Affäre Kopp

Affäre Kopp
Elisabeth Kopp, 2009
1.-August-Rede, Schwyz 2007
Mit Hans W. Kopp, 2007
Mit Eltern und Rose Nobs, 1986
FDP-Nationalrätin, ca.1980
Vereidigung als Bundesrätin
Wahl von Elisabeth Kopp in den Bundesrat am 2. Oktober 1984, Ehrencouvert mit Bundeshaus-Poststempel
Denkmal in Unterbäch, gewidmet der historischen Frauenabstimmung von 1957. Werk: Andreas Henzen

Elisabeth Kopp (* 16. Dezember 1936 in Zürich) ist eine Schweizer Politikerin (FDP bzw. FDP.Die Liberalen).

Als erste Bundesrätin der Schweiz war sie von 1984 bis 1989 Mitglied der Landesregierung (Bundesrat). Ein politischer Skandal im Herbst 1988 beendete Kopps Amtszeit vorzeitig.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und politischer Werdegang

Anna Elisabeth Kopp-Iklé ist Bürgerin von Niederönz, Luzern und Zumikon, sowie Ehrenbürgerin von Unterbäch.

Ihr Vater, Max Iklé (1903–1999), war Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Vizepräsident der Schweizerischen Nationalbank, er und seine Frau Beatrix Heberlein (1906–1988) stammten aus Textilindustriellen-Familien.[1] Bruder des Urgrossvaters von Max Iklé war Wilhelm Matthias Naeff, Mitglied des ersten Bundesrates der Schweiz (Bundespräsident 1853).[2]

Elisabeth wuchs mit ihren Schwestern Marianne (* 1935) und Beatrix (* 1944) in Bern auf und besuchte die Schulen in Muri und Bern. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Als der antisowjetische Ungarn-Aufstand 1956 niedergeschlagen wurde, unterbrach sie ihr Studium für 2 Jahre, um ungarischen Flüchtlingen in der Schweiz zu helfen und humanitäre Lieferungen nach Ungarn zu organisieren. Dafür erhielt sie 2006 das „Offizierskreuz des Verdienstordens der Republik Ungarn“.[3][4] Sie trat 1957 dem militärischen Frauenhilfsdienst bei, wo sie als Sanitätsfahrerin und Gruppenführerin zum Einsatz kam. 1957 wurde sie Mitglied der Schweizerischen Vereinigung Freisinnig-demokratischer Frauen und im selben Jahr am 1. August hielt sie ihre erste Festrede in Küsnacht (ZH).

Bei einem antikommunistischen Treffen 1959 in Berlin lernte sie den Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp (1931-2009) kennen. Sie verlobten sich am selben Tag und heirateten 1960, nachdem Elisabeth ihr Juraexamen summa cum laude absolvierte, als erste Frau an der Fakultät.

Elisabeth Kopp engagierte sich seit 1959 fürs Frauenstimmrecht. Anlässlich der nationalen Abstimmungskampagne 1971 hatte sie ihren ersten Fernsehauftritt, an der Seite des späteren Bundesrats Hans Hürlimann. Sie war Präsidentin des Frauenvereins in Zumikon. Die Einführung des Frauenstimmrechtes im Kanton Zürich ermöglichte 1970 ihre überparteiliche Kandidatur für den Gemeinderat von Zumikon – dabei wurde sie mit dem besten Resultat aller Kandidierenden gewählt. Zwischen 1972 und 1980 war sie Mitglied des Erziehungsrates des Kantons Zürich. Von 1974 bis 1984 war sie Gemeindepräsidentin, die erste in der Deutschschweiz.

Sie trat auch später für die Menschenrechte in Osteuropa ein, so im Patronatskomitee vom Schweizerischen Ostinstitut (1970–1981) und als geschäftsführende Präsidentin des Internationalen Helsinki-Vereins (1983–1984). Nach der Niederschlagung der Prager Freiheitsbewegung 1968 nahm ihre Familie eine junge geflüchtete Tschechin bei sich auf.

Kopps nationale Karriere startete 1979, als sie für die Zürcher FDP in den Nationalrat gewählt wurde. Sie unterstützte die Aufnahme des Gleichberechtigungsartikels in die Bundesverfassung (1981) klar und war Vorkämpferin für technisch-ökonomische Lösungen im Umweltschutz. Mit einem sehr guten Resultat schaffte sie 1983 die Wiederwahl ins Parlament. 1984 wurde Kopp Vizepräsidentin der FDP Schweiz.

Zitat

„Wenn die Frau in der Politik zahlenmässig schwach vertreten ist, so steht das diametral im Gegensatz zu ihren objektiven Möglichkeiten.“

Elisabeth Kopp in Verantwortung in der Exekutive, Politische Rundschau, 58 (Heft 2 «Frauen und Freisinn») (1979) Seiten 80-82

Bundesrätin

Wahl

1984, als Bundesrat Rudolf Friedrich gesundheitsbedingt zurücktrat, nominierte die FDP-Bundeshausfraktion Kopp sowie den Parteipräsidenten Bruno Hunziker als Nachfolger. Nach der Nomination startete eine Medienkampagne gegen Kopp, die vor allem ihren Ehemann kritisierte. Kurz vor dem Wahltermin drehte der Wind aber, da man sie nicht für die Fehler ihres Mannes verantwortlich machen könne.

