Erbhygiene

Erbhygiene

Eugenik (von altgriech. eu „gut“ und genos „Geschlecht“) oder Eugenetik bezeichnet seit 1883 die Anwendung humangenetischer Erkenntnisse auf Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik mit dem Ziel, den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern und negativ bewerteter Erbanlagen zu verringern.

Der britische Anthropologe Francis Galton (1822–1911) prägte den Begriff. Um 1900 entstand auch der Gegenbegriff Dysgenik, der eine „Schwächung des genetischen Potentials“ meint. Der Mediziner Alfred Ploetz führte 1895 im deutschsprachigen Raum den Begriff Rassenhygiene für Eugenik ein. Dieser wurde seit 1920 in der Weimarer Republik vorherrschend und bestimmte die Bevölkerungspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus (siehe dazu Nationalsozialistische Rassenhygiene).

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Die Eugenik entstand als Wissenschaftszweig der Genetik zuerst in Großbritannien. Ihr ursprüngliches Konzept beruhte auf den Thesen Charles Darwins und dem darauf gegründeten Sozialdarwinismus: Im Kampf ums Überleben finde eine ständige natürliche Auslese der dazu am besten angepassten Individuen, Völker und Rassen statt. Durch entsprechendes Begünstigen der Fortpflanzung Gesunder – etwa frühen Eheschluss und Belohnung hoher Kinderzahlen –, Verhindern der Fortpflanzung Kranker – z. B. durch Empfängnisverhütung, Geburtenkontrolle und Zwangssterilisation – sollten die Erbanlagen in der Bevölkerung langfristig verbessert und Erbkrankheiten vermindert werden.

Eugenik verstand sich als Mittel im Dienst einer gesunderen Menschheit. Schon ihre ersten Vertreter betrachteten Bestrebungen nach sozialem Ausgleich, Zivilisierung von Gesellschaftskrisen und Angleichung der Lebenschancen als nachteilig für die Volksgesundheit und den humanen Fortschritt. Um die Nachkommenschaft von zugleich als minderwertig definierten Kranken zu verringern oder zu verhindern und gesunden und damit angeblich höherwertigen Menschen bessere Zukunftschancen zu eröffnen, forderten sie politische Eingriffe. Ihre Hauptvertreter sorgten nicht nur für die theoretische Grundlegung und Verbreitung, sondern in Ansätzen auch für die politische Durchsetzung ihrer Forderungen.

Vordenker der Eugenik waren neben Darwin europäische Natur- und Gesellschaftswissenschaftler, Mediziner, Ethnologen und Philosophen des 19. Jahrhunderts, deren Denken dem Biologismus, Rassismus und Kulturpessimismus verhaftet war. Vorbedingungen für ihren Einfluss auf die Politik und Gesetzgebung im 20. Jahrhundert waren die Industrialisierung, die Spaltungen der Gesellschaft in privilegierte und unterprivilegierte Schichten oder Klassen sowie die Wirkungen des Ersten Weltkriegs auf Ökonomie und Gesellschaft. [1]

Vordenker

Bevölkerungstheorie von Robert Malthus

Der britische Universalgelehrte Robert Malthus (1766–1834) veröffentlichte 1798 ein Grundlagenwerk des späteren Sozialdarwinismus: An essay on the principle of population as it affects the future improvment of society („Ein Aufsatz über das Prinzip des Bevölkerungswachstums, wie es die künftige Verbesserung der Gesellschaft beeinflusst“). Darin erklärte er Kriege, Hungersnöte, Seuchen, Armut, Erb- und Suchtkrankheiten als natürliche Reaktionen auf Überbevölkerung und Nahrungsknappheit. Der ständige Kampf um die tägliche Ernährung begünstige und verbessere die Fähigkeiten der Starken und Tüchtigen, während Schwache, Faule und Träge unterliegen müssten.

Ergänzend forderte Malthus in der zweiten Auflage dieses Buches von 1803 Präventivmaßnahmen wie Geburtenkontrolle durch Enthaltsamkeit. Sozialgesetze, staatliche Armenfürsorge und Arbeitsbeschaffung dagegen sah er als widernatürliche Eingriffe. Diese würden das Bevölkerungswachstum fördern, so das Nahrungsangebot für den Einzelnen vermindern und so mehr Arme hungern und mehr Reiche in Armut sinken lassen.[2]

Rassentheorie von Arthur de Gobineau

Graf Arthur de Gobineau (1816–1882) schrieb 1853–55 den Aufsatz Versuch über die Ungleichheit der Menschenrassen. Darin vertrat er eine Rassentheorie, die nach der Entmachtung des französischen Adels durch die Französische Revolution von 1789 unter anderem dessen biologische Überlegenheit pseudowissenschaftlich untermauern sollte.

Gobineau behauptete im Anschluss an ältere völkerkundliche Literatur die Dreiteilung der Menschheit in eine schwarze, gelbe und weiße Rasse. Die Angehörigen der jeweils helleren Hautfarbe seien denen der dunkleren physisch, geistig, kulturell und politisch überlegen. Die weiße Rasse setzte er mit den zum Herrschen fähigen und bestimmten „Ariern“ (Nordeuropäern) gleich, die gelbe mit den mongolischen Völkern und die schwarze mit den „Negern“, die er als geborene Sklaven betrachtete. Die jeweils herrschenden sozialen Schichten wiesen demgemäß einen höheren Anteil an arischem Blut auf. Die Revolutionen seien Auflehnung minderwertiger Rassen und Rassenmischlinge gegen ihre Bestimmung zum Dienst der Herrschenden.

Gobineau sah das natürliche Weltherrschaftstreben der Arier von einer fortschreitenden Mischung mit minderwertigen Rassen begleitet, so dass er ihren Untergang für unvermeidbar hielt. Er verknüpfte also drei Grundgedanken:

  • die natürliche Ungleichheit zwischen an körperlichen Merkmalen festgemachten Rassen,
  • die Rückführung sozialer Unterschiede auf biologische Rassenvermischungen,
  • die daraus gefolgerte Dekadenz, die zwangsläufig zum Untergang der Edlen und Starken führe.

Die dritte kulturpessimistische These widerrief er 1877 in seinem Buch Renaissance.[3]

In Frankreich anfangs kaum beachtet, beeinflussten Gobineaus Ansichten in Deutschland ab etwa 1890 Houston Stewart Chamberlain, die 1894 von Karl Ludwig Schemann (1851-1938) gegründete Gobineau-Gesellschaft, den Alldeutschen Verband und das Programm der 1914 gegründeten Deutschvölkischen Partei, aber auch Mediziner wie Alfred Ploetz und viele spätere deutsche Rassenhygieniker. Diese kehrten die Ausgangsthese Gobineaus von einer reinen, nordisch-arischen Ursprungsrasse zur politischen Zukunftsaufgabe um und propagierten deren Wiederherstellung oder Erneuerung durch Menschenzüchtung und Auslese. Gobineaus Ansichten repräsentieren eine wesentliche ideologische Quelle des Nationalsozialismus und finden sich in Hitlers „Mein Kampf“ wieder[4][5]. Insbesondere waren die behaupteten degenerativen Konsequenzen der Rassenmischung wesentlich dafür verantwortlich, dass eine Assimilation von Juden für Hitler und den Nationalsozialismus nicht in Frage kam.

Evolutionstheorie von Charles Darwin

Charles Darwin veröffentlichte 1859 sein bahnbrechendes Buch Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl (so die deutsche Übersetzung). Darin beschrieb er die natürliche Auslese (Selektion) von überlebensfähigem Erbmaterial: Im Überlebenskampf würden die am besten an die Umweltbedingungen angepassten Exemplare einer Art sich durchsetzen und ihre Erbanlagen weitergeben. Dadurch komme es zu einer natürlichen, von Generation zu Generation ständig erneuerten Auslese der am besten angepassten Tier- und Planzenarten. Diese sei die Haupttriebkraft der Evolution zu neuen Arten.

1871 veröffentlichte Darwin das Werk Die Abstammung des Menschen und die geschlechtliche Zuchtwahl. Darin übertrug er seine an Tieren und Pflanzen gewonnene Selektionstheorie auf Menschen und folgerte daraus eine Zivilisationskritik:[6]

Unter den Wilden werden die an Körper und Geist Schwachen bald eliminiert; die Überlebenden sind gewöhnlich von kräftigster Gesundheit. Wir zivilisierten Menschen dagegen tun alles mögliche, um diese Ausscheidung zu verhindern. Wir erbauen Heime für Idioten, Krüppel und Kranke. Wir erlassen Armengesetze, und unsere Ärzte bieten alle Geschicklichkeit auf, um das Leben der Kranken so lange als möglich zu erhalten. [...] Infolgedessen können auch die schwachen Individuen der zivilisierten Völker ihre Art fortpflanzen.

Damit teilte Darwin die verbreitete Ansicht, sozialstaatliche Maßnahmen und natürliche Auslese seien unvereinbar. Gleichwohl lehnte er 1880 politische Folgerungen aus seinen wissenschaftlichen Thesen ausdrücklich ab; seine durch die moderne Soziobiologie erweiterte Theorie stützt – im Gegenteil – die Herausbildung menschlicher Eigenschaften wie die des Altruismus.

Degenerationstheorie von Benedict Augustin Morel

Benedict Augustin Morel (1809-1873) begründete 1857, basierend auf vordarwinistischen und religiösen Annahmen, die Degenerationstheorie, nach der die Vererbung negativer Eigenschaften eine „Entartung“ ganzer Sippen, Völker und Rassen erzeuge. Da „entartete“ Menschen sich überdurchschnittlich fortpflanzten, potenziere sich ihr Erbgut von Generation zu Generation. Dies führe schließlich zur Unfruchtbarkeit und damit zum Aussterben der „entarteten Sippe“. Diese Entwicklung konnte er jedoch empirisch nicht nachweisen.

