Emil Puhl

Emil Puhl
Sitzend: Reichswirtschaftsminister und Präsident der Deutschen Reichsbank Walther Funk mit den neuernannten Vizepräsidenten der Reichsbank Emil Puhl (links stehend) und Kurt Lange bei der Betrachtung der Entwürfe zu den neuen Zwanzigmarkscheinen (1940).
Die deutschen Vertreter in der Transferkommission 1934, von links: Schacht, Blessing, Puhl, v. Wedel.

Emil Johann Rudolf Puhl (* 28. August 1889 in Berlin; † 30. März 1962 in Hamburg) war ein deutscher Bankier. Von Februar 1939 bis zur Kapitulation im Mai 1945 war Puhl Vizepräsident der Deutschen Reichsbank. Er gilt als „Hitlers wichtigster Staatsbankier und Devisenbeschaffer“[1] während des Zweiten Weltkriegs. Am 11. April 1949 wurde Puhl im Wilhelmstraßen-Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Puhl, der in einem Hamburger Privatbankhaus ausgebildet wurde,[2] war ab 1913 in der Reichsbank tätig[3]. Von 1916 bis 1918 leistete er während des Ersten Weltkrieges Kriegsdienst und war danach bis 1920 in französischer Kriegsgefangenschaft.[4] Ab 1929 war er im Auslandsdezernat der Reichsbank mit Devisenangelegenheiten beschäftigt.[3]

NS-Zeit

Ab Juli 1933 leitete Puhl das Dezernat für „ausländischen Zahlungs- und Kreditverkehr“.[3] Puhl, der am 1. Mai 1934 der NSDAP beitrat[5] und zudem Förderndes Mitglied der SS war, stieg am 1. Juli 1934 vom vortragenden Reichsbankdirektor zum Mitglied im Reichsbankdirektorium auf.[3] Puhl und Max Kretschmann (1890-1972) blieben nach der Entlassung des Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht im Januar 1939 als einzige Mitglieder des Reichsbankdirektoriums „unter dem Druck ihrer Partei“ auf ihren Posten.[6] „Dass Puhl nicht entlassen wurde, obgleich auch er Schachts Denkschrift unterschrieben hatte, [...] dafür dürften Puhls gute Kontakte zu Nationalsozialisten und zur Geschäftsgruppe Devisen bei Görings Vierjahresplanbehörde [...] ausschlaggebend gewesen sein“.[7] Am 11. Februar 1939 wurde er im Rang eines Staatssekretärs[8] auf Vorschlag des neuen Präsidenten, Reichswirtschaftsminister Walther Funk, zum Vizepräsidenten der Deutschen Reichsbank ernannt und amtierte vom 2. August 1940 bis zum 8. Mai 1945 als „geschäftsführender Vizepräsident“. Seine Verantwortung versuchte Puhl später auf der Anklagebank in Nürnberg herunterzuspielen:

„Die Geschäftsführung des Reichsbankdirektoriums war eingeteilt unter eine Reihe von Mitgliedern des Direktoriums. Jedes Mitglied hatte eine volle Verantwortung für seinen Geschäftszweig. Der Vizepräsident war nur der primus inter pares, der im wesentlichen die Sitzungen zu leiten hatte, für die Vertretung des Präsidenten nach außen zu sorgen hatte und Fragen allgemeiner Wirtschafts- und Bankpolitik zu erledigen hatte.“

Emil Puhl bei einer Aussage im Wilhelmstrassen-Prozess.[9]

Von 1935 bis 1945 war Puhl zudem Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Golddiskontbank[3] und 1944 deren stellvertretender Vorsitzender[10]. Des Weiteren war er Mitglied des Aufsichtsrates der Diskont-Kompagnie AG, Berlin und ab dem 16. September 1937 dort Vorsitzender des Aufsichtsrates. Zudem war Puhl Vorsitzender des Verwaltungsrates der Reichskreditkassen in Berlin und Mitglied des Aufsichtsrates mehrerer Banken und Unternehmen.

So sehr sich Puhl aus opportunistischen Gründen bemühte, im Ausland als weltläufiger Banker mit Distanz zum nationalsozialistischen Regime zu erscheinen, so überzeugend inszenierte er sich in Deutschland als systemtreu und Anhänger Hitlers: "Unser Führer Adolf Hitler hat ein Reich geschaffen, für das es sich wieder lohnt, seine ganze Kraft einzusetzen und, wenn es sein muss, auch sein Leben hinzugeben. Wir alle tragen in uns den festen Glauben an sein sieghaftes Führertum. (…) Unser Führer Adolf Hitler, Sieg Heil!" [11].

