Europäisches Patentamt

Europäisches Patentamt
EPO, München, Grasserstraße

Die Europäische Patentorganisation (EPO) ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in München, die durch das Europäische Patentübereinkommen geschaffen wurde. Sie hat die Aufgabe, europäische Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) zu erteilen. Diese Aufgabe wird vom Europäischen Patentamt (EPA) durchgeführt und vom Verwaltungsrat überwacht.

Das Europäische Patentamt ist keine Behörde der EU.

Inhaltsverzeichnis

Mitgliedsstaaten

Der Europäischen Patentorganisation gehören 35 Mitgliedstaaten an, darunter sind alle Mitgliedstaaten der EU und Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, die Schweiz, die Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei (Stand: 1. Januar 2009[1]):

(Staat) (Beitrittsdatum)
1 Deutschland (*) 7. Oktober 1977
2 Niederlande (*) 7. Oktober 1977
3 Belgien (*) 7. Oktober 1977
4 Luxemburg (*) 7. Oktober 1977
5 Frankreich (*) 7. Oktober 1977
6 Großbritannien (*) 7. Oktober 1977
7 Schweiz (*) 7. Oktober 1977
8 Schweden (*) 1. Mai 1978
9 Italien (*) 1. Dezember 1978
10 Österreich (*) 1. Mai 1979
11 Liechtenstein (*) 1. April 1980
12 Griechenland (*) 1. Oktober 1986
13 Spanien (*) 1. Oktober 1986
14 Dänemark (*) 1. Januar 1990
15 Monaco (*) 1. Dezember 1991
16 Portugal (*) 1. Januar 1992
17 Irland (*) 1. August 1992
18 Finnland (*) 1. März 1996
19 Zypern 1. April 1998
20 Türkei 1. November 2000
21 Tschechische Republik 1. Juli 2002
22 Slowakische Republik 1. Juli 2002
23 Estland 1. Juli 2002
24 Bulgarien 1. Juli 2002
25 Slowenien 1. Dezember 2002
26 Ungarn 1. Januar 2003
27 Rumänien 1. März 2003
28 Polen 1. März 2004
29 Island (*) 1. September 2004
30 Litauen 1. Dezember 2004
31 Lettland 1. Juli 2005
32 Malta 1. März 2007
33 Norwegen (*) 1. Januar 2008
34 Kroatien 1. Januar 2008
35 Mazedonien 1. Januar 2009

Vertreter der mit (*) gekennzeichneten Staaten haben an der diplomatischen Konferenz zur Gründung der Organisation teilgenommen. Diese Staaten waren daher berechtigt, der Organisation durch Ratifikation beizutreten. Island hat das Abkommen allerdings erst 2004 ratifiziert, in Norwegen ist es am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Erstreckungsstaaten

Europäische Patente gelten vereinbarungsgemäß auch in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien, sofern diese Staaten bei Einreichung der Patentanmeldung benannt wurden.

Europäisches Patentamt

Hauptgebäude des Europäischen Patentamts in München

Wichtigstes Organ der EPO ist das Europäische Patentamt (EPA), dessen Aufgabe die Prüfung und Erteilung europäischer Patente ist. Die Behörde wurde am 1. November 1977 eröffnet. Die erste Patentanmeldung wurde am 1. Juni 1978 registriert.[2]

Das EPA hat seinen Sitz ebenfalls in München und Dienststellen in Den Haag, Berlin und Wien und ein Verbindungsbüro in Brüssel.

Präsidenten des Europäischen Patentamtes

Das Europäische Patentamt wird von einem Präsidenten geleitet. Bisherige Amtsinhaber waren:

  • Johannes Bob van Benthem (gestorben 2006) (Niederlande) 19. Oktober 1977 - 30. April 1985
  • Paul Braendli (Schweiz) 1. Mai 1985 - 31. Dezember 1995
  • Ingo Kober (Deutschland) 1. Januar 1996 - 30. Juni 2004
  • Alain Pompidou (Frankreich) 1. Juli 2004 - 30. Juni 2007
  • Alison Brimelow (Großbritannien) seit 1. Juli 2007

Finanzierung

EPA, Kurt-Haertel-Passage

Die EPO finanziert sich selbst aus den vom EPA eingenommenen Verfahrensgebühren und aus den Jahresgebühren für anhängige Patentanmeldungen. Nach Erteilung eines europäischen Patents werden die Jahresgebühren jedoch von den Patentinhabern an die nationalen Patentämter derjenigen Staaten entrichtet, in denen diese Patente validiert wurden (Artikel 86 und 141 EPÜ). Nur ein Anteil dieser Jahresgebühren muss von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung an die EPO zurückgeführt werden.

