Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»

Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»

Seit 2006 bestehende Streitigkeiten um Minarettbauten in den Schweizer Gemeinden Wangen bei Olten, Langenthal und Wil SG lösten in der Schweiz eine gesamtgesellschaftliche Kontroverse um den Bau von Minaretten aus, die von den Medien oftmals als Minarettstreit bezeichnet wird.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Die Baugesuche für Minarette in Wangen, Langenthal und Wil SG im Jahre 2006 lösten in Teilen der lokalen Bevölkerung Protest und politische Debatten darüber aus, wie Bauanträge von Moscheen gehandhabt werden sollen.[1] Der Bau oder Umbau eines islamischen Gebetsraumes bildete bis anhin selten einen Anlass zu Kontroversen und löste erst jüngst heftige Reaktionen aus, als dazu ein Minarett geplant war.

Von den rund 310'000[2] Muslimen in der Schweiz werden ca. 160 Räumlichkeiten als Moscheen genutzt; dabei handelt es sich meist um sogenannte Hinterhofmoscheen. Zurzeit existieren drei Moscheen mit angrenzendem Minarett in der Schweiz: die Mahmud-Moschee in Zürich[3], die Moschee in Genf, und die Moschee der islamisch-albanischen Gemeinschaft in Winterthur.[4] In den 1960er Jahren lösten Minarette kaum Kritik aus.[5]

Kontroversen um den Bau von Moscheen mit Minaretten gibt es auch in anderen Ländern Europas, wo um islamische Symbole im öffentlichen Raum debattiert wird.[6]

Chronologie

Der Minarettstreit begann Anfang 2006 mit dem Widerstand gegen Baugesuche von Minaretten auf bestehenden muslimischen Gebetsräumlichkeiten in drei Schweizer Gemeinden (Wangen bei Olten, Langenthal und Wil SG), und mit dem Plan für den Bau des Islamischen Zentrums in Bern, das zum grössten Zentrum für die Muslime in Europa werden soll.[7] Der „Streit“ spitzte sich zu bis hin zur Lancierung einer Initiative «gegen den Bau von Minaretten» durch konservative politische Kreise. Die Baugesuche sind teilweise bis heute hängig. Viele Politiker aller Parteien haben sich seither über den Minarettstreit geäussert.

Baugesuche für Minarettbauten

Wangen bei Olten

Moschee des Türkischen Kulturvereins Olten mit Minarett

Der Fall in Wangen erregte als erster Aufmerksamkeit. Nach Bekanntgabe des Minarettbauvorhabens durch den türkischen Kulturverein („Olten Türk Kültür Ocağı“) in Wangen wurde von konservativen Lokalpolitikern eine Unterschriftensammlung gegen den Minarettbau lanciert.[8] Für zusätzliche Kontroversen sorgte dort, dass der türkische Kulturverein in Wangen, der das Minarett-Baugesuch für seine Moschee eingereicht hatte, über dem Gebäude neben den Flaggen der Schweiz und der Türkei die Flagge mit dem Symbol eines grauen Wolfes hisste; dies weckte die Befürchtung, der Kulturverein habe Verbindungen mit der rechtsextremen Gruppierung Graue Wölfe.[9] Das Gesuch wurde schliesslich aus baurechtlichen Gründen abgelehnt, worauf der Türkisch-kulturelle Verein Olten Rekurs gegen den Entscheid einlegte.[10] Der Rekurs des türkischen Vereins wurde vom kantonalen Bau- und Justizdepartement am 13. Juli 2006 gutgeheissen.[11] Das Bau- und Justizdepartement stellte fest, dass dem Verein die Baubewilligung zur Errichtung eines sechs Meter hohen symbolischen Minaretts auf dem Dach seines Vereinslokals in der Gewerbezone der Gemeinde zu erteilen sei.[12] Die Einwohnergemeinde Wangen und zwei Einwohner Wangens erhoben Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht; dieses wies am 23. November 2006 die Beschwerde ab.[13] Daraufhin haben Wangener Anwohner Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht eingereicht[14], die am 4. Juli 2007 abgewiesen wurde.[15][16]

Anfang September 2007 bestätigten Vorstandsmitglieder des türkischkulturellen Vereins gegenüber der Fernsehsendung Schweiz aktuell, dass das Minarett gebaut werde.[17] Im Januar 2009 wurde es auf das Dach montiert.

