Ageismus

Ageismus

Der Ausdruck Altersdiskriminierung bezeichnet eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Einzelpersonen oder von Personengruppen aufgrund ihres Lebensalters. Den Betroffenen würde es erschwert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist ein Verbot von Altersdiskriminierung enthalten.[1]

Das Grundgesetz Deutschlands kennt kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen des Alters. Jedoch wird im allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3, Absatz 1, generell die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz als Grundrecht festgeschrieben.

Darüber hinaus verlangt, im Sinne einer Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, eine EG-Rahmenrichtlinie[2] von den Mitgliedsstaaten unter anderem die Umsetzung des Verbots der Altersdiskriminierung durch Anpassung der nationalen Gesetze bis spätestens zum 2. Dezember 2006. In Deutschland wurde zu diesem Zweck auf den 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft gesetzt.[3] Benachteiligungen aufgrund des Alters sind somit im Anwendungsbereich dieses Erlasses ausdrücklich nicht mehr zulässig.

Inhaltsverzeichnis

Begrifflichkeit

Diskriminierung aufgrund des Alters kann sich prinzipiell gegen jede Altersgruppe richten, aber gewöhnlich richtet sie sich gegen Menschen oberhalb oder unterhalb eines bestimmten Alters. Dann spricht man präziser von Altendiskriminierung oder Seniorenfeindlichkeit.

In den angelsächsischen Ländern werden Vorurteile gegen eine Person aufgrund ihres Alters seit den 60er Jahren als ageism diskutiert. Geprägt wurde dieser Ausdruck Ende der 1960-er Jahre durch den Gerontologen Robert Butler.[4][5] Wenn ein solches Vorurteil (bias) zur Diskriminierung einer Person führt, spricht man von age discrimination.

Im Vergleich zu Diskriminierungen wie Rassismus oder Sexismus ist die Altersdiskriminierung in sozialen Kategorien die am wenigsten erforschte.

Der Prozess der Stereotypisierung spricht primär die Wahrnehmung an. Ageism beinhalte drei Mechanismen der typischen Stereotypisierung: Vorurteile (im affektiven Bereich), Diskriminierung (im Verhalten) und die Stereotypisierung an sich (im kognitiven Bereich).[6] Teilweise heben sich die altersspezifischen Wahrnehmungen eines Sachverhalts gegenseitig auf: Laut einer Umfrage des TNS-Forschungsinstituts vom 9. und 10. April 2008 [7] meinen z. B. 57 Prozent der 18–29-Jährigen, die Große Koalition vertrete die Interessen der älteren Generation, während 55 Prozent der mehr als 60 Jahre alten Befragten angaben, die Große Koalition vertrete die Interessen der jüngeren Generation; dass die eigene Generation bevorzugt werde, meinen nur 27 Prozent der 18–29-Jährigen und nur 17 Prozent der Senioren.

Dieses Phänomen kann man exemplarisch an Hand des Streits über die angemessene Höhe der Renten heute und in Zukunft erklären. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Vorstellung, die jemand von Verteilungsgerechtigkeit hat. Ein Rentner wird in der Regel dazu neigen, seine Rente für „zu niedrig“ und sich für diskriminiert zu halten, während Beitragszahler in der Regel glauben werden, ihre Beiträge seien „zu hoch“, und sich als benachteiligt betrachten.

Ausgrenzung von Menschen oberhalb eines bestimmten Alters aus dem gesellschaftlichen Leben

Erklärungsansätze

Zur Erklärung des Phänomens Altersdiskriminierung gibt es verschiedene Erklärungsansätze.

Ökonomischer Verteilungskampf zwischen den Generationen

Im Zusammenhang mit Finanzierungsschwierigkeiten in der Gesundheitsvorsorgung und im Rentensystem wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Inanspruchnahme von medizinischen Dienstleistungen und Rentenleistungen durch Alte nicht schmarotzerische Züge trage. „Wer mit 65 Jahren topfit auf der Parkbank sitzt, erzeugt sozialen Widerwillen“, meint z. B. Meinhard Miegel. [8] Dabei werden vor allem kinderlos gebliebene Alte häufig mit dem Vorwurf des Egoismus bzw. einer „Nach uns die Sintflut“-Mentalität konfrontiert. Dabei wird ihnen unterstellt, die finanziellen und persönlichen Opfer des Aufziehens von Kindern gescheut, keinen persönlichen Beitrag zum Fortbestand des Systems der sozialen Sicherung geleistet und statt dessen „ein schönes Leben geführt“ zu haben und im Alter „die Kinder der anderen“ zur Kasse zu bitten.