Kritiker sehen darin, dass für zurückgewiesene (d. h. endgültig nicht erteilte) Patentanmeldungen keine weiteren Jahresgebühren anfallen, einen Grund zur Bereitschaft, Trivialpatente zu erteilen, um den Umsatz der Patentämter zu steigern.

Personal

Das Europäische Patentamt beschäftigt etwa 6.500 Bedienstete, die Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten sind und die je nach Dienstgrad eine, zwei oder alle drei offiziellen Amtssprachen Deutsch, Englisch und Französisch beherrschen müssen. Fast 70 % der Bediensteten haben einen Universitätsabschluss (hauptsächlich Naturwissenschaftler, Ingenieure und Juristen). Ca. 62 % der Bediensteten sind Prüfer, die alle einen Universitätsabschluss haben.

In München arbeiten ca. 3.450 Bedienstete, in Den Haag ca. 2.450, in Berlin ca. 250 und in Wien mehr als 100 Bedienstete (Stand 2006).[3] [4]

Organe im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt

Die folgenden Abteilungen sind für die Verfahren vor dem Europäischen Patentamt zuständig (Artikel 15 EPÜ):

  • eine Eingangsstelle für die Eingangs- und Formalprüfung eingereichter Patentanmeldungen
  • Recherchenabteilungen, die die Recherchenberichte zu den Anmeldungen erstellen
  • Prüfungsabteilungen für die Sachprüfung der Anmeldungen und die Entscheidung über Erteilung oder Zurückweisung
  • Einspruchsabteilungen, die Einsprüche gegen erteilte Patente bearbeiten
  • eine Rechtsabteilung
  • technische und juristische Beschwerdekammern, die Beschwerden gegen Entscheidungen des Patentamts bearbeiten
  • eine Große Beschwerdekammer, die über Rechtsfragen entscheidet sowie über Überprüfungsanträge bei schweren Verfahrensmängeln im Beschwerdeverfahren

Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sind Gerichten gleichgestellt und genießen eine gewisse Unabhängigkeit. So sind Mitglieder der Beschwerdekammern z.B. nicht an Weisungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts gebunden. Die Große Beschwerdekammer ist keine weitere Instanz nach einer Beschwerdekammer, obwohl mit dem EPÜ 2000 eine Möglichkeit der Überprüfung geschaffen wurde. Die Große Beschwerdekammer ist zuständig für:

  • Entscheidungen über Rechtsfragen, die ihr von den Beschwerdekammern vorgelegt werden,
  • die Abgabe von Stellungnahmen zu Rechtsfragen, die ihr vom Präsidenten des Europäischen Patentamts vorgelegt werden, sowie
  • Entscheidungen bei Überprüfungsanträgen bei schweren Verfahrensmängeln Beschwerdeverfahren (Befangenheit eines Kammermitglieds, Falschaussage)

Europäische Patente

Nach dem zentralisierten Verfahren werden europäische Patente mit Wirkung für die benannten Vertrags- und Erstreckungsstaaten erteilt. Gegen sie kann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung von jedermann beim Europäischen Patentamt Einspruch erhoben werden, was zur Einschränkung oder zum Widerruf des Patentes führen kann. Die europäischen Patente entsprechen einem Bündel nationaler Patente und sind solchen gleichgestellt. Die Entscheidung über Verletzungen oder Nichtigkeit europäischer Patente fällt daher unter die nationale Gerichtsbarkeit.

Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation

Das EPA wird von einem Verwaltungsrat überwacht (Artikel 4(3) EPÜ), der das zweite Organ der EPO darstellt und aus den von den Vertragsstaaten entsandten Vertretern und deren Stellvertretern besteht (Artikel 26(1) EPÜ).

Ursprung der Patentanmeldungen

Fast die Hälfte der Anmeldungen stammen aus den Mitgliedsstaaten. Die USA und Japan tragen weitere 25 % bzw 16 % der Anmeldungen bei.

USA 25,74 %
Deutschland 18,40 %
Japan 16,38 %
Frankreich 5,93 %
Niederlande 5,42 %
Schweiz 4,01 %
Großbritannien 3,49 %
Italien 3,10 %
Schweden 1,89 %
Belgien 1,34 %
Finnland 1,24 %
Dänemark 0,92 %
Österreich 0,84 %
Spanien 0,81 %
Zwischensumme 89,51 %

2006 wurden 112.300 Verfahren abgeschlossen und 62.780 Patente erteilt. Dabei waren folgende Firmen besonders aktiv (mehr als 1.000 eingereichte Patentanmeldungen):

Philips 4.425
Samsung 2.355
Siemens 2.319
Matsushita 1.529
BASF 1.459
LG Electronics 1.214
Robert Bosch 1.093
Sony 1.088

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.epo.org, zuletzt abgerufen: 16.11.2008
  2. http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=8RQLXT
  3. Fakten und Zahlen
  4. Jahresbericht 2006

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