Langenthal

In Langenthal wollte die islamische Gemeinschaft Xhamia e Langenthalit IGGL ihre Moschee erweitern. Sie reichte deshalb ein Baugesuch für die Vergrösserung des bestehenden Vereins- und Gebetsraumes, d.h. für den Bau eines nicht begehbaren und nicht beschallbaren Minaretts sowie der Bau einer Dachkuppe, ein. Wie in Wangen reichte die Lokalbevölkerung eine Petition mit 3'500 Unterschriften gegen den Minarettbau ein.[18] Gegen das Baugesuch sind bis Ablauf der Einsprachefrist Ende Juli 2006 jedoch nur 76 Einsprachen beim Stadtbauamt eingegangen.[19] Die Stadt bewilligte den Bau im Dezember 2006, nachdem sich die muslimische Glaubensgemeinschaft vertraglich verpflichtet hatte, auf Gebetsrufe vom geplanten Minarett zu verzichten.

20 Einsprecher gelangten mit ihrer Beschwerde an den Kanton Bern.[20] Im April 2007 hat die Energiedirektion des Kantons Bern die Beschwerden gegen den Umbau des Islamischen Kultuszentrums in Langenthal gutgeheissen und die Baubewilligung der Stadt wieder aufgehoben. Der Kanton gab folgende Gründe bekannt: Fehlen eines Betriebs- und Nutzungskonzeptes (um zu beurteilen, ob das Bauvorhaben, zu dem auch ein Minarett gehört, in der Wohnzone zonenkonform sei); Fehlen jeder Abklärung, ob für das Führen des Vereinslokals eine gastgewerbliche Bewilligung nötig sei; Unklarheit, ob bei grossen Veranstaltungen genügend Parkplätze zur Verfügung stünden. Die Akten gingen nun zurück an die Stadt Langenthal, welche nun den Sachverhalt noch einmal abklären und danach erneut über die Baubewilligung entscheiden muss. Dieser Entscheid wäre wiederum beschwerdefähig.[21]

Zu bemerken ist, dass quasi zur gleichen Zeit, als in Langenthal der Minarettstreit begann, der baulich eher auffällige Sikh-Tempel Gurdwara Sahib in Langenthal fertiggestellt wurde.

Wil SG

In Wil möchte die lokale islamisch-albanische Gemeinde seit Mitte 2006 ein Minarett errichten. Konkret soll ein Quader mit einem Halbmond entstehen; der Imam der Religionsgemeinde, Bekim Alimi, wurde mit seinen Plänen schon in Bern vorstellig. Als Standort für die Moschee steht ein Gebiet neben der Autobahn A1 bei Wil zur Diskussion. Dagegen wurde von der SVP im September 2006 in einer Motion gefordert, dass im Baugesetz das Verbot von Minaretten aufgenommen werden soll.[22] Anfangs November 2006 lehnte die St. Galler Regierung die Motion ab mit dem Argument, diese verstosse gegen die Glaubensfreiheit und das Rechtsgleichheitsgebot. Zudem begründete sie, es gebe keine sachlichen Gründe, religiöse Bauten bei der Bewilligung anders zu behandeln als die übrigen Kategorien von Gebäuden. Die Regierung beantragte dem Kantonsrat Nichteintreten auf die Motion.[23]

Der Thurgauer Arzt und Präsident der Dachorganisation islamischer Gemeinden der Ostschweiz und des Fürstentums Liechtenstein (Digo), Hizham Maizar, sagte, Bekim Alimi habe mit seinem sozialen und kulturellen Engagement in Wil den Tatbeweis erbracht, dass er nicht ausserhalb in einer islamischen Parallelstruktur, sondern mit der hiesigen Gesellschaft leben wolle.[24]

Bern-Wankdorf

Auf eine erste, unverbindliche Anfrage für ein 60 bis 80 Millionen Franken teures Islamzentrum mit Geschäften, einem Viersternehotel, Museum und Moschee in der Stadt Bern ist der Berner Gemeinderat am 1. Juni 2007 nicht weiter eingetreten. Die Umma, der Dachverband bernischer Muslime, plante auf dem ehemaligen Schlachthofareal in Bern-Wankdorf einen Gebäudekomplex mit einer Bruttogeschossfläche von 23'000 Quadratmetern bei einer Grundfläche von 8'400 Quadratmetern. Die klaren Vorgaben an den Nutzungsmix auf dem Wankdorf-Areal würden nach Ansicht des Gemeinderates keinen Raum für das Vorhaben lassen und auch anderswo in der Stadt Bern bestehe keine Möglichkeit für einen Bau dieser Art.[25]

Der Berner Gemeinderat unterstütze den interkulturellen Dialog, beispielsweise mit dem geplanten Bau eines Hauses der Religionen. Dafür hatte die Stadt im April 2007 die Baubewilligung erteilt.[26]

Der Initiant des Kulturzentrums, der aus einer iranischen Adelsfamilie stammende Schiit Farhad Afshar, hat schon bei früheren Projekten betont, die Muslime könnten nur mitmachen, wenn bei den Projekten eine repräsentative Moschee mit Minarett entsteht.[27]

Initiativen gegen Minarette

Als die erwähnten Baugesuche eingereicht wurden, hatte die Kontroverse längst die nationale Politik und Medien erreicht. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) teilte schon früh ihre Ablehnung gegenüber Minaretten in der Schweiz mit. Bislang hatten politische Initiativen, die baurechtlich Minarette verbieten wollten, keinen Erfolg.

