Ehrenmord

Ehrenmord

Der Begriff Ehrenmord bezeichnet die Tötung bzw. Ermordung (siehe vorsätzliches Tötungsdelikt) eines Mitglieds der Familie des Täters zur Abwendung einer ihm oder seiner Familie drohenden oder bereits zugefügten, als solche aufgefassten gesellschaftlichen Herabsetzung aufgrund der Verletzung gesellschaftlicher Verhaltensregeln vonseiten der ermordeten bzw. zu ermordenden Person.

Inhaltsverzeichnis

Ehrbegriff

Im Wertesystem vieler traditionell streng patriarchaler Gesellschaften hängt die „gesellschaftliche Ehre“ der Männer in einer Familie auch vom normgerechten Verhalten ihrer weiblichen Angehörigen ab. „Ehrenmorde“ richten sich primär gegen Frauen, auch wenn Männer in diesem Zusammenhang ebenfalls Opfer werden. Männer werden Opfer anderer traditioneller „Ehrenverbrechen“ wie „Blutrache“.

Als Verletzung der sittlichen Ehre gilt, wenn eine Frau die ihrem Geschlecht auferlegten Regeln und Normen verletzt, beispielsweise wenn eine Frau eine außereheliche sexuelle Beziehung eingeht oder auch nur im Verdacht steht, dies getan zu haben. Von der Verletzung der sexuellen Ehre gilt die ganze Familie als betroffen, vor allem ihre männlichen Verwandten, die als verantwortlich für den Schutz der Ehre gelten. Die „Ehre“ gilt auch als verletzt, wenn eine Frau vergewaltigt wird oder wenn sie sich zu außerehelichem sexuellen Kontakt verleiten lässt.

Um das Phänomen des Fememordes aufgrund der „Ehre“ zu verstehen, muss darauf hingewiesen werden, dass eine junge Frau und deren Angehörige in einer streng patriarchalischen Kultur, etwa in ländlichen Gebieten der Türkei oder Pakistans, durch vorehelichen Beischlaf gerade dann gesellschaftlich geächtet wird, wenn die ehrverletzende Person nicht getötet wird. Es gilt dann, dass die Frauen dieser Familie beliebig belästigt werden können und deren Männer von ihrem sozialen Umfeld geschnitten, gemobbt oder zusammengeschlagen werden – so lange, bis der psychische und physische Leidensdruck der betroffenen Familie so groß wird, dass sie die betreffende Frau (doch) umbringen.[1] Dieser „Ehrendruck“ soll für eine Aufrechterhaltung der Sexualmoral sorgen, dass Sexualität (und darunter wird bereits Händchenhalten und das Schreiben von Liebesbriefen verstanden) tatsächlich ausschließlich in der meist arrangierten Ehe stattfindet.

Ehrverletzung

Je nachdem, wie streng der Ehrbegriff ausgelegt wird, verletzt eine Frau die Familienehre sehr schnell. Es reicht, wenn sie ihre von der UNO garantierten Menschenrechte praktiziert und beispielsweise einen für sie auserwählten Ehemann ablehnt (siehe Zwangsheirat) oder ihren Ehemann verlassen will. In Ländern wie Afghanistan oder Pakistan reicht gelegentlich bereits der Wille zu einer solchen „Tat“ oder gar der Verdacht, diesen Willen zu haben, damit sich die männlichen Verwandten in ihrer Ehre gefährdet sehen. In Jordanien konnte aufgrund von Autopsien geschlossen werden, dass bei 80% der Verdächtigten gar keine unerlaubte sexuelle Beziehung bestand.[2] Auch Homosexualität gilt als Ehrverletzung, weswegen auch Männer Opfer eines Ehrenmordes werden können.

Ein Mann und seine Familie sind in diesem kulturellen Verständnis auch dann „entehrt“, wenn die Frau keine „Schuld“ an den Vorkommnissen trägt: zum Beispiel, wenn sie vergewaltigt wird oder wenn sich ein „unpassender“ Mann in sie verliebt. Eine Verletzung der Familienehre wird gesehen:

  • wenn eine Frau sich weigert, einen von der Familie ausgesuchten Mann zu ehelichen
  • wenn sich eine Frau von ihrem Ehemann, der sie möglicherweise misshandelt, trennen will
  • wenn eine Frau eine außereheliche Beziehung zu einem Mann unterhält
  • wenn eine unverheiratete Frau schwanger
  • wenn eine Frau vergewaltigt oder
  • wenn sie Opfer von Inzest wird.