Emil Puhl und die „Goldwäsche“ in der Schweiz

Neben seiner Tätigkeit als geschäftsführender Vizepräsident und damit „heimlicher Herrscher der Reichsbank mit exzellenten Beziehungen zu Himmler, Heydrich und zur SS“[12] galt ein Schwerpunkt von Puhls Arbeit vor und während des Zweiten Weltkriegs seinem Amt als einer der Präsidenten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in der neutralen Schweiz. Die Schweiz sollte nach 1939 zur „Golddrehscheibe Europas“ werden, die dem nationalsozialistischen Regime Deutschlands und seinen Helfern wertvolle Dienste bei der Verwertung und „Wäsche“ des schmutzigen, weil in den besetzten Ländern geraubten Goldes leistete. Die Schweiz und ihre Nationalbank wickelten annähernd vier Fünftel der Goldverkäufe der Deutschen Reichsbank ab. Emil Puhls Rolle dabei war vergleichbar der eines „Dealers“, der den Nationalbankiers in Bern das deutsche Raubgold brachte und es gegen harte Schweizer Franken tauschte. Diese Devisen waren von entscheidender Bedeutung für die deutsche Kriegs- und Rüstungswirtschaft, da kriegswichtige Rohstoffe ansonsten auf dem Weltmarkt weder mit deutschem Gold noch mit Reichsmark zu kaufen waren.[13] „Eine Voraussetzung für die Fortführung des Kriegs war deshalb der systematische Raub von Gold in den überfallenen Ländern, das gegen Devisen eingetauscht wurde“.[14]

Reichsbankvizepräsident Puhl verstand es, seine – allerdings auch ob der guten Geschäfte euphorisierten – Schweizer Kollegen über die Herkunft des deutschen Raubgolds zu täuschen. Er erschien ihnen „stets als ein gediegener und vertrauenswürdiger Herr, den man einer Lüge nicht für fähig“ hielt[15]. Robert M. W. Kempner, US-amerikanischer Hauptankläger im Wilhelmstraßen-Prozess, erinnerte sich an Puhl als einen „höflichen, freundlichen, ansprechbaren Herrn, einen typischen Beamten,“ der seine ganze Intelligenz aufgeboten habe, „um aus der Sache herauszukommen“[16]. Heute ist es unstrittig, dass Puhl eine „Schlüsselfigur des Raubgoldhandels“[17] während des Zweiten Weltkrieges war. Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg ging Ende der 1990er-Jahre unter anderem der Frage nach, wie das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vor 1945 „eine so enge und freundschaftliche Beziehung zu einer zwielichtigen Figur wie Reichsbankvizepräsident Emil Puhl“ knüpfen konnte[18]. Die Historiker erkannten, dass Puhl „kein nationalsozialistischer Aktivist“ gewesen sei, er sich aber „für die Zielsetzungen der NS-Goldpolitik“ engagierte. „Gleichzeitig verstand es Puhl meisterhaft, bei seinen regelmässigen Aufenthalten in der Schweiz Skepsis gegenüber dem NS-Regime durchschimmern zu lassen und sich auch als Anti-Nazi auszugeben. Führende Persönlichkeiten aus Finanz und Wirtschaft wussten ihn als kompetenten Fachmann und angenehmen Gesprächspartner zu schätzen“.[19]

Nach Kriegsende

Am 1. Mai 1945 wurde Puhl von den Alliierten festgenommen[20] und gab am 3. Mai 1946 eine Eidesstattliche Erklärung in einem Internierungslager bei Baden-Baden ab, die im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher während der Aussage von Walter Funk am 7. Mai 1946 verlesen wurde. Im Verfahren gegen den ehemaligen Reichsbankpräsident belastete der Zeuge Puhl seinen früheren Vorgesetzten stark [21]. Puhl wurde am 15. Mai 1946 in Nürnberg auch zum „Melmer-Gold“ verhört. Von den Depots in den Tresoren der Reichsbank in Frankfurt am Main, in denen die SS Gold, Juwelen und andere Wertsachen von Häftlingen der nationalsozialistischen Vernichtungslager im Osten deponierte („Melmer-Gold“), wusste Puhl laut Aussage seines Mitarbeiters Albert Thoms von Anfang an [22].

Puhl wurde am 4. November 1947 im Wilhelmstraßen-Prozess, der im Rahmen der Nürnberger Prozesse stattfand, angeklagt. Am 11. April 1949 wurde Puhl aufgrund seiner herausragenden Rolle bei der Verwertung des SS-Raubgoldes zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.[23] Puhl wurde im Dezember 1949 aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vorzeitig entlassen.

Gleich nach seiner Entlassung aus Landsberg wurde Puhl, dank seiner hervorragenden internationalen Erfahrung bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich[24], zunächst freiberuflicher Berater und dann Leiter der Auslandsabteilung und Vorstandsmitglied der Hamburger Kreditbank, einem der Nachfolgeinstitute der Dresdner Bank, bis er 1957 in den Ruhestand trat.[3] Von 1952 bis 1957 war er Mitglied des Zentralbeirats der Dresdner Bank.[25] Puhl gehörte ab 1951 dem Aufsichtsrat der Kühltransit-Aktiengesellschaft an und war dort ab 1954 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.[26] Im November 1959 verlieh der Präsident der Italienischen Republik „dem Mitglied des Zentralbeirats der Dresdner Bank AG und des Beirats der italienischen Wirtschaftsvereinigung, Emil Puhl, in Anerkennung seiner Verdienste um die Vertiefung der Deutsch-ltalienischen Wirtschaftsbeziehungen das Komturkreuz des Italienischen Verdienstordens[27].

