Dignitas (Verein)

Dignitas (Verein)

Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Dignitas lat. für Würde) ist ein Schweizer Verein mit Sitz auf der Forch, Gemeinde Maur, Kanton Zürich, der sich laut eigenen Angaben für ein auch das Lebensende umfassendes Selbstbestimmungsrecht einsetzt und seinen Mitgliedern auf Anfrage Beratung, Begleitung und Beihilfe zum Suizid anbietet. Er wurde am 17. Mai 1998 von dem Journalisten und Anwalt Ludwig A. Minelli gegründet.

In einer Studie zur Inanspruchnahme von Sterbehilfeorganisationen werden für den Raum Zürich 421 Menschen genannt, bei denen die Organisationen „Dignitas“ (274 Personen) und „EXIT“ zwischen 2001 und 2004 Suizidbeihilfe geleistet haben. Der Anteil der Frauen habe bei 64 Prozent gelegen.

Inhaltsverzeichnis

Mitgliedschaft

Der Verein besteht im Wesentlichen aus von ihm so genannten Destinatär-Mitgliedern ohne Stimmrecht; einzige stimmberechtigte Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts waren bei der Gründung nur Minelli und eine seiner Töchter, die seit längerem durch eine andere Person ersetzt worden ist.[1] Den aktuellen Statuten des Vereins zufolge kann Minelli als sogenannter „Generalsekretär“ – d. h. Vereinspräsident und Geschäftsleiter in einer Person – allein über alle Mitgliederaufnahmen entscheiden und Mitglieder auch wieder definitiv ausschliessen.

Die Mitglieder erhalten – bei einer einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 200,-- und einem jährlichen Mitgliederbeitrag von mindestens CHF 80,-- – Unterstützung bei der Durchsetzung von Patientenverfügungen und Hilfe bei anderen Konflikten mit Behörden, Ärzten oder Heimleitungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Falle einer schweren Erkrankung und somit starken Beeinträchtigung der Lebensqualität eine Suizidbegleitung in der Schweiz in Anspruch zu nehmen. Für die Vorbereitung einer Freitodbegleitung wird ein Sondermitgliederbeitrag von CHF 3.000,-- erhoben, ein gleich hoher für deren Durchführung. Für Ausländer ergeben sich Gesamtkosten inkl. Arzt und Kremation von etwa 7.000,--.[2] Mitglieder, die in sehr bescheidenen Verhältnissen leben, können aufgrund der Statuten Herabsetzung oder Streichung dieser Beiträge beantragen.[3]

Dignitas hat ungefähr 5.800 Mitglieder (2010) aus 66 Ländern. Rund 700 davon haben ihren Wohnsitz in der Schweiz, etwa 2.650 in Deutschland und 780 in Grossbritannien.[4]

Die deutsche Sektion: Dignitas Deutschland

Die dem Schweizer Verein angeschlossene deutsche Sektion firmiert seit ihrer Gründung im September 2005 als Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. und führte zunächst die Abkürzung Dignitas-Deutschland mit Sitz in Hannover, die nach einer Klage der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. dignitas vorübergehend in Dignitate geändert wurde. Als Reaktion auf die Ausdehnung von Dignitas auf Deutschland hatten die Bundesländer Saarland, Hessen und Thüringen im Jahre 2006 im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll.[5]. Dignitas Deutschland hat dagegen in einem umfangreichen Kommentar dargelegt, dass seiner Auffassung nach der Entwurf grundgesetzwidrig sei und auch der Europäischen Menschenrechtskonvention zuwiderlaufe.[6] Der Entwurf ist in den drei Ausschüssen Recht (federführend), Gesundheit und Inneres des Bundesrates steckengeblieben. Ein Versuch der beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern, den Grundgedanken eines Verbots mit einem abgeänderten Entwurf zu retten, ist von den Ausschüssen Recht und Gesundheit übernommen worden[7], nicht jedoch vom Innenausschuss, der empfohlen hat, kein Gesetz zu erlassen. Da sich im Vorfeld zeigte, dass keine Mehrheit für einen solchen Entwurf im Bundesrat zu erzielen gewesen wäre, vereinbarte der Vorsitzende der SPD, Kurt Beck, mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 3. Juli 2008, eine Kontroverse zu vermeiden, und einigte sich mit dem Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger auf ein Minimalprogramm. So wurden dann in der Plenarsitzung vom 4. Juli 2008 alle Entwürfe zurückgestellt und an deren Stelle eine Entschliessung[8] gefasst, wonach noch 2008 eine gesetzliche Regelung für erforderlich erachtet werde. Die Entschliessung wurde jedoch offensichtlich nur zur Gesichtswahrung gefasst; tatsächlich scheint der Bundesrat eingesehen zu haben, dass eine solche Gesetzgebung dogmatisch unzulässig ist.[9] Bundesjustizministerin Brigitte Zypries glaubt deshalb nicht daran, dass ein solches Gesetz möglich sein wird, solange die Organisationen erklären, keine Profite machen zu wollen.[10]