Zuweilen werden Ehrenmorde an geraubten Frauen verübt, da eine alleinstehende geraubte Frau bei der Heirat keinen Brautpreis bringt und folglich der Familie „wertlos“ erscheint. Die afghanische Frauenrechtsorganisation RAWA machte Fälle von Ehrenmorden infolge eines zufälligen Blickes einer Frau auf einen Mann bekannt.

Im Verständnis dieser Kulturen geht es weniger darum, die Frau, die Schande über die Familie gebracht hat, zu bestrafen, sondern eher darum, den „Fleck“, den „Schmutz“ aus der Familie zu entfernen. Die Zielsetzung eines Ehrenmordes ähnelt also dem einer Verstoßung.

Wiederherstellung der Familienehre

Aufgrund der sozialen Struktur in den von Ehrenmorden betroffenen Ländern werden Ehrverletzungen vom sozialen Umfeld sehr streng sanktioniert. Deshalb darf die Ehrenmordproblematik nicht als „Männerproblem“ verstanden werden. Es handelt sich dabei vielmehr um eine „Familiensache“: Üblicherweise wird die gesamte erweiterte Familie über die Angelegenheit informiert und entscheidet gemeinsam über das weitere Vorgehen.

So sind zwar meist nahe männliche Verwandte (Väter, Brüder, Ehemänner) die Täter; an der Tatvorbereitung sind jedoch auch Frauen beteiligt. Da die Anstiftung zum Mord in den meisten Ländern ebenfalls als schwere Straftat gilt, sind juristisch gesehen häufig auch Frauen Täterinnen, auch wenn bei Ehrenmorden die Schuld häufig nicht zweifelsfrei den Familienoberen zugeordnet werden kann.

Geschichte

Neuzeit

Selbst in der historischen Rechtsprechung einiger US-Staaten galt bis in die Gegenwart die Tötung von Frauen durch ihre Ehemänner nicht als Verbrechen. Zwar findet gegenwärtig in Nordamerika diese Praxis weithin keinen Gebrauch mehr, allerdings wurde sie durch bestimmte Einwanderergruppen aus Nordafrika und dem Nahen Osten in den letzten Jahrzehnten wieder belebt.[3] In Europa und gerade auch in mitteleuropäischen Staaten wie Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg usw. kommen Ehrenmorde ebenfalls in Migrantenfamilien mit ethnisch-kulturellen Wurzeln im Nahen Osten vor.[4] Soziologisch besteht ein hierbei sehr enger Zusammnenhang mit dem Phänomen der Blutrache.[5]

Ehrenmorde weisen Parallelen zu Verbrechen aus Leidenschaft auf. Auch diese sind oft Reaktion auf angenommenes sexuelles Fehlverhalten des Opfers, dem die Schuld an der Tat zugewiesen wird. Außerdem werden beide regelmäßig von Männern begangen und stoßen bei Betrachtern mit ähnlichem sozio-kulturellen Bezugsrahmen wie dem der Täter auf vergleichsweise breites Verständnis.
Wie der Begriff Ehrenmord beschreibt der Begriff des Verbrechens aus Leidenschaft nicht nur ein bestimmtes kriminelles Verhalten, sondern gibt zugleich Aufschluss über die entsprechende gesellschaftliche Reaktion. Mit Art. 324 des Code pénal kannte das französische Strafrecht bis 1975 eine erhebliche Strafmilderung für den Ehemann, der seine Ehefrau und/oder ihren Liebhaber umgehend tötete, nachdem er diese in flagranti am ehelichen Wohnsitz ertappt hatte. Darüber hinaus bot das französische Geschworenensystem Möglichkeiten, auch jenseits dieser gesetzlichen Voraussetzungen den Täter eines Verbrechens aus Leidenschaft milde zu bestrafen oder gar freizusprechen.[6] Der französische Code pénal ging in die Rechtsgrundsätze vieler Nationen ein, die ihre moderne Rechtsprechung auf ihn gründeten.

