Evangelisch-Lutherische Freikirche

Evangelisch-Lutherische Freikirche
Evangelisch-Lutherische Freikirche
Lutherrose.svg
Die Lutherrose wird in verschiedenen Ausführungen
als Signet benutzt.
Basisdaten
Leitender Geistlicher: Präses Martin Wilde
Mitgliedschaft: Konfessionelle Evangelische
Lutherische Konferenz
Gemeinden: 16
Gemeindeglieder: 1.317[1] (Stand: 2010)
Anschrift: Karl-Kippenhahn-Straße 43
08058 Zwickau
Internetauftritt: www.elfk.de

Die Evangelisch-Lutherische Freikirche (ELFK) ist eine kleine lutherische Bekenntniskirche in Deutschland. Seit 1919 hat sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts inne. Ihre 16 Gemeinden befinden sich überwiegend im Raum Sachsen. Es gibt jedoch auch Gemeinden und Predigtplätze in anderen Teilen Deutschlands. Außerdem wird ein Predigtplatz im österreichischen Bundesland Vorarlberg unterhalten. Die ELFK zählte im Jahr 2010 1.317[1] Gemeindeglieder.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die bisherigen Präsides der ELFK[2]
Amtszeit Name des Präses
1876–1879 Friedrich Ruhland
1879–1907 Otto Willkomm
1907–1914 Johannes Kunstmann
1914–1919 Heinrich Z. Stallmann
1919–1922 Paul Loeffler
1922–1924 Martin Willkomm
1924–1930 Theodor Nickel
1930–1958 Heinrich Petersen
1958–1962 Heinrich W. Stallmann
1962–1968 Heinrich Willkomm
1968–1972 Hans Kirsten
1972–1977 August Lampert
1977–2002 Gerhard Wilde jr.
2002–2010 Rolf Borszik
2010–0000 Martin Wilde

Die Evangelisch-Lutherische Freikirche geht überwiegend auf diejenigen Lutheraner im Königreich Sachsen, die sich ab 1871 von der sächsischen Landeskirche trennten, zurück. Während in Preußen die Union der lutherischen und reformierten Gemeinden der Grund für die Neubildung war, gaben in Sachsen, wo es mit sehr wenigen Ausnahmen keine reformierten Gemeinden gab, liberale Tendenzen, die in der lutherischen Landeskirche Raum gewannen, den Anlass. Die Tendenzen fanden ihren Ausdruck unter anderen in der Abschaffung des „Religionseides“, d. h. die Pfarrer wurden nicht mehr auf das lutherische Bekenntnis verpflichtet. Daher verließen mehrere Pfarrer die Landeskirche und gründeten 1876 die „Evangelisch-Lutherische Freikirche in Sachsen und anderen Staaten Deutschlands“. Dabei wurde für unabhängige lutherische Kirchen erstmals der Begriff „Freikirche“ verwendet.

Zum ersten Präses wurde Friedrich Ruhland gewählt.

1877 traten dem Synodalverband zudem lutherische Gemeinden unter Friedrich Brunn aus dem preußischen Hessen-Nassau bei, die schon länger im engen Kontakt mit den sächsischen Bekenntnislutheranern standen. In den folgenden Jahren schlossen sich außerdem Gemeinden aus Bayern, weiteren Teilen Preußens und anderen Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs der ELFK an. Mit dem Beitritt dänischer Lutheraner zur Freikirche fiel 1911 der Zusatz „Deutschlands“ im Namen der ELFK weg.

