Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen

Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Karte
Karte der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Basisdaten
Fläche: 25.000 km²
Leitender Geistlicher: Bischof
Axel Noack
Mitgliedschaft: UEK
Propsteien: 5
Kirchenkreise: 20
Kirchengemeinden: 2.020
Gemeindeglieder: 493.610 (31. Dezember 2006[1])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
16,6 %
Anschrift: Am Dom 2
39104 Magdeburg
Offizielle Website: www.kirchenprovinz.de

Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen war zwischen 1947 und 1969 und wieder von 1991 bis Ende 2008 eine von zuletzt 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Am 1. Januar 2009 schloss sie sich mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zusammen.

Wie alle Landeskirchen war die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Sitz war in Magdeburg, Haupt- bzw. Bischofskirche war der Magdeburger Dom. Die Kirche hatte ca. 493.000 Gemeindeglieder in 2.021 Kirchengemeinden. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen war eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war auch eine Gliedkirche des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR (1969–1991) und der Evangelischen Kirche der Union (EKU) (1947–2003), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der „Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen“ umfasste die ehemals preußische Provinz Sachsen, welche heute größtenteils mit dem ehemaligen Land Anhalt das Land Sachsen-Anhalt bildet. Die südlichen Teile der Kirchenprovinz gehörten zum Freistaat Thüringen (Propstei Erfurt-Nordhausen). Ferner lagen auch einige Gebiete im Osten der Kirchenprovinz im heutigen Land Brandenburg (Kirchenkreis Bad Liebenwerda) und im Freistaat Sachsen (Kirchenkreis Torgau-Delitzsch).

Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden.

Pfarrei des Magdeburger Domes.

Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Sachsen und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Magdeburg. Daneben bestanden zeitweise noch weitere Konsistorien (s.u.).

Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Konsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.

1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein Evangelischer Oberkirchenrat (EOK) genanntes Oberkonsistorium errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Ab 1875 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ (Abk.: EKapU, ApU), welche durch Abtrennung der Provinz Posen, Teile Westpreußens und Schlesiens entsprechend verkleinert worden war. Der Name wurde gewählt, um dezidiert die nun polnischen Gebiete mit einzuschließen. Ab 1922 wählte die Generalsynode die Kirchensenat genannte Kirchenleitung, der der von den Generalsynodalen gewählte Präses vorstand. Der vormals mächtige EOK wurde ausführendes Organ. Die Provinzialsynoden wählten einen Provinzialkirchenrat, dem nunmehr die Konsistorien, geleitet von Generalsuperintendenten, als ausführende Organe nachgeordnet waren.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die ehemalige Provinzialkirche Sachsens 1947 eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze, die der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die Kirche gab sich am 30. Juni 1950 eine Verfassung, die am 1. Oktober 1950 in Kraft trat. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.

Die geistliche Leitung der Kirchenprovinz Sachsen oblag bis 1947 den jeweiligen Generalsuperintendenten und seit 1947 dem Bischof.

Seit dem 1. Juli 2004 bildeten die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), die am 1. Januar 2009 zur Vereinigung beider Kirchen in die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland führte.

Mitgliederzahlen

Jahr
1997[2] 1998[3] 1999[4] 2000[5] 2001[6] 2002[7] 2003[8] 2004[9] 2005[10] 2006
Mitglieder
584.867 574.484 563.948 553.498 542.286 533.113 523.217 512.929 504.216 493.610

Leitung der Landeskirche

Die Provinzialsynode, das Konsistorium (seit 2004 das Kirchenamt der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland) und die Kirchenleitung bildeten die drei kirchenleitenden Organe der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (vgl. Grundordnung). Den Vorsitz in der 12-köpfigen Kirchenleitung führte der Bischof (bis 1947 die „Generalsuperintendenten“). Dieser wurde von der Provinzialsynode gewählt.

Generalsuperintendenten und Bischöfe

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.

In der preußischen Provinzialkirche Sachsens gab es zunächst einen, ab 1867 zwei und ab 1911 drei Generalsuperintendenten, die teilweise auch den Titel Bischof trugen. Die Generalsuperintendenten waren Mitglied des Konsistoriums und dessen Vorsitzende, sofern das Amt des Konsistorialpräsidenten vakant war. Ihr Titel war dort dann „Direktor“. Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 waren die Generalsuperintendenten Oberhäupter der Provinzialkirche. Mit der Selbständigkeit der Provinzialkirche 1945 gab es nur noch einen geistlichen Leiter, der seit 1947 den Titel Bischof trug.