Verbreitung

Weltweit

Nach Schätzungen des Weltbevölkerungsberichts der UNO werden alljährlich weltweit 5.000 Mädchen und Frauen wegen „sittlicher Ehre“ ermordet.[7] Über die Zahl ermordeter Jungen und Männer liegen keine Angaben vor. Die soziale Rechtfertigung dieser Morde erfahren sie durch einen traditionellen Ehrenkodex, der bestimmte Verhaltensregeln festlegt. Die Ehre einer Person oder der Familie, einer Gruppe oder sogar eines Landes werden dabei als besonders hohes und schützenswertes Gut eingestuft, das es zu wahren und zu verteidigen gilt. Insbesondere stark traditionsbewusst verwurzelte Menschen, Gruppen oder Gesellschaften, wie häufig in islamisch geprägten Ländern – dort ebenfalls bei nicht-muslimischen Minderheiten, wie beispielsweise der Fall der Jesidin Du’a Khalil Aswad zeigt – orientieren sich stark an alten Sitten, Bräuchen und Ritualen. Bei Gesichtsverlust, das heißt Verstoß gegen einen Ehrenkodex, werden zur angeblichen „Wiederherstellung der Ehre“ in bestimmten Fällen auch Mordtaten ausgeübt.

Ehrenmorde kommen gehäuft in armen Ländern und hier in Gemeinschaften, die besonders von Exklusion bedroht sind, vor. Eine Umfrage unter türkischen Studenten zeigte allerdings 2006, dass sie auch in gebildeteren Kreisen nicht selten als legitim angesehen werden.[8] In allen betroffenen Kulturen und Religionen sind die Opfer überwiegend Mädchen und Frauen. Einem Bericht der pakistanischen Menschenrechtskommission zufolge waren 28 von 36 (78%) in einem Monat registrierten (Ehren-)Mordopfern weiblich.[9]

Zwar werden Fälle von Ehrenmord auch aus Ländern wie Brasilien, Ecuador und Italien berichtet,[7] doch sind sie im Wesentlichen ein Phänomen islamischer Gesellschaften oder Parallelgesellschaften. Allerdings verfügt der „Ehrenmord“ in der islamischen Gesetzgebung, der Schari'a, über keinerlei Basis. Er fällt somit nach islamischer Erkenntnis in die Kategorie des Mordes, welcher laut Schari'a die Todesstrafe zur Folge hat. In islamkritischen Kreisen wird das Fehlen einer dezidierten Frontstellung bei Einwanderern islamischen Glaubens gegen Ehrenmorde beklagt. Zum Beispiel bemängelte die in Berlin beruflich tätige türkisch-kurdische Anwältin Seyran Ateş: „Migranten tun zu wenig gegen Ehrenmorde.“[10]

Ehrenmorde in westlichen Ländern

In westlichen (Industrie-)Ländern geschehen Ehrenmorde vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren, da in diesen Bereichen der Anteil von Ausländern bzw. Migranten aus dem islamischen Kulturkreis, verglichen mit ländlichen Gebieten, relativ hoch ist. Zudem leben diese Menschen segregiert, was das Problem verstärkt. Manchmal geschehen diese als Folge eines Konflikts von Immigranten der dritten oder vierten Generation. In Großbritannien beispielsweise liefen im Sommer 2007 Mordermittlungen in rund 100 Fällen sogenannter Ehrenmorde.[11]

Politik, Polizei und Justiz westlicher Staaten wird oft vorgeworfen, die Gefahr von Ehrenmorden nicht ernst genug zu nehmen.[12][13] Im Fall der von ihrem Ex-Ehemann Kazim Mahmud Raschid auf offener Straße in München lebendig verbrannten 24-jährigen Sazan Bajez-Abdullah wurden Verstöße gegen das seit einem Jahr bestehende Kontaktverbot erst nach der Gewalttat geahndet. Das Verwaltungsgericht München musste aufgrund der Gesetzeslage einen Antrag der Asylbewerberin auf Prozesskostenhilfe postum ablehnen, weil „Gefährdungen wegen Familienehre“ lediglich „Probleme [seien], die in den allgemeinen Regeln des Iraks und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten und religiösen Normen wurzeln“.[14] Auch bei der von ihrem getrennt lebenden jordanischen Ehemann getöteten Deutsch-Jordanierin Hanna H. (29),[15] Mutter von drei kleinen Kindern, waren vorausgegangene Verstöße des Täters gegen ein Annäherungsverbot nicht geahndet worden.[16] Ganz ähnlich ist im Fall der von ihrer Familie ermordeten 20-jährigen Kurdin Banaz Mahmod die Polizei in Birmingham trotz konkreter Hinweise auf die Gefährdung gänzlich untätig geblieben.[11]

In jüngster Zeit haben einzelne deutsche Gerichte den Familien der Täter zumindest das Sorgerecht für hinterbliebene Kleinkinder der Opfer verweigert.[17][18]