Am 2. Oktober 1984 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Kopp im ersten Wahlgang mit 124 von 244 Stimmen als erste Frau in den Bundesrat. Die Kleider, die sie am Wahltag trug, werden in der historischen Sammlung des Schweizerischen Landesmuseums aufbewahrt.

Migrationspolitik

Während ihrer Amtszeit als Bundesrätin 1984–1989 stand Kopp dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vor. Sie hat die Flüchtlings- und Ausländerpolitik reformiert. 1985 erreichte sie die Schaffung des Amtes des Delegierten für das Flüchtlingswesen, das Peter Arbenz als erster bekleidete. 1985–1987 wurde die Asylgesetz revidiert. Die Attraktivität der Schweiz als Asylland sollte angesichts des drastischen Anstiegs der Asylanträgen von nicht-politischen Flüchtlingen gesenkt werden, da das Asylrecht der Schweiz den Flüchtlingsstatus nur politisch verfolgten Menschen vorbehält und die anerkannte Flüchtlinge gegenüber andere Ausländer im Arbeitsmarkt, bei den Niederlassungsfristen oder Stipendien privilegiert. Durch Verkürzung des Asylverfahrens wurde die Zahl der pendenten Asylanträge gesenkt, durch Grenztore (exklusive Empfangsstellen) bei Basel, Chiasso, Genf und Kreuzlingen konnten die illegalen Schlepper bekämpft werden. Neben rascherer Wegweisung der 80 % nicht anerkannten Flüchtlinge wurde auch ein humanitäres Bleiberecht für lange wartende Antragsteller angestrebt. Für die längerfristige bundesrätliche Planung rufte Kopp auch eine interdepartementale Strategiegruppe „Asyl- und Flüchtlingspolitik“ zum Leben.

Weitere Schwerpunkte

Kopp setzte sich auch mit persönlichem Engagement für die Besserstellung der Frauen in der Gesellschaft ein, u.a. durch Einführung des neuen partnerschaftlichen Eherechtes und das Rechtsetzungsprogramm „Gleiche Rechte für Mann und Frau“. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit waren die strafrechtliche Erfassung der Geldwäsche, Bekämpfung des Drogenhandels, Einführung des internationalen Privatrechts in der Schweiz, die Insiderstrafnorm im Börsenhandel, der Kündigungsschutz im Miet- und Arbeitsvertragsrecht, die Revision des Aktienrechts und des Urheberrechts, Verstärkung des bäuerlichen Bodenrechts in der Raumplanung (Projekt „Boden und Raum“), sowie der Umweltschutz. Als Justizministerin erreichte sie eine Entspannung in Rechtshilfefragen zwischen der Schweiz und den USA, vor allem im Bereich Geldwäscherei. Sie befürwortete schon früh den UNO-Beitritt der Schweiz sowie die Totalrevision der Bundesverfassung.

Als erste Bundesrätin und einstige Vorkämpferin für das Frauenstimmrecht erhielt Kopp am 20. Dezember 1984 den Ehrenbürgertitel von Unterbäch, das dort 1985 erstellte historische Denkmal wurde auch ihr gewidmet. Kopp wurde als eine der beliebtesten Schweizer Persönlichkeiten gehandelt, ihr wurden Ausstrahlung und Charisma zugeschrieben,[5][6] der Abstimmungskampf über die Asylgesetzrevision (1987) brachte aber ihr auch politische Gegnerschaft („Stop-Kopp“ Aktion).

Elisabeth Kopp wurde im Dezember 1988 zur Vizepräsidentin des Bundesrates für das Jahr 1989 gewählt.

Zitat

„Mit Hass, Intoleranz und Fanatismus wurden auf dieser Welt noch nie Probleme gelöst, nur unzählige neue geschaffen. Erforderlich sind Besonnenheit, Festigkeit, gepaart mit Menschlichkeit, sowie Mut und Phantasie für neue Lösungen.“

Bundesrätin Kopps Parlamentsrede zur Asylgesetzrevision an der Herbstsession 1985.

Der „Kopp-Skandal“

Vorgeschichte

Kopp stand seit Ende August 1988 öffentlich unter Druck einer Kampagne, als die Zeitschrift Beobachter ihren Ehemann, den Juristen Hans W. Kopp, beschuldigte, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben, ohne dass das Zürcher Steueramt dabei 5 Jahre lang tätig geworden wäre. Obwohl entlastendes Material vorhanden war und die zürcherische Steuerverwaltung Hans W. Kopp Anfang Dezember 1988 vom Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung entlastete, galt Hans W. Kopp in den Medien und der Öffentlichkeit als Steuerbetrüger.