Sozialdarwinistische Gesellschaftstheorien

Herbert Spencer (1820-1903) übernahm Darwins Begriff struggle for life (deutsch oft mit „Kampf ums Dasein“ übersetzt) und prägte den – oft irrtümlich Darwin zugeschriebenen – Begriff Survival of the Fittest („Überleben der Stärksten“, d.h. der am besten an den Überlebenskampf Angepassten).

Albert Schäffle (1821-1903) entwarf in seinem vierbändigen Werk Bau und Leben des sozialen Körpers (1875–78) das Bild einer Gesellschaftsordnung, die in allen Teilbereichen und Erscheinungsformen der Anatomie des menschlichen Körpers gleicht. Er folgerte daraus u.a. die Aussichtslosigkeit der Sozialdemokratie (Buchtitel 1885), die auf einem illusorischen Gleichheitsprinzip und Menschenbild beruhe.

Grundgedanke solcher Theorien war, dass die natürliche Auslese der zum Überleben Geeignetsten durch auf unterschiedslose Lebenserhaltung ausgerichtete Medizin und Sozialfürsorge behindert werde. Vertreter dieser Annahme behaupteten, dass gegen natürliche Auslese gerichtete Sozialpolitik zu einer „Gegenauslese“ und allmählichen Schwächung der Volksgesundheit führe.

Der Philosoph Heinrich Rickert (1863-1936) prägte 1899 dafür den Begriff des Biologismus, den er als politisierende Ideologie kritisch von der Biologie abgrenzte (Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft 1899; Der Biologismus und die Biologie als Naturwissenschaft 1911).

Herrenmoral von Friedrich Nietzsche

Friedrich Nietzsche (1844-1900) vertrat eine aristokratische elitäre Herrenmoral, die Machtstreben, Selbstbewusstsein, Rücksichtslosigkeit als Stärke bewertet. Er stellte sie der Sklavenmoral gegenüber, die Mitleid als gut bewertet; er dagegen betrachtete dies als Schwäche und Feigheit:

Was ist gut? Alles, was das Gefühl der Macht, den Willen zur Macht, die Macht selbst im Menschen erhöht. Was ist schlecht? Alles was aus der Schwäche stammt.

Als Abkömmlinge der Sklavenmoral sah er Christentum, Demokratie, Sozialismus, Anarchismus, Antisemitismus, und Feminismus. Er verknüpfte deren Entstehung und Ausbreitung auch mit einem physiologischen Niedergang. Aus der Herrenmoral leitete er in seinem Spätwerk u.a. folgende Forderungen ab:

Moral für Ärzte: Der Kranke ist ein Parasit der Gesellschaft. In einem gewissen Zustande ist es unanständig, noch länger zu leben. Das Fortvegetiren in feiger Abhängigkeit von Ärzten und Praktiken, nachdem der Sinn vom Leben, das Recht zum Leben verloren gegangen ist, sollte bei der Gesellschaft eine tiefe Verachtung nach sich ziehn. Die Ärzte wiederum hätten die Vermittler dieser Verachtung zu sein - nicht Recepte, sondern jeden Tag eine neue Dosis Ekel vor ihrem Patienten... Eine neue Verantwortlichkeit schaffen, die des Arztes, für alle Fälle, wo das höchste Interesse des Lebens, des aufsteigenden Lebens, das rücksichtsloseste Nieder- und Beiseite-Drängen des entartenden Lebens verlangt - zum Beispiel für das Recht auf Zeugung, für das Recht, geboren zu werden, für das Recht zu leben... Auf eine stolze Art sterben, wenn es nicht mehr möglich ist, auf eine stolze Art zu leben.[7]
[...] Die Schwachen und Missrathnen sollen zu Grunde gehn: erster Satz unsrer Menschenliebe. Und man soll ihnen noch dazu helfen. Was ist schädlicher als irgend ein Laster? Das Mitleiden der That mit allen Missrathnen und Schwachen - das Christenthum...[8]

Als Fernziel der Menschheit forderte er einen Übermenschen, der die Sklavenmoral und − als Folge des Zusammenbruchs des Christentums bzw. dem „Tode Gottes“ − den entstandenen Nihilismus überwunden habe. Und an Stelle der „Zähmung“ der Menschen durch das Christentum forderte er eine „Höherzüchtung“ der Menschheit bei gleichzeitiger Ausgrenzung der untersten Schichten der Gesellschaft (Tschandala):

Werfen wir einen Blick ein Jahrhundert voraus, setzen wir den Fall, dass mein Attentat auf zwei Jahrtausende Widernatur und Menschenschändung gelingt. Jene neue Partei des Lebens, welche die grösste aller Aufgaben, die Höherzüchtung der Menschheit in die Hände nimmt, eingerechnet die schonungslose Vernichtung alles Entartenden und Parasitischen, wird jenes Zuviel von Leben auf Erden wieder möglich machen, aus dem auch der dionysische Zustand wieder erwachsen muss.[9]

Solche Aussagen deutete Alexander Tille (1866-1912), der erste Übersetzer Nietzsches ins Englische, im Sinne eines radikalen Sozialdarwinismus. Er beschrieb humanistische Kultur und Ethik in seinen Büchern „Volksdienst“ (1893) und „Darwin und Nietzsche (Ein Buch Entwicklungsethik)“ (1895) als entscheidendes Hindernis für rassebiologischen Fortschritt und griff deshalb auch Sozialdarwinisten wie Ernst Haeckel oder Herbert Spencer an, die beides für vereinbar hielten.

Der Nationalsozialismus benutzte Nietzsches Herrenmoral zur Rechtfertigung einer mörderischen Eugenik. Heutige Interpreten weisen demgegenüber auf die Komplexität und Vieldeutigkeit von Nietzsches Philosophie hin.[10]

siehe dazu Nietzsche-Rezeption und Nietzsche-Rezeption im Nationalsozialismus

Ernst Haeckel

Ein wichtiger Vordenker der Eugenik ist der Zoologe Ernst Haeckel (1834-1919). Er vertrat die Meinung, dass „die Völkergeschichte [...] größtenteils durch natürliche Züchtung erklärbar [sei], es daneben aber auch die künstliche Züchtung“ gebe. Als Beispiel nennt er die Spartaner, die schwächliche, kranke oder missgebildete Neugeborene töteten: „Gewiss verdankt das Volk von Sparta dieser künstlichen Auslese oder Züchtung zum großen Teil seinen seltenen Grad an männlicher Kraft und rauer Heldentugend.“ Dieser Vergleich sollte später von den Rassenhygienikern und auch von Hitler aufgegriffen werden. Haeckel war Mitinitiator und Gutachter des Kruppschen Preisausschreibens.

Hauptvertreter

Francis Galton

Der britische Adelige Francis Galton (1822-1911) war Verwandter und Anhänger Darwins. Angeregt durch dessen Hauptwerk von 1859, begann er 1862 Humangenetik zu studieren. Er suchte Merkmale zum Vergleichen und Unterscheiden von Menschenrassen und bemühte sich, menschliche Charaktereigenschaften auf genetische Ursachen zurückzuführen.

In seinem Buch Hereditary Genius (1869), das als einziges seiner Werke ins Deutsche übersetzt wurde, erklärte er als Forschungsziel, die menschliche Rasse genetisch zu verbessern. Den Rassenbegriff fasste er weit im Sinne von Untergattung mit gemeinsamem Erbmaterial. Er erhob die Erbgesundheit zum entscheidenden Kriterium für den Wert einer solchen Rasse. Dies machte ihn zum Begründer der Eugenik.

In seiner Schrift Inquiries into Human Faculty and its Development (1883) definierte Galton Eugenik als „Wissenschaft von der Verbesserung der Rasse“. 1905 erklärte er in dem Aufsatz Eugenics: Its Definition, Scope and Aims:[11]

Die Eugenik hat in der Tat den hohen Anspruch, eine orthodoxe religiöse Lehre der Zukunft zu werden, denn die Eugenik kooperiert mit den Werken der Natur durch die Sicherstellung, dass die Menschheit durch die geeignetsten Rassen repräsentiert sein wird.

Durch soziale Verhältnisse - welche, ließ er unbestimmt - werde die Weitergabe gesunden Erbmaterials und positiver Eigenschaften begünstigt, andernfalls verhindert. Es sei also sinnvoll, die bislang zufällige Vererbung positiver Eigenschaften bewusst zu fördern, negativer Eigenschaften dagegen zu vermeiden, um so insgesamt eine Rassenverbesserung zu erzielen. Schon mit einem Bruchteil der Finanzmittel, die damals für Tierzucht aufgewandt wurden, könne man eine „strahlende Schar von Genies“ heranzüchten:[12]

Wir könnten Propheten und Hohepriester der Zivilisation so sicher in die Welt setzen wie wir Idioten durch Paarung von Kretins fortplanzen könnten.

Sozial höhergestellte Personen, die für Galton zugleich die geistige Elite stellten, würden sich insgesamt weniger stark vermehren als sozial schwächer Gestellte und Minderbegabte. Dieses von ihm vorausgesetzte Missverhältnis sei mit politischen Maßnahmen zu bekämpfen, um den Anteil von Hochbegabten national wie international vorrangig zu fördern.

