- Einkommensteuer (Schweiz)
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Die Einkommenssteuer in der Schweiz wird von natürlichen Personen erhoben und erfasst das ganze Einkommen. Grundsätzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Es handelt sich um eine direkte Steuer. Die Steuer wird nach dem Bruttoprinzip erhoben. Die Regelungen zur Einkommenssteuer sind ein wesentlicher Teil des Steuerrechts der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
Einkommenssteuer auf Basis der Einkünfte
Kleines Einkommen - Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997-2007Mittleres Einkommen - Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997-2007Grosses Einkommen - Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997-2007Es werden vier Einkünftekategorien unterschieden:
- Erwerbseinkommen
- Ertragseinkommen
- Ersatzeinkommen
- übriges Einkommen
Durch Sondergesetze können Einkunftsbestandteile von der Einkommenssteuer freigestellt oder einer Sondersteuer unterstellt werden.
Der Steuersatz wird durch Kantone und Gemeinden selbständig festgelegt, er kann sich daher an verschiedenen Orten erheblich unterscheiden. Üblicherweise kommt ein progressiver Steuertarif zur Anwendung, Ehepaare werden in der Regel vergünstigt besteuert. Es werden kantonale und direkte Bundessteuern erhoben. Die direkten Bundessteuern sind progressiv und haben einen Spitzensteuersatz von 11.5% ab einem Einkommen von 843000 CHF für Verheiratete [1].
Berechnungsbeispiel
Am Beispiel der folgenden steuerpflichtigen Person soll kurz die Erhebung der Einkommenssteuer in der Schweiz dargestellt werden. Als Grundlage diente ein steuerbares Einkommen von CHF 100'000 und ein steuerbares Vermögen von CHF 500'000. Der Steuerpflichtige ist verheiratet und hat 2 Kinder. Als Steuergemeinde wurde einmal Bottighofen als steuergünstigste Gemeinde im Kanton Thurgau und die Gemeinde Hauptwil als teuerste Gemeinde im Kanton Thurgau herangezogen. (Beispiel vereinfacht):
Bottighofen Steuerbares Einkommen CHF 100'000 Kantons- und Gemeindesteuern CHF 12'830 Direkte Bundessteuer CHF 2'425 Steuersatz gesamt (inkl. Vermögen): 15.25 % auf das steuerbare Einkommen
Hauptwil Steuerbares Einkommen CHF 100'000 Kantons- und Gemeindesteuern CHF 19'650 Direkte Bundessteuer CHF 2'425 Steuersatz gesamt (inkl. Vermögen): 22.07 % auf das steuerbare Einkommen
Besteuerung nach dem Aufwand (Art. 14 DBG)
Die Besteuerung nach dem Aufwand bietet eine Möglichkeit, die Steuer nicht nach dem tatsächlich erzielten Einkommen, sondern nach einer pauschalen Schätzung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu berechnen [2]. Diese Möglichkeit der Besteuerung steht nur Einwohnern der Schweiz zu, die nicht in der Schweiz erwerbstätig sind. In einer Ausführungsverordnung ist geregelt, daß die Bemessungsgrundlage der Steuer sich nach "dem Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus für Steuerpflichtige, die einen eigenen Haushalt führen" richtet [3]. Die so berechnete pauschale Steuer muss mindestens so hoch sein, wie die Steuer bei normaler Versteuerung der Schweizer Einkünfte. Einkünfte aus dem Ausland werden nicht berücksichtigt.
Aus diesen Gründen wird die Besteuerung nach dem Aufwand insbesondere von reichen Nicht-Schweizern, die in der Schweiz wohnen und steuerpflichtig sind und ihr Einkommen im wesentlichen nicht in der Schweiz erzielen, in Anspruch genommen. In einer Beispielrechnung des Kantons Aargau [4] kann man nachvollziehen, daß Einkünfte, die NICHT in der Schweiz erzielt werden, bei dieser Art der Besteuerung nicht relevant sind. In der Schweiz wurden im Jahre 2004 etwa 3600 Menschen nach diesem Verfahren besteuert und haben insgesamt etwa 290 Mio. Schweizer Franken an Steuern bezahlt. Der durchschnittliche Steuerbetrag pro Person betrug demnach etwa 80000 CHF. Diese Informationen waren Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage 05.1150 von Frau Leutenegger Oberholzer vom 7. Oktober 2005. [5]
Quellen
- ↑ Tabelle der direkten Bundessteuern 2006
- ↑ Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Art. 14
- ↑ Verordnung vom 15. März 1993 über die Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer
- ↑ Merkblatt "Besteuerung nach dem Aufwand" vom Steueramt des Kantons Aargau
- ↑ Parlamentarische Anfrage 05.1150 zum Umfang der Besteuerung nach Aufwand von Susanne Leutenegger Oberholzer
Weblinks
- Lexikon: Einkommenssteuer, in: Vernunft Schweiz.
- Einkommenssteuer, in: Kantonales Steueramt Kanton Aargau.
- Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)
- Steuerrechner der eidgenössisches Steuerverwaltung
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