Duale Ausbildung

Duale Ausbildung

Mit dualer Ausbildung bezeichnet man verkürzt das Duale Berufsausbildungssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hierunter versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule bzw. im tertiären Bereich an der Berufsakademie. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich, der Schweiz und Südtirol ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der Landkreiszugehörigkeit des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Darüber hinaus ist es vielerorts an Berufsschulen auch möglich Zusatzqualifikationen zu erwerben.

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Inhaltsverzeichnis

Betriebliche Ausbildung

Grundlage für die betriebliche Ausbildung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufes. Ausbildungsschwerpunkte nach §1 und §14 BBiG sind:

  • Vermittlung von fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten. Die sog. „berufliche Handlungsfähigkeit“. Dieses ergibt sich inhaltlich aus der Ausbildungsordnung für jeden Beruf
  • Ermöglichen erster Berufserfahrung
  • charakterliche Förderung
  • Vermeidung von Gefährdungen (z.B. körperliche Gefahren vermeiden durch Einhalten der UVV)


Die Ausbildung in den Betrieben findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt, an ein bis zwei Tagen (Länderrechtliche Regelungen: je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsjahr) werden Berufsschultage angeboten. Alternativ wird auch sogenannter Blockunterricht durchgeführt. Das bedeutet, dass der Auszubildende bzw. Lehrling für bis zu 8 Wochen am Stück vollständig nur in der Schule ist. Sie wird oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen und Kammern (Deutschland) stattfindet. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen. Die Dauer solcher Lehrgänge kann drei bis vier Wochen pro Jahr betragen. Einige Lehrgänge sind, je nach Ausbildungsberuf, in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschrieben (z.B. Schweißlehrgänge für KfZ-Mechaniker), andere sind freiwillig. In Österreich wird die theoretische Ausbildung ein Tag pro Woche, wie in Wien oder geblockt bis zu zwei Monate im Jahr in Berufsschulen durchgeführt.

Schulische Ausbildung

Die Ausbildung in der Berufsschule unterliegt den Schulaufsichtsbehörden der Bundesländer resp. Kantone und den jeweils geltenden Lehrplänen, die wiederum auf dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan basieren. Generelle Aufgabenschwerpunkte der Berufsschulen sind:

  • die Vermittlung von theoretischen Fachkenntnissen
  • die Vertiefung der Allgemeinbildung
  • und die Verleihung von Laufbahnberechtigungen (Bildungsabschlüsse)

Neben der „normalen“ Berufsschulpflicht erfüllen die Berufsschulen auch weitere Aufgaben:

  • Berufsgrundschuljahre
  • Berufsfachschule
  • Fachhochschulreife
  • Oberschulreife

Der Besuch der Berufsschule umfasst in der Regel zwölf Unterrichtsstunden pro Woche, was zwei Schultagen entspräche. Da jedoch im allgemeinen nicht der volle Unterricht erteilt werden kann, beschränkt sich der Unterricht oft auf acht Stunden, die an einem Tag unterrichtet werden. Die Ausbildung in der Berufsschule umfasst einen fachtheoretischen und einen allgemeinen Teil. Zum allgemeinen Teil gehören in allen Berufen die Fächer Deutsch (Kommunikation), Politik (Gesellschaftslehre), Sport (Gesundheitsförderung)und vereinzelt auch Religion (Lebensfragen, Werte, Normen).

Der Berufsschulunterricht wird entweder in Teilzeitform (wöchentlich ein oder zwei Tage) oder in Blockform (zusammengefasst zu mehreren Wochen 'am Stück') organisiert. Berufe mit nur wenigen Ausbildungsverhältnissen (so genannte Splitterberufe) werden in Landes- oder Bundesfachklassen zusammengefasst.

Prüfungen

Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die den Erfolg der bisherigen Ausbildung aufzeigen soll. Diese findet in etwa in der Mitte der Ausbildung statt. Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung, in der die zu Prüfenden ihre berufliche Handlungskompetenz nachweisen müssen. Im Handwerk heißt die Abschlussprüfung traditionell Gesellenprüfung. Die Prüfungen sind von den zuständigen Stellen, in der gewerblichen Wirtschaft z. B. von den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern (IHKs), zu organisieren. Abgenommen werden sie von den durch die Kammern eingesetzten ('berufenen') Prüfungsausschüssen. Auszubildende müssen vom Betrieb zur Prüfung angemeldet werden. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kopie des Berufsausbildungsvertrages
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
  • Ausbildungsnachweise / Berichtshefte
  • Bescheinigung über die Teilnahme an weiteren Maßnahme über- und außerbetrieblich

Der Betrieb ist grundsätzlich verpflichtet, den Auszubildenden auf eine Prüfung vorzubereiten. Er entscheidet nach eigenem Ermessen.

