Diplomaten-Kfz-Kennzeichen

Diplomaten-Kfz-Kennzeichen
Fahrzeug des UN-Wüstensekretariats in Bonn

Diplomatenkennzeichen unterscheiden sich von regulären Kennzeichen und weisen den Fahrer damit als Mitglied des diplomatischen Corps aus.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und Allgemeines

Bei Einführung der Kennzeichen Ende der 1970er Jahre waren die Zahlen der ersten Gruppe bis 153 entsprechend der Ländernamen alphabetisch geordnet. Auch heute noch ist diese Sortierung zu erkennen, aber mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), heute nicht mehr existieren, oder im Laufe der Zeit neu gegründet worden sind (Beispiel: Kroatien) und daher am Ende eingeordnet wurden.

Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind. Diese sind keine Diplomatenkennzeichen, wie sie hier beschrieben werden.

Die Zahlen 10 bis 169 sind Staaten vorbehalten, wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da der Vertreter des Papstes im diplomatischen Korps als geborener Doyen gilt. So wurde bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. 170 bis 199 sind für Organisationen mit diplomatischen und/oder konsularischen Privilegien vorgesehen. Ab 200 bis 299 werden Zahlen wieder Staaten zugeordnet. Die Codes 303 bis 399 sind Reserve für weitere Organisationen.

Aussehen und Zusammensetzung

Diplomatenkennzeichen der indonesischen Botschaft

Fahrzeugkennzeichen des Diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und anderes diplomatisches Personal) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise B oder BN, sonstiges Botschaftspersonal).

Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Dienstgrad des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Dienstgrad. Diplomatische Kennzeichen werden nicht nur an Personal von Botschaften ausgegeben. Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen erhalten ebenfalls solche, jedoch nie deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der u. U. auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen.

Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen verlustig, bekommt das Fahrzeug eine Alias-Nummer, das heißt: Das bisherige Kennzeichen wird einfach durch den Buchstaben „A“ ergänzt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt Zusatzbuchstabe „B“ zum Einsatz usw.

Zusätzlich kann ein CC- oder CD-Schild angebracht sein:

Variante 1

Diese beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt von dem obligatorischen Zulassungsstempel. Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennziffer, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters. Dabei reicht der zweite Ziffernblock von 1 bis 199. Ausnahmen davon gibt es für die USA, 1-500, und die Niederlande, 1-299. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, z. B. als Souvenir oder ähnliches), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, es folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der nächste Buchstabe verwendet. Nur Personen mit rotem Diplomatenausweis bzw. Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben „D“ (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) bekommen ein solches Kennzeichen.

  0 17–1   ist beispielsweise das Dienstfahrzeug des Botschafters der USA.
  0 17–37A   wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen   0 17–37  .

Variante 2

Diese hat als einzigen Unterschied zur zuvorgenannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeuge folgt in der Regel in Bonn von 1 bis 999 und in Berlin von 300 bis 999. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwendet, deren Inhaber einen blauen Ausweis für bevorrechtigte Personen des Verwaltungs- und technischen Personals bzw. mit einem Protokollausweis für Verwaltungspersonal mit dem Kennbuchstaben „VB“ (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) haben.

  B 17–323   ist beispielsweise ein Fahrzeug, das im Dienste der USA in Berlin zugelassen ist.

Die Varianten 1 und 2 sind nur in Berlin und Bonn möglich.

Kennzeichen für das italienische Konsulat in Nürnberg

Variante 3

Diese entspricht dem Aussehen der früheren deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der drei- oder vierstellige Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante in der Regel nicht genutzt.

  F–9xxx   ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt/Main zugelassen ist.