Am 1. September erschien in 24 heures ein Bericht, in dem – auf Grund einer türkischen TV-Sendung – Mohamed Shakarchi als einer der ganz grossen Fische im internationalen Geldwäschereigeschäft dargestellt wurde. In dessen Devisenhandelsfirma, Shakarchi Trading AG, war Hans W. Kopp Vizepräsident des Verwaltungsrates. Anfang Oktober zirkulierten Geldwäschegerüchte auch über diese Firma. Bereits an ihrer Generalversammlung vom 21. Oktober stellte Hans W. Kopp seinen Rücktritt in Aussicht, falls sich die Gerüchte nicht beruhigten. Die Anschuldigungen konnten nicht bewiesen werden, die Untersuchungen wurden 1991 eingestellt. In der Öffentlichkeit und in den Medien war die Angst vor der organisierten Kriminalität spürbar, und Hans W. Kopp war für viele deren Verkörperung.

Der Telefonanruf

Am 27. Oktober 1988 erfuhr Elisabeth Kopp von ihrer persönlichen Mitarbeiterin von Geldwäscherei-Anschuldigungen gegenüber der Shakarchi Trading AG. Um eine Eskalation zu verhindern, rief sie am selben Tag ihren Mann an, um ihn zum Rücktritt aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat zu bewegen, wozu sich dieser sofort bereit erklärte. Am 7. November erfuhr Elisabeth Kopp, dass die Information ihrer Mitarbeiterin, die teilweise falsch, teilweise bekannt war, auch eine departementsinterne Quelle hatte.

Am 4. November meldete der Tages-Anzeiger, dass die Tessiner Untersuchungsbehörden einem grossen Fall von Geldwäscherei der bereits im Juli inhaftierten Gebrüder Magharian auf die Spur gekommen seien. „Mitbeteiligt ist offenbar auch die Shakarchi Trading AG in Zürich, jedenfalls ist dieser Name aktenkundig“, schrieb die Zeitung – in der Tat warnte gerade diese Firma vor einigen Jahren die Grossbanken vor Drogengeldern der Magharians. Der Artikel erwähnte auch den kürzlichen Rücktritt des Verwaltungsratsvizepräsidenten. Am 8. und 9. November fragten die Weltwoche und Radio DRS beim EJPD nach, ob es nicht einen Tipp aus dem Departement an Hans W. Kopp gegeben habe. Am 12. November fragte ein Journalist der Schweizer Illustrierten Hans W. Kopp fast direkt nach einer Beteiligung der EJPD-Vorsteherin am „Tipp“. Inzwischen, am 10. November, wurde eine Abklärung der Bundesanwaltschaft (BA) gestartet, um Quelle und Weg von Informationen über die Firma Shakarchi aus der BA an Herrn Kopp herauszufinden. Das ominöse Telefongespräch war intern bereits bekannt.

Rücktritt

Die Zeitung Le Matin schrieb am 9. Dezember 1988 aufgrund einer weiteren Indiskretion über diese Abklärung und erweckte den Eindruck, dass die Bundesanwaltschaft vor allem nach dem unmittellbaren Informationsleck an Hans W. Kopp suchte. Frau Kopp informierte daraufhin den Gesamtbundesrat über ihr Telefongespräch mit ihrem Mann. Der Bundesrat gab am selben Tag in ihrem Namen eine erklärende Mitteilung aus: Frau Kopp bat ihren Ehemann in Anbetracht erfahrener Geldwäscherei-Gerüchte, aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat zurückzutreten, für die Informierung nahm die Bundesrätin die Verantwortung auf sich. Dies veranlasste die Boulevardmedien, in kurzer Zeit eine Affäre heraufzubeschwören und ihren Rücktritt zu fordern. Unter dieser Wirkung schlossen sich andere Medien dann in unterschiedlicher Tonart mehr oder weniger an und gingen auf Distanz zur Bundesrätin. Besonders die Tatsache, dass Kopp den Anruf lange verschwiegen hatte, lastete man ihr an.

Die Rolle von Radio und Fernsehen wurde kritisch beurteilt, alt Bundesrat Rudolf Friedrich warf den SRG-Monopolmedien vor, dass sie durch ihre Kampagne in den Tagen vor Kopps Rücktritt die politischen Führungsinstanzen gelähmt hatten, welche „in jener aufgepeitschten Hektik ... unter dem pausenlosen Trommelfeuer der Monopolmedien nur noch reagieren, aber nicht mehr frei entscheiden konnten“.[7] Unter enormem Verdächtigungsdruck der Medien wurde Kopp in der Folge auch von ihrer Partei fallengelassen – die FDP-Spitze fürchtete einen schweren Imageverlust für die Partei, meinte der Medienwissenschaftler Roger Blum. Es zeigte sich, dass Kopp kein tragfähiges Beziehungsnetz hinter sich hatte, das sie in einer aussergewöhnlichen Krise unterstützt hätte.