Die schriftlichen IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen sind (mit Ausnahme der baden-württembergischen IHKs in der Abschlussprüfung) bundesweit einheitlich, d. h. sie werden gleichzeitig und mit für den jeweiligen Beruf identischen Aufgabensätzen durchgeführt. Die Aufgaben werden arbeitsteilig bei drei Aufgabenerstellungseinrichtungen der IHKs in einem aufwändigen Verfahren, bei dem drittelparitätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Lehrern besetzte Fachausschüsse eine zentrale Rolle spielen, erstellt. Für die kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufe sind das die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) in Nürnberg und die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West (ZPA Nord-West) in Köln, für die gewerblich-technischen Ausbildungsberufe die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL). Prüfungsaufgaben für das grafische Gewerbe werden vom ZFA Druck-Medien in Kassel erstellt.

Wesentlicher Vorteil der einzigartigen zentralen IHK-Prüfungen ist, dass alle Auszubildenden eines Berufes bundesweit mit den gleichen Aufgaben geprüft werden. Damit ist gewährleistet, dass die Prüfungen objektiv sind und die jeweiligen Prüfungsergebnisse bundesweit vergleichbar sind. Die Durchschnittsergebnisse nach IHK-Bezirk, Bundesland und bundesweit können auf jeder IHK-Homepage eingesehen werden, so dass sich jeder Prüfling, aber auch jeder Ausbildungsbetrieb mit seinen Ergebnissen einordnen kann.

In den Jahren 2003 bis 2007 fand ein Umbruch im Prüfungsverfahren statt. In einigen neugeordneten bzw. neuen Ausbildungsberufen wurden im Rahmen eines Modellversuches Zwischen- und Abschlussprüfung durch eine "gestreckte" Prüfung ersetzt. Das heißt im Detail, dass Prüfungsteil 1 (vormals die Zwischenprüfung) bis zu 40 % in das Gesamtergebnis eingeht und Prüfungsteil 2 (vormals die Abschlussprüfung) dementsprechend 60 oder mehr Prozent der Gesamtprüfung entspricht.

Mit bestandener Prüfung bekommt der „ehemalige“ Auszubildende drei Zeugnisse:

  • Zeugnis des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsschulzeugnis
  • Abschlusszeugnis / Gesellen- oder Facharbeiterbrief

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet das betriebliche Zeugnis auszustellen.

Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann der Auszubildende die Prüfung wiederholen, wenn er will. Der Betrieb muss ihn dann weiter beschäftigen. Die Verlängerung geht bis zum nächsten Prüfungstermin. Danach kann noch einmal wiederholt werden. Danach geht nichts mehr in diesem Beruf.

Probleme der dualen Ausbildung I

Deutschland

Das Angebot an Ausbildungsplätzen gestaltet sich regional und von Branche zu Branche sehr unterschiedlich, so dass einerseits offene Lehrstellen nicht besetzt werden können.Andererseits werden immer noch zu viele junge Menschen statt in Betrieben in schulischen und außerbetrieblichen Maßnahmen ausgebildet. Als zunehmend problematisch erweist sich die mangelnde Ausbildungsreife vieler Jugendlicher. Auch junge Menschen mit allgemeinbildendem Schulabschluss genügen oft nicht den hohen Anforderungen dualer Ausbildungsordnungen vieler drei- und dreieinhalbjähriger Berufsausbildungen. Signifikant ist in diesem Zusammenhang auch das Missverhältnis zwischen kaufmännischer Eignung und dem Berufswunsch nach einer Bürotätigkeit.

Schweiz

Auch in der Schweiz gibt die Tatsache, dass immer mehr Jugendliche keine entsprechende Lehrstelle finden, über alle Parteigrenzen hinweg Anlass zur Besorgnis. 2004 wurde dazu extra eine Konferenz der Bundesratsparteien einberufen. Das einzige Resultat dieser Konferenz war ein Aufruf an die Unternehmen, vermehrt Lehrstellen zu schaffen, da man sich nicht über die zu treffenden Maßnahmen einigen konnte.

Als Paradebeispiel für bizarre Auswüchse dieser Situation schrieb 2004 ein findiger Unternehmer Informatiklehrstellen in seinem neu gegründeten Lehrbetrieb aus. Dabei sollten die Lehrlinge erstmals keinen Lehrlingslohn erhalten, sondern eine Ausbildungsgebühr bezahlen. Die Empörung aller Politikkreise darüber war so groß, dass dieser Betrieb nie starten konnte.

Tatsächlich ist es heute fast nicht mehr möglich, eine Lehrstelle zu erhalten, ohne einen Eignungstest zu bestehen. Meist hat es auch für jede Lehrstelle mehrere Bewerber, womit die Betriebe bequem auswählen können.