1908 erklärte er in seinen Lebenserinnerungen:[13]

Ich halte es für gut, wenn der Mensch in seinem Bereich die natürliche Selektion durch andere Prozesse, die barmherziger, aber darum nicht weniger effektiv sind, ersetzt. Das ist exakt das Ziel der Eugenik. Ihre erste Absicht ist, die Geburtenrate für Ungeeignete zu kontrollieren, anstelle ihnen zu gestatten, ins Dasein zu treten [...]. Die zweite Absicht ist die Verbesserung der Rasse durch Förderung der Produktivität der Geeigneten mittels früher Heiraten und gesunder Aufzucht ihrer Kinder. Die natürliche Auslese beruht auf der Überproduktion und massenhafter Zerstörung. Die Eugenik lässt nicht mehr Individuen ins Dasein treten, als exakt versorgt werden können, und diese sind von der besten Rasse.

Galtons Denken beruhte also auf folgenden Annahmen:

  • Die von Darwin entdeckten Gesetze der Auslese als Antrieb zur Evolution von Tier- und Pflanzenarten seien auch auf die Entwicklung menschlicher Rassen anwendbar.
  • Sozialer Status, Intelligenz und Genialität seien Ergebnis und Spiegelbild von in menschlichem Erbgut angelegten geistigen Fähigkeiten.
  • Demgemäß könne und müsse die zufällige Fortpflanzung sozial hochstehender und intelligenter Menschen einer politischen Einflussnahme unterworfen werden. Ebenso sei der Anteil sozial niedriger und minderbegabter Menschen zu kontrollieren und zu verringern.
  • Die Verbesserung der eigenen Rasse durch bewusste Eingriffe in die natürliche Selektion sei höchstes Menschheitsziel.

Zur Verwirklichung dieses Ziels gründete Galton eine Professur, ein Institut, ein Labor und die internationale Gesellschaft „Eugenics Education Society“ (1908). Damit sorgte er selbst für die organisierte Weiterentwicklung seines Forschungsprogramms auch über Großbritannien hinaus.

Alexander Graham Bell

Einer der frühesten Propagandisten der Eugenik war Alexander Graham Bell. Er erforschte zwischen 1882 und 1892 die Häufung von Taubheit auf der Insel Martha’s Vineyard nahe Boston, USA. Aus seinen Untersuchungen zog er - in Unkenntnis der nur wenige Jahre früher von Gregor Mendel formulierten Vererbungsgesetze - Schlüsse, die heute als falsch angesehen werden. Er empfahl in der Monographie „Memoir upon the Formation of a Deaf Variety of the Human Race“ ein Eheverbot unter „Taubstummen“, die eugenische Kontrolle von USA-Immigranten und warnte vor Internaten an den „Taubstummen“-Schulen als mögliche Brutstätten einer tauben Menschenrasse. Spätere Arbeiten von Eugenikern und Rassenhygienikern stützten sich bis weit in das 20. Jahrhundert ungeprüft auf Bells Angaben. Als Folge wurden zahlreiche taube Menschen ohne ihr Wissen und ohne ihr Einverständnis sterilisiert. Dabei soll Bell durchaus die methodischen Schwächen seiner Untersuchungen gekannt haben.

Alfred Ploetz

In seinem Buch Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen (1895) führte der Arzt Alfred Ploetz (1860-1940) den Begriff „Rassenhygiene“ anstelle von Eugenik ein. Er erläuterte ihn als „Lehre von den Bedingungen der optimalen Erhaltung und Vervollkommnung der menschlichen Rasse (der Vitalrasse im Unterschied zur Systemrasse)“.[14] Unter „Vitalrasse“ verstand er die jeweils gesundesten Exemplare jeder nach Hautfarbe und anderen Körpermerkmalen unterschiedenen „Systemrasse“ im Sinne Gobineaus. Er wollte also keine bestimmte „höhere“ Rasse heranzüchten, sondern den Anteil aus seiner Sicht gesunden Erbgutes bei allen Völkern und Rassen fördern.

Demgemäß entwarf er das Bild einer Gesellschaft, in der die moralischen und intellektuellen Fähigkeiten über Heiratsmöglichkeiten, Erlaubnis oder Verbot der Fortpflanzung und die erlaubte Kinderzahl entscheiden. Unerlaubt gezeugte Kinder sollten abgetrieben, Kranke und Schwache, Zwillinge und Kinder als zu alt oder jung bewerteter Eltern sollten „ausgejätet“ werden:

Stellt es sich heraus [...], daß das Neugeborene ein schwächliches oder mißgestaltetes Kind ist, so wird ihm von dem Ärzte-Collegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir, durch eine kleine Dosis Morphium. Die Eltern, erzogen in strenger Achtung vor dem Wohle der Rasse, überlassen sich nicht lange rebellischen Gefühlen, sondern versuchen es frisch und fröhlich ein zweites Mal, wenn ihnen dies nach ihrem Zeugnis über Fortpflanzungsfähigkeit erlaubt ist.

Nach Ploetz' Ansicht begünstigten Kriege und Revolutionen überwiegend rassisch minderwertige Individuen, während hochwertige dabei „ausgemerzt“ würden. Diese „Contraselection“ wollte er künftig unterbinden. Dazu sollte jedoch der allgemeine „Kampf ums Dasein“, also die Bedingungen für die Selbstbehauptung starker und gesunder gegenüber schwachen und kranken Individuen, aufrecht erhalten bleiben.

Seit 1904 gab Ploetz die Zeitschrift Archiv für Rassen- und Gesellschafts-Biologie heraus, die seine Ideen in einen wissenschaftlichen Diskurs einbrachte und so die jüngere Ärztegeneration nach der Jahrhundertwende stark beeinflusste. Erst in späteren Werken rückte Ploetz von den Ideen der gesellschaftlich geförderten „Auslese und Ausjäte“ ab.

Wilhelm Schallmayer

Der Arzt und Privatgelehrte Wilhelm Schallmayer (1857-1919) verfasste 1900 unter dem Eindruck der damals gerade wiederentdeckten Vererbungsgesetze nach Gregor Mendel den Aufsatz Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker, eine staatswissenschaftliche Studie auf Grund der neuen Biologie. Dafür gewann er ein von Friedrich Krupp mit 30.000 Reichsmark dotiertes Preisausschreiben zum Thema: Was lernen wir aus den Prinzipien der Descendenztheorie in Beziehung auf die innenpolitische Entwicklung und Gesetzgebung der Staaten? 1903 folgte die programmatische, immer wieder überarbeitete Schrift Über die drohende körperliche Entartung der Kulturmenschheit. Damit wurde Schallmayer zum führenden Vertreter der deutschen Rassenhygiene neben Arthur Ploetz.

Anders als Galton wollte er nicht Personen mit höher bewerteten Erbeigenschaften vermehren (positive Eugenik), sondern die Nachkommen von Personen mit unterdurchschnittlichen, negativ bewerteten Erbeigenschaften begrenzen und so eine angebliche Degeneration der Menschheit verhindern (negative Eugenik). Wie die Sozialdarwinisten vor ihm machte er zivilisatorische Errungenschaften, vor allem sozialpolitische und medizinische Eingriffe in natürliche Entwicklungen für diese Degeneration verantwortlich. Anders als die Rassetheoretiker sah er jedoch kein spezifisch rassisches, sondern jedes individuelle und nationale organische Erbgut als „höchstes Gut“ an, das es zu schützen und zu vermehren gelte.

Dazu forderte er eine „Erziehung zur Moral des Rassedienstes“. Denn die „überlieferten Begriffe von Gerechtigkeit und freiem Willen“ verhinderten die „Anerkennung der durch die Erbanlagen mitbedingten großen Wertunterschiede“ zwischen Menschen. Die notwendige Priorität der Erbgutförderung sei daher nur durch frühzeitige auch emotionale ideologische Beeinflussung der Jugend zu erreichen.

Dabei verglich Schallmayer die Erbgüter eines Volkes mit seinen vorhandenen Sachgütern: Wie eine Nationalökonomie, so sei auch eine „Nationalbiologie“ notwendig, um das nationale Erbgut vernünftig zu verwalten und die Auslese als positiv bewerteter, zugleich Reduktion als negativ bewerteter Eigenschaften von Eltern und Kindern bewusst zu lenken. Sie müsse sowohl ein quantitatives Bevölkerungswachstum wie eine qualitative Fortpflanzungsauslese anstreben.

Als bevölkerungspolitische Maßnahmen schlug er dazu vor:

  • staatliche Elternschafts- und Nachwuchssicherung,
  • eine Erbrechts- und Steuerreform zugunsten von Familien mit mehreren Kindern,
  • eine nach der Kinderzahl gestaffelte Beamtenbesoldung,
  • staatliche Gesundheitszeugnisse als Eheerlaubnis,
  • erbbiografische Karteien, um künftige Generationen als fortpflanzungsfähig und -berechtigt einstufen zu können,
  • unter Umständen Eheverbote, Zwangsasylierung und Sterilisation.[15]

Ludwig Woltmann

Der Sozialanthropologe Ludwig Woltmann (1871-1907) hatte 1900 für seine Arbeit Politische Anthropologie, eine Untersuchung über den Einfluß der Descendenztheorie auf die Lehre von der politischen Entwicklung der Völker neben Schallmayer das Kruppsche Preisausschreiben gewonnen. Er lehnte die Ehrung jedoch ab und veröffentlichte das Buch selbst. Ab 1902 gab er zudem die Politisch-Anthropologische Revue zur Verbreitung „politisch-anthropologischer Wahrheiten“ heraus.