Statistisch betrachtet erzielt die Gruppe der Kinderlosen während der mittleren Lebensphase (durch ihre starke Konzentration auf die Erwerbstätigkeit) ein überdurchschnittlich hohes Einkommen und zahlt entsprechend höhere Beiträge in die Staatskasse und in die Sozialversicherungen ein. Im Rentenalter müssen ihre Rentenbezüge (aufgrund des Umlageverfahrens in der Rentenversicherung) allerdings von „den Kindern der anderen“ aufgebracht werden, und im Falle der Pflegebedürftigkeit bietet sich nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Betreuung durch Angehörige. Als Rentner verursacht diese Gruppe also (auch wegen der hohen Rentenansprüche) relativ hohe Kosten. Das Argument, Alleinstehende würden früher sterben als Verheiratete, scheint allerdings aufgrund der vorliegenden Daten nicht haltbar.[9]

Tatsächlich sind sowohl Rentner als auch Beitragszahler zur Rentenversicherung Opfer der sinkenden Lohnquote und der sinkenden Realeinkommen in Deutschland: Steigen die Löhne, so steigen die Renten, sinken sie, so müssten nach der Rentenformel auch die Renten sinken (was aber politisch nicht durchsetzbar ist).

Horst W. Opaschowski („Stiftung für Zukunftsfragen“ des Tabakkonzerns BAT) weist das Klischee von den „gierigen Alten“ unter Hinweis auf eine kürzlich durchgeführte Studie zurück: Diese habe „nachgewiesen, dass die Alten sehr wohl zu Opfern für die Jungen bereit sind. So geben die über 65-jährigen Eltern das Siebenfache dessen an ihre Kinder, was sie von diesen an finanziellen Mitteln zurückbekommen.“[10]

Fehlanreize durch „Senioritätsprivilegien“

Vor allem aus neoliberaler Sicht entfalten Maßnahmen, die zum Schutz älterer Menschen beschlossen wurden, oft paradoxe Wirkungen: Diejenigen z. B., für die ein besonderer Kündigungsschutz bestehe, würden demnach zögerlicher eingestellt als diejenigen, die relativ leicht wieder entlassen werden können. So stellt die BDA in einem Diskussionspapier vom Februar 2006[11] folgende These auf: „Viele Tarifverträge gewähren noch immer allein aufgrund des Alters des Arbeitnehmers zusätzliche Vergünstigungen. Diese so genannten Senioritätsprivilegien, die ursprünglich unter anderen wirtschaftlichen Voraussetzungen eingeführt wurden, erweisen sich heute zunehmend als Hindernis für die Beschäftigung und insbesondere für eine Neueinstellung älterer Arbeitnehmer, weil sie eine Beschäftigung Älterer gegenüber Jüngeren künstlich verteuern oder mit zusätzlichen Restriktionen im Arbeitsrecht belegen.“

Wertewandel

Die Diskriminierung aufgrund des Alters wird auch als eine Besonderheit westlicher Gesellschaften beschrieben. Dabei wird etwa moniert, hier zähle nur, wer seine Arbeitskraft noch verkaufen könne oder wenigstens als Konsument etwas zu bieten habe. Ältere Erwachsene erscheinen als finanzielle Belastung, während junge Menschen als Investition in die Zukunft angesehen werden.

Traditionell ist der Begriff „Alter“ jedoch positiv besetzt. Das zeigen Begriffe wie „Senat/Senator“ (von lateinisch „senis“ = „alt“), aber auch der immer noch positiv besetzte Begriff Ältestenrat (Konnotation: In schwierigen Situationen brauchen Gemeinschaften die Weisheit und das Wissen ihrer ältesten Mitglieder). In dieselbe Richtung weist das Vierte Gebot des Judentums und des Christentums („Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren“).

Diese Wertschätzung des Alters gibt es noch, im Falle der Altendiskriminierung ist sie aber weitgehend überdeckt von einer eher kritischen Einstellung dem Alter gegenüber mit ganz anders gearteten Konnotationen (senil, leistungsschwach, krank, Kosten verursachend). Die Diskriminierung besteht in diesem Fall darin, dass jedem Menschen oberhalb eines bestimmten Alters unterstellt wird, die genannten Eigenschaften zu besitzen, ohne dass das im Einzelfall überprüft würde. Aber auch das Gegenteil (die „provozierende“ Fitness vieler Senioren) ist geeignet, Ressentiments gegen Senioren auszulösen, denen viele einen jahrzehntelangen Bezug von Rente nicht gönnen: „Über Jahrtausende sei es üblich gewesen, dass der Mensch bis zum Tod, so weit er dies konnte, gearbeitet habe. Heute herrsche dagegen die Einstellung, dass man einen Anspruch darauf habe, die letzten 15 bis 20 Jahre am Lebensende von der Gesellschaft versorgt zu werden. ‚Das kann und wird infrage gestellt werden‘, sagte Meinhard Miegel“.[12]

Empirische Untersuchungen über die Frage, ob frühere und nicht-europäische Kulturen alte Menschen wirklich nicht diskriminiert haben bzw. diskriminieren, und inwieweit der Respekt vor dem Alter verschwunden sei, gibt es allerdings kaum. Zumindest innerhalb der Familien gibt es starke Indizien dafür, dass (z. B. durch frühzeitige Übertragung von Vermögen auf die folgende(n) Generation(en) und andere Maßnahmen zur Förderung der Jüngeren als Geld- oder als Sachleistung) ein hohes Maß an generationenübergreifender Solidarität erhalten geblieben ist.