Bereits am 3. Juni 1950 hatte Puhl in zweiter Ehe Charlotte Hedwig Puhl (13. September 1904 − 8. Juli 1983), geb. Weckmann, in Hamburg geheiratet.[28] Am 30. März 1962 verstarb Emil Puhl, zuletzt wohnhaft im Taxusweg 16 in Hamburg-Othmarschen, nach schwerer Krankheit im Alter von 72 Jahren.[26] Das Paar hatte zwei Söhne: Friedrich und Johannes Puhl[29].

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wirtschaftswoche, Bd. 50/1996, S. 121
  2. Emil Puhl 70 Jahre. Hamburger Abendblatt, Ausgabe 198 vom 27. August 1959, S. 17.
  3. a b c d e f Peter Hampe, Albrecht Ritschl: Neue Ergebnisse zum NS-Aufschwung., Berlin 2003, S. 68
  4. Unabhängige Expertenkommission Schweiz: Zweiter Weltkrieg. Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg. Überarbeitete und ergänzte Fassung des Zwischenberichts von 1998, Anhang 1, S. 6
  5. „Der Angeklagte behauptet, sein Parteibuch sei vordatiert worden“, Wilhelmstraßenprozess, S. 151.
  6. Eckhard Wandel: Das deutsche Bankwesen im Dritten Reich (1933-1945). In: Deutsche Bankengeschichte, hrsg. im Auftrage des Instituts für bankhistorische Forschung e.V., Bd.3, Frankfurt a.M. 1983, S. 171
  7. Zitiert nach Ralf Banken: Edelmetallmangel und Großraubwirtschaft. Die Entwicklung des deutschen Edelmetallsektors im „Dritten Reich “1933-1945. Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 13. Akademie-Verlag 2009. ISBN 978-3-05-004380-7, S. 673.
  8. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 474.
  9. Nürnberger Prozesse, Bd. XIII („Wilhelmstrassen-Prozess“), S. 617
  10. Wilhelmstraßenprozess, S. 151.
  11. Ansprache Emil Puhls am 9. März 1940 im Lichthof der Deutschen Reichsbank (Bundesarchiv Berlin, R2501/6363)
  12. Jean Ziegler: Die Schweiz, das Gold und die Toten, Bertelsmann 1997, S. 54
  13. Werner Rings: Raubgold aus Deutschland. Die „Golddrehscheibe“ Schweiz im Zweiten Weltkrieg, München 2. Aufl. 1997, hier S. 47–85; vgl. Ralf Banken: Edelmetallmangel und Großraubwirtschaft, a.a.O.; sowie Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg, Veröffentlichungen der UEK, Band 16), ISBN 978-3-0340-0616-3
  14. Zitiert nach Rolf Surmann, Dieter Schröder, NS-Raubgold: Die Rolle der Schweiz, in: Dies. (Hg.): Der lange Schatten der NS-Diktatur. Texte zur Debatte um Raubgold und Entschädigung, Hamburg/Münster 1999, S. 160
  15. Werner Rings: Raubgold aus Deutschland. Die „Golddrehscheibe“ Schweiz im Zweiten Weltkrieg, München 2. Aufl. 1997, S. 49
  16. Werner Rings: Raubgold aus Deutschland. Die „Golddrehscheibe“ Schweiz im Zweiten Weltkrieg, München 2. Aufl. 1997, S. 115
  17. Johannes Bär: Der Goldhandel der Dresdner Bank im Zweiten Weltkrieg, Kiepenheuer 1999, S. 126
  18. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg: Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg, Zürich 2002 (Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg, Bd. 16, Bern 1998 (Zwischenbericht), S. 23
  19. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg: Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg, Zürich 2002 (Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg, Bd. 16, Bern 1998 (Zwischenbericht), S. 29
  20. Joachim Distel: Die Errichtung des westdeutschen Zentralbanksystems mit der Bank deutscher Länder. Mohr Siebeck, 2003, ISBN 9783161480812.
  21. Der Zeuge Funk im Zeugenstand – 7. Mai 1946 auf zeno.org
  22. Verlesung der Erklärung Thoms am 15. Mai 1946 während der Aussage Puhls im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher; vgl. auch das Affidavit, das Puhl am 3. Mai 1946 in Baden-Baden in amerikanischer Gefangenschaft zu Protokoll gab
  23. Rainer A. Blasius: Der Wilhelmstraßen-Prozeß gegen das Auswärtige Amt und andere Ministerien. In: Gerd R. Ueberschär: Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952. Frankfurt am Main 1999, S. 187ff.
  24. Ralf Ahrens: Der Exempelkandidat. Die Dresdner Bank und der Nürnberger Prozess gegen Karl Rasche. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 4/2004, S. 668.
  25. siehe dodis
  26. a b Sterbeanzeigen im Hamburger Abendblatt vom 3. April 1962, S. 5
  27. Hamburger Abendblatt Nr. 272 vom 23. November 1959
  28. Staatsarchiv Hamburg − Sterbeeintrag, Best. 332-5, Sign. 7381, Nr. 1133/1962
  29. Hamburger Abendblatt Nr. 158 vom 11. Juli 1983, Seite 12

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