Parlamentarische Initiative gegen Minarette im Kanton Zürich

Im Zürcher Kantonsrat wurde im September 2006 eine Parlamentarische Initiative der SVP debattiert, die ein Bauverbot für Minarette im Kanton Zürich zum Ziel hatte (Wortlaut dieses vorgeschlagenen «§ 294 Planungs-und Baugesetz ZH»: «Baubewilligungen für Gebäude mit Minaretten werden auf dem Gebiet des Kantons Zürich nicht erteilt»).[28] Die Initiative wurde von den Schweizer Demokraten (SD) und der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) unterstützt; die Parteien planten die Minarettverbots-Initiative schon im April 2006. Die Initiative wurde im Kantonsparlament knapp mit 62 Stimmen vorläufig unterstützt (nötig dazu waren 60 Stimmen).[29] Bei der definitiven Beratung der Initiative Ende Juni 2008 entfielen jedoch nur noch 50 Stimmen auf die Initiative, 112 Ratsmitglieder sprachen sich dagegen aus. Damit ist ein Minarettverbot auf kantonaler Ebene vorläufig vom Tisch.

Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»

Am 1. Mai 2007 wurde eine Eidgenössische Volksinitiative mit dem Titel «Gegen den Bau von Minaretten» (kurz: Minarett-Initiative), welche den Bau von Minaretten in der Schweiz untersagen will, offiziell gestartet. Lanciert wurde sie von Politikern der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU). Am 8. Juli 2008 reichten Vertreterinnen und Vertreter des Initiativ-Komitees 113’540 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein.[30] Diese stellte am 29. Juli 2008 das formelle Zustandekommen der Initiative fest.[31]

Die Initiative verlangt, folgenden Wortlaut in die Bundesverfassung aufzunehmen: «Der Bau von Minaretten ist verboten». Die Bestimmung soll als Ziffer 3 zu Artikel 72 Bundesverfassung, der das Verhältnis zwischen Kirche und Staat regelt, hinzugefügt werden.

Ursprünglich hatte das Initiativkomitee auch andere Aspekte in die Initiative einbeziehen wollen; so wurde im November 2006 mitgeteilt, «das Begehren solle sicherstellen, dass Zwangsehen, Anpassungen persönlicher Rachejustiz, Nicht-Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols sowie geschlechtsungleiche Auslegung der Schulpflicht von allem Anfang an unterbunden würden».[32]

Das Initiativkomitee steht unter der Führung der Nationalräte Ulrich Schlüer (SVP), Walter Wobmann (SVP) und Christian Waber (EDU) und umfasst 16 Personen. 14 Mitglieder des Initiativkomitees gehören der SVP an (unter ihnen Oskar Freysinger, Thomas Fuchs, Jasmin Hutter und Lukas Reimann), 2 Mitglieder der EDU.[33]

Im Vorfeld der Parlamentswahlen am 21. Oktober 2007 wurde von Initativgegnern die Meinung geäussert, die Initiative sei eine populistische Wahlkampftaktik. Es wird in Frage gestellt, ob das generelle Bauverbot von Minaretten in der Schweiz die Verbreitung islamistischer Ideologien, die der westlichen Gesellschaft gegenüber feindlich gesinnt sind, verhindern könne: «Es nütze wenig, gegen den Bau eines Minaretts zu kämpfen, ohne zu wissen, welche Aktivitäten in der Moschee angeboten würden. Wichtiger als das Minarett sei darum die Kontrolle der Aktivitäten in einer Moschee.»[34] Ein generelles Bauverbot von Minaretten wird von Initiativ-Gegnern zudem als dialogverhindernd erachtet: Ein Minarett sei für die Muslime ein Zeichen der Identität, wie religiöse Bauten für andere Religionsgemeinden, und es liege im Interesse der Religionsfreiheit (und des Landesfriedens), Muslimen Moscheen mit Minaretten zuzugestehen. (Argument unter anderem von Kurt Koch, dem Bischof des Bistums Basel und gegenwärtigen Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz.)[35]