Generalsuperintendenten bis 1867 (soweit bekannt):

  • 1802–1815: Johann Konrad Christoph Nachtigall, Generalsuperintendent in Halberstadt
  • 1813–1815: Karl Ludwig Nitzsch, Generalsuperintendent in Wittenberg
  • 1823–1829: Ernst Friedrich Gabriel Ribbeck, Konsistorialrat und Generalsuperintendent für den Regierungsbezirk Erfurt
  • 1812–1831: Franz Bogislaus Westermeier, Generalsuperintendent des Elbdepartement in Magdeburg, 1826 mit dem Titel Bischof, 1829 Direktor beim Königlichen Konsistorium in Magdeburg
  • 1832–1843: Johann Heinrich Bernhard Draesecke, Bischof
  • 1843–1858: Johann Friedrich Möller
  • 1858–1866: Johann Ludwig Daniel Karl Lehnerdt (1803–1866)

Generalsuperintendenten 1867–1933 (1. Amt)

  • 1867–1890: Ludwig Carl Möller
  • 1891–1893: Leopold Schultze
  • 1893–1899: Ernst Adolf Friedrich Textor
  • 1899–1909: Karl Heinrich Vieregge
  • 1909–1924: Justus Julius August Jacobi (1850–1937)
  • 1925–1929: Otto Heinrich Meyer
  • 1929–1933: Johannes Eger (1873–1954)

Generalsuperintendenten 1867–1933 (2. Amt)

  • 1867–1870: Ludwig Johann Carl Borghardt
  • 1871–1891: Leopold Schultze
  • 1891–1893: Ernst Adolf Friedrich Textor
  • 1894–1899: Karl Heinrich Vieregge
  • 1899–1906: Otto Gottlob Albin Holtzheuer (1836–1906)
  • 1907–1909: August Julius Justus Jacobi (1850–1937)
  • 1909–1933: Max Ludwig August Hermann Stolte (1863–1937) Domprediger in Magdeburg

Generalsuperintendenten 1912–1933 (3. Amt) (dieses wurde erst 1912 eingerichtet)

Bischöfe seit 1933

Provinzialsynode

Als „Parlament“ hatte die Kirchenprovinz eine Provinzialsynode (die gesamte altpreußische Landeskirche bis 1948 die „Generalsynode“). Deren Mitglieder, die Synodale, wurden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Sie hatte aber auch berufene Mitglieder, sowie geborene, also solche, die ihr von Amts wegen angehörten. Die Aufgabe der Synode war ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagte in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode war der Präses.

Präses der Synode seit 1946 waren:

Verwaltung der Landeskirche

Konsistorien (Kirchenamt) und Verwaltungshierarchie

Das Konsistorium in Magdeburg – seit 2004 das Kirchenamt der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland – führte die laufenden Geschäfte, es war für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führte im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Konsistoriums war der Konsistorialpräsident bzw. die Konsistorialpräsidentin. Bis 1918 hatte das Amt des Konsistorialpräsidenten noch eine größere Bedeutung als heute.

Das Konsistorium war bereits mit Bildung der Provinz Sachsen 1815 errichtet worden. Daneben bestanden noch ältere Konsistorien und zwar in Wernigerode (1658 bis 1930 für die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden im Gebiet der ehem. Grafschaft Wernigerode), in Roßla das Konsistorium Stolberg-Roßla (1553 bis 1947 für die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden im Gebiet der ehem. Grafschaft Stolberg-Roßla) und in Stolberg (Harz) das Konsistorium Stolberg-Stolberg (ab Anfang des 19. Jh.s bis 1947 für die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden im Gebiet der ehem. Grafschaft Stolberg-Stolberg). Die beiden letzteren wurden am 5. November 1947 zum neuen Konsistorium Stolberg – Roßla mit Sitz in Stolberg zusammengefasst, das für den gleichnamigen Kirchenkreis zuständig war.[11] Noch bis 1948 existierte ein Evangelisches Ministerium zu Erfurt.

Das am 6. März 1936 gegründete Konsistorial- und Provinzialkirchenarchiv (heute: Archiv und Bibliothek der Kirchenprovinz Sachsen) sichert die schriftliche Überlieferung zentraler Verwaltungseinrichtungen des Konsistoriums und der Kirchenkreise und ist Geschäftsstelle des Vereins für Kirchengeschichte der Kirchenprovinz Sachsen e. V..

Konsistorialpräsidenten seit 1845 (Präsidenten des Kirchenamts)

  • 1845–1848: Karl Friedrich Göschel
  • 1853–1882: Friedrich Wilhelm Noeldechen (1853–1865 Direktor des Kons.)
  • 1883–1889: Rudolf Roedenbeck
  • 1890–1897: Trusen
  • 1898–1902: Kuttig
  • 1902–1908: Rudolf Glasewald
  • 1908–1919: Alfred von Doemming
  • 1920–1936: Ernst Loycke
  • 1936–1945: Otto Fretzdorff
  • 1946–1947: Lothar Kreyssig
  • 1947–1954: Bernhard Hofmann (Jurist)
  • 1954–1958: Kurt Grünbaum (tatsächlich nur bis Okt. 1957 im Amt)
  • 1960–1966: Gerhard Thiele
  • 1966–1971: Wilhelm Koch
  • 1971–1979: Gerhard Krause
  • 1980–1990: Martin Kramer
  • 1990–1991: Detlev Hammer
  • 1991–1993: Hartmut Johnsen
  • 1994–2000: Hans Joachim Kiderlen
  • 2000–2008: Brigitte Andrae

Der Bischof war Vorsitzender der Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche). Zu dieser gehörten neben dem Bischof noch elf weitere haupt- und nebenamtliche Personen, die von der Synode gewählt wurden, darunter Pröpste, Superintendenten und Laien.