Im Anschluss an Gobineau und Houston Stewart Chamberlain erklärte Woltmann die gesellschaftliche Entwicklung mitsamt ihrer sozialen Schichtung und Parteienbildung als Folge von Rassenunterschieden. Der „arische Mensch“ sei der eigentliche Träger der Kultur. „Vollblutgermanen“ hätten alle bedeutenden wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritte eingeleitet. Diese Führungsrolle sei durch Rassenmischung gefährdet. Denn „niedere Rassen“ wie Mongolen, Indianer und Neger könnten keinen „erbbiologischen Beitrag zur Verbesserung der weißen Rasse leisten“. Deshalb müsse man deren Erbgut durch Rassenhygiene schützen.

Dabei dachte Woltmann zum einen an allgemeine hygienische und sanitäre Maßnahmen, zum anderen an das Zulassen von Seuchen und Kindersterblichkeit, da deren Bekämpfung die natürliche Auslese der Starken zugunsten der Schwachen verhindere. Zudem rechtfertigte er die Unterwerfung und Kolonisierung andersrassiger Völker, da diese nicht „kulturfähig“ seien und nicht zivilisiert werden könnten.[16]

Im Gegensatz zu Ploetz und Schallmayer vertrat Woltmann also die Ansicht, dass Erbgutmischungen aus verschiedenen Rassen in jedem Fall schädlich für kulturellen Fortschritt und daher politisch zu bekämpfen seien.

Alfred Erich Hoche und Karl Binding

Der Freiburger Psychiater Alfred Hoche (1865-1943) und der Strafrechtler Karl Binding (1841-1920) veröffentlichten 1920 die gemeinsame Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Diese begründete die sogenannte Euthanasie und brachte diesen Begriff (wörtlich „schöner Tod“, damals im Sinn von „schmerzlosem Töten“) mit der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in Verbindung.

Ausgangspunkt war Bindings Frage, ob Menschen nicht nur sich selbst, sondern unter Umständen auch andere Menschen töten dürften und falls ja, unter welchen Bedingungen. Er schloss damit an Alfred Jost an, der schon 1895 in seiner damals kaum beachteten Schrift Das Recht auf den Tod unheilbar Kranken und Geisteskranken einen „Rechtsanspruch“ auf den Tod zugebilligt hatte, ohne damit ihre Fremdtötung ausdrücklich zu bejahen. Binding schlug Kommissionen aus zwei Ärzten und einem Juristen vor, die verschiedenartig und verschieden schwer Behinderte als „geistig Tote“, „Ballastexistenzen“ oder „Defektmenschen“ einstufen sollten. Für die ersten beiden Kategorien bejahte er den Verlust des Lebensrechtes.

Auch Hoche vertrat, dass „unheilbarer Blödsinn“ ein Tötungsrecht begründe. Im Anschluss an Ignaz Kaup, der 1914 die gesellschaftlichen Kosten „ererbter Minderwertigkeit“ zu berechnen versucht hatte, versuchte er, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen und rechtfertigte zwar nicht die Tötung von eventuell heilbaren Kranken, aber die künftige gesetzliche Tötung von unheilbar geistig Behinderten mit den staatlichen Kosten ihrer Versorgung:

...wir werden vielleicht eines Tages zu der Auffassung heranreifen, dass die Beseitigung der geistig völlig Toten kein Verbrechen, keine unmoralische Handlung, keine gefühlsmäßige Rohheit, sondern einen erlaubten nützlichen Akt darstellt.

Obwohl Binding und Hoche keine spezifisch genetischen und eugenischen Argumente anführten, wurde ihre Idee von Rassenhygienikern begrüßt und aufgegriffen. In der angespannten Wirtschaftslage nach dem Krieg stieß ihre Schrift auf ein starkes öffentliches Echo über medizinische Fachkreise hinaus. Sie wurde zum Anstoß von gesetzlichen Maßnahmen im Nationalsozialismus, die die Tötung angeblich lebensunwerter Menschen erlaubte und forderte. Besonders Hoche wurde von den Nationalsozialisten als verdienter Vorkämpfer dieser Euthanasie geschätzt.

Ferdinand Adalbert Kehrer

Seit 1925 leitete Ferdinand Adalbert Kehrer (1883-1966) die Nervenklinik in Münster und war in der Zeit des "Dritten Reiches" unter anderem als Beisitzer am Erbgesundheitsobergericht (EOG) Hamm tätig. Er wirkte ab 1934 auf dreifache Weise an Zwangssterilisationen mit: zum einen als sachverständiger Arzt am EOG, zum zweiten als beantragender Arzt gemäß § 3 Abs. 2 GzVeN, zum dritten als Operateur. Außerdem leitete er ...in seiner Klinik die Narkosen ein, die Sterilisationen erfolgten anschließend in der nur wenige Meter entfernten Universitätschirurgie.[17]

Fritz Lenz

Fritz Lenz (1887-1976) war der erste Inhaber eines Lehrstuhls für Rassenhygiene und trat offen für die negative Eugenik in Form von Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation ein. Gemeinsam mit Erwin Baur und Eugen Fischer schrieb er ab 1921 das zweibändige Werk Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene, in späteren Auflagen Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene. Die letzte Auflage des ersten bzw. zweiten Bandes erschien 1931 bzw. 1936. Nach 1945 war Fritz Lenz Professor für Humangenetik in Göttingen.

Alfred Grotjahn

Alfred Grotjahn (1869-1931) war Mitglied der SPD. Er gilt als Begründer der Sozialhygiene in Deutschland. Er hielt die Sterilisierung von 30 Prozent der deutschen Bevölkerung zur Verminderung minderwertigen Erbgutes für sinnvoll und war damit der radikalste Eugeniker der Weimarer Republik.

Karl Wilhelm Jötten

Vor, während und nach dem Dritten Reich war Karl Wilhelm Jötten (1886-1958) Direktor des Instituts für Hygiene an der medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Zusammen mit einem Kollegen hatte der Professor erbhygienische Untersuchungen an über 4300 Hilfsschulkindern durchgeführt. Die Kinder im Alter zwischen 7 und 15 Jahren wurden gezählt, gewogen, vermessen und getestet.[18] Nach dem Ende des Krieges durfte er weiter an der Uni Münster forschen, bis er 1955 emeritiert wurde. Für seine wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Gewerbehygiene erhielt er sogar das Bundesverdienstkreuz. Die Deutsche Akademie für Naturforscher zeichnete ihn mit der Cothenius-Medaille aus und es wurde sogar eine Straße nach ihm benannt. Die Universität Münster hat nach kritischen Presseveröffentlichungen im Mai 2007 angekündigt, die Rolle Jöttens zur Zeit des Dritten Reiches durch eine Kommission untersuchen zu lassen. Zwar lassen eine Vielzahl von am Hygienischen Institut der Universität Münster während der NS-Zeit eingereichten NS-rassenhygienischen Dissertationsvorhaben auf eine Nähe Jöttens zur NS-Rassenhygiene schließen, wissenschaftliche Beweise für diese Vermutungen stehen bislang jedoch noch aus.

Politische Anwendung bis 1945

USA

1896 wurde im Bundesstaat Connecticut, USA, ein gesetzliches Heiratsverbot für „Epileptiker, Schwachsinnige und Geistesschwache“ erlassen. Später wurde es mit Zwangssterilisationen verbunden. Daraufhin sollen geschätzte 100.000 Menschen im Rahmen dieses Programms sterilisiert worden sein, häufig ohne Information über die Folgen des Eingriffs.

1903 richtete die American Breeders Association (Vereinigung der amerikanischen Erzeuger) ein „Eugenik-Komitee“ ein. Diesem zufolge sollten mindestens 10 Millionen US-Bürger an der Fortpflanzung gehindert werden.

1907 wurde in Indiana erstmals Zwangssterilisation aus eugenischen Gründen gesetzlich erlaubt. Weitere 32 US-Bundesstaaten erließen ähnliche Gesetze. Daraufhin wurden rund 60.000 US-Bürger sterilisiert, besonders viele davon in Kalifornien.

1921 fand in New York der zweite internationale Eugenik-Kongress unter der Schirmherrschaft des American Museum of Natural History statt. Die Organisatoren und Honorarpräsident Alexander Graham Bell strebten Gesetze an, die die Ausweitung von „defekten Rassen“ verhindern sollten.

Der Eugenikerbund Eugenics Record Office (ERO) hatte zahlreiche Mitglieder, von denen einige auch in Deutschland bekannt und hochgeachtet waren: darunter der Leiter Harry Laughlin, Charles Davenport und Lothrop Stoddard. Letzterer lernte Adolf Hitler persönlich kennen und unterstützte dessen Rassenwahn.

Schweiz

Angestachelt durch US-amerikanische Vorbilder wurden auch in Europa eugenische Sterilisationspolitiken entwickelt. Die ersten eugenisch oder „rassenhygienisch“ begründeten Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen in Europa fanden in der Schweiz statt, die allerersten an Patientinnen und Patienten der psychiatrischen Klinik Burghölzli in Zürich unter deren Direktor Auguste Forel um 1890 sowie unter dessen Nachfolgern Eugen Bleuler, Hans Wolfgang Mayer und Manfred Bleuler. Auch in anderen schweizerischen psychiatrischen Kliniken wie Wil im Kanton St. Gallen, später auch in vielen Spitälern diverser Kantone, wurden in der Schweiz im 20. Jahrhundert, bis in die 1980er Jahre hinein, Tausende von angeblich „erblich Minderwertigen“ zwangssterilisiert, größtenteils Frauen. Eine kleinere Anzahl von Frauen und Männern wurde zwangskastriert. Seit 1920 wurden in der Schweiz auch Sterilisationen und Kastrationen mittels Röntgenbestrahlung in hoher Dosis durchgeführt. In der Schweiz wurde im Kanton Waadt im Jahr 1929 das erste Gesetz zur eugenischen Zwangssterilisation in Europa erlassen; es wurde erst 1985 aufgehoben.