Die Initianten der Minarettverbots-Initiative vertreten die Meinung, ein Minarett gehöre nicht notwendigerweise zu einer Moschee.[36] Der Berner SVP-Grossrat Thomas Fuchs, Mitglied des Initiativkomitees, erklärt, die eigentlichen Gotteshäuser – die Moscheen – seien von der Initiative nicht tangiert, sondern nur die Minarett-Türme: «Für die Ausübung des Glaubens braucht es kein Minarett».[37] Laut dem Islamwissenschaftler Reinhard Schulze, Professor an der Universität Bern, gehört das Minarett jedoch «zur Moschee wie der Kirchturm zur Kirche.» Die ersten Minarette entstanden bereits rund 60 Jahre nach dem Tod des Propheten Mohammed vor 1500 Jahren; sie seien damit fester Bestandteil der historischen Tradition des Islam.[37] Die Existenz der 160 so genannten «Hinterhofmoscheen» ohne Minarette, die es in der Schweiz gibt, seien eher der Beweis dafür, dass der islamische Glaube bislang ein Schattendasein in der Schweiz führte; der Bau von Minaretten sei ein Beitrag der Muslime, aus dem Schattendasein herauszutreten und sich in der Schweiz heimischer zu fühlen.

Die fünf bedeutendsten deutschsprachigen muslimischen Organisationen haben sich am 15. Mai 2007 in einem offenen Brief geäussert: «Wir sind davon überzeugt, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung solche Initiativen nicht mitträgt, werden dadurch doch erstmalig die fundamentalen Grundwerte der Religionsfreiheit ausgehöhlt. Dadurch wird dem Ansehen der liberalen und neutralen Schweiz, sowohl in Europa als auch in der ganzen Welt, geschadet.»[38]

Reaktion des Bundesrates auf die eidgenössische Volksinitiative

Die Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten hat den Sicherheitsausschuss des Schweizer Bundesrats (dem Verteidigungsminister Samuel Schmid, Aussenministerin Micheline Calmy-Rey und Ex-Justizminister Christoph Blocher angehören) auf den Plan gerufen und bewirkt, dass die Schweizer Geheimdienste die Reaktion islamistischer Kreise auf die Minarett-Initiative verfolgen. Calmy-Rey äusserte sich im Mai 2007 zur Minarett-Initiative: «Eine solche Initiative gefährdet Schweizer Interessen und die Sicherheit von Schweizerinnen und Schweizern».[39] Die Minarett-Kontroverse wurde in der arabischen Welt bekannter, als im Juni 2007 der damalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer vom arabischen Sender al-Jazeera interviewt wurde. Manche befürchten, dass es wie beim Karikaturenstreit in muslimischen Kreisen zu heftigen Reaktionen, die sich gegen die Schweiz richten, kommen könnte.[40] Auf bundesrätlicher Stufe wurde deshalb eine Art Sprachregelung erlassen, die für die Bundesräte, die Departementssprecher und die Schweizer Botschafter im Ausland, die von ausländischen Medien mit Fragen zur Initiative konfrontiert werden, gelten, um «Missverständnissen vorzubeugen, indem sie sachlich über die demokratiepolitischen Gepflogenheiten in der Schweiz, über den Inhalt und den Stand der Initiative aufklärt». Die erste offizielle Stellungnahme unter dieser Regelung war vom Juni 2007:

„Es gibt kein Minarett-Verbot in der Schweiz. Hingegen werden zurzeit Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt, die ein solches Verbot als Ergänzung des Artikels 72 der Bundesverfassung vorschlägt. (…) Falls die Initiative zustande kommt, richtet der Bundesrat (Regierung) eine Empfehlung auf Annahme oder Ablehnung an die Bundesversammlung (Parlament). Diese prüft die Rechtmässigkeit der Initiative und empfiehlt sie, falls die Prüfung positiv ausfällt, den Stimmberechtigten (Bürgerinnen und Bürgern) zur Annahme oder zur Ablehnung. Die Initiative ist angenommen, wenn sie in der Abstimmung eine Mehrheit von Volk und Kantonen auf sich vereinigt. Die „Minarettverbots-Initiative“ könnte frühestens im Jahr 2010 zur Abstimmung gelangen.“

Erhöhte Alarmbereitschaft wegen Minarett-Initiative, NZZ am 1. Juli 2007

Rechtliche Bedenken gegenüber der Minarettverbots-Initiativen

Das Völkerrecht aus der Perspektive der Gegner der Minarettverbots-Initiative

Politische Minarettverbots-Initiativen, sei es auf kantonaler oder auf nationaler Ebene, sprechen das Thema der Grundrechte in der Schweiz an. Bei Total- wie Teilrevisionen der Schweizerischen Bundesverfassung, wie es die eidgenössische Volksinitiative anstrebt, dürfen die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzt werden (Art.193 BV [41] und Art. 194 BV [42]); dieselbe Vorschrift gilt auch bei entsprechenden Volksinitiativen auf Revision (Art. 139 BV [41]). Die Verwahrungsinitative war zum Beispiel eine völkerrechtswidrige, vom Volk angenommene Verfassungsänderung, die nicht umgesetzt werden konnte, weil sie gegen einen völkerrechtlichen Vertrag verstösst.

