Deutsche Norm

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Eine DIN-Norm wird definiert als ein Dokument, das mit Konsens erstellt und vom DIN Deutsches Institut für Normung angenommen wurde. Es legt für allgemeine und wiederkehrende Anwendungen Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder Ergebnisse fest, wobei ein optimaler Ordnungsgrad angestrebt wird.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

DIN-Normen sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und der Allgemeinheit dienen. Sie werden im Prozess der Normung erarbeitet.

DIN-Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden; sie müssen nicht benutzt werden. Gelegentlich allerdings macht sich der Gesetzgeber das Vorhandensein zweckdienlicher Normen zunutze und legt die zwangsläufige Anwendung durch Gesetze oder Verordnungen fest. Natürlich steht es auch jedem frei, bei Ausschreibungen, Maschinenspezifikationen, Baubeschreibungen und technischen Festlegungen auf das vorhandene Normenwerk zurückzugreifen und die dort schriftlich fixierten Beschreibungen als Sollwerte zu benutzen.[1]

Die Gesamtheit der DIN-Normen bezeichnet man als Deutsches Normenwerk. Internationale und Europäische Normen, die vom DIN übernommen wurden, werden ebenfalls als DIN-Norm bezeichnet und sind Teil des Deutschen Normenwerkes.

Geschichte

Zur Bezeichnung DIN-Norm zitiert aus dem Buch 50 Jahre Deutscher Normenausschuss für die Jahre 1917–1932:

Die ursprünglich aus Deutsche Industrie-Norm entstandene Bezeichnung DI-Norm für die Arbeitsergebnisse des NDI (damaliger Name des DIN) wird bald wieder verworfen. An ihre Stelle tritt das Kurzzeichen DIN. Nach der Namensänderung Normenausschuss der Deutschen Industrie in Deutscher Normenausschuß im Jahre 1926 wird DIN nicht mehr als Deutsche Industrie Norm, sondern vorübergehend als das ist Norm gedeutet. Beide Deutungen sind überholt, wenn sie auch immer noch nicht vergessen sind. In manchen Kreuzworträtseln heißt es z. B. auch heute immer noch: Kurzzeichen für Deutsche Industrie-Norm = DIN. Heute gilt der Name DIN als Kennzeichen der Gemeinschaftsarbeit des Deutschen Instituts für Normung e.V. [2]

Die erste DIN-Norm erschien im März 1918: „DIN 1 - Kegelstifte“. 1927 erschien die 3000. Norm, das Normenwerk umfasste im Jahr 1948 8200 Normen, im Jahr 2004 bereits 28.900 gültige DIN-Normen. Es gibt DIN-Normen zu vielen Themengebieten, unter anderem Maschinenbau, Bauwesen, Luft- und Raumfahrt, Informationstechnik, Umweltschutz, Feinmechanik, Optik und Dienstleistungen.

Das Normenwerk ist ständig in Bewegung. Pro Jahr erscheinen über 2.000 DIN-Normen neu. Spätestens alle fünf Jahre wird bei jeder Norm turnusmäßig überprüft, ob sie noch gebraucht wird und ob sie dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Norm bleibt dann entweder unverändert, wird zurückgezogen oder überarbeitet. Das Deutsche Normenwerk besteht zur Zeit aus etwa 30.000 Dokumenten.

Die älteste derzeit gültige Norm (Stand Januar 2008) ist die DIN 1289 „Feuergeschränk für Kachelöfen; Fülltür für Füllfeuerung“ mit dem Ausgabedatum April 1928.

In zunehmendem Maße setzt sich das DIN-Normenwerk aus nationalen Übernahmen internationaler und europäischer Normen zusammen. Der Anteil der rein nationalen Normen nimmt dagegen ab. Heute gibt es nur noch knapp 15 Prozent rein deutsche Normen.[3]

Bezeichnung von DIN-Normen

DIN-Normen können nationale Normen, europäische Normen oder internationale Normen sein. Welchen Ursprung und damit welchen Wirkungsbereich eine DIN-Norm hat, ist aus deren Bezeichnung zu ersehen.

Jedes Normdokument verfügt über eine DIN-Nummer. Diese wird im Nummernfeld wiedergegeben, das sich auf der Titelseite rechts oben befindet. Die DIN-Nummer setzt sich aus dem Kurzzeichen und der Zählnummer zusammen. Seit 2004 ist das Nummernfeld oben mittig angeordnet (ehemals Titelfeld), im Feld rechts steht nur noch das „DIN“-Zeichen. Der Titel steht seit 2004 mittig auf der Titelseite der Norm.

Wenn nicht eine Europäische oder internationale Norm übernommen wird, steht als Kurzzeichen nur das Verbandszeichen des DIN. Auf das Verbandszeichen folgt eine höchstens sechsstellige Zahl. Diese Zählnummer hat keine klassifizierende Bedeutung.