Werbewirksame Images

Im Bereich der Medien ist eine starke Gewichtung der Jugend, physischer Attraktivität und Sexualität zu beobachten, während ältere Menschen viel eher ignoriert oder negativ dargestellt werden. Als rein trendbestimmt kann beispielsweise das bis heute weitgehend fehlende Angebot an einfachen und benutzerfreundlichen, für ältere Benutzer konzipierten elektronischen Geräten betrachtet werden.

Eine wichtige Rolle bei der Altersdiskriminierung spielt der Mythos der „werbewirksamen Zielgruppen“: Traditionell gehören die 14-49-Jährigen zu diesen Gruppen. Fernseh- und Konsumgewohnheiten älterer Jahrgänge gelten in der Werbebranche als vernachlässigbar. Tatsächlich ist aber in Deutschland in keiner Altersgruppe die durchschnittliche Kaufkraft pro Person höher als bei den 50-59-Jährigen.[13]

Altendiskriminierung als Verdrängung

Viele Menschen nähern sich dem Alter mit Furcht. Was unter anderen Bedingungen als ein natürlicher Prozess angesehen werden könnte, wird unter den Bedingungen des Jugendwahns als soziales Problem bewertet. Ageism widerspiegelt eine tief sitzende Unsicherheit bei jungen und im mittleren Alter stehenden Menschen gegenüber Realitäten wie dem Älterwerden an sich, der möglichen Invalidität, dem Gefühl der Macht- und Nutzlosigkeit sowie letztlich der Annäherung an den Tod. Personen, die von ihrem physischen Auftreten abhängig sind, erfahren im Alter einen Verlust an Selbstachtung.

Das Paradoxe an diesem Verhalten liegt darin, dass Altendiskriminierung (wie die Diskriminierung behinderter Menschen) zu denjenigen Formen der Diskriminierung gehört, bei denen sich relativ schnell die Täter-Opfer-Beziehung umkehren kann (z. B. durch einen Unfall, der das Identitätsmerkmal „gesund“ beseitigt), was die davon Betroffenen „alt aussehen lässt“. Insofern kann es eigentlich noch weniger als bei anderen Formen der Diskriminierung ein Interesse daran geben, ältere Menschen zu diskriminieren.

Erscheinungsformen

Beruf

Altendiskriminierung in der Berufswelt umfasst offen deklarierte oder versteckte Altersgrenzen im Arbeitsmarkt, die von der Stellenausschreibung bis zur Weiterbildung, Beförderung und Entlassung in Erscheinung treten können.[14]

In der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen 41 % der Betriebe keine Mitarbeiter, die älter als 41 Jahre sind. Die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer (55 bis 64 Jahre) beträgt lediglich 41,2 % (nach dem 5. Altenbericht 2005), obwohl es volkswirtschaftlich sinnvoll wäre, Arbeitsfähigen die Chance zu geben, bis zum Renteneintrittsalter erwerbstätig zu sein. Auch gibt es keine Hinweise darauf, dass ältere Arbeitnehmer generell weniger wettbewerbsfähig wären als jüngere. Der „Nordisk Ministerråd“ stellte 2004 in einer Studie über ältere Arbeitnehmer in vier skandinavischen Ländern[15] fest:

„Die Wettbewerbsfähigkeit der Senioren liegt insbesondere darin, dass:
  • Die die Unternehmen geringere Kosten für Nach- und Weiterbildung von Senioren haben.
  • Die Unternehmen geringere Kosten für krankheitsbedingte Ausfälle von Senioren haben.
  • Die Senioren bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern in einer Vielzahl von Bereichen in höherem Maße die vom Unternehmen nachgefragten Kompetenzen besitzen als ihre jüngeren Kollegen. Bei der Rekrutierung neuer Ingenieure befinden sich zwei der Kernkompetenzen von Senioren unter den Top drei der am meisten nachgefragten Kompetenzen der Unternehmen.“

Eine Form der Altersdiskriminierung besteht darin, älteren Arbeitnehmern mit der Begründung zu kündigen, sie hätten mehr krankheitsbedingte Fehltage aufzuweisen als jüngere Kollegen in demselben Betrieb. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg[16] ist eine Kündigung wegen zu hoher Anzahl an Fehltagen nur dann zulässig, wenn die zu entlassende Person sich deutlich öfter krank gemeldet hat, als es bei gleich alten Personen in demselben Beruf üblich ist.