Debatte über Ungültigkeit der Initiative:
Debattiert wurde nach Lancierung der Initiative im Mai 2007, ob die Volksinitiative nach ihrem Zustandekommen aus rechtlichen Gründen von der Bundesversammlung für unzulässig erklärt werden könnte (und damit dem Volk und den Kantonen niemals zur Abstimmung vorgelegt würde):

Gemäss Art. 139 Abs. 2 BV [41] erklärt die Bundesversammlung Initiativen, welche gegen zwingendes Völkerrecht (Ius cogens) verstossen, für ganz oder teilweise ungültig. Einige Juristen sind der Ansicht, die Minarett-Initiative widerspreche Grundprinzipien der schweizerischen Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und plädieren für eine weite Auslegung des Begriff des zwingenden Völkerrechts.[43][44]

Gefährdung von Religionsfreiheit:
Die Minarettverbots-Initiative, einmal zustandegekommen, würde wahrscheinlich die Religionsfreiheit, und somit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen (Argument von Giusep Nay, ehemaliger Bundesgerichtspräsident der Schweiz, in einem Interview mit der Schweizer Mittelland-Zeitung) und sei eventuell auch ein Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm.[45] Entsprechend würde der Zusatz «Minarett-Verbot in der Schweizer Bundesverfassung» auch der Praxis der europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates widersprechen, in welcher der Schweizer Völkerrechtsprofessor Daniel Thürer als Schweizer Delegierter Einsitz nimmt.[46]

Für Marcel Stüssi, ein Rechtswissenschaftler der Universität Luzern, resultiert eine Pattsituation, wonach die Minarettverbotsinitiative unter Beachtung des Völkerrechts sowohl für gültig wie auch für ungültig erklärt werden könne, und es der Bundesversammlung frei stünde, sich für das eine oder andere zu entscheiden. „Die Bundesversammlung, als „Wächterin über das gute und gerechte Recht“, ist kraft ihrer öffentlichen Autorität und Verantwortung geradezu verpflichtet, die rechtlichen und politischen Konsequenzen eines möglichen Minarettverbotes abzuschätzen und ihre Entscheide entsprechend sorgfältig und umsichtig auszurichten“.[47]

Fehlende Verhältnismässigkeit der Verfassungsänderung:
Schliesslich wird juristisch argumentiert, zwar könne die Ausübung des Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit eingeschränkt werden, wenn nebst einer gesetzlichen Grundlage ein öffentliches Interesse und die Verhältnismässigkeit gegeben seien. «Ein generelles Verbot des Minarettbaus ist nicht verhältnismässig, denn es gibt kein ersichtliches überwiegendes öffentliches Interesse», wie Europa- und Völkerrechtsexpertin Astrid Epiney sagte.[46]

Das Völkerrecht aus der Perspektive der Befürworter der Minarettverbots-Initiative

Es gibt eine Minderheit von Juristen, die in einem Minarettverbot keinen Verstoss gegen die Religionsfreiheit und gegen das Völkerrecht sehen. Sie argumentieren, die Religionsfreiheit garantiere in erster Linie die freie Religionsausübung, diese würde durch ein Minarettverbot nicht tangiert, denn nicht Moscheen, sondern Minarette sollen verboten werden. Die Bundesverfassung schreibe nur vor, dass Initiativen das zwingende Völkerrecht nicht verletzen dürfen, die Religionsfreiheit gehöre nach der aktuellen internationalen Auslegung nicht zum zwingenden Völkerrecht (Ius cogens). Die Religionsfreiheit stelle somit keine anerkannte Kategorie des zwingenden Völkerrechts dar; dazu gehören hingegen Folterverbot, Genozidverbot, Sklavereiverbot, Recht auf Leben (in den Schranken von Art. 2 EMRK[48]) und Non-Refoulement-Prinzip (Verbot der Rückschaffung von Flüchtlingen in ihre Heimatstaaten, wenn diese dort konkret gefährdet sind).

Völkerrecht versus Staatsrecht:
Einige argumentieren, die Debatte um die völkerrechtlichen Bedenken nehme einseitig die Meinung von einigen Völkerrechtsexperten auf (z.B. die von Professor Daniel Thürer[49]). Es mache jedoch einen Unterschied, ob man die völkerrechtlichen Bedenken der Minarett-Initiative aus völkerrechtlicher oder aus staatsrechtlicher Perspektive betrachtet. Die Völkerrechtler scheinen dazu zu tendieren, den Geltungsbereich des Völkerrechts auszudehnen.[50] Dieser Ansatz erscheint nachvollziehbar, da das Völkerrecht tatsächlich oft mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeitet und sich auf relativ offen formulierte Rechtsnormen und internationale Verträge abstützen muss, die sich vielfach kaum oder nur mangelhaft konkretisieren und gerichtlich durchsetzen lassen.