Ablauf einer Freitodbegleitung

Laut Dignitas werden mit dem Mitglied durch erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter „eingehende Gespräche“ geführt, um abzuklären, ob der Sterbewunsch wirklich einzig dem erklärten Willen des urteilsfähigen Mitglieds entspricht.

Als nächstes muss ein Arzt – in der Regel der Hausarzt, sonst ein mit Dignitas zusammen arbeitender Schweizer Arzt – sich nach dem Studium der Krankenunterlagen grundsätzlich dazu bereit erklären, ein Rezept für das in entsprechender Dosierung tödlich wirkende Medikament Pentobarbital auszustellen.

Nach dem „provisorischen grünen Licht“ kann dann ein Termin für die Suizidbegleitung vereinbart werden. Allerdings melden sich aufgrund einer Studie rund 70 % der Mitglieder, die ein solches provisorisches grünes Licht erhalten haben, überhaupt nicht mehr; weitere 16 %, die sich zwar wieder melden, nehmen die Freitodbegleitung nicht in Anspruch. Die Studie bescheinigt Dignitas in 86,4 % eine erfolgreiche Suizidprophylaxe.[11]

Bevor sich der Arzt (meistens der, der vorher auch das „provisorische grüne Licht“ erteilt hat) endgültig dafür entscheidet, ein Rezept für das tödlich wirkende Medikament auszustellen, führt er in der Schweiz zunächst ein persönliches Gespräch mit dem Sterbewilligen. Ist der Arzt danach weiterhin davon überzeugt, dass die Freitodbegleitung für das Dignitas-Mitglied angemessen ist, wird er das gewünschte Rezept ausstellen.

Die Freitodbegleitung findet oft in Anwesenheit von Angehörigen und mindestens zwei Zeugen in einer von Dignitas gemieteten Örtlichkeit statt. Um Angehörigen und Mitgliedern des Begleiterteams polizeiliche Einvernahmen zu ersparen, wird der letzte Akt im Leben des Mitglieds mit einer Videokamera dokumentiert: ein Sachbeweis dafür, dass das Mitglied in der Lage war, diesen letzten Akt selbst auszuführen und somit über die volle Tathoheit verfügt hat.[1]

Weil in der Schweiz jeder Suizid juristisch als „aussergewöhnlicher Todesfall“ gilt, wird nun die Polizei informiert. Diese untersucht in jedem Fall die genauen Todesumstände. Entscheidend für die Legalität einer Suizidhilfe ist das Fehlen „selbstsüchtiger Beweggründe“ (StGB, Art. 115) Textquelle; eine „normale finanzielle Entschädigung“ für die erbrachten Dienstleistungen allein kann diese nicht begründen.