Renteneintritt

Der Wunsch breiter Kreise der deutschen Bevölkerung, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden, nimmt ab: Während 1999 noch die Hälfte der Erwerbstätigen mit spätestens 60 Jahren in Rente gehen wollte, lag dieser Anteil 2005 unter einem Drittel der Befragten.[17] Die „Senioren-Union“ bewertet das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1959 als nicht mehr zeitgemäß, wonach der Gesetzgeber ein Lebensalter festlegen dürfe, ab dessen Erreichen die Fortführung des Berufes zu untersagen sei.[18]

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2007 stellt es allerdings keinen Fall von Altersdiskriminierung dar, wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen Willen mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand geschickt wird.[19]

Bildung

Im Jahr 2005 gab es in Deutschland mehr als 18.000 Studierende im Alter von über 60 Jahren.[20] Besonders beliebt bei Senioren sind die Fächer Geschichte, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. In den Fachbereichen, die von einem hohen Anteil an Seniorenstudenten betroffen sind, gibt es Spannungen zwischen Seniorenstudenten einerseits und jüngeren Studierenden, teilweise auch Lehrenden andererseits. Im Zentrum der Spannungen steht zumeist die Frage, ob Menschen, die ihre neu gewonnenen Qualifikationen nicht beruflich nutzen werden, in den Genuss knapper Ressourcen (Sitzplätze in Hörsälen, Aufmerksamkeit und Zeit Lehrender) kommen sollten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert das Studium von Senioren.[21]

Pflege und Therapie

Nach einem Bericht des Sozialverbands Deutschland zeigt sich Altendiskriminierung in Pflege- und Altenheimen, indem jährlich mindestens 10.000 Menschen aufgrund von Vernachlässigung und Mangelversorgung vorzeitig sterben (vgl. Pflegeskandale).[22] Seit Frühjahr 2001 muss sich die Bundesrepublik wegen der Missstände in Alten- und Pflegeheimen vor der UNO verantworten.[23]

Im April 2005 hat die „Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)“ sich auf einem Kongress Gedanken über die Ausgestaltung der ihrer Ansicht nach unvermeidlichen Rationierung im Gesundheitswesen gemacht. Das Ergebnis des Nachdenkens:

„Das Sozialgesetz legt fest, dass die Krankenkassen nur Leistungen bezahlen dürfen, die ‚hinreichend‘, ‚notwendig‘ und ‚wirtschaftlich‘ sind. […] Bei der Bewertung des Alters ist sich […] die Mehrheit einig, dass sie im Zweifel jüngeren Patienten den Vorzug vor älteren geben würden, wobei es durchaus unterschiedliche Schwerpunkte gibt. Eine Gruppe ist bereit, für Kinder das 10- bis 20fache als für einen 80-Jährigen auszugeben. Eine andere Gruppe würde sich eher auf die 20- bis 30-Jährigen konzentrieren.“[24]

Allerdings stellte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt 2005 vor dem Deutschen Ärztetag fest: „Eines ist klar: Eine explizite Rationierung in dem Sinne, dass medizinisch notwendige und sinnvolle Leistungen vorenthalten werden, wird es mit mir nicht geben.“[25]

Zumindest in Großbritannien ist die Tendenz des dort über Steuern finanzierten Gesundheitswesens beobachtbar, bestimmte Altersgruppen im Zuge von Rationierungsmaßnahmen von Behandlungen auszuschließen: Systematisch wird dort eine „klinische Priorisierung“ (d. h. eine mit dem Alter abnehmende Punktzahl bei der Aufstellung von Wartelisten) oder gar eine Vorenthaltung medizinischer Leistungen in Abhängigkeit vom Alter praktiziert.[26]

Rolf D. Hirsch[27] sieht verschiedene Ursachen für eine unsachgemäße und altersdiskriminierende therapeutische Behandlung von Älteren:

  • Ageism: allgemeines Vorurteil, welches verhindert, die Ansprüche älterer Menschen an Gesellschaft und Betreuungsversorgung angemessen wahrzunehmen (Illhardt 1995)
  • Psychiatrie: Fehlende Gleichstellung psychisch Kranker mit somatisch Kranken
  • Gerontophobie: Fehlender Wille zur Auseinandersetzung mit Problembereichen des Alters und des Alterns
  • Gerontophilie: Verkindlichung und Verniedlichung der Alten
  • Therapeutischer Nihilismus: Vorurteil, alte Menschen seien nicht mehr therapierbar bzw. „therapieunwürdig“
  • Vorurteil, Gerontopsychiatrie bedürfe keines Spezialwissens
  • Kosten-Nutzen-Bilanz: Diskurs über wirtschaftliche Belastung der Gesellschaft durch demographische Alterung