In der Schweiz waren neben dem Psychiater Auguste Forel (1848 - 1931) auch dessen Nachfolger Eugen Bleuler, Hans Wolfgang Maier und Manfred Bleuler an der Spitze der psychiatrischen Universitätsklinik Burghölzli in Zürich wichtige Propagandisten und – zusammen mit verschiedenen Chirurgen und Gynäkologen sowie anderen schweizerischen Psychiatern – treibende Kraft der Eugenik in der Schweiz. In diesem Kontext ist auch das sogenannte „Hilfswerk“ der 1912 in Zürich gegründeten Pro Juventute für die „Kinder der Landstraße“ zu sehen, welches ein Programm zur Zerstörung der fahrenden Lebensweise der Jenischen war und von 1926 bis 1973 betrieben wurde. Die theoretischen Grundlagen dazu hatte der Graubündner Psychiater Josef Jörger mit seinen „psychiatrischen Familiengeschichten“ jenischer Mitbürger gemacht, worin er diese als erblich minderwertig hinstellte.

Skandinavien

Es folgte - ebenfalls 1929 - Dänemark mit einem entsprechenden Gesetz, 1934/35 Schweden, Norwegen, Finnland, 1937/38 auch von Island und Lettland. Fast alle diese Staaten waren damals demokratisch – oft sozialdemokratisch – regiert.

Eines der unfassendsten Eugenikprogramme wurde in Schweden durchgeführt, wo 1934 Eugenikgesetzgebung unter einer sozialdemokratischen Regierung eingeführt wurde. Sterilisationsmassnahmen wurden aber nicht nur von allen bedeutenden Parteien unterstützt, sondern auch von der lutherischen Schwedischen Staatskirche.[19][20] Dieses Programm wurde 1941 erweitert, so dass auch als asozial angesehenes Verhalten wie etwa Alkoholismus zu Sterilisationen führen konnte.[21][22] So konnten z. B. als antisozial angesehene Tanzhallenbesuche eines minderjährigen Mädchens zu dessen Zwangssterilisation führen.[23][24] Insgesamt dauerte das schwedische Eugenikprogramm bis 1976 und führte zu 62888 Sterilisationen, darunter nach Angaben einer schwedischen Untersuchungskommission von 1999 geschätzt zwischen 6000 und 15000 Zwangsterilisationen entgegen dem Willen der betreffenden Person.[25]

Deutschland bis 1918

Etwa seit dem Kruppschen Preisausschreiben von 1900 wurde Eugenik bzw. Rassenhygiene in Deutschland öffentlich diskutiert und als Wissenschaft etabliert. 1905 gründeten die Herausgeber des Archivs für Rassen- und Gesellschaftsbiologie die Gesellschaft für Rassenhygiene. Nach deren Satzung mussten ihre Mitglieder alle der „nordischen weißen Rasse“ angehören und sollten möglichst Deutsch als Muttersprache haben. Fördernde Mitglieder brauchten sich dagegen nicht erbbiologisch untersuchen und registrieren zu lassen.[26]

Sie bildete zudem eine deutsche Landesgruppe der 1908 gegründeten britischen Eugenics Education Society, Deutsch unter dem Namen Internationale Gesellschaft für Rassenhygiene. Neben Ploetz und Schallmayer gehörten Max von Gruber, Willibald Hentschel, der Schweizer Psychiater August Forel und der britische Statistiker Karl Pearson, ein Schüler Galtons, dazu. Mit dieser Besetzung übernahm die deutsche Eugenik-Sektion eine Führungsrolle bei der internationalen Durchsetzung ihres Themas. 1912 veranstalteten die bis dahin gebildeten Landesgruppen der Gesellschaft aus Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Schweden, Norwegen und den USA ihren ersten internationalen Kongress.

Durch weitere Preisausschreiben, öffentliche Vorträge und das Auftreten auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung Dresden 1911 gewann die Idee der Eugenik öffentliches Interesse und Einfluss auf andere Wissenschaftsbereiche wie Medizin und Kriminologie. 1913 wurde die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ in die medizinische Hauptgruppe der „Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ärzte“ aufgenommen, so dass ihre wissenschaftliche Reputation wuchs und sie ihre Ideen nun besonders unter der Ärzteschaft verbreiten konnte. Bis 1914 wuchs ihre Mitgliedschaft auf 350 Personen an.

Den Ersten Weltkrieg sahen viele deutsche Rassenhygieniker als Gelegenheit zur Propagierung ihres Themas an. Sie erwarteten einerseits eine kriegsbedingte Auslese der Stärksten, fürchteten andererseits schwere Verluste derselben und ein Übergewicht „minderwertigen Erbguts“ als Kriegsergebnis. Die Gesellschaft für Rassenhygiene veröffentlichte einen Aufruf, in dem es hieß:[27]

Jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau, die den Ernst und die Größe der Aufgabe erkannt haben, sollten daher die Arbeit der Gesellschaft für Rassenhygiene unterstützen.

Erörterte bevölkerungspolitische Maßnahmen waren, die Wohnsituation kinderreicher Familien zu verbessern, Gesundheitszeugnisse auszustellen, den Alkoholmissbrauch und die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten zu bekämpfen und „Minderwertige“ sterlisieren zu lassen, um das nationale und rassische Erbgut zu schützen.

1916 benannte sie sich in Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene um. Bis 1918 wurde sie von „völkischen Rassenhygienikern“ wie Alfred Ploetz dominiert, nach 1922 übernahmen gemäßigte Wissenschaftler wie Hermann Muckermann die Führung, bevor 1933 NS-nahe Rassenhygieniker wie Ernst Rüdin das Wort führten.

Besonders Willibald Hentschel, der Vordenker der Artamanen-Bewegung, wollte Siedlungen zur Züchtung „hochwertiger“ Nachkommen gründen. Diese Idee scheiterte an der geringen Zahl der Teilnehmer. Die Eugenik-Lobbyisten bevorzugten die Verhinderung angeblich „minderwertiger“ Nachkommen, die sie weniger wissenschaftlich als mit ihren rassistischen und sozialdarwinistischen Vorurteilen definierten.

Weimarer Republik

Wie in anderen Ländern hatte diese Eugenik zahlreiche politische Schattierungen. In der Weimarer Republik dominierten eine „sozialistische Eugenik“ der SPD und eine „katholische Eugenik“ der Zentrums-Partei. Zugleich organisierte sich eine „völkische Rassenhygiene“, die noch vor 1933 mit der NSDAP zusammenging, aber bis zur NS-„Gleichschaltung“ der deutschen Eugenik in der Minderheit blieb.

Die politische Akzeptanz der Eugenik blieb bis 1933 in Deutschland sehr begrenzt: 1920 beschloss die deutsche Nationalversammlung die Einführung eines eugenischen Merkblattes mit Warnungen vor evtl. erbkrankem Nachwuchs durch Standesbeamte im Vorfeld jeder Eheschließung, lehnte jedoch mögliche Eheverbote gegen angeblich „Minderwertige“ strikt ab. Sterilisationsgesetze wurden von verschiedenen Parteien – am konsequentesten von der SPD – immer wieder diskutiert, aber auch der Entwurf eines Gesetzes zur freiwilligen eugenisch begründeten Sterilisation durch den Preußischen Landesgesundheitsrat (1932) trat niemals in Kraft. In Deutschland fielen dennoch seit 1937 u.a. Tausende von „Rheinlandbastarden“ der zwangsweisen Sterilisation zum Opfer, auch damals nicht vom Gesetz gedeckt. Allerdings kam zu den Beweggründen für dieses Verbrechen neben impliziten dysgenischen Erwägungen auch der Wunsch, die „Schande“ der Mischlingskinder zu beseitigen.

Durch das im Ersten Weltkrieg geweckte Interesse für Bevölkerungspolitik hielt die Eugenik nun auch Einzug in staatliche Institutionen. Im wirtschaftlichen Niedergang der frühen zwanziger Jahre und bei steil ansteigenden Sozialausgaben wurde in einer zumindest staatlicherseits weniger religiös geprägten Gesellschaft mit der Volksgesundheit auch der Umgang mit unheilbarer Krankheit öffentlich erörtert. Eine Mehrzahl der zeitgenössischen Ärzte stellten sich jedoch gegen Bindings und Hoches Forderung nach der Freigabe "lebensunwerten" Lebens, da es nur eine Frage der Zeit sei, bis der Staat schließlich alle "unnützen Esser" durch den "ärztlichen Henker" umbringen werde.[28]

1923 wurde mit Fritz Lenz' Berufung an die Universität München erstmals ein Lehrstuhl für Rassenhygiene besetzt. Immer mehr mischten Rassenhygieniker nun auch beratend in der Politik mit, so wurde zum Beispiel 1929 ein „Reichsausschuss für Bevölkerungsfragen“ gegründet.

