Euro-Gruppe

Euro-Gruppe

Die Euro-Gruppe (vormals EURO-X) ist ein Gremium der Europäischen Union, in dem die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik koordinieren und über die Einhaltung des Euro-Stabilitätspaktes wachen, um das Funktionieren der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen. Dazu kontrolliert die Euro-Gruppe die Haushaltspolitik und die öffentlichen Finanzen der Euro-Länder. Die Sitzungen der Gruppe sind informell und finden in der Regel am Vortag des Rats für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin-Rat) statt. Die Gruppe gilt als „ein Forum des Dialogs und der politischen Abstimmung ohne konkrete Entscheidungsbefugnisse“.[1][2] Ihre Funktionsweise ist seit dem Vertrag von Lissabon[3] mit Verweis in Art. 137 AEU-Vertrag in einem Protokoll (Nr. 14) geregelt,[4] welches den Gründungsverträgen (EU-/AEU-Vertrag) beigefügt[5] ist. Seit dem 19. Oktober 2011 ist zur Vorbereitung der Entscheidungen auf der Ebene des Europäischen Rates (Gipfel der Eurozone) die Frankfurter Runde als informelle Einrichtung vorläufig hinzu gekommen; in diesem Zusammenhang ist auch die weitere Entscheidung der Euro-Zone im Oktober 2011, sich eine eigene Struktur mit eigenen Gipfeltreffen zu geben, zu sehen.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

In der Euro-Gruppe sind die Länder vertreten, deren gemeinsame Währung der Euro ist. Vertreten werden sie jeweils durch den Wirtschafts- bzw. Finanzminister und einen hochrangigen Beamten, hinzu kommen der Wirtschafts- und Währungskommissar der Europäischen Kommission (derzeit Olli Rehn) und der Präsident der Europäischen Zentralbank (derzeit Mario Draghi) sowie der Vorsitzende des Europäischen Wirtschafts- und Finanzausschusses und hohe EU-Beamte. In seltenen Fällen finden auch Gipfeltreffen der Euro-Gruppe statt, bei denen sich die Staats- und Regierungschefs der Länder der Eurozone treffen.

Vorsitz

Am 10. September 2004 wurde der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker für die Dauer von zwei Jahren zum ersten ständigen Vorsitzenden der Euro-Gruppe ernannt. Sein Mandat begann am 1. Januar 2005, und wurde am 6. September 2006 bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Laut den damaligen Statuten der Euro-Gruppe wäre die Amtszeit Junckers dann ausgelaufen, da ein und dieselbe Person das Amt des Vorsitzenden nicht länger als zwei Mandatsperioden lang besetzen darf. In der Sitzung vom 12. September 2008, unter Leitung der französischen Finanzministerin Christine Lagarde, wurde seine Amtszeit jedoch einstimmig um weitere zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

Im Januar 2010 wurde Juncker erneut für nunmehr zweieinhalb Jahre (s. Art. 2 des Protokolls Nr. 14: mit Mehrheitsentscheidung) als Vorsitzender bestätigt.[6]

Funktion

Das Gremium wurde 1998 im Nachgang zum Europäischen Rat in Luxemburg eingerichtet. Im Zuge der gemeinsamen Geldpolitik war von einem erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen den Euroländern auszugehen, da den Ländern durch die Einführung des Euro eine nationale Geldpolitik als wirtschaftspolitisches Instrument nicht mehr zur Verfügung stand. Eng damit verbunden ist die Aufgabe des Gremiums, die Einhaltung des Euro-Stabilitätspaktes zu überwachen, damit eine disziplinierte Haushaltspolitik aller Eurozonen-Staaten eine wirtschaftlich gesunde Grundlage für eine gemeinsame Währungspolitik mit nur einer Währung, dem Euro, sein kann.

Zweck des Gremiums ist es daher, aktuelle Probleme der Wirtschafts- und Finanzpolitik zu besprechen und zu koordinieren sowie Rückschlüsse auf die nationale und gemeinsame Wirtschaftspolitik zu ziehen. Da es sich bei der Euro-Gruppe um ein informelles Gremium handelt (Art. 1 des Protokolls Nr. 14), kann sie jedoch keine rechtskräftigen Beschlüsse fassen. Dies kann lediglich der Rat für Wirtschaft und Finanzen, dem neben den Ministern der Euro-Gruppe auch die Minister der übrigen EU-Staaten angehören. Allerdings sind die Staaten, die den Euro nicht eingeführt haben, bei zahlreichen wirtschaftspolitischen Entscheidungen im Rat auch nicht stimmberechtigt, sodass lediglich die Minister der Euro-Gruppe ihre zuvor gefassten Beschlüsse nachvollziehen.

Der Inhaber der Präsidentschaft in der Euro-Gruppe vertritt die EU auch als Akteur der internationalen Finanzpolitik, so z. B. für die Standpunkte zu Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion im Direktorium des IWF;[7] hierbei wird er von einem Vertreter der Kommission unterstützt.[8]

neue Entwicklungen

Anlässlich des Eurozonen-Gipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel wurden weitere institutionelle Details festgeschrieben. Im Abschlussdokument des Gipfels garantieren sich die Mitglieder der Euro-Zone das Recht, schneller Entscheidungen treffen zu können, ohne dafür auf die Nicht-Euro-Länder Rücksicht nehmen zu müssen. Die Euro-Zone soll in Zukunft auch eigenständige Institutionen haben. Es wird ein ständiges Gremium der 17 Euro-Länder geben, mit einem hauptamtlichen Vorsitzenden.

Einzelnachweise

  1. ifo Institut für Wirtschaftsforschung e. V, "Ecofin-Rat", [1]
  2. Geiger/Kahn/Kotzur, EUV/AEUV, Kommentar, 5. Auflage München 2010, Art. 137, Rn. 1
  3. ABl. EU 2007/C 306/01
  4. ABl. EU 2007/C 306/153; konsolidierte Fassung ABl. EU 2010/C 83/283
  5. gem. Art. 51 EUV sind "Protokolle und Anhänge Bestandteil der Verträge"
  6. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. Januar 2010: Euro-Gruppe: Juncker will mehr Macht und Einfluss.
  7. Geiger/Kahn/Kotzur, EUV/AEUV, Kommentar, 5. Auflage München 2010, Art. 219, Rn. 12
  8. Geiger/Kahn/Kotzur, EUV/AEUV, Kommentar, 5. Auflage München 2010, Art. 219, Rn. 12

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