Teilnahme am Straßenverkehr

Das Führen eines Kraftfahrzeugs stellt hohe Anforderungen an die mentalen und sensorischen Funktionen eines Menschen. Da besonders Letztere im Laufe eines Lebens bereits frühzeitig Abbauprozessen unterliegen, erwarten viele für ältere Fahrer ein erhöhtes Unfallrisiko.[28] Aus Statistiken geht allerdings hervor, dass der Anteil derjenigen, die einen Unfall schuldhaft verursacht haben, ab dem 25. Lebensjahr sinkt.[29] Zwar nimmt ab dem 70. Lebensjahr die Zahl der Verletzten pro gefahrenen Kilometer wieder zu; sie erreicht aber erst bei über 80 Jahre alten Fahrern das Niveau der 18–24-Jährigen[28] (von denen einzelne Teilgruppen, je nach Geschlecht, Ausbildung und Herkunft, nochmals deutlich erhöhte Risikowerte zeigen). Obwohl „der Entzug oder die Verweigerung einer Fahrerlaubnis […] eine rechtlich sehr schwerwiegende Maßnahme“ darstellt, weil sie „das in allen europäischen Ländern jeweils garantierte Recht auf ungehinderte Mobilität“ berührt,[28] wird immer wieder die Forderung laut, ältere Kraftfahrer müssten „aus dem Verkehr gezogen werden“.[30]

Weitere Bereiche

Diskriminierung (im Sinne von Benachteiligung bei der Zuteilung von Chancen in verschiedensten Lebensbereichen) gibt es auch bei der Möglichkeit der Bürger, Waren und Dienstleistungen kaufen zu können. So trägt das Alter beim Abschluss und der Prämienhöhe von Lebens-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherungen eine wesentliche Rolle. Das Alter ist wichtiger Faktor bei der Vergabe von Krediten oder Hypotheken durch Geldinstitute (es wird scheinbar neutral bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit erhoben).[31] Ein fortgeschrittenes Alter macht sich bei Kreditscoring-Verfahren durch eine Verringerung des Punktwerts negativ bemerkbar.

In die engere Wahl für das „Unwort des Jahres“ kam 2005 der Begriff „Langlebigkeitsrisiko“. Durch diesen versicherungsmathematischen Begriff wird die Tatsache, dass die Menschen in den Industrieländern eine zunehmend höhere Lebenserwartung haben, als „Problem“ definiert (als ob die Probleme der Finanzierung der Altersrenten dadurch bedingt wären, dass Menschen „einfach nicht sterben wollen“).

Reaktionen

Selbsthilfeorganisationen

Viele Gruppen haben sich in verschiedenen Ländern gebildet, um gegen Altendiskriminierung zu kämpfen. Dazu zählen:

  • Frankreich:
    • Les petits Frères

Gewerkschaften

In den USA haben zahlreiche Gewerkschaften den Kampf gegen Altendiskriminierung aufgenommen. Ein prominentes Beispiel ist die Writers Guild of America West, eine Vereinigung von Drehbuchautoren, die seit 2002 in umfangreichen juristischen Auseinandersetzungen mit der Unterhaltungsindustrie steht, um die Diskriminierung von Drehbuchautoren aufgrund ihres Alters zu beenden.

Ausmaß der Betroffenheit von Altendiskriminierung

Altendiskriminierung trifft nicht alle Menschen eines bestimmten Alters im gleichen Maße. Reiche und/oder mächtige Männer gelten auch im Alter noch als attraktiv. Ob diese Wertung einem reinen Nützlichkeitsdenken (etwa mit Blick auf die erbrechtlichen Implikationen einer allfälligen Partnerschaft) entspringt, oder ob biologische Prägungen mitspielen, bleibt offen. Als Tatsache gilt hingegen, dass Armut und Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht starken Einfluss haben auf das Risiko, im Alter Diskriminierungen zu erfahren.

Diskriminierung jüngerer Menschen

„Jungendiskriminierung“ gibt es wie bei der „Altendiskriminierung“ auf der Ebene des Denkens, vor allem in Form von Vorstellungen, wonach alle Teenager Rockmusik mögen, unreif und widerspenstig seien oder Slang benutzten. Der entscheidende Unterschied zwischen der „Jungendiskriminierung“ und der „Altendiskriminierung“ liegt allerdings darin, dass der „Makel des Zu-Jung-Seins“ befristet ist.