Die Mitglieder der Gesellschaft für Rassenhygiene Erwin Baur, Eugen Fischer und Fritz Lenz veröffentlichen ab 1921 das Grundlagenwerk: Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene, in späteren Auflagen Menschliche Erblehre und Rassenhygiene. [29]

1925 hatte die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ Konkurrenz bekommen, der „Deutsche Bund für Volksaufartung und Erbkunde“ trat aufs Parkett. Seine Zielsetzung war, die Eugenik „in ganz populärer, für jedermann verständlicher Form [zu] pflegen und verbreiten“. Zunehmend kamen in den Gesellschaften auch Ideen eines „Nordischen Übermenschen“ zum tragen und der „Berliner Gesellschaft“ wurde vorgeworfen, sie sei von Juden unterwandert. Zwar konnte sich 1929 bei den Wahlen zum Vorstand der „Gesellschaft für Rassenhygiene“ die gemäßigte Linie durchsetzen, man vereinigte sich mit dem „Bund für Volksaufartung“ und wollte mit der Umbenennung in „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene (Eugenik)“ auch die rassistische Komponente eliminieren, doch nach der sogenannten „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde die Führung ausgetauscht und die Prioritäten neu definiert.

Zeit des Nationalsozialismus

siehe Hauptartikel Nationalsozialistische Rassenhygiene

Nach der Machtübernahme Hitlers wurde ein eugenisches Sterilisationsgesetz als wichtiger Teil der nationalsozialistischen Ideologie bereits im Juli 1933 eingeführt („Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“): Im Unterschied zu früheren Entwürfen sah es auch Zwangssterilisation vor, schrieb vergleichsweise großen Bevölkerungsgruppen erbliche Minderwertigkeit zu und führte - im internationalen Vergleich ohne Beispiel - in den wenigen Jahren bis 1939 tatsächlich zur Unfruchtbarmachung von etwa 300.000 Menschen, die bis 1945 um weitere 60.000 stieg. Ein Teil der Betroffenen ist auch an den Folgen der Sterilisationsoperation verstorben. Zum Vergleich: In den USA wurden zwischen 1907 und 1939 etwa 31.000 Menschen sterilisiert, in Schweden zwischen 1934 und 1948 etwa 12.000.

Das Gesetz ermöglichte eine zielgerichtete Sterilisation bei verschiedenen Erkrankungen, für die man genetische Ursachen vermutete, nämlich bei „angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Missbildung, [...] schwerem Alkoholismus.“ (Gütt/Rüdin/Ruttke (1934) Zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Gesetz und Erläuterungen, München: J.F.Lehmanns Verlag, S.56). Die Sterilisation musste von sogenannten „Erbgesundheitsgerichten“ auf Antrag des Betroffenen, seines Vormundes oder beamteter Ärzte oder von Anstaltsleitern beschlossen werden und war nach solch einem Beschluss „auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden auszuführen“ (Gütt et al. 1934: 58).

Anders als in anderen europäischen Ländern mündete diese Radikalvariante von Eugenik im NS-Deutschland schließlich auch in die durch eugenische Abwertung von „Minderwertigen“ zumindest erleichterte systematische Euthanasie im Sinne einer Vernichtung lebensunwerten Lebens. Bereits 1929 erklärte Hitler auf dem Reichsparteitag in Nürnberg:

„[...] würde Deutschland jährlich eine Million Kinder bekommen und 700.000 bis 800.000 der Schwächsten beseitigt, dann würde am Ende das Ergebnis vielleicht sogar eine Kräftesteigerung sein.“

Die Aktion T4 von 1939-41 bildete wiederum eine Brücke zum Holocaust an den europäischen Juden. Das exakte Verhältnis zwischen Eugenik und NS-"Euthanasie“ ist allerdings wissenschaftlich umstritten. Gewisse Nachbarschaften finden sich neben Deutschland - allerdings nur auf Diskursebene, nicht als Tat - auch zwischen Eugenik- und „Euthanasie“-Anhängern in den USA in den 1930er und 1940er Jahren.

Eugenik seit 1945

Deutschland

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus 1945 wurde die eugenische Praxis in Deutschland deutlich eingeschränkt, insbesondere wurde das sogenannte Erbgesundheitsgesetz durch den alliierten Kontrollrat aufgehoben, was den staatlichen Eingriffen die rechtliche Grundlage entzog. Dennoch gab es in beiden deutschen Staaten und gibt es noch heute in der BRD gesetzliche Regelungen und staatlich tolerierte Praktiken, die eugenischen Prinzipien gehorchen.

Zwangssterilisationen

Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums wurden in der BRD bis 1992 jährlich etwa 1.000 geistig behinderte Frauen – meist vor Erreichen des Erwachsenenalters – ohne bzw. gegen den eigenen Willen sterilisiert. Bis November 2003 blieben Sterilisationen von behinderten Frauen auch ohne deren Einwilligung und ohne medizinische Gründe möglich.[30]

Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation

Sowohl in der BRD als auch in der DDR wurden bzw. werden Schwangerschaftsabbrüche bevorzugt erlaubt oder toleriert, wenn beim Embryo eine schwere Erkrankung bzw. Entwicklungsstörung oder auch nur die Anlage für eine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde. Solche Schwangerschaftsabbrüche mit „embryopathischer Indikation“ waren in der DDR zwischen 1950 und 1972 erlaubt und auch nach 1972 teilweise erlaubt, in der BRD waren sie zwischen 1976 und 1995 offiziell erlaubt und bleiben auch nach 1995 bis heute regelmäßig straffrei.[31]

Inzestverbot

In der BRD dient die Eugenik zur Begründung des Inzestverbots zwischen Geschwistern. Geschwisterinzest ist u. a. deshalb verboten, weil ein von Geschwistern gezeugtes Kind ein zwar insgesamt geringes, aber relativ erhöhtes Risiko habe, mit sogenannten „Erbschäden“ geboren zu werden.[32]

USA

In den USA wurden Zwangssterilisierungen noch bis in das Jahr 1974 weiter durchgeführt. Richtete sich das Programm anfangs vorrangig gegen Kranke und Behinderte, waren später vermehrt Verbrecher und schließlich vorrangig Schwarze betroffen. Im Jahr 2002 entschuldigten sich die Gouverneure der US-Bundesstaaten Virginia und Oregon dafür bei den Opfern.

Kanada

In Kanada wurden zwangsweise Sterilisationen bis in die 1970er Jahre hinein durchgeführt. In der Provinz Alberta wurde 1928 ein Gesetz zur Zwangssterilisation von geistig Behinderten erlassen. Erst 1972 wurde die Zwangssterilisation verboten. Eines der Opfer dieser Praktik war Leilani Muir, Schülerin eines Internates für geistig Behinderte, welche im Alter von 14 Jahren sterilisiert wurde. 1996 erstritt Muir vor Gericht 740000 Dollar Schadensersatz.[33] Über das Leben von Muir wurde später ein Film gedreht.[34]

Skandinavien

In ähnlicher Weise wurden die wesentlich aus einer „sozialistischen Eugenik“-Tradition stammenden skandinavischen Sterilisationsgesetze erst in den 1960er und 1970er Jahren abgeschafft, obschon nach 1950 deutlich weniger aus eugenischen Motiven sterilisiert wurde als zuvor.

In Schweden bestand das Sterilisationsgesetz von 1941 ohne Änderungen bis 1975. Es wurden circa 63.000 Menschen sterilisiert. Erst in jüngster Zeit kam es zu einer Entschädigungsdebatte [35]

Dänemark hatte die Zwangssterilisation als „rassenhygienische Maßnahme“ bereits 1929, vier Jahre vor dem Deutschen Reich, gesetzlich eingeführt. In diesem Land wurden circa 5.000 bis 7.000 Personen aus eugenischen Gründen sterilisiert. Erst 1967 wurde diese Praxis, wieder durch Gesetz, beendet.[36]

In Finnland wurde die Zwangsterilisation erst 1979 abgeschafft. Hier wurden rund 11 000 Frauen und Mädchen sowie einige Männer zwangsweise sterilisiert.[37]

Schweiz

In der Schweiz wurde das eugenisch geprägte Zwangssterilisationsgesetz des Kantons Waadt erst 1985 aufgehoben. Zwangssterilisationen wurden bis in die 1980er Jahre weitergeführt. Eine parlamentarische Initiative zur in der Presse groß angekündigten Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangsskastrationen wurde im Dezember 2004 abgelehnt, dafür wurde ein neues Gesetz daraus gemacht, das die Sterilisation Einwilligungsunfähiger unter gewissen Bedingungen erlaubt.

Europäische Union

In der Charta der Europäischen Union sowie in der geplanten Verfassung der Europäischen Union sind Zwangssterilisationen, eugenische Maßnahmen etc. verboten.

Moderne Formen der Eugenik

Kritiker der gültigen gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch wenden ein, dass ein Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation eine Form vorgeburtlicher Eugenik sei. So ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt erlaubt, wenn eine Behinderung oder Erkrankung des Kindes diagnostiziert wurde und die Schwangere sich einen potentiellen Schaden durch das Austragen des Kindes für ihre körperliche und/oder psychische Gesundheit ärztlich bestätigen lässt. In ähnlicher Weise wird die Präimplantationsdiagnostik von Kritikern als Form vorgeburtlicher Eugenik abgelehnt.