Ehrenmorde in Deutschland

Im Jahr 2011 führte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau im Auftrag des Bundesministerium des Innern eine Studie zu Ehrenmorden in Deutschland durch. Das Ziel dieser Studie bestand in der Identifizierung aller Fälle von Ehrenmorden in Deutschland im Zeitraum von 1996 bis 2005 auf der Basis von Prozessakten sowie Medienberichten. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass von 122 Tätern 113 männlich (93%) waren und 9 weiblich (7%). Von den 109 Opfern waren 47 männlich (43%) und 62 weiblich (57%). Der Anteil der männlichen Opfer war damit den Autoren der Studie zufolge "erheblich größer, als es in der Öffentlichkeit und teils auch in der Fachdiskussion wahrgenommen wird." [19]

Die Auswertung des ethnischen und Migrationshintergrunds ergab den eindeutigen Befund, dass fast alle Täter außerhalb Deutschlands geboren wurden (91 %) und keine deutsche Staatsangehörigkeit haben (92 %). Nur eine kleine Minderheit der Täter (9,2%) sind Migranten der zweiten Generation, d. h. sie wurden in Deutschland geboren.[20] Unter den Herkunftsländern dominiert die Türkei als Geburtsland der Täter mit 63%. Danach folgen arabische Länder (14 %), Länder des ehemaligen Jugoslawien und Albaniens mit 8% und Pakistan und Afghanistan mit 6%.[21]

Ehrenmorde in der Türkei

In der Türkei fallen alljährlich zahlreiche Menschen sogenannten Ehrenmorden zum Opfer.[22] So wurden, nach Polizeiangaben aus Ankara, zwischen 2000 bis einschließlich 2005 um die 500 Frauen und 700 Männer ermordet.[23] Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Metropol hielten im Jahr 2006 bis zu 30 Prozent aller türkischen Studenten „Ehrenmorde“ für eine legitime Reaktion auf eine Verletzung der Familienehre. Besonders hoch war die Zustimmung an osttürkischen Universitäten.[24]

Die Untersuchung Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action des United Nations Development Programme kam im Jahr 2008 zu dem Schluss, dass befragte Türken zwischen Morden um der Ehre Willen und Morden aufgrund von Tradition (Töre), denen ein Beschluss von Familiengremien zugrunde liegt, unterscheiden. In Großstädten wie Istanbul und unter befragten Migranten wurden derartige Traditionsmorde als „das Problem anderer“ betrachtet, insbesondere als eines der östlichen und südöstlichen Regionen des Landes. Als Gründe hierfür wurden die dortige Unterentwicklung, die bestehenden Sozialstrukturen und andere Defizite angeführt. Morde um der Ehre Willen wurde hingegen von den Befragten überwiegend als unvermeidlich beschrieben, da sie auf dem Handeln Einzelner beruhen.[25]
Befragte in den genannten ländlichen Regionen äußerten hingegen zumeist die Auffassung, dass zwischen Morden um der Ehre Willen und Traditionsmorden kein Unterschied bestehe. Die Studie kommt an dieser Stelle zu der Schlussfolgerung, dass in diesen Gebieten Tradition eine wichtige Rolle darin spielt, welche Werte mit dem Begriff der Ehre in Verbindung gebracht werden. Vor allem wenn Ehre als der einzige Lebenszweck betrachtet oder durch die Kontrolle über den Körper der Frau konstruiert wurde, wurden Ehrenmorde mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als “verständliche” oder “akzeptable” Handlungen betrachtet.[26]
Die Kontrolle von Männern über die Sexualität von Frauen, die Keuschheit von Mädchen, eheliche Untreue und Scheidungen werden in der Studie mit dem Ehrbegriff wiederholt in direkten Zusammenhang gebracht. Weitere Faktoren sind „angemessenes Verhalten“, „angemessene Kleidung“ und die Erfüllung der Erwartungen bezüglich der vorausgesetzten Pflichten, die Zulässigkeit des Schulbesuchs und der gewählte Freundeskreis der Frauen. Wiederholt wurden von den Befragten Zusammenhänge zwischen ihren Traditionen und den Regeln des Islam genannt. Insbesondere junge Männer zwischen 18 und 25 nahmen laut Studie harte und intolerante Standpunkte bezüglich Fragen der Jungfräulichkeit und Scheidungen ein, und stellten zwischen dem Verhalten ihrer Familienmitglieder und ihrer eigenen Ehre einen direkten Zusammenhang her, während sich ältere Männer im Vergleich gemäßigter äußerten. Frauen, abgesehen von solchen mit geringerer Bildung, aus abgelegenen traditionellen Gebieten oder mit starker religiöser Bildung äußerten sich häufig weniger streng als Männer.[27]
Im Jahr 2008 stellte die UNDP Studie Human Development Report – Youth in Turkey erneut fest, dass vor allem in den ländlichen Gebieten der Türkei jedes Jahr Hunderte von Frauen ermordet werden, um die angeblich verletzte Ehre ihrer Familien zu rekonstituieren. Die Furcht, dass die Ehre eines Mädchens in irgendeiner Weise „berührt“ wurde, ist hierbei nicht nur die Grundlage für Kinderheirat, sondern gerade auch für Ehrenmorde.[28]
Nach Angaben des Professors Ahsen Şirin an der Ege-Universität in Izmir hat die türkische Polizei innerhalb von fünf Jahren 1.091 Ehrenmorde registriert; viele Fälle landeten jedoch gar nicht bei der Polizei, sondern würden als Suizid oder Ähnliches verschleiert.[28]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die Strafgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten u. a. zwischen Totschlag und Mord. Als Totschlag gemäß § 212 StGB wird die vorsätzliche Tötung bezeichnet; sie ist mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Eine vorsätzliche Tötung ist dann als Mord gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen, wenn ein so genanntes Mordmerkmal (etwa Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen) vorliegt. Ehrenmorde werden häufig als Tötung aus niedrigen Beweggründen eingestuft und damit als Mord bestraft. Die Bewertung als „niedriger Beweggrund“ kann bei Tätern entfallen, die außer Stande sind, ihren Taten zu kontrollieren. Der Wunsch, „alte Besitzrechte“ nicht aufzugeben oder ein unbeschränktes Herrschaftsrecht über Frauen und Mädchen zu demonstrieren, sowie ein egozentrisches Beharren auf einer überholten oder auch im Heimatland nicht mehr mehrheitsfähigen Sexualmoral wird in der Regel als niedriger Beweggrund einzustufen sein, insbesondere bei Tätern, die schon länger in der Bundesrepublik leben.[29]