Gesetzliches Mindestalter

Keinen Fall von „Diskriminierung“ stellen nach herrschender juristischer Auffassung gesetzliche Regelungen dar, die an das Faktum der Minderjährigkeit anknüpfen. Kinder und Jugendliche werden also nicht durch Bestimmungen etwa über die Geschäftsfähigkeit „diskriminiert“.

Allerdings gibt es in Deutschland Bestrebungen, auch Kindern und Jugendlichen das aktive Wahlrecht zuzugestehen (mit der Begründung, Minderjährige wiesen nicht unbedingt mehr Defizite hinsichtlich der politischen Bildung auf als manche erwachsene Wahlberechtigte).[32]

Auf dem „V. lateinamerikanische Treffen und dem I. Mini-Weltgipfel der arbeitenden Kinder“ von Huampani (Peru) 1997 forderten die Delegierten: „Wir beanspruchen das Recht zu arbeiten für jede Person ungeachtet ihres Alters unter Beachtung aller Menschenrechte, mit spezieller Berücksichtigung der Bedingungen als Kinder und Jugendliche und unter Einhaltung aller individuellen und kollektiven Arbeitsrechte in sämtlichen Arbeitsbereichen“, mithin die Abschaffung der rigiden Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kinderarbeit.[33]

Diskriminierung im Erwerbsleben

Als „Diskriminierung“ junger Menschen gilt es auch nicht, wenn diese, etwa im Rahmen von Dienstalter-Regelungen, weniger verdienen als ältere Arbeitskollegen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Marburg aus dem Jahr 2008[34] rechtfertigt sich eine höhere Bezahlung älterer Kollegen durch ihre höhere Lebens- und Berufserfahrung und ihre in der Regel größeren familiären Verpflichtungen.

Das Argument, ein junger Mensch sei „zu jung“ für eine Aufgabe, wird bei Bewerbungen Volljähriger meistens nicht an erster Stelle genannt. Dennoch gibt es statistische Zusammenhänge, die es als legitim erscheinen lassen, von „Jungendiskriminierung“ auf dem Arbeitsmarkt zu sprechen. So gibt es in vielen Ländern eine hohe Jugendarbeitslosigkeit, und es wird jungen Leuten oft schwer gemacht, eine reguläre Arbeit zu finden („Generation Praktikum“).

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24. Juli 2007 - 7 Sa 561/07) die Vorschrift des § 622 BGB, Abs. 2 Satz 2 für unanwendbar erklärt, wonach bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung diskriminiere junge Menschen.[35] Generell steht die gesetzlich (nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes) gebotene Bevorzugung älterer Arbeitnehmer bei Kündigungen und Sozialplänen unter dem Verdacht, gegen Europarecht zu verstoßen.[36]

Diskriminierung in der Politik

Wenn junge Leute sich dagegen wehren, dass sie zu höheren Abgaben zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme herangezogen werden sollen, dann kann man das auch als Kampf gegen eine Form der „Jungendiskriminierung“ bewerten, die darin besteht, dass die aus demographischen Gründen immer größer werdende Mehrheit älterer Menschen ihre Interessen in der Politik unter Missachtung der „Minderheitenrechte“ Jüngerer geltend macht. Auch die Tatsache, dass Jüngere unter den Politikern unterrepräsentiert sind, kann als Form der Altersdiskriminierung bewertet werden (Wirksamkeit von „old boys’ networks“ in Parteien). Alt-Bundespräsident Roman Herzog warnt sogar vor einer „Rentnerdemokratie“.[37] Dass älteren Menschen das Wohlergehen der nachrückenden Generationen gleichgültig sei, kann allerdings durch empirische Analysen nicht bestätigt werden.[38]

Zum Komplex „Diskriminierung jüngerer Leute“ gehört schließlich auch die öffentliche Verschuldung, indem junge Menschen Geld für die Bezahlung von Leistungen aufbringen müssen, von denen sie nicht in jedem Fall profitieren. Einen Vorteil von der Schuldenaufnahme haben die zur Zurückzahlung Verpflichteten vor allem dann nicht, wenn mit öffentlichen Krediten Konsumausgaben und nicht Investitionen finanziert werden und wenn sie zum Zeitpunkt dieser Ausgaben noch nicht gelebt haben, also keinen persönlichen Nutzen von ihnen haben konnten.