Nachdem Anfang 2008 der Zürcher Kantonsarzt die seit bald zehn Jahren übliche Praxis, einem Sterbewilligen nach einem Gespräch mit einem Arzt das erforderliche Rezept auszustellen, als nicht mehr der Anforderung an die ärztliche Sorgfaltspflicht genügend bezeichnet hatte, hat Dignitas bei vier Menschen (rezeptfrei erhältliches) Heliumgas per medizinischer Atemmaske eingesetzt. Einige Beobachter vermuten allerdings, dass Dignitas ein Arzt fehlt, um die Sterbewilligen zu untersuchen und die Rezepte auszustellen. [12] Dignitas behauptet, Helium bewirke durch Sauerstoffmangel eine rasche Bewusstlosigkeit und in der Regel auch rasches Versterben. Der zuständige Staatsanwalt, dem Videobilder davon vorgelegt wurden, nannte diese Bilder dagegen „fast nicht zumutbar“ und sprach von einer Dauer von „mehreren zehn Minuten“.[13]. Dass sich die Auffassung dieses Staatsanwalts als laienhaft erwiesen hat, zeigt eine wissenschaftliche Studie, die anhand der Video-Aufzeichnungen der vier Helium-Freitodbegleitungen erstellt worden ist.[14]

Kritik

Verschiedene Kritikpunkte

Dignitas polarisiert stark und beeinflusst die öffentliche Diskussion über die Sterbehilfe. Ihrem Gründer wird vorgeworfen, durch eine Verharmlosung des Suizids moralischen Druck auf schwerkranke Menschen auszuüben, die dann ihrem Leben ein Ende setzen, um nicht der Gesellschaft oder ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Ausserdem wird Dignitas immer wieder angelastet, psychisch kranke Menschen beim Suizid unterstützt zu haben; nach einem neuen Bundesgerichtsentscheid wäre das allerdings „unter Umständen“ – im Urteil ist von einem „vertieften psychiatrischen Fachgutachten“ die Rede – bei urteilsfähigen Personen im Sinne eines sogenannten Bilanzsuizids nicht strafbar. Dignitas leistet im Gegensatz zu anderen Sterbehilfe-Organisationen auch Menschen aus dem Ausland Sterbehilfe, man spricht daher von Sterbetourismus. Dieser hat sich unterschiedlich entwickelt: Im Kanton Zürich wurden im Jahr 2000 noch 33 Personen in den Tod begleitet, davon 5 aus dem Ausland; 2006 waren es 221, davon 174 Ausländer. 2009 und 2010 lag die Zahl der von Dignitas begleiteten Ausländer unter 100.[15][16]

Gegen Dignitas, die mit einem „sanften Hinübergleiten in den Tod“ wirbt, haben Zeugen in mehreren Fällen schwere Vorwürfe wegen eines langsamen und qualvollen Todes erhoben. Ein Schlaganfallpatient sei nicht binnen Minuten, sondern erst nach einem 72-stündigen Todeskampf verstorben und habe drei volle Tage im Krankenhaus gelegen, was Dignitas jedoch dementiert: Zwar habe es von der Einnahme des Medikaments bis zum Eintritt des Todes rund 46 Stunden gedauert, doch sei das Mitglied wenige Minuten nach Einnahme des Mittels bewusstlos geworden und nicht mehr erwacht; es sei auch in den Dignitas-Räumen verstorben und nicht im Krankenhaus. In einem weiteren Fall soll zwei Augenzeugen zufolge eine 43-jährige, todeswillige Krebskranke erst nach 38 Minuten erstickt sein, während sie immer wieder geschrien habe: „Ich verbrenne!“. Diese Schilderung ist jedoch von zwei weiteren Zeuginnen als vollständig erfunden bezeichnet worden; das Mitglied habe keineswegs geschrien, dass es verbrenne, sondern habe erklärt, das Mittel schmecke scheusslich, und nach Schokolade verlangt.[17] Die Freitodbegleitung biete alles andere als einen „würdevollen Abschied“, meinte 2007 der Sohn einer verstorbenen Engländerin.[18]