Rechtslage in anderen Ländern

Obwohl in allen Staaten der Welt bei vorsätzlichen Tötungsdelikten in der Regel hohe Strafen verhängt werden, gibt es auch Staaten, in denen Ehrenmorde ungesühnt bleiben. Dies ist besonders der Fall in besonders streng archaisch organisierten oder streng islamisch geprägten Gesellschaften. Richter tolerieren oftmals entgegen den Strafgesetzen kulturell-traditionell-motivierte Verbrechen.

Das im Jahr 2005 in Kraft getretene neue türkische Strafgesetzbuch sieht für vorsätzliche Tötungen aus Gründen der Tradition erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe vor (Art. 82 lit. k) türk. StGB). Hierunter können auch Ehrenmorde fallen. Ergänzend führte der Gesetzgeber Vorschriften für eine strenge Bestrafung von Personen ein, die sich zur Tatbegehung eines Minderjährigen oder Schuldunfähigen bedienen (Art. 37 Abs. 2 türk StGB). Daneben existiert in Art. 38 Abs. 2 türk. StGB eine allgemeine Strafschärfungsvorschrift für Anstiftung unter Verwandten beziehungsweise die Anstiftung eines nicht mit dem Anstifter verwandten Kindes. Mit diesen Regelungen soll dem Umstand begegnet werden, dass oft ein Familienrat einen Minderjährigen zur Begehung eines Ehrenmordes bestimmt, da diesem eine vergleichsweise milde Strafe droht.[30]

In anderen islamischen Ländern wie etwa Jordanien oder Pakistan gilt die milde oder sogar ausbleibende Strafe für Ehrenmorde als Garant der Aufrechterhaltung der Sexualmoral. Die gelegentlich angestrebte Gleichstellung von Ehrenmorden mit anderen Morden wird aus diesem Grunde gerade von Islamisten bekämpft. Im Jahre 2003 lehnte das Parlament in Jordanien eine vom Senat vorgeschlagene Verschärfung der Strafen für Ehrenmord ab, weil dies „religiöse Traditionen verletze“.[31] In Pakistan wiederum wird die „abschreckende Wirkung“ betont, welche angeblich Ehrenmorde bezüglich „sexuell unmoralischen“ Verhaltens, besonders von Frauen, hätten.[32]