Eine mögliche Ursache dieser Situation ist die 'Aufwertung' vieler Berufslehren und den damit einhergehenden höheren Qualifikationen, die für diese Berufslehren verlangt werden. Tatsächlich sind es denn auch fast ausschließlich die weniger begabten Schüler, die keine Lehrstellen mehr finden, während viele besser Begabte zu einer Matura-Schule wechseln.

Laut Berichten der Schweizer Zeitungen vom 27. Oktober 2009 wären per August 2009 noch etwa 5000 Lehrstellen unbesetzt (von 82000), jedoch fänden immer mehr Jugendliche nach Beendigung der dualen Bildung (Lehre) keinen Job. Etwa die Hälfte der 147 000 Jugendlichen, die letzten April vor der Ausbildungswahl standen, entschied sich für eine berufliche Grundbildung (NZZ vom 27. Oktober 2009).

Probleme der dualen Ausbildung II

Die Defizite des dualen Ausbildungssystems und des zu geringen Angebotes von betrieblichen Ausbildungsplätzen resultieren im Wesentlichen aus fünf Problemfeldern:

  1. zu umfangreiche formale Anforderungen an die Berufsausbildung
  2. zu hohe Kosten der Ausbildung selbst, wobei regelmäßig die kalkulatorischen Anteile für die Betreuung im Betrieb unberücksichtigt bleiben,
  3. die mangelnde Berufsfähigkeit vieler Schulabgänger aufgrund ihres zu niedrigen Bildungsniveaus,
  4. die hohe Spezialisierung vieler Betriebe, die eine sehr breit angelegte Ausbildung (wie sie in vielen Ausbildungsrahmenplänen gefordert wird) unmöglich macht und
  5. die sinkende Bereitschaft von Unternehmen, in eine nachhaltige Ausbildung – also in das Lernen für lebenslange Beschäftigung – investieren zu wollen, da die Halbwertzeit des Wissens rapide abnimmt. Vielfach wird die Ausbildung an sich nicht mehr als langfristige Investition in betriebliches Humankapital angesehen.

Je nach Berufsbild und Branche wirken sich diese Problemfelder im Einzelnen unterschiedlich stark aus. Das Ergebnis ist aber das Gleiche: Viele Betriebe sind nicht mehr in der Lage oder Willens, ein Berufsbild in seiner ganzen Breite auszubilden. Erschwert wird die Ausbildung zudem durch weitere Hindernisse wie ein stark reglementiertes Arbeitsrecht, überzogene Anforderungen für die Ausbildereignung sowie eine oft unzureichende Ausstattung der Schulen mit qualifizierten Lehrkräften und zeitgemäßer Technik.

Lösungsansätze

In der Vergangenheit ist in Deutschland schon mehrfach versucht worden, die genannten Defizite durch Veränderungen am dualen System zu überwinden. Diskutiert wurden insbesondere die „Auftragsausbildung“ und die „verstaatlichten Ausbildungsgänge“. Jedoch konnte dieser Ansatz nicht nachhaltig überzeugen.

  • Bei der Auftragsausbildung stellen große Konzerne ihre Kapazitäten wie zum Beispiel ihre Lehrwerkstätten (zur Ausbildung von industriellen Metallberufsbildern) zur Verfügung und bilden über ihren Eigenbedarf hinaus aus. Allerdings ist die Übernahme der Auszubildenden in ein festes Arbeitsverhältnis nicht gesichert. Damit ist diese Variante nur sehr bedingt geeignet, die Schwächen des dualen Systems im Ergebnis zu reduzieren.
  • Bei den verstaatlichten Ausbildungsgängen (den sogenannten „Assistenten“-Berufen) werden Jugendliche in Oberstufenkollegs und in Schulen freier Trägerschaft am dualen System „vorbei“ qualifiziert. Diese Ausbildungsgänge bieten neben theoretischem Unterricht auch betriebliche Praktika an. Allerdings kommt hier die betriebliche Praxis oft zu kurz. So wird der Übergang der Absolventen ins Arbeitsleben erschwert.

Seit 2006 wird - ausgehend von einem "Innovationskreis Berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung - über eine Modularisierung der Dualen Ausbildung diskutiert. Ähnlich wie bei modernen Hochschulstudiengängen soll die Ausbildung mit standardisierten Ausbildungsbausteinen gegliedert werden, die innerhalb einer Berufsgruppe kombinierbar sind und die die Anrechnung von Teilleistungen möglich machen. Anders als bei gestuften Modellen, die anerkannte Abschlüsse bescheinigen, würden Ausbildungsbausteine für sich zertifiziert, eine Berufsabschlussprüfung bliebe aber bestehen. Vom Bundesinstitut für Berufsbildung sind bis Ende 2007 Ausbildungsbausteine für 14 Berufe entwickelt worden. Befürworter erwarten durch eine Modularisierung der Dualen Ausbildung eine bessere Flexibilität und Durchlässigkeit vom Übergangssystem aus, Kritiker befürchten eine Absenkung des Qualitätsniveaus der Ausbildung.