Aus staatsrechtlicher Perspektive jedoch sieht die schweizerische verfassungsrechtliche Realität so aus, dass zwar einige Bestimmungen der EMRK und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) (auch UNO-Pakt II genannt) zum ius cogens gehören – aber eben nicht die Verträge als Ganzes. Man könnte sich bei der Durchsicht der Bestimmungen von UNO-Pakt II fragen, ob vielleicht Art. 18 CCPR[51] in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 CCPR[52] eine Handhabe gegen die Minarett-Initiative bieten könnte. Die innerstaatliche Regelung bei Konflikten zwischen Verfassung und Völkerrecht ist allerdings unklar. Im Zweifelsfall müssten kündbare völkerrechtliche Verträge (hier der UNO-Pakt und auch die EMRK (Art. 9 EMRK[53]) bei Annahme einer dagegen verstossenden Volksinitiative wohl gekündigt werden. Die EMRK ist nach Art. 58 EMRK[53] kündbar; beim UNO-Pakt ist die Kündbarkeit unklar, müsste aber wegen des Vertragscharakters eigentlich möglich sein. Solche essentielle Verträge sind allerdings faktisch unkündbar, woraus von einigen Professoren die Forderung abgeleitet wird, auch die EMRK und andere elementare Völkerrechtsverträge und Konventionen zum ius cogens zu zählen. Dies ist allerdings – und hier muss man Recht und rechtspolitische Forderungen voneinander trennen – nur eine Forderung und nicht eine Analyse des geltenden Rechts.

Man könnte nun die Meinung vertreten (analog zu Thürer und anderen), dass der Katalog der zwingenden Normen des Völkerrechts auszudehnen sei, nach einem schweizerisch geprägten Verständnis des ius cogens. Es fragt sich aber, nach welchen Kriterien dies geschehen soll. Denn wenn jeder «technische» Völkerrechtsvertrag der Verfassung übergeordnet werden soll, ergibt sich dadurch eine Schwächung des Selbstbestimmungsrechts der Schweiz und indirekt eine empfindliche Schwächung der Volksrechte. Dies könnte zu einer faktischen weitgehenden Ausserkraftsetzung des politischen Rechts auf Total- und Teilrevision der Bundesverfassung führen, was problematisch erscheint. Deshalb könnte man für eine zurückhaltende Ausweitung des ius cogens plädieren, was natürlich bedeutet, dass Situationen wie die der Minarett-Initiative auch in Zukunft auftreten können.

Weitere Argumente gegen eventuelle Ungültigkeit der Initiative:
Man könnte sich fragen, ob das Minarettverbot nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV [54]) verstösst. Dem Verfassungsgeber kann allerdings niemand verbieten, sich widersprüchlich zu verhalten, und das Bundesgericht ist zur Anwendung der Verfassung und der Bundesgesetze verpflichtet (Art. 190 BV [55]) – was allerdings ein Prüfungsrecht nicht ausschliesst. Die weiteren Voraussetzungen für eine Ungültigerklärung durch die Bundesversammlung (Einheit der Materie, Einheit der Form, faktische Durchführbarkeit) seien deshalb, soweit ersichtlich, nicht gegeben. Insofern sehen die Befürworter der Initiative keine brauchbare rechtliche Handhabe gegen die Minarett-Initiative, die, sollte sie zustande kommen und von Volk und Ständen angenommen werden, wohl wegen der faktisch unkündbaren EMRK kaum eins zu eins umzusetzen sein wird. Es ist allerdings unklar, ob die Schweiz dann einen Vorbehalt zur EMRK anbringen könnte, wie sie dies schon bei etlichen EMRK-Artikeln getan hat.

Weiterbestehendes Dilemma der völkerrechtlichen Bedenken

Auf jeden Fall droht mit der Debatte allgemein jeder Minarettverbots-Initiative, sei sie auf kantonaler oder aber auch auf nationaler Ebene, ein ähnliches Dilemma wie bei der vom Volk angenommenen eidgenössischen Verwahrungsinitiative, die nicht konform der Europäischen Menschenrechtskonvention umgesetzt werden könnte. Das Parlament hatte sie für gültig erklärt, weil kein «zwingendes Völkerrecht» wie das Sklaverei- oder das Folterverbot verletzt würde. Das könnte theoretisch auch bei der Eidgenössischen Minarett-Initiative der Fall sein. Manche Politiker fordern deshalb, nicht noch einmal den gleichen Fehler zu begehen wie bei der Verwahrungsinitiative: bei offensichtlicher «Undurchführbarkeit» einer Initiative müsse das Parlament seine Verantwortung wahrnehmen und die Initiative nicht vors Volk bringen. «Alles andere ist den Bürgern Sand in die Augen gestreut.»[56]