Menschenrechtsorganisationen, Vereinte Nationen und NGOs

Bis weit in die 1990er Jahre wurden Ehrenmorde nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt, sondern als in die jeweilige staatliche Gesetzgebung fallende „normale Verbrechen“. Erst auf Druck von Frauenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Terre des Femmes, haben in den letzten Jahren nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch angefangen, diese Problematik aus einer Menschenrechtsperspektive zu betrachten. Terre des Femmes Deutschland hat am 25. November 2004 eine zweijährige Kampagne NEIN zu Verbrechen im Namen der Ehre begonnen. In Schweden hat die Organisation Kvinnoforum[33] mit Unterstützung der EU das europaweite Projekt Shehrazad - Combating violence in the name of honour[34] ins Leben gerufen, um Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen in patriarchalen Familien vorzubeugen.

2006 rief das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit Migrantenselbstorganisationen die Kampagne ihre Freiheit – seine Ehre. ins Leben.[35][36]

Siehe auch

Literatur

  • Nourig Apfeld: Ich bin Zeugin des Ehrenmords an meiner Schwester., Wunderlich Verlag, 2010 [37]
  • Hülya Ateş und Fabian Fatih Goldbach: Verstoß = Liebe. Tagebuch einer türkisch-deutschen Liebesbeziehung. BoD, Norderstedt 2002, ISBN 3-8311-3603-3
  • Fatma B.: Hennamond. Hammer, Wuppertal 2001, ISBN 3-87294-815-6
  • Dagmar Burkhart: Eine Geschichte der Ehre. WBG, Darmstadt 2006, ISBN 3-534-18304-5 (darin: Transkultureller Kontext. „Honour-and-Shame“-Gesellschaften)
  • Esma Cakir-Ceylan: "Gewalt im Namen der Ehre. Eine Untersuchung über Gewalttaten in Deutschland und in der Türkei unter besonderer Betrachtung der Rechtsentwicklung in der Türkei." Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-631-61356-6
  • Anna Caroline Cöster: Ehrenmord in Deutschland. Marburg 2009, ISBN 978-3-8288-2040-1
  • Bahar Erbil: Toleranz für Ehrenmörder? Soziokulturelle Motive im Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung des türkischen Ehrbegriffs. Logos, Berlin 2008, ISBN 978-3-8325-2029-8
  • Hanife Gashi: Mein Schmerz trägt Deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-02499-X
  • Anette Grünewald: Tötungen aus Gründen der Ehre. Neue Zeitschrift für Strafrecht, 2010, S. 1–9
  • Franziska Harnisch und Anja Bruhn: Ehrenmorde als mutierte Blutrache in der globalisierten Welt; In: Jonas Grutzpalk u. a. (Hrsg.): Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei; Potsdam: Universitätsverlag 2009; S. 33-54 [1]
  • Ilhan Kizilhan: „Ehrenmorde“ Der unmögliche Versuch einer Erklärung. Hintergründe – Analysen – Fallbeispiele. Regener, Berlin 2006, ISBN 3-936014-08-6
  • Zülfü Livaneli: Glückseligkeit, 2008
  • Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt: Ehrenmorde in Deutschland. 1996-2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. (Polizei und Forschung, Bd. 42, hrsg. vom Bundeskriminalamt), Wolters Kluwer Deutschland, Köln 2011, ISBN 978-3-472-08045-9 [2]
  • Erol Rudolf Pohlreich: „Ehrenmorde“ im Wandel des Strafrechts. Eine vergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung des römischen, französischen, türkischen und deutschen Rechts. Duncker & Humblot Berlin 2009, ISBN 978-3-428-13165-5
  • Werner Schiffauer: Die Gewalt der Ehre. Erklärungen zu einem türkisch-deutschen Sexualkonflikt. Suhrkamp, Frankfurt 1983, ISBN 3-518-37394-3
  • Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. Hugendubel, Kreuzlingen 2004, ISBN 3-7205-2527-9
  • Souad: Bei lebendigem Leib. Blanvalet, München 2005, ISBN 3-442-36268-7
  • Winfried Speitkamp: Ohrfeige, Duell und Ehrenmord. Eine Geschichte der Ehre, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-15-010780-5
  • TERRE DES FEMMES e.V. (Hrsg.): Tatmotiv Ehre. Tübingen 2004, ISBN 978-3-936823-05-9
  • Ahmet Toprak: Das schwache Geschlecht – Die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre. Lambertus, Freiburg 2005, ISBN 3-7841-1609-4
  • Rahel Volz: Verliebt, verlobt, verheiratet. in: Menschenrechte für die Frau. Zeitschrift für Frauenrechte. Nr. 4, 2002, S. 4–7