In der Sendung Rundschau des Schweizer Fernsehens vom 7. Februar 2007[19] kritisierten Ex-Mitarbeiter von Dignitas die zu schnelle Vorgehensweise („Schnellabfertigung“), vor allem bei den Sterbewilligen aus dem Ausland, und warfen dem Gründer intransparente Geschäftsführung und finanzielle Eigeninteressen vor. In zwei Fällen soll – allerdings nicht von Dignitas-Mitarbeitern – aktive Sterbehilfe geleistet worden sein. In der Folgesendung vom 14. Februar kamen einerseits weitere Kritiker zu Wort; der Vertreter von Exit etwa meinte, Dignitas schade mit seinem Verhalten der Sache. Andererseits nahm Minelli selbst zu den Vorwürfen Stellung; unter anderem verwies er darauf, dass rund 70 % der Sterbewilligen dank der Zusicherung, dass ein Arzt ihnen ein „Todesrezept“ ausstellen würde, sich wieder frei fühlten und die Kraft fänden, weiterzuleben.

Laut Angaben von Minelli hat Dignitas bislang (Stand: Ende August 2011) genau 1.239 Menschen Suizid-Beihilfe geleistet.[20]

Minelli hat in einem ausführlichen Interview mit der Weltwoche bereits 2004 zu vielen grundsätzlichen Fragen und Kritikpunkten Stellung genommen.[21] In einem Gespräch mit der Zeitschrift Rote Fahne anlässlich der Eröffnung eines Büros in Hannover im Herbst 2005 kritisierte er die Haltung der Kirche und der Politik als heuchlerisch, unter Berufung auf Thomas Morus bzw. dessen Roman Utopia.[22] Dagegen wird von eher kirchlich Gesinnten behauptet, er widerspreche völlig der Intention des Autors, der in Form der Satire gegen die menschenunwürdigen Umstände seiner Zeit schreibe und in keiner Weise den Freitod unterstütze.[23]

Die Zeitschrift Beobachter berichtet in der Ausgabe vom 16. März 2007 über die strittigen Punkte, vor allem aus der Sicht einer ehemaligen Mitarbeiterin, und über die schleppende Behandlung der Strafanzeigen gegen Dignitas durch die Zürcher Staatsanwaltschaft.[24]

Widerstand der Anwohner

Einige Bewohner und Anwohner des „Sterbehauses“ in Zürich haben sich 2006 gegenüber einer Journalistin des englischen Telegraph über die für sie untragbaren Zustände beklagt, ein solches „Haus des Horrors“ wäre ihrer Ansicht nach in einem nobleren Quartier niemals geduldet.[25] Per Ende September 2007 wurde schliesslich dem Verein die Wohnung gekündigt.

Nach dem Umzug von Zürich nach Stäfa machte sich auch dort Widerstand breit. Der Stäfner Gemeinderat hat ein vorläufiges Nutzungsverbot für die von Dignitas gemietete Wohnung erlassen.[26] Der Hauseigentümer wurde aufgefordert, für die Nutzungsänderung der Wohnung eine Baubewilligung zu beantragen. Am 27. September 2007 wurde die Wohnung geschlossen.[27]

In der Folge wurden die Freitodbegleitungen in Minellis Wohnung in Maur verlegt. Doch auch in Maur wurde Dignitas die Sterbehilfe untersagt, worauf der Verein nach Winterthur in ein Hotel der Mittelklasse auswich. Die Hoteldirektion kündigte an, juristische Schritte einleiten, da sie über die Hintergründe der Zimmerreservation nicht aufgeklärt wurde.[28]

Zwei deutschen Männern hat Dignitas auf deren Wunsch in deren Auto Sterbehilfe geleistet, und zwar auf einem Parkplatz in der Guldenen, einer grossen Waldlichtung in der Nähe des Sitzes von Dignitas.[29][30] Minelli erwiderte auf die Kritik, dass es ihm um die „Durchsetzung des letzten Menschenrechts“ gehe.[31]

In einem Haus im Industriequartier von Schwerzenbach haben Mitarbeitende des Vereins Dignitas erneut – trotz Protesten – einer sterbewilligen Person zum Suizid verholfen.[32] Das Zürcher Verwaltungsgericht hat Freitodbegleitungen im Schwerzenbacher Industriequartier in einem am 22. November 2007 veröffentlichten Entscheid akzeptiert.[33] Nach dem Verzicht des Schwerzenbacher Gemeinderats auf eine Beschwerde beim Bundesgericht ist das Urteil definitiv rechtskräftig geworden.

