Ehrenabteilung

Ehrenabteilung

Unter Altersabteilung versteht man die Abteilung innerhalb einer Organisation, in der Mitglieder aus Alters- oder Gesundheitsgründen nach ihrem aktiven Dienst ihren Platz finden.

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Feuerwehr

Deutschland

Die Alters- bzw Ehrenabteilung (auch Alters- bzw. Ehrenmannschaft) ist eine Abteilung innerhalb der Gemeindefeuerwehr. [1] Diese Abteilung wird je nach Bundesland unterschiedlich benannt. In Nordrhein-Westfalen erfolgte eine Umbenennung von Alters- in Ehrenabteilung.

Die Aufnahmevoraussetzungen in diese Gruppe sowie die Rechte und Pflichten werden in der jeweiligen Satzung der Feuerwehr beschrieben und weichen von Gemeinde zu Gemeinde voneinander ab. Gründe für einen Wechsel in die Altersabteilung können z.B. das Alter, eine Mindestdienstzeit oder gesundheitliche Probleme, die einen aktiven Dienst dauerhaft nicht mehr zulassen, sein.[2]

Österreich

In Österreich müssen Feuerwehrmitglieder, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, aus dem Aktiven Dienst in die sogenannte Reserve oder Reservestand überstellt werden. Auch wenn man die gesundheitlicheTauglichkeit nicht mehr erreicht, kann die Versetzung erfolgen.[3] Vorzeitig kann man in diese nur in manchen Bundesländern mit einem Dienstalter von mindestens 25 Jahren und einem Mindestalter von 50 Jahren überstellt werden.[4]

Technisches Hilfswerk

Das THW kennt als vergleichbare Gruppierung die Alters- und Ehrengruppe.[5]

Althelfer kann werden, wer als aktiver Helfer im THW mitgewirkt hat und dem THW kameradschaftlich verbunden bleiben möchte. Der Übergang vom aktiven Helfer oder Reservehelfer zum Althelfer erfolgt auf Antrag. Althelfer nehmen nicht mehr am aktivem Dienst teil, können aber mit ihrem Einverständnis weiter zu Einsätzen, auch zu Auslandseinsätzen, herangezogen werden, sofern sie körperlich hierzu geeignet sind.

Althelfer können ihre Erfahrung an jüngere Helfer weitergeben und an kameradschaftlichen Veranstaltungen des Ortsverbandes teilnehmen.

Tätigkeiten

Typische Aufgaben für Mitglieder der Altersmannschaft sind z.B. die Ausbildung, die Gerätewartung, die Unterstützung der Einsatzkräfte im Bereich Logistik/Versorgung und die Brandschutzerziehung die ehrenamtlich übernommen werden, soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen und körperlich noch fit dafür sind.

Quelle

  1. Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg Innenministerium, Seite 5
  2. Satzung der Feuerwehr Mannheim, Stadt Mannheim, §31
  3. Dienstordnung der burgenländischen Feuerwehren abgerufen am 16. April 2009
  4. NÖ Landesfeuerwehrverband Personenbezogene Daten abgerufen am 16. April 2009
  5. THWiki, Artikel Alters- und Ehrengruppe

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