeit – trotz zahlreicher Hinweise auf eine Krankheit des Verurteilten. Hinweise, die Clarus selbst in seinem Gutachten gibt:

  • Woyzeck leidet seit Jahren unter anhaltenden Depressionen („tiefsinnig“ vermerkt Clarus zweimal), die bei ihm zu einem Suizidversuch führten und der Gedanke an Selbstmord habe ihn nie verlassen. „Stimmen“ hätten ihm zugerufen „spring ins Wasser“.
  • Woyzeck leidet unter Herzjagen und wird von dem Gefühl gequält und geängstigt, sein Herz werde „mit einer Nadel berührt“. In Stresssituationen, z.B. wenn der Gutachter seine Zelle betritt, zittert er am ganzen Leib und ist nicht in der Lage seinen Kopf stillzuhalten.
  • Schwere Anfälle treten, von Zeitgenossen bezeugt, periodisch auf.
  • Woyzeck erlebt „Gefühlshalluzinationen“ (so Alfons Glück, siehe: Literatur); er wird „gezupft“, „es“ geht „neben ihm“.
  • Unverkennbar sind Symptome der Schizophrenie und der Depersonalisation. Clarus berichtet, er habe „streitende Stimmen“ gehört und leide unter dem Zwang, laut redend „allerhand bei sich auszufechten“. Er hört „unterirdisches Glockenläuten“ und „Stimmen“, die ihm zurufen „o, komm doch!“ und eine „Stimme“, die ihn auffordert „stich die Frau Woostin tot!“. „Es habe um ihn geschrien.“
  • Der Verurteilte hat Sinnestäuschungen, er sieht „feurige Streifen“ und „drei feurige Gesichter“ am Himmel.
  • Diese Erscheinungen baut er in ein Wahnsystem ein: „Geister“ und „die Freimaurer“ verfolgen ihn, sind Drahtzieher seines Unglücks, wollen ihn umbringen - er leidet ganz offensichtlich unter Verfolgungswahn.

Am 4. Oktober 1823 erklärt das zuständige Gericht, Woyzecks Zurechnungsfähigkeit sei erwiesen. Am 12. Juli 1824 wird die Vollstreckung befohlen.

Die Hinrichtung

Grafik von Woyzecks Hinrichtung auf dem Marktplatz in Leipzig

Bei der ersten öffentlichen Hinrichtung in Leipzig seit dreißig Jahren wohnen am 27. August 1824 mehrere Tausend Schaulustige der Hinrichtung bei. Es war die letzte öffentliche Hinrichtung in Leipzig.

Über Woyzecks Hinrichtung berichtet Ernst Anschütz in seinem Tagebuch:

„Freitag, den 27. August (1824). Heiter und sehr warm. Hinrichtung des Delinquenten Woyzeck. Das Schafott war mitten auf dem Markt gebaut. 54 Cürassiere von Borna hielten Ordnung um das Schafott; das Halsgericht wurde auf dem Rathause gehalten. Kurz vor halb 11 Uhr war der Stab gebrochen, dann kam gleich der Delinquent aus dem Rathause, Goldhorn und Hänsel gingen zur Seite und die Rathsdiener in Harnisch, Sturmhaube und Piken voran, rechts und links; die Geistlichen blieben unten am Schaffot; der Delinquent ging mit viel Ruhe allein auf das Schaffot, kniete nieder und betete laut mit viel Umstand, band sich das Halstuch selbst ab, setzte sich auf den Stuhl und rückte ihn zurecht, und schnell mit großer Geschicklichkeit hieb ihm der Scharfrichter den Kopf ab, so daß er noch auf dem breiten Schwerdte saß, bis der Scharfrichter das Schwerdt wendete und er herabfiel. Das Blut strömte nicht hoch empor; sogleich öffnete sich eine Fallthür, wo der Körper, der noch ohne eine Bewegung gemacht zu haben auf dem Stuhl saß, hinabgestürzt wurde; sogleich war er unten in einen Sarg gelegt und mit Wache auf die Anatomie getragen. Alsbald wurde auch schnell das Schaffot abgebrochen, und als dies geschehen war, ritten die Cürassiere fort. Die Gewölbe, die vorher alle geschlossen waren, wurden geöffnet und alles ging an seine Arbeit. Daß Vormittags keine Schule war, versteht sich.“

(Quelle: Nikolaus Dorsch/ Jan-Christoph Hauschild: Clarus und Woyzeck - Bilder des Hofrats und des Delinquenten in: Georg Büchner Jahrbuch 4/1984, Europäische Verlagsanstalt)

Literatur

  • Johann Christian August Clarus: Die Zurechnungsfähigkeit des Mörders Johann Christian Woyzeck nach Grundsätzen der Staatsarzneikunde aktenmäßig erwiesen. In: Zeitschrift für die Staatsarzneikunde Ergänzungsheft 4 Erlangen 1825, S. 1 - 97
  • Hans Mayer: Georg Büchner und seine Zeit, Frankfurt am Main 1972 S. 339-41
  • Alfons Glück: Der historische Woyzeck, in: Georg Büchner: Revolutionär - Dichter - Wissenschaftler (1813-1837). Der Katalog der Ausstellung Mathildenhöhe, Darmstadt vom 2. August bis 27. September 1987. Basel, Frankfurt am Main, Stroemfeld/Roter Stern, 1987

Weblinks


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