Die Freikirche pflegte auch enge Kontakte zur Missouri-Synode, einer größeren lutherischen Kirche in den Vereinigten Staaten von Amerika, die von deutschen Auswanderern gegründet worden war. Der Entstehungsprozess der ELFK wurde von dem bekenntnislutherischen Theologen Carl Ferdinand Wilhelm Walther begleitet. Dieser stammte aus Sachsen und war der erste Präses der Missouri-Synode. Friedrich Ruhland wiederum hatte seine theologische Ausbildung in der Missouri-Synode erfahren. Die Beziehungen zwischen dieser amerikanischen Kirche und der Freikirche blieben bis weit in das 20. Jahrhundert bestehen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Freikirche durch den Eisernen Vorhang getrennt. Die westdeutsche Evangelisch-Lutherische Freikirche schloss sich dann 1972 der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) an. Die ostdeutsche Evangelisch-Lutherische Freikirche ging 1972 mit der Evangelisch-lutherischen (altlutherischen) Kirche auf dem Gebiet der DDR eine partnerschaftliche Vereinigung selbständiger Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der DDR ein. Sie kündigte jedoch 1984 aus Bekenntnisgründen diese Zusammenarbeit wieder auf. Ein formeller Zusammenschluss war es ohnehin nicht gewesen. In Westdeutschland, wo die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Freikirche seit 1972 zur SELK gehörten, trennte sich 1989 ein kleiner Teil einer Gemeinde von der SELK. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten schloss sich ein Teil dieser Gemeinden wieder der ELFK an. Sie besteht somit bis heute als eigenständige lutherische Bekenntniskirche fort.

Bedingt durch Auseinandersetzungen über die Lehre von Kirche und Amt kam es 2001 und in den folgenden Jahren zur Abspaltung einer Gemeinde und einzelner Pfarrer, die unabhängige lutherische Gemeinden bildeten. 2004 trennte sich außerdem die Gemeinde Plauen aufgrund von unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema Kirchengemeinschaft von der ELFK. Sie schloss sich daraufhin der SELK an.

Lehre

Dreieinigkeitskirche der ELFK in Chemnitz

Prägend für die Theologie der ELFK ist die Lutherische Orthodoxie und damit nicht zuletzt auch der Wittenberger Kirchenreformator Martin Luther. Die Bibel wird als von Gott inspiriert betrachtet. Weiterhin vertritt die ELFK das Prinzip der Irrtumslosigkeit der Bibel.

Das lutherische Konkordienbuch, in dem die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche im Jahre 1580 gesammelt wurden, gilt dabei als richtige und für die Kirche verbindliche Auslegung der biblischen Schriften.[3] Zu diesen Bekenntnisschriften gehören beispielsweise das Apostolische Glaubensbekenntnis, die Confessio Augustana und Martin Luthers Kleiner Katechismus. Zukünftige Pastoren werden vor der Übernahme ins Amt darauf verpflichtet sich an Bibel und Konkordienbuch zu orientieren.

Vor diesem Hintergrund lässt sich die Lehre der ELFK auch als konkordienlutherisch und konservativ beschreiben. Praktische Beispiele dafür sind der geschlossene Abendmahlstisch sowie die ablehnende Haltung bezüglich der Ordination von Frauen zum Pfarramt.

Ferner legt die ELFK Wert darauf Distanz gegenüber Politik und Staatswesen zu halten. So wird von ihr – trotz der rechtlichen Möglichkeit – auf den Einzug der Kirchensteuer durch die staatlichen Finanzämter verzichtet.

Kirchenorganisation

Die einzelnen Gemeinden der Freikirche besitzen gegenüber der Gesamtkirche viel Autonomie und bilden zusammen den Synodalverband. Die Kirchensynode der ELFK tagt alle zwei Jahre. Sie hat 32 stimmberechtigte Delegierte, wobei jeder der 16 Pfarrbezirke einen Gemeindevertreter und ihren Pastor entsendet. Die Kirchensynode bestimmt über die innere und äußere Verwaltung der Rechte und Aufgaben, die der Kirche von den Einzelgemeinden übertragen sind. Sie wählt die Vertreter der Kirche und legt deren Befugnisse und Aufgaben fest. Die gewählten Vertreter sind der Kirchensynode für ihre Amtsführung verantwortlich.