Aufgrund der Anfang 2008 benutzten neuen Suizidmethode mit Helium hat der Vermieter in Schwerzenbach der Sterbehilfeorganisation per Ende April 2008 gekündigt [34]. Das Mietverhältnis ist dann in einem gerichtlichen Vergleich bis Ende Juni 2009 erstreckt worden. Ein im August 2008 getätigter Ankauf der Liegenschaft Talstrasse 9 in Wetzikon ZH sollte zu einem neuen Standort führen. Doch lokale Gegner und der Gemeinderat von Wetzikon verhinderten die geplante Nutzung im Gefolge eines Verfahrens um die Frage, ob ein solcher Betrieb in einer gemischten Wohn- und Gewerbezone zulässig sei. Das Bundesgericht stiess ein Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich um und verhinderte so die geplante Nutzung. Am 1. Juli 2009 wurde schliesslich die Liegenschaft Barzloostrasse 8 in Pfäffikon ZH erworben. Diese liegt im Industriegebiet. Ein anfänglicher Widerstand des dortigen Gemeinderates scheiterte an der Rechtslage. Seither führt Dignitas seine Freitodbegleitungen dort unangefochten durch.[35]

Illegale Entsorgung menschlicher Überreste

Anfang Oktober 2008 wurde beobachtet, dass angebliche Dignitas-Mitarbeiter Asche von Verstorbenen aus etwa 20 Urnen in den Zürichsee kippten. Laut der ehemaligen Geschäftsführerin von Dignitas sei dies bei Dignitas eine gängige Praxis. Medienberichten zufolge wurden die menschlichen Überreste hastig und achtlos ausgeschüttet, halb auf den Ufersteinen, halb im Wasser. Wegen der unbewilligten, gewerbsmässigen Seebestattungen wird Dignitas laut eines Sprechers der Baudirektion des Kantons Zürich schriftlich abgemahnt.[36][37] Die Meldungen in Zeitungen hielten allerdings einer amtlichen Untersuchung durch die Zürcher Staatsanwaltschaft nicht stand. Es konnte Dignitas nicht nachgewiesen werden, dass die gefundenen Urnen von Dignitas stammen.[38]

Im Mai 2010 wurde zudem behauptet, dass Dignitas mindestens in einem Fall den letzten Willen einer Toten missachtet habe: die Urne der mit Hilfe von Dignitas Verstorbenen wurde nicht – wie in einem Brief an die Stieftochter erbeten – in ihre Heimat überführt, sondern ebenfalls in den Zürichsee geworfen. Laut einem Bericht des deutschen Fernsehmagazins Report Mainz soll ebendiese Verstorbene dem Dignitas-Geschäftsführer Ludwig A. Minelli zwei Spenden von total 191'000 Franken überwiesen haben.[39]

Verdacht auf Eigennutz

Anfang Januar 2009 wurde bekannt, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft bei Dignitas „Eigennutz“ vermutet. Laut Staatsanwaltschaft sei nicht bekannt, wofür Dignitas die Einnahmen von 10.000 Franken pro Sterbebegleitung verwendet. Jedoch habe man konkrete Hinweise, dass Dignitas dieses Geld nicht nur für die Deckung der Kosten braucht. Dies gehe aus verschiedenen von Dignitas-Geschäftsführer Ludwig A. Minelli gewährten Interviews hervor. So sagte Minelli gegenüber der französischen Zeitung Le Monde, dass er die Gelder auch dafür einsetze, um in Europa für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod zu werben. Dem französischen Fernsehsender M6 gegenüber erwähnte Minelli, dass Dignitas „erhebliche Aufwände wegen Rechtsstreitigkeiten“ habe.[40] Dignitas hat in den letzten fünf Jahren keine Zahlen veröffentlicht, was wesentlich den Vorwurf der Intransparenz begründet. Keine Erklärung gibt Minelli zu seinem Vermögenszuwachs von über 600.000 Franken zwischen 2005 und 2007; laut Beobachter sollen Sterbewillige auch Einzahlungsscheine für ein privates Konto bei der Münchner Postbank erhalten haben.[41]