An der Normnummer lässt sich erkennen, welchen Ursprung eine Norm hat:

  • DIN: (z. B. DIN 33430) DIN-Norm, die ausschließlich oder überwiegend nationale Bedeutung hat oder als Vorstufe zu einem übernationalen Dokument veröffentlicht wird.
  • DIN EN: (z. B. DIN EN 14719) Deutsche Übernahme einer Europäischen Norm (EN). Europäische Normen müssen, wenn sie übernommen werden, unverändert von den Mitgliedern von CEN und CENELEC übernommen werden.
  • DIN EN ISO: (z. B. DIN EN ISO 9921) Deutsche Übernahme einer unter Federführung von ISO oder CEN entstandenen Norm, die dann von beiden Organisationen veröffentlicht wurde.
  • DIN EN ISO/IEC: (z. B. DIN EN ISO/IEC 7810) Deutsche Norm auf der Grundlage einer Europäischen Norm, die auf einer Internationalen Norm der ISO/IEC beruht.
  • DIN EN ISP: (z. B. DIN EN ISP 10608-6) Deutsche Norm auf der Grundlage einer Europäischen Norm, die auf einer Internationalen Profilnorm beruht.
  • DIN ISO: (z. B. DIN ISO 10002) Unveränderte deutsche Übernahme einer ISO-Norm.
  • DIN IEC: (z. B. DIN IEC 60912) Unveränderte deutsche Übernahme einer IEC-Norm.
  • DIN CEN/TS bzw. DIN CLC/TS: (z. B. DIN CLC/TS 50459-1) Unveränderte deutsche Übernahme einer Europäischen Technischen Spezifikation.
  • DIN CWA: (z. B. DIN CWA 14248) Unveränderte deutsche Übernahme eines CEN- oder CENELEC Workshop Agreements (Technische Regel).
  • DIN VDE: Themen der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik werden gemeinsam von DIN und VDE durch die DKE bearbeitet. Siehe dazu Liste der DIN-VDE-Normen.
Achtung: Sind DIN-Normen hinter der Bezeichnung „DIN“ mit weiteren Buchstaben – außer „VDE“ – bezeichnet, dann haben diese ein eigenes Nummerierungssystem, zum Beispiel: DIN 1 Kegelstifte, aber DIN EN ISO 1 Referenztemperatur für geometrische Produktspezifikation und -prüfung.

Ein Normenteil wird mit Bindestrich notiert (z. B. Teil 1 der DIN EN 3 als DIN EN 3-1); früher wurde „Teil 1“ ausgeschrieben oder „T. 1“ abgekürzt, noch früher hießen die Teile „Blatt“ und die Normen „Normblatt“.

Das Ausgabedatum der Fassung wird nach einem Doppelpunkt notiert, z. B. DIN 1301-1:2002-10, auf der Titelseite jedoch ausgeschrieben: Oktober 2002.

Bis etwa 1969 behielt eine Norm bei geringfügigen Änderungen ihr Ausgabedatum bei, auf die Änderung wurde mit einem angehängten kleinen Malkreuz hingewiesen; z. B. bedeutet „März 1953xx“, dass eine im März 1953 ausgegebene Norm zweimal geringfügig überarbeitet wurde. Diese „Kreuzausgaben“ sollten dem Anwender den Vorteil einer handschriftlichen Berichtigung bei nur geringfügigen Änderungen statt Neukauf bringen.

Bis 1940 hatten Normen einiger Fachgebiete zwischen dem Wort „DIN“ und der Nummer eine Buchstabenkennzeichnung, z. B. BERG für den Berg-, HNA für den Schiff-, LON für den Lokomotiv- und Kr für den Kraftfahrzeugbau. Nach der Einführung fünfstelliger Normnummern wurden für diese Fachgebiete vorzugsweise bestimmte Nummernbereiche vorgesehen, z. B. 70000 bis 79999 für den Kraftfahrzeugbau.

Normungsprozess

Das Einleiten von Normungsarbeiten kann von jedem Interessierten beantragt werden, indem ein begründeter Normungsantrag gestellt wird. Der zuständige Normenausschuss entscheidet über dessen Annahme oder Ablehnung. Für die Entscheidung ist zu klären, ob für den Normungsgegenstand ein Bedarf besteht bzw. zu erwarten ist und ob die interessierten Kreise bereit sind, am Normungsvorhaben mitzuarbeiten und zur Finanzierung beizutragen. Angenommene Normungsanträge werden im „DIN-Anzeiger für technische Regeln“ veröffentlicht.

