Ernst der Fromme

Ernst der Fromme
Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha, posthumer Kupferstich von Jacob von Sandrart aus dem Jahr 1677, heute im Kupferstichkabinett der Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Herzog Ernst der Fromme von Sachsen-Gotha (-Altenburg)

Ernst I., der Fromme (* 25. Dezember 1601 in Altenburg; † 26. März 1675 in Gotha) entstammte dem Weimarer Zweig der ernestinischen Wettiner und war seit 1640 Herzog von Sachsen-Gotha. Durch das Anheimfallen eines beträchtlichen Teils des Herzogtums Sachsen-Altenburg 1672 begründete er das Haus Sachsen-Gotha-Altenburg.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Herzog Ernst I. war der neunte Sohn von Herzog Johann III. von Sachsen-Weimar und dessen Ehefrau Dorothea Maria von Anhalt. Seine Brüder waren Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar, Friedrich von Sachsen-Weimar, Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar, Albrecht von Sachsen-Eisenach, Johann Friedrich von Sachsen-Weimar und Bernhard von Sachsen-Weimar.

Gleich seinen Brüdern erhielt auch Herzog Ernst I. seine Erziehung durch den Hofmarschall Kaspar von Teutleben und Hofrat Friedrich Hortleder.

Durch Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen wurde Herzog Ernst I. 1619 in die Fruchtbringende Gesellschaft aufgenommen. Er verlieh diesem den Gesellschaftsnamen der Bittersüße und die Devise auf beide recht. Als Emblem wurde ihm eine Jüdenkirsche mit ihrem Häuslein aufgethan (Physalis alkekengi) zugedacht. Im Köthener Gesellschaftsbuch der Fruchtbringenden Gesellschaft findet sich der Eintrag Herzog Ernsts unter der Nr. 19.

Wie fast alle seiner Brüder diente Herzog Ernst während des Dreißigjährigen Krieges als Oberst in der schwedischen Armee.

Am 24. Oktober 1636 heiratete er Prinzessin Elisabeth Sophia von Sachsen-Altenburg.

1640 einigten sich die Brüder Wilhelm IV., Albrecht und Ernst auf die Teilung des Herzogtums Sachsen-Weimar. Aus dieser Erbteilung entstanden neben dem verkleinerten Sachsen-Weimar nun die neuen Herzogtümer Sachsen-Eisenach und Sachsen-Gotha. Letzteres fiel an Herzog Ernst I., der es bis zu seinem Tod regierte und zum Stammvater der ernestinischen Linie Sachsen-Gotha wurde. Da es bei seinem Regierungsantritt in Gotha keine standesgemäße Residenz gab (die dortige Burg Grimmenstein war 1567 vollständig zerstört worden), begann Ernst 1643 mit dem Neubau des Schlosses Friedenstein (1654 vollendet). Es handelt sich dabei um einen der größten Schlossneubauten Deutschlands zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges.

1672 gelang es ihm, die Nachfolge Friedrich Wilhelms III. von Sachsen-Altenburg anzutreten und drei Viertel von dessen Besitz zu erben. Durch diese Erbschaft, wie auch beispielsweise durch den Zufall der Hälfte des Herzogtums Sachsen-Eisenach 1645 und andere Erwerbungen konnte Ernst I. sein Territorium erheblich vergrößern.

Ernst der Fromme erscheint als ein Herrscher des Übergangs. Sein politisches Denken wurzelte in den traditionellen Vorstellungen vom Fürsten als landesväterlicher Obrigkeit, weshalb sich seine Herrschaftspraxis durch einen starken patriarchalischen Zug auszeichnete. Er hielt Abstand zu politiktheoretischen Lehren vom Primat des Machtkalküls; Religion und Kirche blieben wichtige Stützen für seine Politik, die auch noch endzeitlichen Heilserwartungen verpflichtet war. Zugleich aber brach sich im Fürstenstaat Ernsts des Frommen ein striktes Verwaltungsdenken Bahn, das auf nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ausgriff. Eine rastlose Reformtätigkeit bestimmte die Gothaer Territorialpolitik, die dabei auf vielen Feldern Neuland betrat.

Als früher Verfechter eines absolutistischen Staatsdenkens kann Ernst der Fromme dennoch kaum gelten. Dagegen sprechen sowohl der konsensbetonte Umgang mit den Landständen sowie die auf eine Teilung des mühsam arrondierten Fürstenstaats zulaufende Erbfolgeregelung Ernsts, der eine Primogeniturregelung bei seiner Nachfolge ablehnte.