Ähnlichkeit mit dem Kopftuchstreit

Der Minarettstreit in der Schweiz ist ähnlich wie der Kopftuchstreit oft eine Stellvertreterdebatte, in der zunehmend sämtliche Themen des Integrationsdiskurses mitdiskutiert werden.[1] Minarettgegner argumentieren, der Bau von Minaretten stärke den Zusammenhalt unter Muslimen, behindere die Integration von Muslimen in die Schweizer Gesellschaft und fördere eine (teils schon bestehende) «islamische Parallelgesellschaft», in der muslimisches Recht in extremis über dem Schweizer Recht stünde. Ob sich in der Schweiz eine muslimische Parallelgesellschaft bildet, ist eine offene Frage.[1]

„Die Präsenz des Islam im europäischen öffentlichen Raum (…) ist zu deutlich sichtbar, um nicht Diskussionen und sogar Spannungen auszulösen: ein Anzeichen dafür, dass damit tatsächlich ein «empfindlicher» Punkt berührt oder als solcher wahrgenommen wird. Und zwar derart, dass man nach Beurteilung der Auswirkungen bisweilen den Eindruck gewinnt, es handele sich um eine offene Konfrontation auf allen Gebieten.“

[6]

Literatur

Weblinks

Bürgerinitiativen
Artikel

Einzelnachweise

  1. a b c Manuel Arrocho: Stellvertreterkrieg Minarettstreit, 19. Oktober 2006.
  2. Bundesamt für Statistik, Volkszählung 2000
  3. 20 Minuten: Minarett? Kein Problem!, 6. Mai 2007
  4. Katholische Internationale Presseagentur, «Seit wir ein Minarett haben, kommen uns Schweizer besuchen», 14. Juli 2006.
  5. Neue Zürcher Zeitung: Keine Probleme trotz Minarett. Der Bau der Mahmud-Moschee in Zürich vor 43 Jahren löste kaum Kritik aus., 23. September 2006
  6. a b Stefano Allievi: Konflikte um islamische Symbole in Europa, Journal für Konflikt- und Gewaltforschung, ISSN 1438-9444, Vol. 5, 2/2003.
  7. Swissinfo, Pläne für Islamisches Zentrum in Bern
  8. Schweizer Fernsehen, Beitrag der Nachrichtensendung 10vor10 über den Minarettstreit, 7. Februar 2006.
  9. Inforel.ch, Minarett und „Graue Wölfe“ in Wangen
  10. NZZ, Keine Erlaubnis für ein Minarett, 8. Februar 2006.
  11. Ref.ch, Reformierte Nachrichten: Minarett in Wangen darf doch gebaut werden, 14. Juli 2006.
  12. Kanton Solothurn, Medienmitteilung Wangen bei Olten - Minarett bewilligt, 13. Juli 2006
  13. Verwaltungsgericht Kanton Solothurn, Urteil Minarett, 23.November 2006.
  14. Tages-Anzeiger, Minarett kommt vor Bundesgericht, 8. Januar 2007
  15. Urteil des Bundesgerichtes vom 4. Juli 2007, Aktenzeichen 1P.26/2007
  16. NZZ Online, Minarett in Wangen kann gebaut werden, 11. Juli 2007.
  17. News.ch, Minarett in Wangen b. Olten wird gebaut, 13. September 2007.
  18. Swissinfo, Petition gegen Minarett in Langenthal eingereicht
  19. Livenet, Langenthal: Viele Einsprachen gegen Baugesuch für Minarett
  20. Factum-Magazin, Minarett Langenthal abgelehnt
  21. Islam.ch, Langenthal muss Bauprojekt für Minarett neu beurteilen
  22. Katholische Kirche Schweiz, St.Gallen: Widerstand gegen Minarett in Wil
  23. Nachrichten.ch, Minarett-Bauten im Kanton St.Gallen nicht vors Volk, 10. November 2006.
  24. St. Galler Tagblatt, Angst vor einer Parallelgesellschaft; Minarett-Streit in Wil – SVP opponiert, Imam Bekim Alimi erklärt sich, 23. September 2006.
  25. NZZ, Islam-Zentrum in der Stadt Bern, 29. April 2007.
  26. Basler Zeitung, Stadt Bern: Kein Islam-Zentrum im Wankdorf, 1. Juni 2007.
  27. israel-network, Das Islam-Zentrum ist ein Projekt Afshar – der Tagi vom 2. Mai 2007 zum Berner Bauprojekt, 2. Mai 2007.
  28. Ruedi Baumann: SVP bläst zum Sturm auf Minarette, Tages-Anzeiger, 5. September 2006.
  29. Der Bürger-Herold, Ein Zürcher Minarett-Verbot?
  30. Bundesamt für Justiz BJ, Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»
  31. Schweizerische Bundeskanzlei, Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» zu Stande gekommen
  32. Basler Zeitung, Sammelfrist für Initiative «Gegen Bau von Minaretten» läuft
  33. Initiativkommittee «Gegen den Bau von Minaretten»
  34. Swissinfo, Volksinitiative für ein Minarettverbot, 3.Mai 2007.
  35. Radio Vatikan, Schweiz: Bischöfe gegen generelles Minarett-Verbot, 3. Mai 2007.
  36. Kath.net, Pierre Bürcher, Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg und Präsident der „Arbeitsgruppe Islam“ der Schweizer Bischofskonferenz, 3. Mai 2007.
  37. a b Der Bund, Im Wahljahr gegen Minarette, 2. Mai 2007.
  38. Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich, Stellungnahme zur Minarettverbots-Initiative
  39. SF DRS, Calmy-Rey wehrt sich gegen Minarett-Initiative, 15. Mai 2007.
  40. NZZ, Erhöhte Alarmbereitschaft wegen Minarett-Initiative, 1. Juli 2007.
  41. a b c Bundesverfassung, Art. 193 BV
  42. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 194 BV
  43. NZZ, Kein Grund für die Ungültigerklärung, Kasten zu Artikel aus der Ausgabe vom 4. Mai 2007
  44. 20 Minuten, Minarett-Initiative verletzt Religionsfreiheit, 3. Mai 2007.
  45. Neue Zürcher Zeitung, Gegen das Minarett als Machtsymbol
  46. a b 20 Minuten, Minarett-Initiative verletzt Religionsfreiheit, 3. Mai 2007
  47. Universität Luzern, Muss das Parlament die Minarettverbotsinitiative für ungültig erklären?, 22. Juli 2008.
  48. EMRK, Art.2 EMRK
  49. Thomas Hasler: Minarett-Initiative wohl ungültig, Tages-Anzeiger, 20. Mai 2007.
  50. Thomas Hasler: Warum «zwingendes Völkerrecht» unausweichlich ist, Tages-Anzeiger, 20. Mai 2007.
  51. ICCPR, Art. 18 CCPR
  52. ICCPR, Art. 4 Abs. 2 CCPR
  53. a b EMRK, Art. 9 EMRK
  54. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 15 BV
  55. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 190 BV
  56. Der Bund, Im Wahljahr gegen Minarette, 2. Mai 2007.