Filme

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ehrverbrechen im kurdischen Nordirak
  2. Der Ehrenmord, Institut für Islamfragen der Evangelischen Allianz in Deutschland, Österreich, Schweiz
  3. Matthew A. Goldstein: The biological roots of heat-of-passion crimes and honor killings, in: Politics and the Life Sciences. September 2002, vol. 21, no. 2 (PDF; Internet Archive)
  4. "Gülsüm wurde nach Abtreibung erschlagen", Welt Online, 2. April 2009
  5. vgl. hierzu insbesondere Franziska Harnisch und Anja Bruhn: Ehrenmorde als mutierte Blutrache in der globalisierten Welt; In: Jonas Grutzpalk u. a. (Hrsg.): Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei; Potsdam: Universitätsverlag 2009; S. 33-54 Online unter opus.kobv.de
  6. Pohlreich: „Ehrenmorde“ im Wandel des Strafrechts. Duncker & Humblot, Berlin 2009, ISBN 978-3-428-13165-5, S. 76 ff.
  7. a b UNFPA: Ending Violence against Women and Girls. In: The State of World Population, 2000, Chapter 3
  8. Türkische Studenten halten Ehrenmorde für legitim, Artikel von Mariam Lau in der Welt, 27. Oktober 2006
  9. Daily Times (Pakistan): Corpses found in a box: Dead couple victim of honour-killing: police, 26. Mai 2007
  10. Der Tagesspiegel: Ateş: Migranten tun zu wenig gegen Ehrenmorde, 6. Februar 2007
  11. a b Die Welt: Banaz musste sterben, weil sie „zu westlich“ lebte, 12. Juni 2007
  12. WDR: Familienrichter ließ mutmaßlichen Mörder trotz Haftbefehl laufen – Zwei Morde, weil Justiz langsam war?, 12. März 2007
  13. Spiegel Online: Doppelmord-Prozess: Seine Blicke waren fürchterlich, 14. November 2007
  14. Stern: Münchner „Ehrenmord“-Prozess: Ein gespenstisches Bekenntnis, 4. Oktober 2007
  15. Oliver Meyer: Polizei schnappt Hannas (†29) Ehemann, Express, 14. Oktober 2009
  16. Thorsten Moeck: Flucht endet am Flughafen, KStA, 14. Oktober 2009
  17. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Prozesse: Kein Sorgerecht für Vater nach „Ehrenmord“, 8. Januar 2008
  18. Der Tagesspiegel: Sürücü-Familie erhält kein Sorgerecht, 17. August 2007
  19. Dietrich Oberwittler/Julia Kasselt (2011): Ehrenmorde in Deutschland. Eine systematische Untersuchung ehrbezogener Tötungsdelikte in Familien und Partnerschaften zwischen 1996 und 2005 (Polizei und Forschung, Bd. 42, hrsg. vom Bundeskriminalamt). Köln: Wolters Kluwer Deutschland, S. 77 (Online Version als .pdf)
  20. Oberwittler/Kasselt (2011), S.85
  21. Oberwittler/Kasselt (2011), S.85f
  22. Familie schneidet Türkin Ohren und Nase ab. welt.de, abgerufen am 17. Mai 2009.
  23. Neue Statistik über „Ehrenmorde“ in der Türkei. Deutschlandfunk, abgerufen am 11. Oktober 2009.
  24. vgl. z.B. Türkische Studenten halten Ehrenmorde für legitim, welt.de, 27. Oktober 2006..
  25. siehe United Nations Development Programme: “Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action”, Human Development Report (HDR), 2008, S.62ff. Online unter unfpa.org
  26. siehe United Nations Development Programme: “Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action”, Human Development Report (HDR), 2008, S.66. Online unter unfpa.org
  27. siehe United Nations Development Programme: “Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action”, Human Development Report (HDR), 2008, S.17 ff.
  28. a b siehe United Nations Development Programme: “Human Development Report – Youth in Turkey”, Human Development Report (HDR), 2008, S.45. Online unter unfpa.org
  29. Fischer: Strafgesetzbuch und Nebengesetze. 55. Auflage. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56599-1, § 211 Rn. 29f.
  30. Eingehend zur früheren und aktuellen Rechtslage in der Türkei Pohlreich: „Ehrenmorde“ im Wandel des Strafrechts. Duncker & Humblot, Berlin 2009, ISBN 978-3-428-13165-5, S. 132 ff.
  31. Al Jazeera: Jordan quashes “honour crimes” law, 7. September 2003
  32. BBC: Licence To Kill
  33. Website des Kvinnoforums (engl.)
  34. Shehrazad – Combating violence in the name of honour, Informationen auf der Website von Terre des Femmes
  35. Website von ihre Freiheit – seine Ehre.
  36. Spiegel Online: Kampagne gegen Ehrenmorde: „Für die Freiheit seiner Schwester kämpfen“, 24. November 2006
  37. Ein Ehrenmord. - Nourig Apfeld musste dabei zusehen, wie ihre Schwester vom Vater getötet wurde. Jetzt hat sie ein Buch darüber geschrieben – und beklagt darin auch deutsche Multikulti-Romantik und Vorurteile FR-online.de vom 20. September 2010

