Direktmandat

Direktmandat

Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag, den bei einer Parlamentswahl derjenige Direktkandidat erhält, der innerhalb seines Wahlkreises die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Direktmandate werden in Demokratien vergeben, in denen entweder das Mehrheitswahlrecht gilt wie etwa in Großbritannien oder ein gemischtes System aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht wie in Deutschland.

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Deutschland

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Bundestagswahlen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden zu einem Teil direkt in ihrem Wahlkreis und zum anderen Teil über die Wahlliste ihrer Partei gewählt (Listenkandidat). Die beiden Stimmen können unabhängig voneinander gegeben werden. Die Direktmandate werden bei der Wahl zum Deutschen Bundestag nach dem Bundeswahlgesetz durch die Erststimmen verteilt.

Nach dem Bundestagswahlrecht treten in jedem Wahlkreis Kandidaten der politischen Parteien und eventuell unabhängige Kandidaten gegeneinander an. Gewählt wird dabei nach dem relativen Mehrheitswahlrecht, der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, auch wenn die anderen zusammen mehr haben als er.

Der Kandidat, der das Direktmandat gewonnen hat, zieht automatisch in den Bundestag ein. Gehört er zu einer Gruppierung, die mindestens drei Mandate auf sich vereinen kann, so bekommt diese nach der Geschäftsordnung des Bundestages den Gruppenstatus im Bundestag.

Kann eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, so erhält sie auch dann Mandate gemäß ihrem Zweitstimmenanteil, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat (Grundmandatsklausel). Dies war zuletzt 1994 der Fall, als die PDS zwar vier Direktmandate, aber nur 4,4 % der Zweitstimmen erringen konnte. Die Gesamtzahl der Mandate, die eine Partei erhält, bestimmt sich nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen. Von den ihr nach diesem Anteil zustehenden Mandaten werden die Direktmandate abgezogen, die übrigen werden mit Bewerbern von der Liste besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustünden, kommt es zu Überhangmandaten.

Landtagswahlen

Die Abgeordneten der Landtage werden zu einem Teil direkt in ihrem Wahlkreis und zum anderen Teil über die Wahlliste ihrer Partei gewählt (dabei darf ein Kandidat nur in einem Wahlkreis antreten[1]). Der Anteil der Direktmandate an der Gesamtzahl der Sitze variiert zwischen den verschiedenen Bundesländern. Prinzipiell wird bei der Sitzverteilung ähnlich verfahren, jedoch sind in einigen Ländern im Fall von Überhangmandaten, Ausgleichsmandate vorgesehen, sodass im Landtag die Verteilung der Sitze immer der Verteilung der Zweitstimmen entspricht. Die ist zum Beispiel im Land Berlin der Fall.

Einzelnachweise

  1. Bundeswahlgesetz § 20 (1): "Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden."

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