Am 12. Dezember gab sie ihren Rücktritt auf Ende Februar 1989 bekannt und betonte, sie treffe „weder rechtlich noch moralisch irgend eine Schuld“. Die Verdächtigungen und Unterstellungen hätten aber zunehmend einen Grad erreicht, die untragbar seien.[8] Bundesrat Flavio Cotti stellte auch fest, dass „der Rücktritt nicht wegen der Sache, sondern wegen des Klimas erfolgt ist“. Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz beklagte sich über „die vielen übertriebenen Reaktionen und die Vorverurteilung“ von Medien, und darüber, dass „Frau Kopp letztlich destruktiven Kräften ausgeliefert worden“ war. Friedrich zeigte sich überzeugt, dass Kopps vorgeworfene Handlungen keineswegs die wirklichen Beweggründe für diesen „entscheidenden Schlag“ (9-11. Dezember 1988) der Kampagne waren, den die Boulevardprese „durch allerlei Verdächtigungen systematisch vorbereitet hatte“. Dazu gehörte gemäss Friedrich auch eine unkontrollierbare Blick-Umfrage vom 11. Dezember 1988 über Rücktrittsforderungen. Die Medien wollten damals über eine Kampagne nichts wissen, Die Welt (Deutschland) schrieb dagegen über die Affäre „eines hysterischen Kesseltreibens“.

Nach Bekanntgabe des Rücktritts würdigten die meisten Medien – trotz ihren Vorwürfen – die historischen Leistungen der ersten Bundesrätin, ihre fachlichen und menschlichen Qualitäten wurden dabei oft hervorgehoben. Die Kampagne hörte mit Diffamierungen und falschen Verdächtigungen dennoch nicht auf, im Gegenteil: „Wurden im Departement Kopp Drogengeld-Geschäfte gedeckt?“, titelte zum Beispiel der Blick. Le Matin beschuldigte Bundesanwalt Rudolf Gerber, interne Berichte „zugunsten der Herren Shakarchi und Hans W. Kopp verschönert“ und sie von Ermittlungen verschont zu haben (für die Unbill zahlte das Blatt im Juli 1989 hohe Genugtuung). Nachdem sie vom besonderen Vertreter des Bundesanwaltes mit Verletzung des Amtsgeheimnisses verdächtigt wurde und noch mehr politischer Druck entstand, demissionierte Kopp am 12. Januar 1989 mit sofortiger Wirkung. Sie zog sich nach ihrem Rücktritt für lange Zeit aus der Politik und Öffentlichkeit vollständig zurück. „Ihrem Rücktritt war eine beispiellose Medienkampagne vorangegangen“, schrieb Bundesrätin Micheline Calmy-Rey später, „während des sechsmonatigen Kesseltreibens“ hätte sich kaum jemand nach Kopps Wohlbefinden interessiert.[9] Viele waren der Meinung, ein Mann wäre nicht in eine derartige Kampagne geraten, auch die erste Bundesratskandidatin Lilian Uchtenhagen, die die Reaktion auf die „Affäre“ absurd gefunden hat: „man hat nur noch über sie hergefallen“. Staatssekretär Franz Blankart meinte, dass Elisabeth Kopp „ihr Amt zu Ende geführt hätte, wenn sie ein Mann gewesen wäre“.

Untersuchung

Nach weiteren bestrittenen Anschuldigungen in der Öffentlichkeit (z.B. „Schmutzige Geschäfte unter dem Schutz unseres Geheimdienstes“) fand die Forderung nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) keine Gegenwehr mehr im Parlament, welches am 31. Januar 1989 die PUK konstituierte. Die PUK sollte angesichts der sich mehrenden Vorwürfe die Amtsführung des EJPD und insbesondere diejenige der Bundesanwaltschaft abklären. Einstimmig setzte das Parlament einen ausserordentlichen Bundesanwalt ein, der die angebliche Amtsgeheimnisverletzung der Vorsteherin und zwei Mitarbeiterinnen des EJPD strafrechtlich untersuchen sollte, und hob Kopps Immunität auf ihren eigenen Antrag hin auf. Der Bundesanwaltsvertreter bestätigte erst später, dass es im Interesse des Landes lag, «dass der Gatte einer Bundesrätin aus dem Verwaltungsrat einer Firma zurücktrat, die ins Gerede unlauterer Geschäfte kommen mochte, eventuell sogar hätte in eine Strafuntersuchung einbezogen werden können».[10]

Im November 1989 veröffentlichte die PUK, präsidiert vom damaligen Nationalrat und GPK-Subkommissionspräsident Moritz Leuenberger ihren Bericht[11], in dem sie den Rücktritt als einen „unvermeidbaren Schritt“ bezeichnete[12] und begründete diesen hauptsächlich mit Kopps Informationsverhalten nach dem Telefongespräch. PUK-Mitglied Ständerat Ulrich Zimmerli betonte die erzielte Einigkeit darüber, dass „das verhängnisvolle Telefon von Frau Kopp an Ihrem Ehemann, als solches durchaus verständlich“ war.

