Elternschaftsversicherung

Elternschaftsversicherung
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Eine Mutterschaftsversicherung oder Elternschaftsversicherung ist eine Sozialversicherung mit dem Ziel, den finanziellen Unterhalt während der Mutterschaft und/oder nach der Geburt eines Kindes abzusichern, sowie den Erwerbsausfall einer Wöchnerin während der Zeit des Mutterschutzes zu ersetzen.

Meistens erfolgt dies im Rahmen eines bezahlten Mutterschafts- und eines Vaterschaftsurlaubes oder der Bezahlung eines Taggeldes über eine bestimmte Zeit.

Inhaltsverzeichnis

EU

Die Richtlinie des Gesundheitsschutzes der Europäischen Union schreibt den Mitgliedstaaten einen mindestens 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub vor. Während dieser Zeit muss die Fortzahlung eines Lohns und/oder der Anspruch auf eine angemessene Sozialleistung gewährleistet sein. Als "angemessen" gilt die Sozialleistung, wenn sie mindestens den Bezügen entspricht, die die betreffende Arbeitnehmerin im Falle einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen erhalten würde.

Für EU-Staaten besteht ein Anrecht auf entsprechend bezahlten Mutterschaftsurlaub, bei zumindest einigen davon (z.B. Dänemark, Schweden) kann zumindest ein Teil auch auf den Vater übertragen werden, siehe entsprechende Abschnitte im Artikel Mutterschaftsurlaub.

Finanzierung von Mutter- und Vaterschaftsurlaub in einzelnen Staaten

Deutschland

Über die Umlage U2, einem seit 1. Januar 2006 ein verpflichtenden Ausgleichsverfahren für alle Arbeitgeber, erhalten Arbeitgeber alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge erstattet.

In Deutschland besteht ein Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten dabei einen Teil als Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert, die Differenz wird über die Umlage U2 finanziert.

Darüber hinaus haben Mütter und Väter Anspruch auf ein steuerfreies Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten (siehe Gesetzliche Regelungen zum deutschen Elterngeld). Das Elterngeld beträgt 67% des gesetzlichen Nettos im Mittel der letzten Monate ohne Einmalzahlungen. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Ein Arbeitender Partner muss es also für die Ermittlung seines Steuersatzes zu seinem Einkommen hinzurechnen. Die Zahlung ist um zwei Monate erweiterbar, wenn der andere Partner ebenfalls Elternzeit von mindestens 2 Monaten in Anspruch nimmt. Das Elterngeld kann auch halbiert für die Dauer von 24 Monaten bezogen werden. Beschäftigte (Mütter oder Väter) können im Anschluss an die Mutterschutzfrist einen Erziehungsurlaub bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes nehmen. Während dieser Zeit besteht ein umfassender Kündigungsschutz.

Für vor dem 1. Januar 2007 geborene Kinder wird kein Elterngeld bezogen, sondern es gilt das Bundeserziehungsgeldgesetz.

Frankreich

In Frankreich wird Mutter- und Vaterschaftsgeld von der Sozialversicherung (sécurité sociale) bezahlt; die Finanzierung anderer Maßnahmen der Familienpolitik geschieht über die Familienkasse (caisse d'allocations familiales, CAF).

Schweden

In Schweden besteht eine Elternversicherung (föräldraförsäkring) für die Finanzierung von Schwangerschaftsgeld (havandeskapspenning), Elternschaftsgeld (föräldrapenning) für Mütter und Väter und zeitweiliges Elternschaftsgeld (tillfällig föräldrapenning).[1] Die Finanzierung geschieht über Sozialversicherungsbeiträge.[2]

Schweiz

Seit 1945 bestand zwar ein Verfassungsauftrag an den Bund, eine solche einzuführen, es fehlte jedoch am politischen Willen, diesen per Initiative vom Volk an die Regierung erteilten Auftrag umzusetzen.

Bei der eidgenössischen Abstimmung vom 26. September 2004 wurde die Vorlage für eine Mutterschaftsentschädigung vom Schweizer Stimmvolk angenommen, bei welcher seit 1. Juli 2005 aber nur die in einem Arbeitsverhältnis stehenden Frauen für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs eine Erwerbsausfallentschädigung (Mutterschaftsentschädigung) erhalten.

Insofern kennt die Schweiz keine eigentliche Mutterschaftsversicherung, denn die Mutterschaftsentschädigung schliesst teilweise nichterwerbstätige Mütter aus.

Die Mutterschaftsentschädigung ist seit Mitte 2005 in die Erwerbsersatzordnung (EO) integriert.

Österreich

Für den österreichischen Mutterschaftsurlaub von 16 bzw. 20 Wochen Dauer erhält die Mutter vom Sozialversicherungsträger ein Wochengeld. Dieses entspricht dem durchschnittlichem Nettoverdienst der letzten 13 Wochen.

Einzelnachweise

  1. http://ec.europa.eu/employment_social/missoc/2002/sv_part4_de.htm
  2. Elterngeld und Elternzeit (Föräldraförsäkring och föräldraledighet). Ein Erfahrungsbericht aus Schweden, Prognos AG, im Auftrag des BMFSFJ, 22. Januar 2005 (abgerufen am 17. Januar 2008)

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