Liste der Codes der Staaten

Code Flagge Staat
10 Vatikanstadt / Heiliger Stuhl
11 AgyptenÄgypten
12 Angola
13 Albanien
14 AthiopienÄthiopien
15 Afghanistan
16 Algerien
17 USA („Amerika“)
18 Argentinien
19 Australien
20 Bangladesch
21 Belgien
22 Brunei
23 Bulgarien
24 Myanmar (früher Birma/Burma)
25 Bolivien
26 Brasilien
27 Burundi
28 Chile
29 China, VolksrepublikVolksrepublik China
30 Costa Rica
31 Weißrussland (Belarus)
32 Bosnien und Herzegowina
33 AquatorialguineaÄquatorialguinea
34 DanemarkDänemark
35 Benin (früherer Name: Dahomey)
36 Dominikanische Republik
37 Ecuador
38 Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire)
39 El Salvador
40 Kosovo
41 Estland
42 Liechtenstein
43 Montenegro
44 Finnland
45 Frankreich
46 Gabun
47 Ghana
48 Griechenland
49 Großbritannien
50 Guatemala
51 Guinea
52 Lettland
53 Litauen
54 Haiti
55 Honduras
56 Indien
57 Indonesien
58 Irak
59 Iran
60 Republik Irland (Eire)
61 Island
62 Laos
63 Kap Verde (Inseln von …)
64 Israel
65 Italien
66 Jamaika
67 Japan
68 Jemen
69 Jordanien
70 Serbien (früher: Jugoslawien)
71 Kuwait
72 Kuba
73 Katar
74 Kamerun
75 Kanada
76 Kenia
77 Kolumbien
78 Kongo (Republik)
79 Korea, SudSüdkorea (Republik Korea)
80 Libanon
81 Liberia
82 Libyen
83 Lesotho
84 Luxemburg
85 Madagaskar
86 Malawi
87 Malaysia
88 Mali
89 Marokko
90 Mauretanien
91 Mexiko
92 Malta
93 Monaco
94 Nepal
95 Neuseeland
96 Nicaragua
97 Niederlande
98 Niger
99 Nigeria
100 Norwegen
101 Mongolei
102 Mosambik
103 Oman (Ouissam)
104 Burkina Faso (früherer Name: Obervolta)
105 OsterreichÖsterreich
106 Pakistan
107 Panama
108 Paraguay
109 Peru
110 Philippinen
111 Polen
112 Portugal
113 Papua-Neuguinea
114 Namibia
115 Ruanda
116 Rumänien
117 Sambia
118 Saudi-Arabien
119 Schweden
120 Schweiz
121 Senegal
122 Sierra Leone
123 Singapur
124 Simbabwe
125   frei (war an Somalia vergeben)
126 Spanien
127 Sri Lanka
128 Sudan
129 SudafrikaSüdafrika
130 Syrien
131 Tansania
132 Thailand
133 Togo
134 Tonga
135 Tschechien
136 Tschad
137 TurkeiTürkei
138 Tunesien
139 Uganda
140 Russland
141 Uruguay
142 Ungarn
143 Ukraine
144   frei
145   frei
146 Venezuela
147 Vietnam
148 Vereinigte Arabische Emirate
149   frei
150   frei
151 Kongo, Demokratische RepublikKongo (Demokratische Republik) (früherer Name: Zaire)
152 Zentralafrikanische Republik
153 Republik Zypern
154 Kroatien
155 Slowenien
156 Aserbaidschan
157 Slowakei
158 Kasachstan
159 Mazedonien
160 Usbekistan
161 Eritrea
162 Georgien
163 Tadschikistan
164 Bahrain
165 Kambodscha
166 Armenien
167 Kirgisistan
168 Moldawien
169 Turkmenistan
200 Mauritius
201 Korea, NordNordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

Liste der Codes der Organisationen

Organisation Code
Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Bonn 170
Europäische Zentralbank (EZB), Frankfurt 171
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), Köln 172
Vereinte Nationen, Der Hohe Flüchtlingskommissar (UNHCR), Berlin 173
Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR), Bonn 174
Verbindungsstelle der International Organisation for Migration (IOM)
[bislang: Zwischenstaatliches Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM)], Bonn
175
Büro der Liga Arabischer Staaten, Berlin 176
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Generalsekretariat, Berlin 177
Europäisches Operationszentrum für Weltraumforschung (ESOC), Darmstadt 178
NATO EF 2000 and Tornado Development Production and Logistic's Management Agency (NETMA)
[bislang: NATO-Organisation für Produktion und Logistik, München (NAMMA), München], Unterhaching
179
Europäische Südsternwarte (ESO), Garching bei München 180
Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL), Heidelberg 181
Europäische Kommission
- Vertretung in Deutschland -
182
Europäisches Patentamt (EPA), München 183
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Zentrum Bonn 184
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen
- Büro Berlin -
185
Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), Darmstadt-Eberstadt 186
Europäisches Astronautenzentrum (EAC), Köln 187
UNESCO-Institut für Pädagogik, Hamburg 188
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW), Potsdam 189
Weltbank (IFC), Frankfurt 190
Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit
- Büro Bonn -
WHO-Regionalbüro für Europa, Bonn
191
United Nations Environment Programme - Sekretariat zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (GMS), Bonn 192
Sekretariat der Klimarahmen-Konvention (UNFCCC), Bonn 193
Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV), Bonn 194
Internationaler Seegerichtshof (ISGH), Hamburg 195
Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC), Bonn 196
UN-Sekretariat der Wüstenkonvention (UNCCD), Bonn 197
UNESCO-Internationales Zentrum für Berufsbildung (UNESCO-Centre), Bonn 198
Universität der Vereinten Nationen
- Forschungsinstitut für Katastrophenmanagement -
199
Plattform der Vereinten Nationen für raumfahrtgestützte Informationen für Katastropenmanagement und Notfallmaßnahmen (UN-SPIDER), Bonn 300
Sekretariat für die Studie "Die Ökonomie der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt" (UNEP/TEEB) 301

Nicht registrierte Staaten

Folgende, von Deutschland anerkannte, Staaten und stabilisierte De-facto-Regime haben keine Vertretung in Deutschland oder es sind ihnen (noch) keine Kennziffern zugeordnet worden (siehe dazu auch Liste der Staaten der Erde):

Quellen

  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Verkehrsblatt. Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Heft 24, 62. Jahrgang 2008.

Weblinks


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