Elisabeth Kopp beanstandete, dass die PUK ihr erst Ende Oktober Gelegenheit für eine Darstellung der ganzen Geschehnisse gab, als der PUK-Bericht kurz vor Fertigstellung stand. Bei einer kurzen Befragung im Mai konnte sie nur auf gezielte Fragen hin zu einigen Einzelheiten Stellung nehmen, die weder ihre Motive noch die damalige Umstände berührten. Der Bericht enthielt auch ihre Glaubwürdigkeit erschütternde Aussagen, mit denen sie während der Untersuchung nie konfrontiert wurde.

Der PUK-Bericht bescheinigte jedoch die kompetente, umsichtige und engagierte Amtsführung der EJPD-Vorsteherin, sowie ihren Verdienst zum Wohle der Schweiz. Auch ihre sorgfältige, speditive und gewissenhafte Arbeitsweise wurde dabei gewürdigt.

Trotzdem liess der PUK-Präsident kurz vor der Publikation des Berichtes, aufgrund eines Verdachts, sämtliche Telefonlinien der Familie Kopp abhören – was sich später als unbegründet herausstellte.[13]

Aufarbeitung

Gemälde von Benno Schulthess, 1998

1992 musste das Medienunternehmen Ringier wegen falscher Anschuldigungen eine Entschädigung an Hans W. Kopp zahlen. 1998 wurde die Telefon-Abhöraktion durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, auch vom Schweizer Richter Luzius Wildhaber, als verfassungswidrig einstimmig verurteilt. Anfang Oktober 1998 entschuldigte sich der Tages-Anzeiger nach gerichtlicher Verpflichtung in einer Kurzmeldung: „Der TA wollte weder der Shakarchi Trading AG noch Mohammed Shakarchi persönlich und seiner Familie wissentliche Kontakte zur türkischen und italienischen Waffen- und Drogenmafia unterstellen.“ Es habe sich herausgestellt, dass was man im Fall Shakarchi als Anschuldigung publiziert habe, „alles erfunden worden ist“, sagte der (unbeteiligte) Weltwoche-Herausgeber Roger Köppel, der „sogenannte Fall Kopp“ sei „eine von den ungeheuerlichsten Medienkampagnen“ gewesen (→ Videodokument Politik: doch Männersache?).

Im Februar 1990 wurde Elisabeth Kopp vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Trotzdem wurde Kopp in der Folge von der Partei und den Medien politisch nicht rehabilitiert. Sie und ihr Ehemann blieben über Jahre hinweg öffentlich geächtete Personen, allerdings luden FDP-Frauenvereine oder andere Organisationen sie gelegentlich für Vorträge ein.[14] „Nach der frühen rechtlichen Rehabilitierung erfolgte die politische erst in den letzten Jahren“, schrieb die NZZ anfangs 2008.

Rede am Frauenjubiläum in Unterbäch, 2007
Elisabeth Kopp bei einem Fernsehinterview, 2007
Elisabeth Kopp als Festrednerin des nationalen Flüchtlingstages 2008 in Basel.[15]

Rückkehr, Rückblick

1992 übernahm sie eine leitende Funktion im Anwaltsbüro Kopp & Partner als Juristin und Spezialistin für Europarecht, Menschenrecht und Verfassungsrecht. Sie leitete eine Expertengruppe, die einen demokratischen, europakonformen Verfassungsentwurf für Ex-Jugoslawien entwickelte. Während des Balkan-Krieges beherbergte die Familie Kopp in ihrer Wohnung junge Studenten aus Kriegsgebieten. Lange Zeit zurückgezogen, begann Elisabeth Kopp wieder öffentlich aufzutreten und sich zu engagieren, vor allem in Themen der gesellschaftlichen Stellung der Frauen.[16][17] 2001–2002 hielt sie am Archiv für Zeitgeschichte (AfZ) der ETH Zürich ein Kolloquium über ihre persönliche Erinnerungen, das als tonales Zeitdokument archiviert wurde (→ Memoiren). Sie referierte an der Expo.02 über Auswirkungen der Globalisierung auf die Bauernschaft. 2003 hatten die Freisinnigen ihre Rückkehr in die Partei applaudiert.[18] Kopp engagierte sich in den Abstimmungen für den UNO-Beitritt (2002) oder die Mutterschaftsversicherung (2004). Sie war 2003–2005 Mentorin an der Juristischen Fakultät der Universität St. Gallen.

Rückblickend sagte Kopp, dass ihr Rücktritt ein Fehler gewesen sei. Sie würde heute nicht mehr aus dem Bundesrat zurücktreten, wie sie es 1989 getan hat. Es sei ein Fehler gewesen, auf den öffentlichen Druck hin ihr Amt aufzugeben.[19][20] Es seien in der Kommunikation auch von ihr Fehler begangen worden. Der Anruf hingegen sei das Einzige gewesen, was sie in jener Situation habe tun können. Sie würde heute in der gleichen Situation durchhalten. Sie nannte die gegen sie gerichtete Kampagne eine „Hexenjagd“, als Konsequenz möchte sie sich für Opfer von Willkür in der von ihr 2007 mitbegründeten Anna-Göldi-Stiftung einsetzen. Kopps Befürworter sehen sie als Opfer einer Skandalisierung durch politische Gegner.[21] Ihre Kritiker meinen dagegen, dass Elisabeth Kopp sich bewusst in eine Märtyrerrolle begeben habe.[22]

Anfang 2007 präsentierte der Filmregisseur Andres Brütsch mit dem Titel Elisabeth Kopp – Eine Winterreise ein dokumentarisches Portrait über Elisabeth Kopp. Der Dokumentarfilm, der ein Publikumsliebling der 42. Solothurner Filmtage war, ruft mit zahlreichen originalen Film- und Fotodokumenten Kopps Geschichte in Erinnerung. Die Mehrheit der Kritik wertete den Film als späte Rehabilitierung der Magistratin.

