Deutsche Auslandsschulen

Deutsche Auslandsschulen

Als deutsche Auslandsschule werden Schulen in nicht deutschsprachigen Ländern bezeichnet, an denen der Unterricht zumindest teilweise in deutscher Sprache stattfindet und deren Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. In der Regel handelt es sich um Privatschulen, die von einem Schulverein getragen werden, zumeist aber aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziell gefördert werden. Für die Betreuung der derzeit 117 Schulen auf allen Kontinenten ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesverwaltungsamt zuständig, die dabei der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes unterliegt und mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zusammenarbeitet. Über die Befugnis zur Verleihung deutscher Schulabschlüsse entscheidet die Kultusministerkonferenz.

Inhaltsverzeichnis

Typen

Nach Art und Umfang des deutschsprachigen Angebotes sowie der Abschlüsse werden die folgenden Typen allgemeinbildender Auslandsschulen unterschieden:

  • Deutschsprachige Schulen: Der Unterricht wird vollständig in deutscher Sprache erteilt, es werden ausschließlich deutsche Abschlüsse verliehen. Da diese Schulen vorwiegend von Schülern besucht werden, deren deutsche Eltern als Fachkräfte auf begrenzte Zeit ins Ausland entsandt wurden, ist umgangssprachlich die Bezeichnung Expertenschulen verbreitet.
  • Zweisprachige Schulen (Begegnungsschulen): Der Unterricht wird sowohl in deutscher als auch in der Landessprache erteilt, die genaue Ausgestaltung ist unterschiedlich; die Landessprache wird als Muttersprache unterrichtet. Die Schulen stehen explizit allen Einheimischen offen und es werden sowohl deutsche als auch örtliche Abschlüsse vergeben. Der interkulturelle Austausch gehört zu den Schulzielen.
  • Landessprachige Schulen mit verstärktem Deutschunterricht: Der Unterricht wird, ggf. mit Ausnahme einzelner Fächer, vollständig in der Landessprache erteilt; es findet jedoch in großem Umfang verpflichtender Deutschunterricht statt, häufig schon in einem integrierten Kindergarten. Die Schulen sind vollständig in das örtliche Schulsystem integriert, es werden die jeweiligen örtlichen Abschlüsse sowie das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz verliehen.

Hinzu kommen deutsche Berufsschulen sowie deutschsprachige Abteilungen an Europäischen Schulen und an sog. Spezialgymnasien in Mittel-, Ost- und Südosteuropa.

Finanzierung

Die Auslandsschulen finanzieren sich als Privatschulen zu erheblichen Teilen aus Schulgeld und Spenden, hinzu kommt öffentliche Förderung aus der Bundesrepublik Deutschland sowie unter Umständen auch aus örtlichen öffentlichen Mitteln. Falls die Eltern das Schulgeld nicht aufbringen können, besteht häufig die Möglichkeit, dieses ganz oder teilweise zu erlassen oder ein Stipendium zu gewähren.

Lehrkräfte

Im Rahmen der Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland und zur Sicherstellung der Qualität werden deutsche Auslandsdienstlehrkräfte an die Schulen entsandt. Dabei handelt es sich um Lehrer aus dem deutschen Schuldienst, die für eine begrenzte Zeit (in der Regel maximal sechs Jahre) abgeordnet werden. Sie werden von der Bundesrepublik Deutschland finanziert und erhalten ihre reguläre Vergütung nach deutschem Besoldungs- bzw. Tarifrecht sowie zusätzlich eine Auslandszulage. Hinzu kommen Bundesprogrammlehrkräfte, die ebenfalls für begrenzte Zeit aus Deutschland entsandt werden, jedoch zuvor keine feste Beschäftigung im innerdeutschen Schuldienst innehatten. Sie werden von der Schule nach örtlichen Kriterien bezahlt, erhalten jedoch zusätzlich eine Zuwendung aus Bundesmitteln. Schließlich werden deutsch- wie landessprachliche Ortslehrkräfte von den Schulen direkt angestellt und besoldet. Die Schulleitung obliegt zumeist einer Auslandsdienstlehrkraft.

Siehe auch

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