Im Ausschuss treffen die interessierten Kreise aufeinander, wobei die Anzahl der Experten nicht höher als 21 sein soll, und erarbeiten auf Basis einer Normvorlage einen Norm-Entwurf. Dieses Dokument entsteht im Konsens. Der Norm-Entwurf wird veröffentlicht. Die Öffentlichkeit sowie Experten, die nicht persönlich am Normungsprozess beteiligt waren, haben vier Monate Zeit, um zum Norm-Entwurf Stellung zu beziehen. In weiteren drei Monaten berät der Arbeitsausschuss die Stellungnahmen. Ein Schlichtungsverfahren regelt strittige Fälle. Nach der Verabschiedung der endgültigen Fassung durch den Ausschuss und die Prüfung durch das DIN wird das Ergebnis als DIN-Norm veröffentlicht.

Der Normungsprozess wird detailliert in der DIN 820-4 „Normungsarbeit – Geschäftsgang“ geregelt.

Normenstufen

Man unterscheidet verschiedene Normenstufen:

  • Norm („Weißdruck“): Durch Normenorganisationen verabschiedete Endfassung einer Norm.
  • Auswahlnorm: Eine Auswahlnorm (ebenfalls auf weißem Papier) ist nach DIN 820-3 eine Norm, die ohne sachliche Veränderungen oder Zusätze „für ein bestimmtes Fachgebiet einen Auszug aus einer anderen Norm enthält“.
  • Vornorm („Blaudruck“): Eine Vornorm ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. (z. B. DIN V …, DIN V ENV …). Durch die Anwendung einer Vornorm sollen auch die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden, die dann die Grundlage zur Erstellung einer regulären Norm bilden können.
  • Normentwurf („Gelbdruck“ oder „Rotdruck“): Ein Normentwurf wird der Öffentlichkeit mit seiner Herausgabe zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Diese Stellungnahmen sind innerhalb einer definierten Einspruchsfrist beim DIN einzureichen. Nach Prüfung der Einsprüche und Stellungnahmen kann der Normentwurf durch eine endgültige Norm abgelöst werden oder in einen erneuten Entwurf münden. Der Inhalt eines Entwurfs kann deshalb von der Endfassung der Norm gleicher Nummer abweichen. (z. B. E DIN …, prEN …) Normentwürfe haben deshalb nicht den Status einer verabschiedeten Norm, sie können aber in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Vertragspartnern eingesetzt werden.

Hinweis: Da die Normen vom Beuth-Verlag auch zum Download angeboten werden, entfiel vor einigen Jahren die verschiedenfarbige Gestaltung dieser Normstufen. Auf der ersten Seite der Norm ist der Status klar definiert.

  • Beiblatt: Ein Beiblatt zur Norm enthält zusätzliche Informationen zu einer Norm, welche allerdings nicht Norminhalt sind; sondern Auswahlreihen oder Anwendungsbeispiele. Beiblätter haben ein eigenes Ausgabedatum, sie gehören nicht zwingend zu einer Ausgabe einer Norm dazu.
  • Kreuzausgabe: Kreuzausgaben waren bis etwa 1969 Normausgaben mit geringfügigen Änderungen, Näheres im vorherigen Abschnitt.

Arten von Normen

Im Folgenden werden einige übliche Normenarten angegeben, diese schließen sich einander gegenseitig nicht aus.

  • Grundnorm: Norm, die ein weit reichendes Anwendungsgebiet hat oder allgemeine Festlegungen für ein bestimmtes Gebiet enthält. Sie kann zur direkten Anwendung bestimmt sein oder als Basis für andere Normen dienen.
  • Terminologienorm: Norm, die sich mit Benennungen beschäftigt und deren Definitionen enthält.
  • Prüfnorm: Norm, die sich mit Prüfverfahren und Festlegungen beschäftigt, wie etwa Probenentnahme, Anwendung statistischer Methoden oder Reihenfolge der einzelnen Prüfungen.
  • Produktnorm:Norm, die Anforderungen festlegt, die von einem Produkt erfüllt werden müssen, um dessen Gebrauchstauglichkeit sicherzustellen. Sie kann auch Aspekte wie Terminologie, Prüfung, Probenentnahme, Verpackung, Etikettierung und Anforderungen an den Herstellungsprozess enthalten. Man unterscheidet je nach Umfang der Norm auch Abmessungsnormen, Werkstoffnormen und Liefernormen.
  • Schnittstellennorm: Norm, die Anforderungen an die Kompatibilität von Produkten oder Systemen an Verbindungsstellen festlegt.
  • Deklarationsnorm: Norm, die anzugebende Daten enthält, mit denen ein Produkt, ein Prozess oder eine Dienstleistung zu beschreiben ist.
  • Fachbereichsnorm: Norm, die für einen bestimmten Fachbereich bestimmt ist. Bsp.: DDR-Fachbereichsnorm TGL 30033/1
  • Werknorm: Norm, die für den innerbetrieblichen Gebrauch bzw. für Zulieferungen bestimmt ist.