Politische Entscheide

Kanton Zürich

Im Kanton Zürich fand am 15. Mai 2011 eine Volksabstimmung statt, in welcher sich die Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit gegen ein Verbot der Freitodhilfe („Stopp der Suizidhilfe!“) und gegen eine Beschränkung dieser Hilfe auf Personen, die mindestens ein Jahr im Kanton Zürich gewohnt haben („Nein zum Sterbetourismus“), aussprachen. Beide Vorschläge waren von der Eidgenössisch-demokratischen Union (EDU) des Kantons Zürich als Volksinitiativen eingereicht worden. Die Verbotsinitiative verlangte, der Kanton Zürich solle auf Bundesebene verlangen, dass jegliche Freitodhilfe künftig als Delikt gelten solle. Sie wurde mit 85 gegen 15 Prozent abgelehnt. Die Initiative gegen den Suizidtourismus wurde mit 78 gegen 22 Prozent verworfen.[42]

Bund

Der Schweizerische Bundesrat beschloss am 29. Juni 2011 auf Antrag der Justizministerin Simonetta Sommaruga, auf eine gesetzliche Regelung der organisierten Suizidhilfe definitiv zu verzichten. Die bestehenden Vorschriften im Strafgesetzbuch sowie in den Erlassen, welche den Verkehr mit Heil- und Betäubungsmitteln regeln, seien ausreichend, um damit allfällige Missbräuche erfassen zu können. Im Übrigen lege die Regierung Nachdruck darauf, die Palliativpflege zu fördern.[43] Damit wurden die früheren Versuche, eine gesetzliche Regelung oder gar ein praktisch vollständiges Verbot der organisierten Freitodhilfe zu erwirken, fallen gelassen. Es sei zwar früher von den verschiedensten Seiten ein Gesetzgebungsbedarf signalisiert worden, doch habe sich gezeigt, dass in sämtlichen Detailfragen nirgends eine einzelne Auffassung mehrheitsfähig gewesen wäre. Frau Sommaruga erläuterte den Beschluss des Bundesrates in einem halbstündigen Interview in der Sendung Sternstunde Religion des Schweizer Fernsehens vom 28. August 2011.[44]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Urs Willmann: Dignitas ist ein diktatorischer Verein. In: Die Zeit Nr. 44 vom 27. Oktober 2005
  2. Stefan Keller: Erhalten Sie auch Legate? (Interview mit Minelli), WOZ, 20. Juli 2006. Die aktualisierten Zahlen wurden von Herrn Minelli am 1. Mai 2008 selber hier eingefügt.
  3. Statuten, Art. 9, Abs. 6
  4. Mitglieder-Statistik nach Wohnsitzstaat
  5. Deutscher Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmässigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (PDF), 27. März 2006
  6. Kommentar zum Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen (PDF)
  7. Empfehlungen (PDF)
  8. Entschliessung (PDF)
  9. Ratlosigkeit im Bundesrat Artikel von Hans-Jürgen Leersch in Das Parlament 28/2008
  10. Siehe dazu auch: Länder streiten über Sterbehilfe-Gesetz, aus Spiegel online vom 1. Juli 2008
  11. Zahlen laut Angaben von Herrn Minelli.
  12. Nachruf vorab, Tod auf Abruf In: FAZ vom 9. Mai 2008, siehe auch Dignitas setzt auf neue Suizid-Methode des Vergasens Tages-Anzeiger vom 18. März 2008 und Endgültiges ärztliches Berufsverbot für Kinderschänder NZZ vom 5. Mai 2008