Herzog Ernst I. und sein Fürstentum waren das Vorbild für den Teutschen Fürstenstaat von Veit Ludwig von Seckendorff.

Er versuchte, durch umfassende Reglementierungen einen positiven Einfluss auf Sittlichkeit, Bildung und Wohlstand der Bürger zu nehmen. Unter Ernst I. initiierte Sigismund Evenius das Weimarer Bibelwerk. Er lud den äthiopischen Theologen Abba Gregorius an seinen Hof ein und förderte die Anfänge der Äthiopistik, die in Gotha von Hiob Ludolf begründet wurde.

Ernst der Fromme war ein bedeutender Herrscher seiner Zeit, der durch umfassende Reformen die Schäden des Krieges zu beheben suchte. Die Einführung der Schulpflicht für Fünf- bis Zwölfjährige, die Gründung des Gothaer Gymnasiums, die Einrichtung eines Waisenhauses, die Reorganisation des Justizwesens, die staatliche Aufsicht des Gesundheitswesens gehen auf ihn zurück. Am Gymnasium lernten Schüler aus Ungarn, Schlesien, Polen, Russland und Skandinavien, die alle willkommen waren, meist Söhne verfolgter Lutheraner, denen der Herzog in Gotha Asyl bot. Der Herzog ließ in einer eigenen Schuldruckerei epochemachende neue Lehrbücher drucken und förderte ihre Übersetzung in die italienische und französische Sprache. Für die lutherische Gemeinde in Moskau finanzierte er eine Freischule, die auch den Söhnen der nichtchristlichen Völker des Russischen Reiches offenstand. Eine Gesandtschaft des Zaren wurde prächtig empfangen und mit guten Ratschlägen überhäuft. Ernst bot die Hilfe deutscher Mathematiker für die Vermessung Russlands an, aber auch Wissenschaftler und Fachleute der verschiedensten Disziplinen als "Entwicklungshelfer".

Die erfolgreiche Reformtätigkeit fand weitreichende Anerkennung. So ließ sich der englische Lordprotektor Oliver Cromwell 1656 über die Tätigkeit des Herzogs, den er in eine Reihe mit den großen Regenten seiner Zeit stellte, unterrichten.

Nachkommen

Nach dem Tod des Herzogs wurde Sachsen-Gotha zuerst von seinen sieben Söhnen gemeinsam regiert, ehe das Fürstentum durch den Erbteilungsvertrag vom 24. Februar 1680 aufgeteilt wurde:

  1. Friedrich I. (1646–1691) erhielt Sachsen-Gotha-Altenburg
  2. Albrecht (1648–1699) erhielt Sachsen-Coburg
  3. Bernhard I. (1649–1706) erhielt Sachsen-Meiningen
  4. Heinrich (1650–1710) erhielt Sachsen-Römhild
  5. Christian (1653–1707) erhielt Sachsen-Eisenberg
  6. Ernst (1655–1715) erhielt Sachsen-Hildburghausen
  7. Johann Ernst (1658–1729) erhielt Sachsen-Saalfeld

Von insgesamt 18 Kindern überlebten ihn die oben angeführten sieben Söhne und zwei Töchter:

  1. Elisabeth Dorothea (1640–1709), verheiratet mit Landgraf Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt
  2. Dorothea Maria (1654–1682)

Literatur

  • Veronika Albrecht-Birkner: Reformation des Lebens. Die Reformen Herzog Ernsts des Frommen von Sachsen-Gotha und ihre Auswirkungen auf Frömmigkeit, Schule und Alltag im ländlichen Raum (1640–1675). Leipzig 2001 (= Leucorea-Studien zur Geschichte der Reformation und der Lutherischen Orthodoxie, 1).
  • Andreas Klinger: Der Gothaer Fürstenstaat. Herrschaft, Konfession und Dynastie unter Herzog Ernst dem Frommen. Husum 2002 (= Historische Studien, 469).
  • Veit Ludwig von Seckendorff: Teutscher Fürsten Stat ... [1656]. 3. Aufl. Frankfurt a. M. 1665, ND Glashütten i. Ts. 1976.
  • Roswitha Jacobsen und Hans-Jörg Ruge (Hrsg.): Ernst der Fromme (1601–1675). Staatsmann und Reformer. Ausstellungskatalog Gotha, Bucha b. Jena 2002. ISBN 978-3931505967
  • August Beck: Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 6, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 302–308.
Korrektur: Ernst I. (Sachsen-Gotha-Altenburg). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 29, Duncker & Humblot, Leipzig 1889, S. 774.

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