Drittschuldner

Drittschuldner

Als Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung bezeichnet. Der Begriff "Drittschuldner" dient zur Abgrenzung vom Vollstreckungsschuldner, der bezüglich der gepfändeten Forderung der Gläubiger ist.

Beispiele:

  • Wird der Arbeitslohn eines Schuldners gepfändet, ist dessen Arbeitgeber als Schuldner der Lohnzahlung Drittschuldner in diesem Sinne.
  • Besitzt eine GmbH eine Forderung gegen einen Gesellschafter auf Einzahlung/Erhöhung des Stammkapitals, so kann ein Dritter (Gläubiger der GmbH) diese Forderung mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an sich ziehen. Dann wird der Gesellschafter Drittschuldner. Der Gläubiger verfolgt sein Begehren mit einer Drittschuldnerklage. Der GmbH muss der Streit verkündet werden.

Die Pfändung einer Forderung wird mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam (§§ 828 ff. ZPO).

Der Drittschuldner hat den Vollstreckungsgläubiger auf Verlangen innerhalb von zwei Wochen durch die sogenannte Drittschuldnererklärung (DSE) über die Erfolgsaussichten der Pfändung zu unterrichten. (§ 840 ZPO)

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Drittschuldner — Drịtt|schuld|ner, der (Rechtsspr.): Schuldner einer Forderung, die vom Gläubiger des Gläubigers gepfändet wurde. * * * Drittschuldner,   bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen oder andere Vermögensrechte der Schuldner des… …   Universal-Lexikon

  • Drittschuldner — I. Zivilprozessordnung: Bei der Zwangsvollstreckung durch Forderungspfändung derjenige, der seinerseits dem Schuldner etwas schuldet, z.B. bei der Zwangsvollstreckung in die Lohnforderung des Schuldners der Arbeitgeber. Pfändung: Zur ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Drittschuldner — Drịtt|schuld|ner (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

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