Der „Krieg der Generationen“

Die Psychologie beschreibt das jetzige und künftig zu erwartende Verhältnis der Generationen als „auf wechselseitige Harmonie angelegt“ – denn die heute Jungen wissen, dass sie selbst ständig altern und eines Tages zur Seniorenkohorte gezählt werden und dass sie dann ebenfalls auf Solidarität angewiesen sein werden. Umgekehrt denken viele Ältere angesichts zunächst kritisierter Verhaltensformen der aktuell Jungen an ihre eigene Jugend. Außerdem wollen die Senioren, zumindest dann, wenn sie selbst Kinder haben, in aller Regel für die nachfolgende Generation oder die Enkelgeneration positive Beiträge leisten (sozusagen ein ideelles generatives Verhalten) und sind deswegen in weitem Maß bereit, in erheblichem Umfang zu deren Wohlfahrt beizutragen, sei es durch eigene Leistungen oder durch Zurücknahme eigener Ansprüche („Bescheidung“, vgl. Paul Baltes, cit. nach [39]).

Dennoch ist in den Medien, v. a. auch mit Blick auf kinderlose Alte (vgl. oben), immer wieder von sich verschärfenden Generationenkonflikten und Gerontophobie die Rede. Oft haben die beschriebenen Konflikte den Charakter eines Verteilungskampfs.[40] Die Lohnersatzleistung Rente, die auf lebenslang geleisteten Beiträgen in ein gesetzlich geregeltes Versicherungssystem basiert, wird dabei als ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sonderrechten des Alters dargestellt. Die Rentnerschwemme, wird moniert, bedrohe den Lebensstandard der jüngeren Bevölkerung, und es wird von Generationenkonflikten, ja sogar einem möglichen „Generationenkrieg“ gewarnt, wenn auf diese oder jene Leistungen des Versicherungssystems nicht verzichtet werde (z. B. 2003 vom Junge Union-Vorsitzenden Philipp Mißfelder[41]).

Gesetze

In den USA verbietet der Age Discrimination in Employment Act of 1967 (Pub. L. 90–202) Diskriminierung aufgrund des Alters.

Im Rahmen der Diskussion der konkreten Umsetzung von Menschenrechten wird die Bundesrepublik 2006 vom Deutschen Institut für Menschenrechte in zwei verschiedenen Zusammenhängen wegen altersdiskriminierender Zustände kritisiert:

Siehe auch

Literatur

  • Sharon R. Curtin: Nobody ever died of old age. Deutsch: Niemand stirbt am Alter. Trikont-Verlag, München 1976.
  • Antje Fenske: Das Verbot der Altersdiskriminierung im US-amerikanischen Arbeitsrecht. (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; MBR 118) Duncker & Humblot GmbH, 1998, ISBN 3-428-09253-8, 436 Seiten.
  • Oliver Hahn: Auswirkungen der europäischen Regelungen zur Altersdiskriminierung im deutschen Arbeitsrecht. Mit rechtsvergleichenden Hinweisen zum U.S.-amerikanischen Recht. NOMOS Verlagsgesellschaft, 2006, ISBN 3-8329-1826-4, 196 Seiten.
  • Astrid Nourney: Zu alt? Abgelehnt! Berichte aus Deutschland über das Älterwerden. Viola Falkenberg Verlag, 2006, ISBN 3-937822-53-4, 220 Seiten.
  • Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004–2050. Karl Blessing-Verlag, 2004, ISBN 3-89667-225-8, 200 Seiten.
  • Felipe Temming: Altersdiskriminierung im Arbeitsleben. Eine rechtsmethodische Analyse. Verlag C. H. Beck, 2008, ISBN 978-3-406-57678-2, 670 Seiten.
  • JU-Chef Philipp Mißfelder droht mit Jugendprotesten. 21. März 2006 NETZEITUNG.
Quellen
  1. Artikel II-81 – Nichtdiskriminierung, Artikel II-85 – Rechte älterer Menschen, und Artikel II-94 – Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung
  2. Richtlinie 2000/78/EG
  3. Markus Sprenger: Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG. Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft 229. Hartung-Gorre, 2006, ISBN 978-3-86628-103-5.
  4. “The term ‘ageism’ was originally coined in 1968 by the psychatrist Robert Butler, who has since emerged as the most influential and prolific opponent of prejudice and age discrimination against the elderly.” Aus Thomas R. Cole und Sally Gadow: What Does It Mean to Grow Old? – Reflections from the Humanities. Seite 118
  5. R. N. Butler: Age-ism: another form of bigotry. In: Gerontologist. Jg. 4, Nr. 9 (1. Dezember 1969), S. 243–246
  6. Im Artikel Alte haben’s wirklich drauf weisen Gertrud M. Backes, Wolfgang Clemens und Francois Höpflinger nach, dass die meisten Klischees über alte Menschen falsch sind
  7. in: Der Spiegel. Heft 16/2008 vom 14. April 2008, S. 20
  8. „Die Welt“ vom 11. April 2008: Die Älteren wollen jetzt Kasse machen
  9. Focus vom 3. März 2006: Ehefrauen sterben früher
  10. „Die Welt“ vom 10. April 2008: Die Jungen müssen die Alten nicht fürchten
  11. Mehr Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer – Mit konsequentem Kurswechsel die demografische Herausforderung meistern
  12. „Die Welt“ vom 11. April 2008 Die Älteren wollen jetzt Kasse machen
  13. Kukident und Konsum. In: Der Tagesspiegel vom 12. Juli 2008.
  14. Markus Sprenger: Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG (Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft, Bd. 229), 441 + XXVIII Seiten, Hartung-Gorre Verlag. 2006. ISBN 3-86628-103-X mit einem ausführlichen Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis.
  15. Studie für den Nordisk Ministerråd: Die Konkurrenzfähigkeit von Senioren – Eine Analyse der Seniorenpolitik und der Werte dieser Zielgruppe in den vier nordischen Ländern.
  16. Urteil vom 18. Juni 2007 – AZ 4 Sa 14/07, vgl. Altersdiskriminierung. Abendblatt, 13. Oktober 2007
  17. Renate Schmidt in ihrer Rede anlässlich der Auftaktveranstaltung „Erfahrung ist Zukunft“ am 28. Juni 2005 in Berlin. http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/reden,did=30934,render=renderPrint.html
  18. Focus vom 10. Oktober 2006 http://www.focus.de/jobs/diverses/senioren-union_aid_117123.html
  19. http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=&ddatefs=16&mdatefs=10&ydatefs=2007&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100&Submit=Suchen
  20. Immer pünktlich und immer in der ersten Reihe, Spiegel-Online, 14. Juni 2005
  21. durch die Broschüre Studienführer für Senioren von Wilfried Saup.
  22. Versorgungsnotstand in Altenheimen. Süddeutsche Zeitung, 28. August 2004, Seite 6
  23. Forum zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger e. V.
  24. Klaus Koch: Rationierung im Gesundheitswesen: Forderung nach offener Diskussion, Deutsches Ärzteblatt 102/15 (2005), A-1036/B-876/C-822
  25. Norbert Jachertz, Sabine Rieser. Rationierung im Gesundheitswesen: Grenzen für den Fortschritt. In: Deutsches Ärzteblatt 2007; 104(1–2): A-21/B-19/C-18.
  26. Rationierung und Wartezeit im britischen Gesundheitssystem. In: PKV Publik. Ausgabe 5/2007, S. 3.
  27. Rolf D. Hirsch: Gerontopsychiatire: Quo Vadis?
  28. a b c Sind ältere Fahrer ein Sicherheitsproblem? Maßnahmen und Perspektiven aus europäischer Sicht. Vortrag von Dr. Bernhard Biehl (Universität Mannheim) am Presseseminar „Senioren im Straßenverkehr“, Leipzig, 16.–17. September 2004
  29. upi. Ausgabe 2/2006.
  30. z. B. in der ARD-Sendung „Fakt“ am 28. Oktober 2006 [1]
  31. Elisabeth Niejahr: „Kein Bankkredit für Rentner.“ In: DIE ZEIT Nr. 2 vom 2. Januar 2003.
  32. http://www.amication.de/wahlrecht_fuer_kinder_-_die_ueberlegungen.htm
  33. Deutsches NRO-Forum Kinderarbeit: Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte des Kindes müssen weltweit durchgesetzt werden!. Positionspapier vom 24. Februar 2002 http://www.kindernothilfe.de/multimedia/KNH/Downloads/Kampagnen_Bereich-p-3580/Positionspapier+Kinderarbeit-p-1325.pdf
  34. Arbeitsgericht Marburg. AZ: 2 Ca 183/08)
  35. Arbeitsrecht: Kündigungsfristen und Altersdiskriminierung: Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitszeiten auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres?, JuraBlogs.com, Meyer-Köring v.Danwitz, 20. November 2007
  36. Gregor Thüsing: Sozialauswahl zwischen Scylla und Charybdis, FAZ, 15. Juni 2007
  37. „Die Welt“ vom 11. April 2008 Herzog warnt vor einer Rentner-Demokratie
  38. „Die Welt“ vom 10. April 2008: Die Jungen müssen die Alten nicht fürchten
  39. Norbert F. Pötzl: Schluss mit dem Methusalem-Spuk. In: SPIEGEL special 8/2006 vom 24. Oktober 2006.
  40. Prozente statt Arsen, taz, 5. April 2008
  41. Thomas Kröter: Nur wenige Jungpolitiker blasen zum Generationenkrieg. Die Forderung des JU-Vorsitzenden Mißfelder nach drastischen Einschnitten für ältere Patienten stößt auf ein geteiltes Echo. In: Frankfurter Rundschau vom 6. August 2003

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