Drakonisch

Drakonisch

Drakon (Δράκων ὁ Ἀθηναῖος - Drakon aus Athen; * um 650 v. Chr.) war ein athenischer Gesetzesreformer, der um das Jahr 621 v. Chr. sämtliche damals in Athen bekannten Strafbestimmungen aufzeichnete. Er führte in seinem Werk aber zwei wesentliche Neuerungen in das Strafrecht ein, die Unterscheidung von vorsätzlicher (Mord, Totschlag) und unbeabsichtigter Tötung, dazu den Verweis der jeweiligen Straffälle an auf das Vergehen spezialisierte Gerichtshöfe.

Damit jedermann sie weder übersehen noch ignorieren konnte, wurden die Gesetze (altgr. "θεσμοί") auf Holztafeln niedergelegt ("οἱ ἄξονες") und an z. T. drehbaren dreiseitigen Stelen ("αἱ κύρβεις", auch "αἱ στῆλαι")[1] befestigt, die auf dem Markt - der Agora - aufgestellt wurden, wo sie fast zweihundert Jahre verblieben. Drakons Gesetze wurden unter Beibehaltung der Unterscheidung bezüglich vorsätzlicher und unbeabsichtigter Tötung von der Solonischen Gesetzgebung abgelöst.

Die drakonische Gesetzgebung (gr. "Δρακόντειοι νόμοι"- Drakónteioi Nómoi (Gesetze), "Δρακόντεια μέτρα" - Drakónteia Métra (Maßregeln)) wurde in der klassischen Periode Griechenlands als außerordentlich grausam, „in Blut geschrieben“, angesehen und ist auch in der deutschen Sprache sprichwörtlich für eine übertrieben harte, eben „drakonische“ Bestrafung geworden. Dabei wurde allerdings meist übersehen, dass Drakon selbst die vorhandenen Gesetze und Bestimmungen seiner Zeit lediglich kodifizierte und damit vor allem die noch härteren willkürlichen und oft ausufernden Strafen der Vorzeit abschaffte. Zudem unternahm er Anstrengungen, die bis dahin praktizierte Blutrache durch ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für das Sühnen von Verbrechen zu ersetzen. Die drakonische Gesetzgebung war damit ein wichtiger Schritt in Richtung auf das staatliche Gewaltmonopol.

Mit Hinsicht auf den vielfach vorgeschriebenen Gebrauch der Todesstrafe stellt Plutarch fest:

αὐτὸς δ' ἐκεῖνος (Δράκων), ὥς φασιν, ἐρωτώμενος διὰ τί τοῖς πλείστοις ἀδικήμασι ζημίαν ἔταξε θάνατον, ἀπεκρίνατο τὰ μὲν μικρὰ ταύτης ἄξια νομίζειν, τοῖς δὲ μεγάλοις οὐκ ἔχειν μείζονα.[2]
(Jener selbst (Drakon) aber, wie man sagt, antwortete auf Befragen, warum er den Tod für die meisten Verbrechen als Strafe vorgesehen habe, dass er der Ansicht war, ihn (den Tod) für die geringen Verbrechen anzuwenden, aber für die großen (Verbrechen) keine größeren (Strafen) habe.)

Quellennachweis

  1. Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 1914, Bd. 1, S. 1535
  2. Plutarch. Solon

Siehe auch


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