Deutscher Richterbund

Deutscher Richterbund
Die Geschäftsstelle des DRB in der Kronenstraße

Der Deutsche Richterbund (DRB) mit Sitz in Berlin ist der größte Berufsverband von Richtern aller Gerichtszweige und Staatsanwälten in Deutschland. Er gliedert sich in 16 Landesverbände, fünf Fachverbände bei Bundesgerichten und vier Fachverbände einzelner Fachgerichtsbarkeiten. Über seine 25 Mitgliedsvereine gehören ihm etwa 14.000 Richter und Staatsanwälte an[1].

Vorsitzender des Deutschen Richterbundes ist seit dem 27. April 2007 Oberstaatsanwalt Christoph Frank aus Freiburg im Breisgau als Nachfolger von Wolfgang Arenhövel. Dem Präsidium gehören derzeit insgesamt zwölf Mitglieder an, darunter die stellvertretenden Vorsitzenden Andrea Titz, Oberstaatsanwältin in München, und Lothar Jünemann, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin[2].

Der Deutsche Richterbund organisiert alle vier Jahre den Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag (RiStA-Tag). Der letzte Richter- und Staatsanwaltstag fand 2011 in Weimar statt. Er gibt die Deutsche Richterzeitung heraus und verleiht im zweijährigen Rhythmus einen Menschenrechtspreis an einen Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt, der sich in besonderer Weise um die Verwirklichung der Menschenrechte verdient gemacht hat.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Deutsche Richterbund wurde am 1. Januar 1909 als Zusammenschluss mehrerer Ländervereinigungen gegründet. Die damals noch beamteten Richter setzten sich für die Gewährung voller sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ein. Im Jahre 1933 löste sich der DRB im Rahmen der Gleichschaltung auf. Erst im Oktober 1949 kam es zur Neugründung auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik. Nach Vollendung der deutschen Einheit traten auch Vereinigungen von Richtern und Staatsanwälten aus den ostdeutschen Bundesländern bei.

Ziele

Der Deutsche Richterbund setzt sich als Berufsverband für die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Dienstherren, Parlamenten und Öffentlichkeit ein und versucht durch Stellungnahmen zu rechts- und berufspolitischen Gesetzesvorhaben in seinem Sinne Einfluss zu nehmen. Ziele des Deutschen Richterbundes sind neben der Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft sowie der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Richter und Staatsanwälte.

Positionen

Der DRB setzt sich unter anderem für folgende Projekte ein:

  • Selbstverwaltung der Justiz
Derzeit wird im politischen Raum die Frage diskutiert, ob es zukünftig möglich sein soll, dass die Justiz nicht mehr durch ein Organ der Exekutive- das Justizministerium- verwaltet wird, sondern diese Aufgabe selbst wahrnimmt. Der DRB strebt eine solche Selbstverwaltung an. Argumentiert wird damit, dass die Judikative nach dem Gewaltenteilungsprinzip eigenständig sein solle; die Verwaltung durch die Exekutive laufe diesem Prinzip zuwider.
  • Abschaffung des externen Weisungsrechts
Das externe Weisungsrecht erlaubt den jeweiligen Justizministern in bestimmten Fällen auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft Einfluss zu nehmen.
  • Besoldung
Diesbezüglich vertritt der Verband die These, dass die Besoldung und Versorgung der Justiz nicht verfassungskonform geregelt sei.
  • Richterliche Ethik
Auch beschäftigt sich der Verband mit dem Thema Richterlicher Ethik. Sie befasst sich mit der Frage eines „Amtsethos“ und damit, welche Anforderungen an richterliches Verhalten und richterliches Selbstverständnis gestellt werden sollen.

Neben diesen Themen beschäftigt sich der DRB zum Beispiel auch mit der geplanten Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Richterlichen Unabhängigkeit oder der Juristenausbildung.

Menschenrechtspreis

Seit 1991 verleiht der Deutsche Richterbund alle zwei Jahre einen Menschenrechtspreis. Mit diesem werden Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und deren Organisationen aus aller Welt geehrt, die sich „schwierigen politischen Umständen und Repressalien zum Trotz- um die Durchsetzung der Menschenrechte verdient gemacht haben“. Der Verband bezeichnet dies als „Zeichen der Anerkennung des Mutes dieser Menschen und der Solidarität mit ihnen.“[3]

Das letzte Mal fand die Verleihung im Jahr 2009 statt: es wurde der syrische Anwalt und Menschenrechtsaktivist Anwar al-Bunni geehrt, der derzeit wegen regimekritischer Äußerungen in Damaskus im Gefängnis sitzt.

Kolumbienhilfe

Ein Hilfsprojekt des Richterbundes ist die sogenannte „Kolumbienhilfe“. Inhalt des Projekts war die Einrichtung eines Hilfsfonds für die Angehörigen und Hinterbliebenen von getöteten Justizmitarbeitern im Jahr 1989. Ziel solle sein, die Schul- und Berufsausbildung von Waisen und Halbwaisen, die berufliche Wiedereingliederung oder Umschulung von Witwen sowie Kleinkredite zur Existenzgründung zu finanzieren.

Bündnis für das deutsche Recht

Zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und anderen juristischen Berufsorganisationen, wie der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) ist der DRB im „Bündnis für das deutsche Recht“ organisiert. Ziel ist die Bewerbung deutschen Rechts im Ausland. Im Zuge der Umsetzung dieses Bündnisses wurde 2008 eine Broschüre mit dem Titel „Law-made in Germany“ herausgegeben.[4] In einer deutsch-französischen Initiative hat das Bündnis im Februar 2011 zusammen mit der französischen „Fondation pour le Droit Continental“ eine Broschüre zur Stärkung des kontinentalen Rechts im globalen Wettbewerb der Rechtsordnungen vorgestellt.[5]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.drb.de/cms/index.php abgerufen am 20. Juni 2011
  2. Pressemitteilung des DRB vom 26. März 2010, abgerufen am 6. April 2010
  3. Presseerklärung des DRB vom 17. Dezember 2009
  4. http://www.lawmadeingermany.de
  5. http://www.kontinentalesrecht.de

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