Das triale Ausbildungssystem als praktikabler Lösungsansatz

Einen gänzlich neuen Weg geht man beim trialen Ausbildungssystem. Das triale System basiert auf der Idee eines überbetrieblichen Ausbildungsnetzwerks. Vor allem im Bereich der industriellen Metallberufsbilder (Industriemechaniker, Werkzeugmechaniker, Mechatroniker u.a.) soll die dritte Säule in der Ausbildung eine innovative Möglichkeit darstellen, dem dualen System eine sinnvolle (Dienstleistungs-) Ergänzung zu geben. Betriebe könnten nach dieser Theorie effizienter, qualitativ hochwertiger und kostengünstiger ausbilden als bei der ausschließlichen Nutzung vorhandener betriebsinterner Ressourcen, indem sie zum Beispiel im Bereich der industriellen Metallberufsbilder bestimmte Ausbildungsbestandteile in einem überbetrieblichen Trainingszentrum ausbilden, das vom Steuerzahler oder durch zusätzliche Umlage der Ausbildungsbetriebe finanziert wird. Erste Praxiserfahrungen zeigen demnach, dass das triale System von den beteiligten Unternehmen als eine an ihre individuellen Bedürfnisse angepasste wenn auch teure Lösung bewertet wird. Die Netzwerkkonstruktion ermöglicht es den Betrieben, Dienstleistungen im Zusammenhang der Ausbildung betriebsübergreifend zu nutzen oder selbst anzubieten. Dazu gehört die Zentralisierung folgender Aufgaben:

  • das (mittlerweile angeblich) notwendige Marketing für die gewerblichen Berufe,
  • die Bedarfsspezifikation,
  • die Personalauswahl der Auszubildenden,
  • das Schnittstellenmanagement mit den entsprechenden Kammern, der Berufsschule und der Agentur für Arbeit
  • die Personalentwicklung und
  • das betriebswirtschaftliche Ausbildungsmanagement (Controlling, Personal und Marketing)

Die Koordinierung und Organisation der Dienstleistungen „rund um die Ausbildung“ obliegt danach einem externen Dienstleister, der dem Netzwerk als Partner zur Verfügung steht. Dieser neutrale Agent stimmt die verschiedenen Beratungsleistungen aufeinander ab und analysiert fortwährend den Bedarf für neue Dienstleistungen. Im Ergebnis kann die Übernahme des betrieblichen Personalbetreuungsaufwands durch das fremdfinanzierte Netzwerk zu einer Entlastung in den angeschlossenen Betrieben führen. Aufgrund der Mitbestimmungsregelungen der Netzwerkstruktur – z. B. in Form einer rechtsfähigen Körperschaft - hätten die Betriebe zudem jederzeit die Möglichkeit, auf Umfang und Betreuungsintensität der Maßnahmen einzuwirken. Diese Mitbestimmungsstruktur ist auch ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal hinsichtlich einer Auftragsausbildung durch Externe.

Mit Hilfe der trialen Ausbildung gäbe es danach mehr und bessere Ausbildung bei gleichzeitiger Entlastung der Betriebe im administrativen und betreuenden Sektor. Besonders solchen Betrieben, die bisher in besonders betreuungsintensiven Berufsbildern nicht ausgebildet haben, Betrieben, die aufgrund fehlender Ausbildungsausstattungen nicht ausbildeten, sowie Betrieben, denen betriebliche Ausbildung zu kostenintensiv war, würden durch das triale Ausbildungssystem Möglichkeiten geboten, qualitativ hochwertig und kosteneffizient auszubilden. Das triale Ausbildungssystem mit seiner dritten Säule beinhalte die komplette Marktanpassung und damit eine Funktion, die dem dualen System angeblich fehle und die auch durch die zahlreichen Reformansätze bisher nicht zu erreichen sei.

Das Deregulierungsmodell als marktwirtschaftliche Lösung

Diese Idee basiert auf dem Gedanken, die nachhaltigen Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Fokus der Ausbildungsordnungen zu stellen. Staatlich verordnet werden demnach nur noch die für den jeweiligen Beruf prägenden Ausbildungsinhalte, die von der Mehrzahl der Betriebe auch ohne staatliche Hilfe an die jungen Menschen vermittelt werden können; unterstützt durch den dualen Partner Berufsschule. Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen können nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Auszubildenden ohne staatliche Einflussnahme vermittelt werden.

In vielen Berufen ließen sich, gemäß diesen Vorstellungen, so auch kürzere Ausbildungszeiten sowie gestufte Ausbildungsgänge realisieren. Dies könnte demnach die rasche und am nachhaltigen Bedarf orientierte Berufsausbildung der benötigten Fachkräfte erleichtern.

Siehe auch

Weblinks


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