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ehrenmord — Eh|ren|mord 〈m. 1〉 Ermordung eines weiblichen Familienmitgliedes (z. B. bei Bestehen einer unehelichen Schwangerschaft), die mit der Wiederherstellung der Familienehre begründet u. in einigen islamischen Ländern praktiziert wird * * * Eh|ren|mord …   Universal-Lexikon

  • Ehrenmord — Eh|ren|mord (Mord, der verübt wird, um jemandes Ehre, besonders die der eigenen Familie, wiederherzustellen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Mutluluk - Der Ehrenmord — Mutluluk – Der Ehrenmord, ausländischer Verleihtitel Bliss, ist ein türkischer Spielfilm des Regisseurs Abdullah Oğuz aus dem Jahr 2007. Die Romanverfilmung des internationalen Bestsellers Glückseligkeit (2002, DE 2008) von Zülfü Livaneli erhielt …   Deutsch Wikipedia

  • Mutluluk – Der Ehrenmord — Mutluluk – Der Ehrenmord, ausländischer Verleihtitel Bliss, ist ein türkischer Spielfilm des Regisseurs Abdullah Oğuz aus dem Jahr 2007. Die Romanverfilmung des internationalen Bestsellers Glückseligkeit (2002, DE 2008) von Zülfü Livaneli erhielt …   Deutsch Wikipedia

  • Hatin Sürücü — Hatun Aynur Sürücü (* 17. Januar 1982 in Berlin; † 7. Februar 2005 in Berlin) war eine Deutsche kurdischer Herkunft, die einem sogenannten Ehrenmord zum Opfer fiel. Sie wurde an einer Bushaltestelle in Berlin Tempelhof durch mehrere Kopfschüsse… …   Deutsch Wikipedia

  • Sürücü — Hatun Aynur Sürücü (* 17. Januar 1982 in Berlin; † 7. Februar 2005 in Berlin) war eine Deutsche kurdischer Herkunft, die einem sogenannten Ehrenmord zum Opfer fiel. Sie wurde an einer Bushaltestelle in Berlin Tempelhof durch mehrere Kopfschüsse… …   Deutsch Wikipedia

  • Karo Kari — Der Begriff Ehrenmord (auch Fememord genannt) bezeichnet die vorsätzliche Tötung bzw. Ermordung eines Menschen, durch die – aus der Sicht des Täters – die Ehre einer bestimmten Person oder einer Personengruppe oder des Getöteten vermeintlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Hatun Sürücü — Hatun Aynur Sürücü (* 17. Januar 1982 in Berlin; † 7. Februar 2005 ebenda) war eine Deutsche kurdischer Herkunft, die einem sogenannten Ehrenmord zum Opfer fiel. Sie wurde an einer Bushaltestelle in Berlin Tempelhof durch mehrere Kopfschüsse… …   Deutsch Wikipedia

  • Cileli — Serap Çileli (* 29. Januar 1966 in Mersin, Türkei) ist eine deutsche Schriftstellerin und Menschenrechtlerin türkisch alevitischer Abstammung. Sie ist eine der bekanntesten Kämpferinnen gegen die Tolerierung von Menschenrechtsverletzungen bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Serap Cileli — Serap Çileli (* 29. Januar 1966 in Mersin, Türkei) ist eine deutsche Schriftstellerin und Menschenrechtlerin türkisch alevitischer Abstammung. Sie ist eine der bekanntesten Kämpferinnen gegen die Tolerierung von Menschenrechtsverletzungen bei… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”