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  • Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» — Die Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» ist eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Sie wurde im Bundesblatt am 10. Juli 2007 veröffentlicht und am 15. Februar… …   Deutsch Wikipedia

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  • Volksinitiative (Schweiz) — In der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist die Volksinitiative ein politisches Recht, das von Stimmberechtigten jeweils auf Bundes , Kantons und Gemeindeebene ergriffen werden kann. Eidgenössische Volksinitiativen[1] …   Deutsch Wikipedia

  • Schweizer Minarettstreit — Als Schweizer Minarettstreit wird eine gesamtgesellschaftliche Kontroverse um den Bau von Minaretten bezeichnet, der vor allem seit 2006 in den Schweizer Gemeinden Wangen bei Olten (Kanton Solothurn), Langenthal (Kanton Bern) und Wil (Kanton St.… …   Deutsch Wikipedia

  • Minarett-Initiative — Seit 2006 bestehende Streitigkeiten um Minarettbauten in den Schweizer Gemeinden Wangen bei Olten, Langenthal und Wil SG lösten in der Schweiz eine gesamtgesellschaftliche Kontroverse um den Bau von Minaretten aus, die von den Medien oftmals als… …   Deutsch Wikipedia

  • Streit ums Minarett — Seit 2006 bestehende Streitigkeiten um Minarettbauten in den Schweizer Gemeinden Wangen bei Olten, Langenthal und Wil SG lösten in der Schweiz eine gesamtgesellschaftliche Kontroverse um den Bau von Minaretten aus, die von den Medien oftmals als… …   Deutsch Wikipedia

  • Verfassungsinitiative — In der Schweiz ist die Volksinitiative ein politisches Recht, das von Stimmbürgern jeweils auf Bundes , Kantons und Gemeindeebene ergriffen werden kann. Statistik Eidg. Volksinitiativen [1] (Stand 15. August 2008) Gestartete Volksinitiativen 354… …   Deutsch Wikipedia

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