Beispiel: Prävention der Thalassämie auf Zypern

Zypern ist ein Land mit hoher Prävalenz der β-Thalassaemia major, einer vererbten Bluterkrankung. Jeder siebte Einwohner des Landes ist Träger der defekten Erbinformation, ohne selbst erkrankt zu sein. Für Kinder, bei denen beide Elternteile den Gendefekt aufweisen, beträgt das Risiko, an Thalassämie zu erkranken, 25 Prozent. Eine Behandlung der Erkrankung ist nur mit hohem Aufwand durch lebenslange wöchentliche Bluttransfusionen und die zusätzliche Einnahme von Medikamenten möglich. Die Überlebenszeit der Erkrankten verlängerte sich durch neue Behandlungsmethoden soweit, dass sich die Zahl der Erkrankten ohne weitere Maßnahmen in der zypriotischen Bevölkerung etwa alle acht bis zehn Jahre verdoppelt hätte. Damit wären die Ressourcen des Gesundheitswesens auf Zypern in absehbarer Zeit überfordert gewesen. Bereits in den 1970er Jahren kam fast jeder gesunde Einwohner des Landes zweimal jährlich zur Blutspende, da pro Woche etwa 500 Bluttransfusionen zur Thalassämie-Behandlung durchgeführt wurden. Von rund 11 000 Neugeborenen pro Jahr zur damaligen Zeit waren etwa 70 erkrankt. Ein Fünftel des Gesundheitshaushaltes des Landes wurde für die Beschaffung des notwendigen Medikamentes Desferal ausgegeben, das wie die Bluttransfusionen kostenlos an die betroffenen Patienten abgegeben wird.

Seit 1976 gibt es auf Zypern ein freiwilliges Eugenik-Programm zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Thalassämie. Nahezu jeder erwachsene Einwohner im heiratsfähigen Alter kennt auf Grund eines Gentests seinen eigenen Thalassämie-Status, weiß also, ob er Träger des Gendefektes ist. Paaren mit Kinderwunsch, bei denen beide Partner Träger sind, wird in einer Beratung eine freiwillige Pränataldiagnostik nahegelegt. Pro Jahr gibt es in Zypern rund 200 solcher vorgeburtlichen Untersuchungen und rund 50 darauf folgende Schwangerschaftsabbrüche. Seit 1983 ist ein Screening-Zertifikat, auf dem einem heiratswilligen Paar die Teilnahme am genetischen Screening und einer entsprechenden humangenetischen Beratung bestätigt wird, Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Nicht vermerkt werden auf dem Zertifikat der Überträgerstatus der Partner oder eine eventuell empfohlene oder durchgeführte Pränataldiagnostik. Für eine nichtkirchliche Heirat ist eine solche Bescheinigung nicht erforderlich. Die Zahl der Paare, die sich nach Gentests und Beratung gegen eine Heirat entscheiden, liegt bei unter drei Prozent.

Da auf Zypern nahezu jede Familie von der Thalassämie betroffen ist, gibt es gegen diese freiwillige Eugenik keinen nennenswerten Widerstand in der Bevölkerung. Die Gentests, die vorgeburtliche Diagnostik und ein eventueller Schwangerschaftsabbruch sind kostenlos. Seit einigen Jahren ist auf Zypern anstelle der Pränataldiagnostik mit anschließender Abtreibung auch die Präimplantationsdiagnostik als Alternative verfügbar. Die Ausgaben für Desferal sind um die Hälfte gesunken, die Zahl der erkrankten Neugeborenen liegt bei zwei pro Jahr. Da pro Jahr etwa gleich viele Thalassämie-Patienten versterben, ist die Zahl der Patienten seit einiger Zeit konstant bei etwa 630.[38]

Gründung von Nobelpreisträger-Samenbanken

Eugeniker Robert K. Graham gründete eine Samenbank für Nobelpreisträger. Diese wurde Repository for Germinal Choice genannt. Bekannte Spender waren der Genetiker Hermann Joseph Muller und Physiker William B. Shockley, beide bekannte Eugeniker. Die restlichen Spender blieben anonym[39]. In China gibt es eine Notables' Sperm Bank, die nur Professoren als Spender zulässt[40].

Befürchtung, das Elterngeld sei eugenisch

Das Familiennetzwerk äußerte 2006 die Befürchtung, dass das Elterngeld eugenisch sei. Es diene dazu Geburten in ganz bestimmten Bevölkerungsgruppen zu provozieren (bei Besserverdienenden, Höherqualifizierten) indem diese mit hohen finanziellen Belohnungen (absolut und relativ) bevorteilt werden[41].

Politische und Sozialarbeitsprogramme, denen eugenische Motivationen unterstellt werden

Dem von Barbara Harris gegründeten Programm C.R.A.C.K. wird eine eugenische Motivation vorgeworfen. C.R.A.C.K. ist ein Programm, welches Drogensüchtige dafür bezahlt, zu verhüten. Ebenso wird Family Cap eine eugenische Motivation vorgeworfen.[42] Unter Family Cap versteht man die Praxis, Müttern oder Familien, die von der Sozialhilfe leben, weitere finanzielle Hilfen für die Geburt eines weiteren Kindes zu versagen. Dies wird in einigen Bundesstaaten der USA und in asiatischen Ländern wie Südkorea und Singapur praktiziert.

Postmoderne Formen der Eugenik

In den Ethiken bezüglich Transhumanismus und Posthumanismus spielt Eugenik ebenfalls eine große Rolle. Hier hofft man allerdings, nicht durch Sterilisation eine Geburt zu verhindern, sondern durch Genmanipulation für die Geburt eines gesunden Kindes zu sorgen. Außerdem betreibt man Eugenik nicht nur bei Menschen, sondern die Eugenik wird auch auf Tiere ausgedehnt, wodurch man hofft, durch gezielte Genmanipulation intelligente Tiere zu erschaffen.

Dokumentarfilm

  • Homo Sapiens 1900, Regie: Peter Cohen, 2000

Siehe auch

Literatur

Historische Studien
  • M. B. Adams (Hg.): The Wellborn Science : Eugenics in Germany, France, Brazil, and Russia. New York : Oxford University Press, 1990
  • Edwin R. Black: War Against the Weak: Eugenics and America's Campaign to Create a Master Race, Four Walls Eight Windows, New York 2003 ISBN 1568583214
  • Jan Nikolas Dicke: Eugenik und Rassenhygiene in Münster zwischen 1918 und 1939. Berlin: Weißensee-Verlag 2004. (= Berliner Beiträge zur Zeitgeschichte. Bd. 3.) ISBN 978-3899980356
  • Klaus-Peter Drechsel: Beurteilt Vermessen Ermordet. Praxis der Euthanasie bis zum Ende des deutschen Faschismus. 174 S., Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, Duisburg 1993 ISBN 3927388378 (Diss-Texte; Nr. 27)
  • B. Garver: Eugenics : Past, Present, and the Future, American Journal of Human Genetics 49 (1991), 1109-1118
  • Thomas Huonker: Diagnose 'moralisch defekt'. Kastration, Sterilisation und Rassenhygiene im Dienst der Schweizer Sozialpolitik und Psychiatrie 1890 - 1970. 286 Seiten, Verlag Orell Füssli, Zürich 2003. ISBN 3-280-06003-6
  • D. Kevles: In the Name of Eugenics: Genetics and the Uses of Human Heredity, Harvard University Press 1985.
  • D. Kevles: Eugenics : historical aspects, in: Encyclopedia of Bioethics, 765-767
  • D. Kevles: Out of eugenics : the historical politics of the Human Genome, in: D. Kevles / L. Hood (Hgg.): The Code of Codes: Scientific and Social Issues in the Human Genome Project, Harvard Univ Press 1992
  • Ernst Klee, «Euthanasie» im NS-Staat. Die «Vernichtung lebensunwerten Lebens». Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt a.M. 1985
  • J. Marks: Historiography of Eugenics, in: American Journal of Human Genetics 52 (1992), 650-651
  • D. Obermann-Jeschke: Eugenik im Wandel. Kontinuitäten, Brüche und Transformationen. Eine diskursgeschichtliche Analyse. Edition DISS Bd. 19. Münster 2008. ISBN 978-3-89771-748-0 (Inhalt und Vorwort online)
  • D. B. Paul: The Politics of Heredity : Essays on Eugenics, Biomedicine, and the Nature-Nurture Debate, New York: SUNY Press 1998
  • Jürgen Peter: Der Einbruch der Rassenhygiene in die Medizin. Auswirkung rassenhygienischen Denkens auf Denkkollektive und medizinische Fachgebiete von 1918 bis 1934. 240 S., Frankfurt am Main 2004. ISBN 3935964331
  • Michael Schwartz: Sozialistische Eugenik. Eugenische Sozialtechnologien in Debatten und Politik der deutschen Sozialdemokratie 1890-1933. Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Reihe Politik und Gesellschaftsgeschichte, Band 42, 367 S., Bonn: J. H. W.Dietz Nachfolger 1995 ISBN 3-8012-4066-5
  • Stefan Lorenz Sorgner / H. James Birx / Nikolaus Knoepffler (Hg.): Eugenik und die Zukunft. Alber, Freiburg i. Br. 2006, ISBN 3-495-48144-3
  • Stefan Kühl: Die Internationale der Rassisten. Aufstieg und Niedergang der internationalen Bewegung für Eugenik und Rassenhygiene im 20. Jahrhundert, Frankfurt, New York, 1997. ISBN 978-3593357553
  • Richard Weikart: From Darwin to Hitler: evolutionary ethics, eugenics, and racism in Germany, XI, 312 S., Palgrave Macmillan, Basingstoke [u.a.] 2004. ISBN 1-4039-6502-1
  • Peter Weingart, Jürgen Kroll, Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. 3. Auflage, 746 S., Frankfurt a.M. 2001 ISBN 3-518-28622-6
Literatur zu modernen humangenetischen Verfahren
  • N. Agar: Liberal Eugenics, in: Public Affairs Quarterly 12 (1998), 137-55; auch in: Peter Singer / Helga Kuhse (Hgg.): Bioethics: An Anthology, Blackwell 1999, 171-181.
  • A. Buchanan u.a.: From Chance to Choice, Cambridge: Cambridge University Press 2000, v.a. Kapitel 1-6, Appendix I
  • J. Glover: Eugenics and Human Rights, in: J. Burley (Hg.): The Genetic Revolution and Human Rights, Oxford University Press 1999, 101 -124.
  • Jürgen Habermas: Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik?, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-518-58315-8
  • J. Harris: Is gene therapy a form of eugenics?, in: Bioethics 7 (1993), 178-87; auch in: Peter Singer / Helga Kuhse (Hgg.): Bioethics: An Anthology, Blackwell 1999, 165-170; auch in: R. S. Downie (Hg.): Medical Ethics, Aldershot, Dartmouth 1996, 391-400
  • Thomas Junker & Sabine Paul: Das Eugenik-Argument in der Debatte um die Humangenetik: eine kritische Analyse. In: Eve-Marie Engels (Hg.): Biologie und Ethik. Reclam Verlag, Stuttgart 1999
  • P. Kitcher: The Lives to Come, Penguin 1996, Kapitel 8-12.
  • Thomas Lemke: Die Regierung der Risiken. Von der Eugenik zur genetischen Gouvernementalität, in: Ulrich Bröckling, Susanne Krasmann, Thomas Lemke (Hrsg.): Gouvernementalität der Gegenwart. Studien zur Ökonomisierung des Sozialen. Frankfurt am Main 2000.
  • D. Neri: Eugenics, in: Ruth Chadwick, Dan Callahan, Peter Singer (Hgg.): Encyclopedia of Applied Ethics, Academic Press 1997, ISBN 0-12-227065-7, Bd. 1, 877 - 889
  • D. B. Paul: Is human genetics disguised eugenics?, in: David Hull / Michael Ruse (Hgg.): The Philosophy of Biology, Oxford University Press 1998, 536-551
  • Robert N. Proctor: Genomics and eugenics : how fair is the comparison?, in: G. Annas / E. Elias (Hgg.): Gene Mapping : Using Law and Ethics as Guides, Oxford Univ Press 1992, 57-93
  • A. Ryan: Eugenics and Genetic Manipulation, in: J. Burley (Hg.): The Genetic Revolution and Human Rights, Oxford University Press 1999, 125-132.
  • S. Wilkinson: "Designed Babies", Instrumentalisation and the Child's Right to an Open Future, in: N. Athanassoulies (Hg.): Philosophical Reflections on Medical Ethics, 2005, 44-69