Kopp ist heute noch als Juristin tätig. Sie wohnt in Zumikon. Ihr Mann Hans W. Kopp verstarb am 25. Januar 2009 im Alter von 77 Jahren [23]; sie haben eine Tochter. Die alt Bundesrätin publiziert Artikel und Buchbeiträge, und wird oft als Referentin zu Veranstaltungen eingeladen.

Zitate

„Frauen in Spitzenpositionen müssen so selbstverständlich werden, wie Männer als Kindergärtner.“

Elisabeth Kopp in Zwei Schritte vor, einen zurück – Für die Schweizer Frauenbewegung ist das Jahr 2006 gleich ein vierfaches Jubiläumsjahr, Buchrezension, NZZ am Sonntag, 30. Juli 2006.

„Eine erfolgreiche Integration erfordert die Bereitschaft von beiden Seiten.“

Elisabeth Kopp in „Wer bringt wem Punkte?“, Eröffnungsrede zum nationalen Tag des Flüchtlings der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und des Bundesamtes für Migration, Basel, 20. Juni 2008.

PUK und Fichenskandal

Mit Einsetzung der Parlamentarischen Untersuchungskommission für das EJPD konnten auch die Staatsschutz-Registrierkarteien (Fichen) der Bundesanwaltschaft detailliert untersucht werden. Dazu hatte die Geschäftsprüfungskommission (GPK), welche über Existenz und Anzahl der Fichen seit Mai 1988 wusste, wenig Befugnisse. Die intensive Medienkampagne gegen die Kopps verunsicherte das politische Klima und machte damit die Einsetzung der PUK möglich. Der PUK-Bericht beschrieb Mängel und Fehler im Registrierungsvorgehen und löste so den „Fichenskandal“ aus.

Dokumentarfilme

Elisabeth Kopp bei der Premiere des Films „Elisabeth Kopp – Eine Winterreise“ in Solothurn.[24]

Werke von Elisabeth Kopp

Memoiren

  • Rückblicke − Kolloquium zur Zeitgeschichte, ETH Zürich, Archiv für Zeitgeschichte, 2001/2002, Tonaufzeichnung des Kolloquiums - Ausschnitt (2 min)
  • Briefe, Benteli Verlag, 1991, ISBN 3-7165-0830-6
  • Tagebuch, Die Weltwoche, Nr.49/2002[25]
  • Die ungarischen Flüchtlinge in meinem Leben. In George Zabratzky (Hg.): Flucht in die Schweiz, Orell Füssli, Zürich, 2006, ISBN 3-280-06065-6
  • 23. Oktober 1956 – einmalige Welle der Solidarität (Ungarn 1956/2006), Schweizer Monatshefte, Februar 2006[26]

