Dotalsystem

Dotalsystem

Dotalsystem ist ein Begriff aus dem Familien-, dort aus dem Güterrecht. Er bezeichnet einen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland verbreiteten ehelichen Güterstand. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Jahre 1900 verschwanden die zahlreichen regional und inhaltlich unterschiedlichen Güterrechte, darunter auch das Dotalsystem.

Das Dotalsystem hatte bis dahin für etwa 3 Mio. Einwohner in Westfalen, Pommern, Hannover, Mecklenburg, Braunschweig, Kurhessen und Teilen von Bayern gegolten. Es war aus dem römischen Recht übernommen worden. Bei diesem System lag eine Art treuhänderische Übertragung des Eigentums der Frau vor. Mit der Eheschließung erhielt der Mann die Mitgift der Ehefrau zur Verwaltung übertragen und durfte mit Einschränkungen darüber verfügen. Erträge aus der Mitgift flossen in die Bestreitung des ehelichen Aufwandes. Bei einer Scheidung musste die Mitgift zurück erstattet werden.

Literatur

Staudinger/Thiele: Eheliches Güterrecht, Einleitung zu §§ 1363 ff. BGB. 15. Aufl. (2007).

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  • Dotalsystem — Do|tal|sys|tem, das <o. Pl.> [zu lat. dotalis = zur Mitgift gehörend, zu: dos, ↑Dos] (hist.): System des ehelichen Güterrechts im römischen Recht, nach dem das Vermögen der Frau nach der Hochzeit in das des Mannes überging …   Universal-Lexikon

  • Dotalsystem — Do|tal|sys|tem das; s <zu lat. dotalis »zur Mitgift gehörig« u. ↑System> System des ehelichen Güterrechts im röm. Recht, nach dem das Vermögen der Frau nach der Hochzeit in das des Mannes übergeht; vgl. ↑Dos …   Das große Fremdwörterbuch

  • Ehegüterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Eheliches Güterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzlicher Güterstand — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Güterstand — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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