Als leitender Geistlicher wird von der Kirchensynode auf vier Jahre ein Präses gewählt. Er dient der Kirchensynode sowie dem fünfköpfigen Synodalrat als Vorsitzender und muss Pastor der ELFK sein. Derzeit bekleidet Pastor Martin Wilde dieses Amt.

Der erwähnte Synodalrat ist das Leitungsgremium der Freikirche. Ihm gehören, neben dem Präses, zwei Pastoren und zwei Gemeindeglieder an. Der Synodalrat führt die Verwaltung der Kirche nach den Richtlinien der Kirchensynode und vertritt die Gesamtkirche.

Einrichtungen

Das Theologische Seminar der ELFK in Leipzig

Trotz der vergleichsweise geringen Kirchgliederzahl unterhält die Freikirche einige Einrichtungen zusätzlich zu ihren Kirchengebäuden und Gemeindezentren.

So verfügt die ELFK in Leipzig seit 1953 über ein kleines Theologisches Seminar, das die Ausbildung des eigenen theologischen Nachwuchses sicherstellt und auf ältere Vorgängerinstitutionen zurückblicken kann. Die Einrichtung des Seminars war notwendig geworden, da im Zuge des Kalten Krieges ostdeutschen Kirchgliedern der ELFK, die an der ursprünglich von der ELFK mitgegründeten Lutherischen Theologischen Hochschule im hessischen Oberursel studiert hatten, die Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik erschwert wurde.

Neben dem Theologischen Seminar wird von der ELFK seit 2001 in Zwickau die Dr. Martin Luther Grundschule sowie eine ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert habende christliche Buchhandlung mit angeschlossenem Verlag unterhalten.

Kirchengemeinschaft

Im Vergleich zu anderen lutherischen Freikirchen in Deutschland nimmt die ELFK eine ablehnendere Haltung in Bezug auf die Ökumene ein. Eine volle Übereinstimmung in Lehre und Praxis ist nach ihrer Ansicht unabdingbare Voraussetzung für die Feststellung von Kirchengemeinschaft. Daher ist sie beispielsweise nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, sondern gehört der Konfessionellen Evangelisch-Lutherischen Konferenz, deren Kirchen dazu angehalten sind keine Gemeinschaft mit anderslehrenden Kirchen – speziell aus dem Lutherischen Weltbund und dem Internationalen Lutherischen Rat aufzurichten, an. Folglich hat die ELFK weder die Leuenberger Konkordie noch die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterzeichnet.

Siehe auch

Literatur

  • Gottfried Herrmann: Lutherische Freikirche in Sachsen. Geschichte und Gegenwart einer lutherischen Bekenntniskirche; Berlin: Evangelische Verlagsanstalt, 1985; zugleich Universitätsdissertation Leipzig 1983
  • Gottfried Herrmann (Hg.): Verzeichnis der Gemeinden und Pastoren. Ev.-Luth. Freikirche von 1876 bis 1996; Zwickau: Concordia, 1996
  • Martin Willkomm: Eine Kleine Kraft; Zwickau: Concordia, 1996
  • Wilhelm Wöhling: Geschichte der Evangelisch-Lutherischen Freikirche in Sachsen u. a. St.; Zwickau: Verlag des Schriftenvereins, 1925

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Evangelisch-Lutherische Freikirche (Hg.): Lutherische Gemeindebriefe. Gemeindeblatt der Ev.-Lutherischen Freikirche; 27. Jahrgang, Nr. 3, März 2011, S. 8.
  2. Die Darstellung folgt: Evangelisch-Lutherische Freikirche (Hg.): Lutherische Gemeindebriefe. Gemeindeblatt der Ev.-Lutherischen Freikirche; 26. Jahrgang, Nr. 7/8, Juli/August 2010, S. 8.
  3. Vorstellung der Evangelisch-Lutherischen Freikirche auf ihrem Internetauftritt. Abgerufen am 5. Juli 2009.

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