Fachliteratur

  • Elisabeth Kopp, Walter Renschler, Max Frenkel: La suisse = Switzerland, Schweiz. Aktionskomitee „Wahret die Freiheit“, Zürich, 1962
  • Mensch und Staat in West und Ost, Verlag Pro S.O.I., Zürich, 1964
  • Die Frau in der Politik, Kurzfassung des Referates vom 1. Zürich-Symposium «Die Frau bestimmt mit», Hrsg. August E. Hohler, Zürich, 1972
  • Verantwortung in der Exekutive, Politische Rundschau, 58 (Heft 2 «Frauen und Freisinn») (1979) 80-82
  • Das Wärmekollektiv Zumikon: Nutzung der Abwasserwärme für kommunale Zwecke, Schweizer Ingenieur und Architekt, 99 (1981) 851.[27]
  • Auswirkungen staatlicher Umweltschutzpolitik auf die Wirtschaft, Vortrag bei der Vereinigung Schweizerischer Kreditfachleute, 1983
  • Projektmanagement für kommunale Bauten, Schweizer Ingenieur und Architekt, 102 (1984) 1037-1039.[28]
  • Die Frau in der heutigen Gesellschaft, Politische Rundschau, 64 (Heft 2 «Das neue Eherecht») (1985) 57-60
  • Bodenrecht, Bodenpreise und Raumplanung, Referat bei der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung, Bern, 1985
  • Überlegungen zum UNO-Beitritt, Gesellschaft Schweizer Monatshefte, Zürich, 1985
  • Flüchtlinge: ein Problem ohne Lösung?, in Asylpolitik in der Bewährungsprobe, Arbeitsgemeinschaft für Demokratie, Zürich, 1985
  • Bundesrätin Elisabeth Kopp: «Erforderlich sind Festigkeit und Menschlichkeit» (aus einer Parlamentsrede), Politische Rundschau, 65 (Heft 1 «Für eine humanitäre, liberale Asylpolitik mit Festigkeit») (1986) 42-43
  • Flüchtlingshilfe als Verpflichtung der Schweiz, in 50 Jahre Helfen, Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe, Zürich, 1986
  • Elisabeth Kopp et al.: Rechtshilfe in Strafsachen, Schweizerischer Anwaltsverband, Zürich 1986
  • Die Schweiz im weltweiten Flüchtlingsproblem, in Urs Gfeller (Hg): Zeit der Flüchtlinge, Edition M, 1987
  • Vollzug: Föderalismus in Prüfstand, Basler Handelskammer, Basel, 1987
  • Projekt „Boden und Raum“, Grussbotschaft an die SIA-Tage, Schweizer Ingenieur und Architekt, 105 (1987) 831-832.[29]
  • Elisabeth Kopp et al.: Verfassungsgerichtsbarkeit, Schweizerischer Anwaltsverband, Zürich, 1988
  • Medien zwischen Macht und Markt, Orell Füssli, Zürich, 1988
  • Das neue Bundesgesetz über das internationale Privatrecht, Schweizerisches Jahrbuch für internationales Recht, 44 (1988) 105-131
  • Boris Vukobrat (Hg.), Elisabeth Kopp et al.: Proposals for a new commonwealth of the Republics of ex-Yugoslavia, CopArt Editions, Zug, 1993, ISBN 2-940051-40-2
  • Die Schweiz – ein Modell für andere Staaten?, Verlag SANU, Beograd, 1996, ISBN 86-7025-242-2
  • Ziele und Kompromisse, Kurzbericht als Expertin der Universität St. Gallen über Verhandlungsführung, Webseite vom Schranner Negotiation Institute, St. Gallen, 2005.[30]
  • Wer bringt wem Punkte?, Eröffnungsrede zum nationalen Tag des Flüchtlings der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und des Bundesamtes für Migration, Basel, 20. Juni 2008.[31]

Presseartikel

  • Frau und Politik, Reformatio, Nr.10/1975.[32]
  • Gesetzesflut – ein Schlagwort?, NZZ, Nr.42/1986
  • Einen dritten Weg gibt es nicht – Beruf und Familie durch qualifiziertes Betreuungsangebot erleichtern, Freisinniger Pressedienst, 9. August 2001.[33]
  • Zwei Schritte vor, einen zurück – Für die Schweizer Frauenbewegung ist das Jahr 2006 gleich ein vierfaches Jubiläumsjahr, Buchrezension, NZZ am Sonntag, 30. Juli 2006.[34]
  • Dossierkenntnis macht auf Dauer keine Bundesrätin, NZZ am Sonntag, 6. April 2008.[35]

Literatur über Elisabeth Kopp

  • Marcel Meier, Gregor van Uden (Hg.): Persönlichkeiten Europas, Band Schweiz, Iatas Verlag, Luzern, 1974
  • Res Strehle, Jürg Wehren: Damengambit – Die Frau im Bundesrat, Limmat-Verlag, Zürich, 1985, ISBN 3-85791-090-9
  • Lys Wiedmer-Zingg: Die Schweiz-Macherinnen – Zehn Spitzenpolitikerinnen im Glashaus, Friedrich Reinhardt Verlag Basel, 1987, ISBN 3-7245-0606-6
  • Mich trifft keine Schuld. Elisabeth Kopp, erste Bundesrätin. Eine Dokumentation, Ringier, Zürich, 1989, ISBN 3-85859-248-X, ISBN 978-3858592484
  • Catherine Duttweiler: Kopp & Kopp – Aufstieg und Fall der ersten Bundesrätin, Weltwoche-ABC-Verlag, Zürich, 1989, ISBN 3-85504-121-0
  • Werner Furrer: Die Affäre Schweizer Presse – statt Affäre Kopp, Info-Public, Basel, 1991, ISBN 3-906459-01-2
  • Jeanne Hersch (Hg): Rechtsstaat im Zwielicht – Elisabeth Kopps Rücktritt. Mit Beiträgen von Pierre Arnold, Elsie Attenhofer, Gustave Barbey, Fritz Baumann, Roberto Bernhard, Rudolf Friedrich, Carlos, Grosjean, Michel A. Halpérin, Jeanne Hersch, Werner Kägi, Hans Georg Lüchinger, Ernst Meili, Richard Merz, Monika Scherrer, Jürg L. Steinacher, Sigmund Widmer. Verlag Peter Meili, Schaffhausen, 1991, ISBN 3-85805-153-5
  • Urs Altermatt (Hg.): Die Schweizer Bundesräte – Ein biographisches Lexikon, Artemis & Winkler Verlag, Zürich und München, 1991, ISBN 3-7608-0702-X
  • Esther Girsberger: Abgewählt: Frauen an der Macht leben gefährlich, Interviews, Xanthippe Verlag, Zürich, 1994, ISBN 3-9522868-2-6