Die Europäische Norm EN 45020 definiert wie folgt:

3.2 Norm

Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse festlegt, wobei ein optimaler Ordnungsgrad in einem gegebenen Zusammenhang angestrebt wird
ANMERKUNG Normen sollten auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen.
3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen
ANMERKUNG Dank ihres Status als Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen (3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3 und 3.2.1.4) anerkannte Regeln der Technik sind.
3.2.1.1
internationale Norm
Norm, die von einer internationalen normenschaffenden Institution/Normungsorganisation angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist
3.2.1.2
regionale Norm
Norm, die von einer regionalen normenschaffenden Institution/Normungsorganisation angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist
3.2.1.3
nationale Norm
Norm, die von einem nationalen Normungsinstitut angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist
3.2.1.4
Provinznorm
Norm, die auf der Ebene eines Teilgebiets eines Landes angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist
3.2.2 Andere Normen
ANMERKUNG Normen können auch auf anderen Grundlagen erstellt werden, z. B. Fachbereichsnormen oder Werknormen. Solche Normen können auch geographische Auswirkungen haben, die mehrere Länder betreffen.

CEN: Zitat aus DIN EN 45020:2006 - Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten - Allgemeine Begriffe (ISO/IEC Guide 2:2004); Dreisprachige Fassung EN 45020:2006

Norminhalt

Lt. DIN 820-2:2008-05 unterscheidet man zwischen normativen und informativen Inhalten einer DIN-Norm. Normative Elemente sind die Festlegungen und der Anwendungsbereich der Norm. Zu den informativen Elementen zählen z. B. die Dokumentenkennzeichnung, der Entwicklungshintergrund und der Zusammenhang mit anderen Dokumenten.

Beiblätter enthalten grundsätzlich nur weitergehende Informationen zu einer DIN-Norm, aber keine normativen Festlegungen.

Zugang zu DIN-Normen

Die aktuell gültigen Normen lassen sich über die Internet-Seite des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. recherchieren. Die DIN-Normen werden dort als kostenpflichtige Dokumente angeboten. Seit 2003 sind sie gemäß § 5 Absatz 3 UrhG als amtliche Werke nur dann vom Urheberrechtsschutz freigestellt, wenn sie zur Gänze in einer Rechtsnorm abgedruckt werden. Umstritten ist, ob unwesentlich veränderte Normen, die vor 2003 gemeinfrei waren und auf die in Rechtsnormen Bezug genommen worden war, nach wie vor gemeinfrei sind.

Es existiert ein Netz von etwa 70 sogenannten Auslegestellen, an denen DIN-Normen kostenfrei einsehbar sind. Bürgerinnen und Bürger dürfen sie jedoch in der Regel nicht kopieren [4].

Die deutsche Nationalbibliothek hält naturgemäß Exemplare jeder DIN-Norm im Bestand. Deren Vervielfältigung richtet sich nach § 53 UrhG und ist daher für Benutzer in Teilen oder Auszügen möglich.

Viele DIN-Normen und Norm-Entwürfe sind in DIN-Taschenbüchern als Sammlungen zu bestimmten Sachgebieten vollständig im DIN-A5-Format abgedruckt. Diese Bände sind in vielen Bibliotheken meist ausleihbar verfügbar und dürfen gemäß § 53 UrhG auszugsweise (keine kompletten Normen) vervielfältigt werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Dr.-Ing. Gerd Weber „Deutsche Norm, quo vadis? Stellungnahme zum Deutschen Normwesen“ in DIN-Mitteilungen, Heft 9/2008, S.4 ff.
  2. http://www.beuth.de/cmd?level=tpl-artikel&cmstextid=32647&cmsrubid=26781&languageid=de
  3. Dr.-Ing. Gerd Weber „Deutsche Norm, quo vadis? Stellungnahme zum Deutschen Normwesen“ in DIN-Mitteilungen, Heft 9/2008, S.4 ff.
  4. Zur Kritik vgl. Beuthelschneiderei – Open Access für Normen ist überfällig, online: http://archiv.twoday.net/stories/5257889/

Literatur

  • DIN EN 45020 Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten – Allgemeine Begriffe (ISO/IEC Guide 2:2004).
  • DIN 820-2 Normungsarbeit – Teil 2: Gestaltung von Dokumenten (ISO/IEC-Direktiven – Teil 2:2004, modifiziert); Dreisprachige Fassung CEN/CENELEC-Geschäftsordnung – Teil 3:2006.
  • DIN 820-3 Normungsarbeit – Teil 3: Begriffe.

Weblinks


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