  13. Mit Helium in den Tod In: Süddeutsche Zeitung vom 18. März 2008
  14. Abstract (J Med Ethics 2010;36:174–179)
  15. SF 1: Ständerat will stärkere Kontrolle der Sterbehilfe, Beitrag in der Sendung 10vor10, 21. Juni 2007
  16. Freitodbegleitungen nach Jahr und Wohnsitz (PDF)
  17. Langsame und qualvolle Sterbehilfe, 20 Minuten, 7. Januar 2007. Die gegenteilige Darstellung hier stammt von Herrn Minelli.
  18. Stefan Hohler und Claudia Imfeld: Vorwürfe gegen Dignitas, Tages-Anzeiger, 3. Februar 2007
  19. Sterbehilfe als Geschäft, Rundschau, 7. Februar 2007
  20. «Es ist meine Pflicht» Eine ausführliche Stellungnahme Minellis zur aktuellen Kritik in der Weltwoche vom 4. Oktober 2007
  21. Peter Holenstein: Leichen als Geiseln, Weltwoche, Nr. 22/04 (gespiegelt auf: [1])
  22. Gespräch mit der Wochenzeitung Rote Fahne, Nr. 40, vom 6. Oktober 2005
  23. Herr Minelli hat an dieser Stelle angemerkt: „Diese Kritik verkennt allerdings den Charakter des Werkes von Thomas Morus. Morus war ein Freund des Humanisten Erasmus von Rotterdam, und in seinem staatsphilosophischen Werk skizzierte er eine nach seiner Vorstellung ideale Gesellschaft.“
  24. Dominique Strebel: Eine Insiderin klagt an, Beobachter 6/07
  25. Williams Alexandra: Residents want rid of Dignitas ‚house of horrors‘, Telegraph, 3. Juni 2006 (Ausschnitt auf deutsch: [2])
  26. Nutzungsverbot für Sterbewohnung der Dignitas, Gemeinde Stäfa, 20. September 2007
  27. Dignitas im Gegenwind, NZZ vom 28. September 2007
  28. Verein Dignitas wich in Hotelzimmer aus, Neue Luzerner Zeitung vom 30. September 2007
  29. Von Herrn Minelli selber so präzisiert.
  30. Vorwürfe gegen Dignitas, Die Welt vom 7. November 2007
  31. „Es geht um das letzte Menschenrecht“ Stellungnahme Minellis in Die Welt vom 16. November 2007
  32. Sterbehelfer auch in Schwerzenbach unerwünscht, NZZ vom 2. Oktober 2007
  33. Ein weiser Entscheid, Kommentar im Tages Anzeiger vom 23. November 2007
  34. Dignitas fordert Mieterstreckung in Schwerzenbach, Agenturmeldung im Tages Anzeiger vom 6. Mai 2008
  35. Bericht zur Qualitätskontrolle (PDF, siehe Seite 2)
  36. Dignitas kippt Asche von Verstorbenen in See, Bericht in 20 Minuten vom 10. Oktober 2008
  37. Zähne und Knochen am Ufer, Bericht in 20 Minuten vom 14. Oktober 2008
  38. Verfahren gegen Dignitas um Urnen im Zürichsee eingestellt, NZZ vom 4. August 2010
  39. „Minelli umgeht letzten Willen einer Toten“, NZZ am Sonntag, 9. Mai 2010
  40. Justiz vermutet Eigennutz bei Dignitas, NZZ am Sonntag, 4. Januar 2009
  41. Unerklärlicher Reichtum, Beobachter Nr. 13 vom 25. Juni 2010
  42. Offizielle Abstimmungsresultate
  43. Suizidhilfe: Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung (Medienmitteilung vom 29. Juni 2011)
  44. Suizidbeihilfe in der Schweiz: Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Gespräch (Video)

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