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gunter Mann: Neue Wissenschaft im Rezeptionsbereich des Darwinismus: Eugenik – Rassenhygiene, in: Berichte zur Wissenschaftsgeschichte, Athenaion 1978
  2. Thomas Robert Malthus: Das Bevölkerungsgesetz, hrsg. von Christian Barth, dtv, München 1982, ISBN 3423060212
  3. Patrick von Zur Mühlen: Rassenideologien, Geschichte und Hintergründe, Dietz Verlag J.H.W. Nachfolger, Bonn 1987, ISBN 3801211029
  4. Paul Weindling: Fascism and Population in Comparative European Perspective. Population and Development Review, Vol. 14, Supplement: Population and Resources in Western Intellectual Traditions (1988), p. 109
  5. in Hilters "Mein Kampf" (S. 314) heist es beispielsweise zur Rassenmischung:

    „Das Ergebnis jeder Rassenkreuzung ist also, ganz kurz gesagt, immer folgendes:
    a) Niedersenkung des Niveaus der höheren Rasse
    b) körperlicher und geistiger Rückgang und damit der Beginn eines, wenn auch langsam, so doch sicher fort-schreitenden Siechtums.
    Eine solche Entwicklung herbeiführen, heißt aber denn doch nichts anderes, als Sünde treiben wider den Willen des ewigen Schöpfers.“

  6. zitiert nach Gunter Mann, Neue Wissenschaft im Rezeptionsbereich des Darwinismus, a.a.O. S. 104
  7. Friedrich Nietzsche: Götzen-Dämmerung. Streifzüge eines Unzeitgemässen, Nr. 36, 1888 (Hervorhebungen im Original)
  8. Friedrich Nietzsche: Der Antichrist, Nr. 2, 1888 (Hervorhebungen im Original)
  9. Friedrich Nietzsche: Ecce homo, Die Geburt der Tragödie, Nr. 4, 1888 (Hervorhebungen im Original)
  10. siehe z.b. Safranski, R.: Nietzsche. Biographie seines Denkens. Carl Hanser, München, Wien 2000, ISBN 3-446-19938-1, S. 267ff.. 
  11. zitiert nach Hans-Martin Dietl (Hrsg.): Eugenik. Entstehung und gesellschaftliche Bedingtheit (= Medizin und Gesellschaft 22), Jena 1984, S. 16
  12. zitiert nach Hans-Martin Dietl (Hrsg.): Eugenik. Entstehung und gesellschaftliche Bedingtheit, a.a.O. S. 18
  13. zitiert nach Hans-Martin Dietl (Hrsg.): Eugenik. Entstehung und gesellschaftliche Bedingtheit, a.a.O. S. 19f
  14. zitiert nach Gunter Mann: a.a.O.S. 108
  15. nach Kurt Nowak: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „3. Reich“, Göttingen 1978
  16. nach Patrick von zur Mühlen: Rassenbiologien, Geschichte und Hintergründe. J.H.W. Dietz Nachfolger GmbH, Bonn 1977, S. 54 und 108
  17. Jan Nikolas Dicke: Eugenik und Rassenhygiene in Münster zwischen 1918 und 1939. Weißensee-Verlag, Berlin 2004, ISBN 978-3899980356, S. 67
  18. Vgl. hierzu Jan Nikolas Dicke: Eugenik und Rassenhygiene in Münster zwischen 1918 und 1939. Berlin: Weißensee-Verlag 2004. (= Berliner Beiträge zur Zeitgeschichte. Bd. 3.) ISBN 978-3899980356
  19. Lena Lennerhed: Sterilisation on Eugenic Grounds in Europe in the 1930 s: News in 1997 but Why? In: Reproductive Health Matters. Vol. 5, No. 10, The International Women’s Health Movement. (Nov., 1997), S. 156.
  20. Presseerklärung der Schwedischen Kirche zur Zwangssterilisierung
  21. A. Spektorowski: The Eugenic Temptation in Socialism: Sweden, Germany, and the Soviet Union. In: Comparative Studies in Society and History. 46, 84–106, (2004)
  22. Steve James: Social Democrats implemented measures to forcibly sterilise 62,000 people. World Socialist Web Site
  23. Maija Runcis: Steriliseringar i folkhemmet. Stockholm, 1998.
  24. Adolf Ratzka: Eradication of “deviants”: the dark side of the Swedish Model. Independent Living Institute, Sweden, 1997.
  25. Steriliseringsfragan i Sverige 1935–1975 Ekonomisk ersättning (Die Sterilisationfrage in Schweden 1935–1975. Oekonomische Kompensation). Delbetänkande av 1997 ars steriliseringvutredning, Stockolm, 1999.
  26. Gunther Mann: a.a.O. S. 82
  27. zitiert nach Peter Weingart/Jürgen Kroll/Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, S. 229
  28. Burleigh: Death and Deliverance, 1995 Cambridge; Zitate Wauschkuhn in Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift 1922, S.217
  29. Das Standardwerk zur menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene von Erwin Baur, Eugen Fischer und Fritz Lenz im Spiegel der zeitgenössischen Rezensionsliteratur 1921-1941. Inaugural-Dissertation von Heiner FangerauDownload am 14.02.2008
  30. Faber, Brigitte: Eugenik, Sterilisation, fremdnützige Forschung in: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Einmischen Mitmischen. Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frauen
  31. Berg, Ulrike: Die Problematik der „eugenischen Indikation“ als Rechtfertigungsgrund i. S. v. § 218 a II StGB n. F.
  32. BVerfG, 2 BvR 392/07 vom 26.2.2008, Absatz-Nr. 49
  33. Alberta Online Encyclopedia: "Eugenics in Alberta" [1]
  34. heroins.ca: "A Guide to Women in Canadian History - Films&Videos
  35. Zum Forschungsstand: Menschen mit Behinderung in der schwedischen Historiographie: Eugenik und Rassenhygiene Download am 11.12.2007
  36. Ernstwalter Clees, Zwangssterilisationen in Skandinavien: Weitverbreitete Ideologie der Eugenik, in Deutsches Ärtzeblatt 1997; 94(40): A-2551 / B-2176 / C-1931 [2]
  37. Ernstwalter Clees, Zwangssterilisationen in Skandinavien: Weitverbreitete Ideologie der Eugenik, in Deutsches Ärtzeblatt 1997; 94(40): A-2551 / B-2176 / C-1931 [3]
  38. http://www.bpb.de/veranstaltungen/CBHWNN,0,0,Die_Pr%C3%A4vention_von_Thalass%C3%A4mie_auf_Zypern.html Kongress Gute und schlechte Gene; Dr. Michael Angastiniotis: Die Prävention von Thalassämie auf Zypern
  39. The "Genius Babies," and How They Grew
  40. Xinhua News Agency
  41. www.heidelberger-familienbuero.de/Archiv-2006/Elterngeld-und-Familiennetzwerk.htm "Elterngeld im Bundestag: Berliner jubeln über ihr Eliteprojekt" Stand 16.1.2008
  42. Eugenics Watch: What do we see today? Download am 17.1.2008

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