In der Verwaltungshierarchie war die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis standen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem „Gemeindekirchenrat“. Die Mitglieder dieses Gremiums hießen „Älteste“. Mehrere Kirchengemeinden bildeten zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent stand. Die Kirchenkreise waren ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten bestellt wurden, und einen Kreiskirchenrat.

Mehrere Kirchenkreise bildeten zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), von denen es insgesamt noch fünf gab. Diese bildeten zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Die Kirchenkreise

Bis in die 1990er Jahre umfasste die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen insgesamt 8 Propsteien und 78 Kirchenkreise sowie einen eigenen reformierten Kirchenkreis. Dann wurde im Rahmen einer Strukturreform die Zahl der Propsteien und Kirchenkreise reduziert. 2008 gliederte sich die Landeskirche nur noch in fünf Propsteien mit 20 Kirchenkreisen:

  • Propstei Erfurt-Nordhausen mit Sitz in Erfurt (1994 aus den beiden bisherigen Propsteien Erfurt und Nordhausen entstanden. Zu ihr gehören alle ehemals preußischen Gebiete im heutigen Bundesland Thüringen)
    • Kirchenkreis Südharz-Nordhausen mit Sitz in Nordhausen
    • Kirchenkreis Mühlhausen
    • Kirchenkreis Erfurt
    • Kirchenkreis Sömmerda
    • Kirchenkreis Henneberger Land mit Sitz in Suhl
  • Propstei Magdeburg-Halberstadt mit Sitz in Magdeburg (zum 1. April 1997 aus den beiden bisherigen Propsteien Halberstadt-Quedlinburg und Magdeburg entstanden)
Briefkasten mit Hinweistafel am Sitz der Propstei in Magdeburg
    • Kirchenkreis Egeln
    • Kirchenkreis Elbe-Fläming mit Sitz in Burg bei Magdeburg
    • Kirchenkreis Halberstadt
    • Kirchenkreis Haldensleben-Wolmirstedt mit Sitz in Wolmirstedt
    • Kirchenkreis Magdeburg
  • Propstei Halle-Naumburg mit Sitz in Halle/Saale (zum 1. Oktober 1996 aus den beiden bisherigen Propsteien Halle und Naumburg entstanden)
    • Kirchenkreis Eisleben
    • Kirchenkreis Halle-Saalkreis
    • Kirchenkreis Merseburg
    • Kirchenkreis Naumburg-Zeitz
  • Propstei Kurkreis Wittenberg
    • Kirchenkreis Bad Liebenwerda (im Bundesland Brandenburg)
    • Kirchenkreis Torgau-Delitzsch (im Bundesland Sachsen)
    • Kirchenkreis Wittenberg (in Sachsen-Anhalt)
  • Propstei Altmark mit Sitz in Stendal
    • Kirchenkreis Stendal
    • Kirchenkreis Salzwedel

Kirchengemeinden

Die 20 Kirchenkreise waren in 2.020 Kirchengemeinden unterteilt.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Evangelisches Gesangbuch für die Provinz Sachsen – Auf Beschluss der Provinzialsynode ausgearbeitet und herausgegeben mit Genehmigung der kirchlichen Behörden; eingeführt 1881
  • Gesangbuch für die Provinz Sachsen und Anhalt; eingeführt durch Beschluss des Provinzialkirchenrates vom 22. Januar 1931
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt aufgrund des Beschlusses der Synode der Kirchenprovinz Sachsen vom 14. Februar 1952, hrsg. von der Kirchenleitung in Magdeburg am 1. Advent 1953; später auch mit den Titeln „Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche Anhalts“ bzw. „Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalts, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen“
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Sonntag Cantate, 1. Mai 1994

Literatur

Weblinks

Quellen

  1. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2006.pdf
  2. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1997.pdf
  3. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1998.pdf
  4. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1999.pdf
  5. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2000.pdf
  6. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2001.pdf
  7. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2002.pdf
  8. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2003.pdf
  9. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2004.pdf
  10. http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2005.pdf
  11. Cf. Herbert Frost, Strukturprobleme evangelischer Kirchenverfassung: rechtsvergleichende Untersuchungen zum Verfassungsrecht der deutschen evangelischen Landeskirchen, Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1972, pp. 231seqq. (Zugleich: Köln, Univ., Rechtswiss. Fak., Habil.-Schr. 1968).

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