Weblinks

Videodokumente

Audiodokumente

Referenzen

  1. Artikel Iklé und Heberlein, Georges, Vater von Beatrix Heberlein im Historischen Lexikon der Schweiz
  2. Bilder von Maria und Johann Matthias Naeff und ihren 10 Kindern mit Ehegatten, unter ihnen Bundesrat Wilhelm Matthias Naeff sowie Elisabeth Kopps Ururgrosseltern Marie und Ferdinand Adolf Naeff;     Uli W. Steinlin: Die Vorfahren der Familie Steinlin von St. Gallen, Eigenverlag, Druckerei Krebs AG, Basel, Biel-Benken, 2008, ISBN 978-3-85775-001-4
  3. Abbildung: Offizierskreuz des Verdienstordens der Republik Ungarn
  4. Ehre und Orden für Elisabeth Kopp, Zürichsee-Zeitung rechtes Ufer, 21. November 2006
  5. Viktor Parma: Frau des Jahres – Unerschütterliche Wille, Bilanz, Nr.12/1984
  6. Elisabeth Kopp – die neue Nummer eins, Schweizer Illustrierte, 15. Dezember 1986
  7. Rudolf Friedrich: Die Monopolmedien – Ein Problem für die Demokratie in Jeanne Hersch (Hg): Rechtsstaat im Zwielicht – Elisabeth Kopps Rücktritt.
  8. Yvonne-Denise Köchli: Grosse Empörung – Vom ominösen Telefonanruf bis zum Rücktritt, Die Weltwoche, Nr.4/2007 (Chronologie 27. Oktober 1988 – 12. Januar 1989)
  9. Yvonne-Denise Köchli (Hg.): Frauen, wollt ihr noch 962 Jahre warten? – Micheline Calmy-Rey über echte Chancengleichheit, Xanthippe Verlag, Zürich, 2006, ISBN 3-9522868-9-3
  10. Werner Furrer's Buch, siehe Literatur
  11. Vorkommnisse im EJPD – Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 22. November 1989
  12. http://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D4737.php / http://www.uvek.admin.ch/org/vorsteher/00486/00487/index.html?lang=de
  13. Alex Baur: Wenn der Wind dreht, Die Kopp-Affäre – Die politische Zeitenwende vor 18 Jahren: Eine Rückschau, Die Weltwoche, Nr.4/2007
  14. Urs Mathys: Alt Bundesrätin Kopp fand in Schönenwerd Solidarität, Aargauer Tagblatt, 28. Oktober 1989
  15. http://www.osar.ch/2008/03/12/ouverture
  16. Eröffnung des ersten Frauen-Zitatenweges am 18. Juni 2000 in Unterbäch, an der Webseite des Vereins „Zukunft Frau“
  17. Einen dritten Weg gibt es nicht – Beruf und Familie durch qualifiziertes Betreuungsangebot erleichtern, Freisinniger Pressedienst, 9. August 2001
  18. Rosen für Elisabeth Kopp, NZZ, 30. Juni 2003;   Elisabeth Kopp wieder FDP-Mitglied, NZZ, 9. September 2003
  19. Ich möchte leben, Interview, Schweizer Familie, Nr.49/2006
  20. Kopp: Rücktritt war ein Fehler, TA, 7. Dezember 2006
  21. Viktor Parma: Machtgier – Wer die Schweiz wirklich regiert, Nagel & Kimche Verlag, München, 2007, ISBN 978-3-312-00399-0
  22. Helmut Hubacher: Schaubühne Bern - Bundesräte und andere Solisten, Zytglogge Verlag, Oberhofen am Thunersee, 2007, ISBN 3729607324
  23. Hans W. Kopp – ein Mann mit vielen Facetten – Nekrolog, NZZ, 29. Januar 2009
  24. http://www.art-tv.ch/winterreise_kopp.html
  25. http://www.weltwoche.ch/artikel/?AssetID=3828&CategoryID=61
  26. http://www.schweizermonatshefte.ch/index.php?nav=atrn&nav2=KL&autor=318
  27. http://carpediem.ethz.ch/pdf/sbz_1981_99_a_156.pdf
  28. http://carpediem.ethz.ch/pdf/sbz_1984_102_a_202.pdf
  29. http://retro.seals.ch/cntmng?type=pdf&rid=sbz-003:1987:105&did=c1:125506
  30. http://www.schranner.com/de/Institut/research/ZieleUndKompromisse.pdf
  31. http://www.osar.ch/2008/06/20/speech_elisabeth_kopp
  32. http://www.reformatio.ch/archiv/nummer.php?type=1975-10&einzelheft_anzeigen=Anzeigen&typeYear=1975
  33. http://www.fdp.ch/page/content/index.asp?MenuID=279&ID=1262&ConID=1262&View=&Item=1.3.2
  34. http://www.fdp-frauen.ch/platform/content/element/54435/NZZamSonntag_Zwei_Schritte30.07.06.pdf
  35. http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/dossierkenntnis_macht_auf_dauer_keine_bundesraetin_1.702445.html



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